Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorzeitige Auszahlung

Rz. 28 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird das Dienstverhältnis vor der Entnahmephase beendet und wird das angesammelte Guthaben in einem Betrag ausgezahlt, gelten für den LSt-Abzug die allgemeinen Grundsätze: Der Einmalbetrag ist als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge Rz 7 f) zu versteuern, wenn sich die Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die im...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Besonderheiten bei nahestehenden Personen und Geschäftsführern

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Prüfung, ob bei einer Gutschrift von > Arbeitslohn dieser zugeflossen ist, wird bei verwandtschaftlichen Beziehungen ein strenger Maßstab angelegt (BFH 64, 151 = BStBl 1957 III, 58): Zufluss bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit, falls der Schuldner liquide ist (vgl BFH 82, 440 = BStBl 1965 III, 407). Das gilt besonders bei Arbeitsverh...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 82 Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist die grobfahrlässige Herbeiführung von Arbeitslosigkeit durch das versicherungswidrige Verhalten des Arbeitnehmers, sei es durch eigene Kündigung, Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung oder Verlust des Arbeitsplatzes wegen eines arbeitsvertragswidrigen Verhaltens. Zunächst muss also Arbeitslos...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Keine Arbeitslohnerhöhung bei Wegfall

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei dem Wegfall der Leistung darf der Arbeitslohn nicht erhöht werden, weil dies ein Zeichen dafür wäre, dass keine zusätzliche Leistung gewollt war. Dieser Fall wird insbesondere dann relevant sein, wenn die zusätzliche Leistung bei der Begründung des Dienstverhältnisses vereinbart worden ist, denn anderenfalls dürfte bereits ein Fall der H...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei Aus- und Fortbildung

Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Rahmen der innerbetrieblichen Aus- und Fortbildung werden die Fahrtkosten auch dann nur in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt, wenn der ArbN seine > Erste Tätigkeitsstätte ausschließlich zum Zwecke der Unterrichtung aufsucht (BFH 201, 308 = BStBl 2003 II, 495). Rz. 27/1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Fahrten zu einer außerhalb der Wo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung/Gehaltsumwandlung

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den einzelnen Voraussetzungen einer bAV vgl > Betriebliche Altersversorgung sowie BMF vom 12.08.2021, Rz 8 ff, BStBl 2021 I, 1050, angepasst durch BMF vom 18.03.2022, BStBl 2022 I, 333, > Anh 2 Betriebliche Altersversorgung . Sagt der ArbG dem ArbN eine Betriebsrente/Werkspension zu (sog Direktzusage), fließt dem ArbN noch kein > Arbeitsloh...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.4 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsablehnung bzw. Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, eines Integrationskurses oder eines Kurses der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 720 Ein abgestuftes System von Sperrzeitdauern wie bei den Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe sieht das Gesetz auch für Sperrzeiten bei Arbeitsablehnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2), für Sperrzeiten bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) und für Sperrzeiten bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5) sowie die A...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.5.1 Integrationskurs

Rz. 489a Im Regelfall hat die Öffnung des Integrationskurses für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung mangels erfüllter Anwartschaftszeit noch keine Relevanz in Bezug auf versicherungswidriges Verhalten und den Eintritt einer Sperrzeit. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs für einen Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt im Bundesgebiet entsteht durch die Ert...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.1 Meldepflicht

Rz. 490 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 enthält die Tatbestandsvoraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit wegen Meldeversäumnis. Dieses gehört zusammen mit der Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 zu den häufigsten festgestellten Sperrzeiten (wie auch das Meldeversäumnis im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 32 SGB II der häufi...mehr

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Sauer, SGB III § 299 Inform... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Neufassung der Vorschrift wurde eine Informationspflicht für Vermittler bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen geschaffen. Denn aus dem Ausland stammende Arbeitsuchende haben nach der Gesetzesbegründung regelmäßig u. a. aufgrund von Sprachbarrieren und einer für sie fremden Rechtsordnung Schwierigkeiten, sich selbst über die Arbeitsbedingungen und das g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zusätzliche Wegstrecken/Abholfahrten

