Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt (Satz 1, Halbsatz 2 und Satz 2)

Rz. 64 § 2 KSchG regelt die Möglichkeit des Arbeitnehmers, das mit einer Kündigung verbundene Änderungsangebot unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 2 Satz 1 KSchG). Daneben hat der Arbeitnehmer noch 2 weitere Möglichkeiten, auf eine von dem Arbeitgeber ausgesprochene Änderungskündigung zu reagieren. Er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.2 2. Stufe: Zumutbarkeit des Änderungsangebots

Rz. 89 Anders als bei der Beendigungskündigung ist der Bezugspunkt der sozialen Rechtfertigung nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern die Änderung der Arbeitsbedingungen. Das BAG prüft daher auf der 2. Stufe, ob die vorgeschlagene Änderung vom Arbeitnehmer billigerweise hingenommen werden muss. [1] Rz. 90 Ob der Arbeitnehmer die vorgeschlagenen Änderungen billi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Begriff der Änderungskündigung

Rz. 4 Nach der Legaldefinition in § 2 Satz 1 KSchG besteht die Änderungskündigung aus 2 Elementen, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses[1] und im Zusammenhang damit einem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen, dem Änderungsangebot. Geregelt ist in § 2 KSchG nur die ordentliche arbeitgeberseitige Änderungskündigung. Will der Arbeitnehmer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Auflösungsantrag und Betriebsübergang

Rz. 27 Der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auflösungszeitpunkt spielt auch eine Rolle bei der Lösung der Frage, ob und wer einen Auflösungsantrag bei einer Kündigungsschutzklage und anschließendem Betriebsübergang stellen kann, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht widersprochen hat. 3.4.1 Betriebsübergang nach Auflösungszeitpunkt Rz. 28 Hat ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.2 Streitgegenstand

Rz. 77 Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen. [1] Die Regelung in § 8 KSchG spricht nicht gegen dieses Verständnis. Danach gilt zwar "die Änderungskündigung" als von Anfang an rechtsunwirksam, wenn das Gericht festgestellt hat, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Beendigungszeitpunkt

Rz. 63 Als Beendigungszeitpunkt ist nach § 9 Abs. 2 KSchG zwingend der Zeitpunkt festzulegen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte. Abzustellen ist daher auf die ordentliche Kündigungsfrist, und zwar auch bei einer nicht fristgerechten Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4.1 Betriebsübergang nach Auflösungszeitpunkt

Rz. 28 Hat ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt, kann er im Rahmen einer Kündigungsschutzklage einen Auflösungsantrag stellen, wenn der Betriebsübergang nach dem Auflösungszeitpunkt stattfindet. Er muss geltend machen, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht zumutbar ist bzw. war.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.3 Datenscreenings

Manche Unternehmen führen Datenabgleiche – sog. Datenscreenings oder Rasterungen – durch, um Korruptionsfälle aufzudecken. In der Vergangenheit wurden Datenscreens etwa auch zu Krankendaten von Mitarbeitern vorgenommen. Dies ist jedenfalls unzulässig, soweit die Daten dazu nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmer erhoben werden.[1] Widersprüchliche Ansichten herrschen in der a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.2 Tat- und/oder Verdachtskündigung

Dem Arbeitgeber, der die Kündigung eines Mitarbeiters wegen einer strafbaren Handlung oder einer anderen schwerwiegenden Vertragsverletzung beabsichtigt, stehen zwei Kündigungsvarianten zur Verfügung: die Tatkündigung und die Verdachtskündigung. Eine Tatkündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung darauf stützt, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm unzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Rechtsfolgen (§§ 4 Satz 2, 8 KSchG)

Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen des § 2 KSchG vor, hat der Arbeitnehmer also fristgerecht die Annahme der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung erklärt, ist für die gerichtliche Überprüfung nach § 4 Satz 2 KSchG Klage auf Feststellung zu erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4.2 Betriebsübergang vor Auflösungszeitpunkt

Rz. 29 In diesem Fall kann der Arbeitnehmer in der Kündigungsschutzklage gegen den Betriebsveräußerer einen Auflösungsantrag nicht stellen, da mit diesem zum Auflösungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Er kann aber den Rechtsstreit auf den Erwerber erstrecken und gegen diesen den Auflösungsantrag stellen.[1] Rz. 30 Ob der Betriebsveräußerer in diesem Fall ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.6 Verhältnis zu sonstigen Ansprüchen