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei dem einmaligen Ansatz der Entfernungspauschale je Arbeitstag bleibt es auch bei mehreren Fahrten am selben Arbeitstag (BMF vom 18.11.2021, Tz 1.7 = Rz 23, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale ), selbst wenn sie beruflich unabweisbar sind. Das betrifft zB ArbN wie Bühnenkünstler mit geteilter Arbeitszeit, die ihre Tätigkeitsstä...mehr

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BR-Mitbestimmung: Technisch... / 5 Einzelfälle Softwareprogramme

Gängige Softwareprogramme sind mit Überwachungsfunktionen ausgestattet und speichern Bearbeitungsdauer und Bearbeitungszeit oder erstellen Verlaufsprotokolle. Telefonie Für feste und mobile Telefongeräte können Einzelverbindungsnachweise erstellt werden. Fotokopiergeräte Mit einem personifizierten Zugang können Arbeitnehmer bei der Benutzung des Geräts identifiziert werden und B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbschaftsteuer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die ErbSt ist als Personensteuer (vgl BFH 139, 253 = BStBl 1984 II, 27; > Steuer Rz 6) nicht auf die ESt anrechenbar (§ 12 Nr 3 EStG). Das gilt auch für die nach § 23 ErbStG gezahlte ErbSt, die nicht vom Kapitalwert der Rente, sondern jährlich im Voraus von dem Jahreswert erhoben wird (BFH 232, 441 = BStBl 2011 II, 680). § 35b EStG sieht eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Keine Anrechnung auf Arbeitslohn

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG eine besondere Leistung und verringert gleichzeitig den Lohn, auf den der ArbN einen arbeitsrechtlichen Anspruch hat, liegt eindeutig kein zusätzlicher Arbeitslohn vor. Dies entspricht der bisherigen Praxis und Rechtsprechung. Auch nach der neueren BFH-Rechtsprechung (> Rz 6) ist eine Barlohnumwandlung schädlich. Rz. 10 Stand:...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Keine Herabsetzung von Arbeitslohn

Rz. 11 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Während der BFH für die Frage, ob zusätzlicher Arbeitslohn vorliegt, nur auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung abstellt, wird durch § 8 Abs 4 Satz 1 Nr 2 EStG nach dem Willen des Gesetzgebers auch der Zeitraum zwischen der Willensbildung zur Zahlung der Zuwendung und dem Zeitpunkt der Lohnzahlung in die Betrachtung einbezogen, dh jede Verringeru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Urlaubsgelder

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG für die Urlaubszeit sind stpfl > Arbeitslohn; ebenso Geldentschädigungen zur Abgeltung von Urlaub (> R 19.3 Abs 1 Satz 1 Nr 2 LStR; FG HH vom 19.03.2019 – 6 K 80/18, DStRE 2019, 1071 = HaufeIndex 13 125 286). Bemisst sich die Höhe des Urlaubsgelds nach dem Durchschnittslohn der Vergangenheit unter Einschluss von steuerfreie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erste Tätigkeitsstätte

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die > Erste Tätigkeitsstätte ist (anders als früher die > Regelmäßige Arbeitsstätte Rz 2) gesetzlich definiert und demnach eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten, der der ArbN dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs 4 Satz 1 EStG). Je Dienstverhältnis hat der ArbN höc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Usbekistan

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Usbekistan (Hauptstadt: Taschkent; Amtssprache: Usbekisch, regional auch Karakalpakisch, eng verwandt mit Kasachisch) ist ein zentralasiatischer Binnenstaat. Usbekistan grenzt im Westen, Norden und Nordwesten an > Kasachstan, im Osten an > Kirgisistan und > Tadschikistan, im Süden an > Afghanistan und im Südwesten an > Turkmenist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Uruguay

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Östlich des Uruguay (Hauptstadt: Montevideo; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Südamerika. Uruguay grenzt im Westen an > Argentinien, im Norden und Nordosten an > Brasilien, im Osten und Süden an den Atlantik bzw den Mündungstrichter des Rio de la Plata. Seit dem VZ 2012 gilt das DBA vom 09.03.2010 mit Zustimmungsgesetz vom ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.4 Nichtantritt der Arbeit