Rz. 36 Wird im Rahmen einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, können die als Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar eingetretenen Verluste nicht daneben als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer schuldhaften Pflichtverletzung nach § 280 BGB verlangt werden.[1] Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Entsprechende Anwendung von § 2 KSchG

Rz. 124 Die entsprechende Anwendbarkeit von § 2 KSchG bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch im Falle einer außerordentlichen Änderungskündigung die Möglichkeit hat, das Änderungsangebot unter Vorbehalt anzunehmen. Der Vorbehalt geht in diesem Fall dahin, dass die Annahme des Änderungsangebots unter der Voraussetzung erklärt wird, dass es nicht an einem wichtigen Grund i. S. d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Rechtsnatur des Antrags

Rz. 15 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG setzt einen Antrag einer Partei voraus. Eine Auflösung von Amts wegen durch das Gericht ist nicht möglich. Hinweis Regt das Arbeitsgericht in Kündigungsschutzklagen im Rahmen der Vergleichsverhandlungen eine Beendigung gegen Abfindungszahlung an, so liegt darin weder eine Aufforderung zur Antragstellung nach § 9 KSc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Ablehnung des Änderungsangebots

Rz. 119 Ohne Vorbehalts- oder vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer tritt die auflösende Bedingung, unter welcher die Kündigung erklärt wurde, nicht ein, sodass diese wie eine "normale" Beendigungskündigung wirkt. Der Arbeitnehmer kann sie mit dem üblichen Feststellungsantrag nach § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich angreifen und die soziale Rechtfertig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.2 Aufdeckung von Straftaten

Bei der repressiven Kontrolle im Einzelfall sowie für die Implementierung von Revisionsprüfungen oder bei einer unternehmensinternen Investigation, die sich (auch) auf mögliche Straftaten wie z. B. Korruptionsdelikte und Vermögensdelikte im Unternehmen richtet, sind die Maßstäbe des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu beachten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Monatsverdienst

Rz. 7 Der Monatsverdienst bestimmt sich gemäß § 10 Abs. 3 KSchG nach den regelmäßigen Bruttobezügen in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Rz. 8 Abzustellen ist auf die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des gekündigten Arbeitnehmers. Bei Teilzeitkräften ist auf deren regelmäßige Arbeitszeit abzustellen. Unregelmäßige Schwankungen der Arbeitszeit wie Kurzarbeit o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Abgrenzung von anderen einseitigen Gestaltungsrechten

Rz. 16 Die Änderungskündigung ist von anderen einseitigen Gestaltungsrechten zur Anpassung von Arbeitsbedingungen an geänderte Verhältnisse abzugrenzen. Von Bedeutung ist diese Abgrenzung vor allem deshalb, weil eine Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen auch durch Ausübung seines Direktionsrechts oder Inansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Ordentliche Änderungskündigung mit sofortiger Wirkung?

Rz. 135 Durch die Rechtsprechung bislang nicht geklärt ist, ob eine Änderungskündigung ausnahmsweise auch in der Weise wirksam erklärt werden kann, dass eine ordentliche Kündigung, also unter Wahrung der Kündigungsfrist, verbunden wird mit einem Angebot der Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen ab sofort oder einem anderen Zeitpunkt bereits vor Ablauf der Künd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.5 Beiderseitiger Auflösungsantrag

Rz. 59 Stellen beide Parteien einen Auflösungsantrag, ist streitig, ob das Gericht ohne weitere Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis aufzulösen hat oder ob auch in diesem Fall eine inhaltliche Prüfung vorzunehmen ist.[1] Fest steht, dass beide Anträge prozessual eigenständig bleiben mit möglicherweise unterschiedlichen Gründen für die Auflösung und u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 3.3 Kosten durch Arbeitsgerichtsprozesse

Immer mehr Kündigungen enden vor dem Arbeitsgericht. Das hat mehrere Gründe. Zum einen besteht für viele private Personen eine Rechtsschutzversicherung (z. B. auch durch die Gewerkschaften), die das Risiko der Kosten eines Prozesses abdeckt. Zum anderen sorgt die arbeitnehmerfreundliche Haltung der Arbeitsgerichte dafür, dass viele Hoffnungen auf Abfindungen geweckt werden. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.1 Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Arbeitnehmer sind oft eher bereit, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu akzeptieren, wenn ihnen als Alternative zur Kündigung der Abschluss eines Aufhebungsvertrags[1] angeboten wird. Dabei ist Folgendes zu beachten: Ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags veranlasst worden, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.2 Grenzen der Kontrollbefugnis