Rz. 419 Der Arbeitslose tritt eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit nicht an, wenn er vom Arbeitgeber eingestellt wurde und einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, aber zum vereinbarten Arbeitsbeginn nicht erscheint und dies mit seinem Willen übereinstimmt, der Arbeit nicht nachgehen zu wollen. Damit stimmt auch der Sachverhalt überein, bei dem der Arbeitsvertrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren Zeitpunkt lautet (EFG 2002, 245). Die Grun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ungarn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien. Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Fahrgemeinschaften (einschließlich Ehegattenfälle)

Rz. 90 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Jeder Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft hat Anspruch auf die Entfernungspauschale. Dies gilt unabhängig von der Art der Fahrgemeinschaft und auch für Fahrgemeinschaften von > Ehegatten oder für eingetragene > Lebenspartner (> Rz 94). Die Entfernungspauschale ist mithin unabhängig davon, ob die Teilnehmer abwechselnd den eigenen PKW einsetze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Argentinien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Argentinien (Hauptstadt: Buenos Aires; Amtssprachen: Spanisch sowie regionale indigene Amtssprachen) ist ein am atlantischen Ozean gelegener Staat im Süden Südamerikas mit Grenzen zu > Chile im Westen, > Bolivien und > Paraguay im Norden sowie > Brasilien und > Uruguay im Nordosten. Es gilt das DBA vom 13.07.1978 nebst Protokoll (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berufliche Nutzung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Raum wird beruflich genutzt, wenn in ihm die der Erzielung von > Einnahmen dienende berufliche Arbeit ganz oder teilweise verrichtet wird und soweit er der Aufbewahrung der benutzten > Arbeitsmittel dient. Zur Vorbereitung einer konkreten beruflichen Betätigung oder zur Abwicklung der beendeten Berufsarbeit > Rz 22, 24. Rz. 22 Stand: EL 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankengeld und sonstige Leistungen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Der Anspruch ruht jedoch ua für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. ArbN erhalten somit regelmäßig während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren ArbG und anschließend 72 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ersatzweise: Verkehrsgünstigere Straßenverbindung

Rz. 62 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich wird typisierend davon ausgegangen, dass die kürzeste Straßenverbindung auch der tatsächlich regelmäßig benutzten Wegstrecke entspricht. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann der Ermittlung der Entfernung nur dann zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom ArbN regelmäßig für die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zypern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Zypern (Hauptstadt: Nikosia, Amtssprachen: Griechisch und Türkisch) ist ein Insel-Staat im östlichen Mittelmeer. 1974 wurde der nordöstliche Teil Zypern von der > Türkei besetzt, um einen Anschluss Zyperns an > Griechenland zu verhindern. 1983 wurde dort die Türkische Republik Zypern als selbständiger Staat ausgerufen, was durch ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Armenien

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Armenien (Hauptstadt: Jerewan; Amtssprache: Armenisch) ist ein Binnenstaat in Vorderasien sowie im Kaukasus-Hochgebirge. Das Land grenzt an > Georgien im Norden, > Aserbaidschan im Osten, den > Iran im Süden und die > Türkei im Westen. Armenien war bis zur Auflösung der > Sowjetunion Rz 1 (UdSSR) am 21.12.1991 deren Teilstaat. Zun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erholung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen eines Stpfl für seine Erholung, besonders im Rahmen des Jahresurlaubs, mit der die Leistungsfähigkeit im Beruf wiederhergestellt oder erhalten werden soll, sind nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung (RFH, RStBl 1930, 107; 1931, 882; BFH 94, 442 = BStBl 1969 II, 179). Dient die Erholung zB der Ausheilung einer Kran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.4.2 Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Rz. 458 Der Tatbestand der (nicht generellen, sondern im Einzelfall konkreten) Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme wird in Fällen der Verweigerung der Teilnahme an einer dieser Maßnahmen trotz Belehrung über die Rechtsfolgen und ohne wichtigen Grund erfüllt. Relevant sind nur Eingliederungsmaßnahmen, die von der Agentur für Arbeit dem Arbeitsuchenden oder Arbe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.1 Überblick