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Es hat seine Grundlage einerseits in dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Andererseits auch in der Befugnis des Arbeitgebers, Angriffe auf seine rechtlich geschützten Güter und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 31 Bei einem Auflösungsantrag des Arbeitnehmers hat das Gericht nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Beim Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwart...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7 Neuere Überwachungsinstrumente

Angesichts des weiterhin rasanten technischen Fortschritts eröffnen sich ständig neue Möglichkeiten zur Mitarbeiterüberwachung[1], die sich stets an den einschlägigen Grundsätzen messen lassen müssen. 2.7.1 Biometrische Erkennungsmethoden Hinsichtlich biometrischer Erkennungsverfahren – beispielsweise als Zugangskontrolle für besonders sensible Bereiche in Unternehmen – ist zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Änderungsschutzklage

Rz. 75 Hat der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 KSchG angenommen, kann er die soziale Rechtfertigung sowie die Rechtswirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen im Übrigen nach § 4 Satz 2 KSchG vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Für die Klage gilt die Frist von 3 Wochen (§ 4 Satz 1 KSchG). Ausreichend ist der Eingang der ordnungsgemäß...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4 Rechtsmittel

Rz. 69 Bei Beendigungsstreitigkeiten ist gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts die Berufung an das LAG für die Partei zulässig, die durch das Urteil beschwert ist. Wird ein Auflösungsantrag zurückgewiesen, ist die antragstellende Partei beschwert. Wird einem Auflösungsantrag stattgegeben, ist die Gegenseite beschwert, wenn diese dem Auflösungsantrag entgegengetreten ist. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.3.4 Nebenabreden

Rz. 102 Die strengen Anforderungen bei Änderungskündigungen mit dem Ziel der Entgeltabsenkung gelten nicht für Änderungskündigungen zum Abbau von entgeltwirksamen Nebenabreden. Das BAG unterscheidet zwischen Arbeitsbedingungen im gegenseitigen Austauschverhältnis und Nebenabreden im sog. Randbereich der vertraglichen Vereinbarungen. Letztere unterliegen einer erleichterten A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.3.2 Dauer der Arbeitszeit

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist bei einem geänderten Arbeitsvolumen in der Entscheidung frei, ob er anstelle von Beendigungskündigungen mehrere Änderungskündigungen, gerichtet auf eine Reduzierung der Arbeitszeit, ausspricht.[1] Auch eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GR / 4 Übrige Genossenschaften

Zeile 6 Bei den übrigen Genossenschaften (Einkaufs- und Verbrauchergenossenschaften, Nutzungsgenossenschaften, Kreditgenossenschaften und Zentralkassen) ist der Mitgliederumsatz in das Verhältnis zum Gesamtumsatz zu setzen.[1] Einkaufsgenossenschaften dienen der Versorgung der Mitglieder mit Waren. Zweckgeschäft ist daher der Verkauf von Waren an die Mitglieder, Gegengeschäft ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 3.4 Sonstige Kosten

Die Praxis zeigt, dass ein Personalabbau in einigen Bereichen eine zusätzliche Belastung der Mitarbeiter bewirkt. So wird Mehrarbeit regelmäßig in der Personalabteilung notwendig. Die dort beschäftigten Mitarbeiter müssen die Auswahl der zu entlassenden Personen vorbereiten, immer wieder Gespräche führen und die direkten Vorgesetzten der betroffenen Bereiche mit Informatione...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG hat das Arbeitsgericht bei einer ordentlichen Kündigung zugleich eine angemessene Abfindung festzusetzen. § 10 KSchG als Bemessungsvorschrift enthält nur rudimentäre Angaben. Abgesehen von den Höchstgrenzen kann der Vorschrift entnommen werden, dass die Betriebszugehörigkeit, das Leben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.1 Verhinderung von Straftaten und sonstigen Pflichtverletzungen

Nach der Gesetzesbegründung sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, nicht dem strengen Maßstab des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG unterliegen, sondern nach den allgemeinen Regeln von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG (sowie Art. 6 und 9 DSGVO) erfolgen.[1] Gerade für präventive Kontrollmaßnahmen de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Durchführung von Mitarbeiterkontrollen mitbestimmungspflichtig ist. Eine generelle Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern zu beteiligen, existiert nicht. Der Betriebsrat hat nur ein Mitbestimmungsrecht bei Kon...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 60 Wird in einem Kündigungsschutzprozess ein Auflösungsantrag gestellt, so bestehen 3 Entscheidungsmöglichkeiten: Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt, wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Der Auflösungsantrag wird nicht entschieden und im Urteilstenor nicht erwähnt. Der Kündigungsschutzklage wird stattgegeben, der Auflösungsantrag ist jedoch nicht begründet. Beid...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.4 Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Änderungskündigung

Rz. 104 Für betriebsbedingte Änderungskündigungen gelten aufgrund der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auch die Grundsätze der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG.[1] Prüfungsgegenstand für die soziale Rechtfertigung ist bei einer Änderungskündigung jedoch anders als bei der Beendigungskündigung nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern die Änderung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Mehrere Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Häufig wird bei Kündigungsschutzklagen nicht nur über das Vorliegen von Kündigungsgründen nach § 1 KSchG gestritten. Vielmehr werden zugleich weitere Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht. Rz. 11 Die Parteien gehen dabei nicht selten von folgendem Verständnis der Auflösungsmöglichkeit aus: In einem 1. Schritt wird die Unwirksamkeit der Kündigung geprüft. Ein Unwirksamkei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 3.5 Hilfen für Arbeitnehmer

In zwei Fällen kann der Arbeitnehmer in der Regel mit Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz rechnen: Entweder werden sehr viele Mitarbeiter eines großen Unternehmens entlassen oder es handelt sich um Manager aus den oberen Hierarchiestufen. Im ersten Fall kann eine Auffanggesellschaft zunächst eine Weiterbeschäftigung, eine Qualifizierung und eine Vermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Frist für die Abgabe der Vorbehaltserklärung (Satz 2)

Rz. 69 Der Arbeitnehmer muss die Vorbehaltsannahme gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären (§ 2 Satz 2 KSchG). Ist die Kündigungsfrist also kürzer als 3 Wochen, gilt diese, anderenfalls muss die Vorbehaltsannahme spätestens binnen 3 Wochen dem Arbeitgeber zugegangen sein. Für die Fri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Verhalten im Prozess

Rz. 36 Die Führung eines Kündigungsschutzprozesses allein vermag mit den damit immer verbundenen Spannungen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht zu begründen. Sachliche Äußerungen im Rahmen der Prozessführung sind regelmäßig von der Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt. Dies gilt auch bei Verwendung deutlicher und scharfer Formulierungen. Mit Entscheidung vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.4 Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) und Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

Rz. 48 Für den Arbeitnehmer regelt § 8 TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber. Kommt keine einvernehmliche Vereinbarung über den Änderungswunsch des Arbeitnehmers zustande und lehnt der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich ab, ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 2.4 Kosten aus dem Übergang in die Altersteilzeit

Auch in kleinen und mittleren Unternehmen findet die Regelung zur Altersteilzeit immer mehr Beachtung. Da sich der Prozess der Freisetzung jedoch über mehrere Jahre ziehen kann, ist dieses Mittel nur dann geeignet, wenn der Personalabbau nicht kurzfristig erfolgen muss. Für eine strategische Personalpolitik kann die Altersteilzeit jedoch sehr gut genutzt werden. Sie erfolgt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.2 Überwachung des E-Mail-Verkehrs

Für dienstliche E-Mails richtet sich die Überwachungsbefugnis wie bei der Telefonkommunikation nach dem BDSG, in dessen Rahmen die Grundrechte des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, sowie nach den Art. 6 und 9 DSGVO (siehe dazu die Ausführungen oben in Abschn. 1.3). Danach ist eine Einwilligung oder eine sonstige Rechtsgrundlage zur Kontrolle der Verbindungsdaten (die pers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.3 Ablösende Betriebsvereinbarung

Rz. 47 Eine Änderung arbeitsvertraglicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Regelungen der Betriebsvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das Günstigkeitsprinzip gilt auch im Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Ansprüchen aufgrund von betrieblichen Einheitsregelungen, Gesamtzusagen oder betrieblicher Übung.[1] Nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Direktionsrecht (§ 106 GewO)

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 GewO einseitig Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das gilt nach § 106 Satz 2 GewO auch hinsichtlich der O...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Dasselbe Arbeitsverhältnis

Rz. 114 Die Regelung zur Beschränkung der Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit kommt nur in demselben Arbeitsverhältnis zur Anwendung.[1] Wechselt der Arbeitnehmer nach einer ersten Erkrankung den Arbeitsplatz, kann der neue Arbeitgeber sich im Fall einer erneuten Erkrankung nicht darauf berufen, dass sein "Vorgänger" wegen derselben Krankheit bereits...mehr