Rz. 243 Das arbeitsvertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers als Anlass für eine arbeitgeberseitige Kündigung, durch die Beschäftigungslosigkeit und somit Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird, stellt die zweite Variante des Sperrzeittatbestandes Arbeitsaufgabe dar. Weitere Voraussetzung für den Tatbestand ist, dass durch das arbeitsvertragswidrige Verhalten die Arbeitslosig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Segmentberichterstattung na... / 4.4.2 Geografische Angaben

Rz. 110 Für geografische Segmente sind nach IFRS 8.33 folgende Informationen erforderlich: Segmenterlöse mit Externen: Hierbei ist zumindest zwischen Inlands- und Auslandsumsätzen zu unterscheiden. Darüber hinaus sind betragsmäßig bedeutsame Staaten jeweils separat unter Angabe der Segmenterlöse anzugeben. Weiterhin ist darzulegen, nach welchen Prinzipien die Zuordnung von Se...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.13 Sonstige für die Arbeitnehmer bedeutsamen Vorgänge und Vorhaben (§ 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG)

Rz. 40 Die Norm enthält eine beschränkte Generalklausel, die alle Fragen erfasst, welche das wirtschaftliche Leben des Unternehmens in entscheidenden Punkten betreffen, sofern die Interessen der dort beschäftigten Arbeitnehmer durch diese wesentlich berührt werden und sie von erheblicher sozialer Auswirkung sein können. Durch die Aufzählung der vorhergehenden Beispielfälle (...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 21 Für einmaliges Arbeitsentgelt, das bei Ruhen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, gilt Abs. 2. Das Arbeitsverhältnis ruht z. B. während der Elternzeit. Praxis-Beispiel Einer Mitarbeiterin wird während der seit Oktober 2022 genommenen Elternzeit im Dezember noch eine Weihnachtszuwendung gezahlt. Diese Weihnachtszuwendung ist dem Entgeltabrechnungszeitraum September 2...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.3 Beendetes Beschäftigungsverhältnis

Rz. 26 Wird nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch einmaliges Arbeitsentgelt gezahlt, ist dieses dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Jahres – bei Zahlung in den Monaten Januar bis März dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres – zuzuordnen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis endet am 30.6.2022. Dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer wird...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.2 Fälligkeit bei Rechtsstreit über den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 6 Steht das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses und damit die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Arbeitsentgeltes im Streit, so tritt Fälligkeit der Beiträge erst dann ein, wenn die Zahlungsverpflichtung rechtskräftig festgestellt ist (so BSG, Urteil v. 11.11.1975, 3/12 RK 12/74). Gleiches dürfte für den Differenzbetrag gelten, wenn die Höhe des Entgelts arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 9 Die in Abs. 2 skizzierte Verhältnisberechnung ist nicht nur beim Zusammentreffen von mehreren Beschäftigungsverhältnissen anzuwenden, sondern auch wenn der Versicherte aufgrund verschiedener Tatbestände mehrfach der Versicherungspflicht unterliegt. Das gilt beispielsweise in der Rentenversicherung bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung neben einer rentenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3 Ermittlung des beitragspflichtigen Teils

Rz. 5 Um den beitragspflichtigen Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu ermitteln, muss zuvor die Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zum Ende des Entgeltabrechnungszeitraums, in dem das einmalige Arbeitsentgelt gezahlt wird, berechnet werden, § 23a Abs. 3. Auf diese Berechnung kann verzichtet werden, wenn das beitragspflichtige monatliche Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.3 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in den Monaten Januar bis März ("März-Klausel")

Rz. 13 Einmaliges Arbeitsentgelt, das in den Monaten Januar bis März gezahlt wird, ist gemäß Abs. 4 dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bereits am 31.12. des Vorjahres bestanden hat, das einmalige Arbeitsentgelt von dem gleichen Arbeitgeber gezahlt wird und zusammen mit dem sonstigen Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr