Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausgleichsquittung / Zusammenfassung

Begriff Die Ausgleichsquittung ist eine arbeitsrechtliche Besonderheit, weil sie in aller Regel über die schuldrechtliche "Empfangsquittung" i. S. d. § 368 Satz 1 BGB hinausgeht und nicht nur den Erhalt von Leistungen bestätigt, sondern die Rechtsbeziehung der Parteien häufig umfassend erledigt. Sie soll Streitigkeiten über bestehende oder künftige Ansprüche verhindern oder ...mehr

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Ausgleichsquittung / 4 Anfechtung

Eine Ausgleichsquittung kann wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Im Fall einer erfolgreichen Anfechtung ist diese von Anfang an nichtig.[1] Eine Anfechtung wegen Irrtums muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen, nachdem der Arbeitnehmer von dem Anfechtungsgrund erfahren hat.[2] Ein bewusstes nicht zur Kenntnisnehmen des Inhalts einer Ausgleichsquittung...mehr

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Ausgleichsquittung / 1 Erfassbare Ansprüche

Was die Vertragsparteien mit einer "Ausgleichsquittung" oder auch einer "Erledigungsklausel" beabsichtigt haben und welche Ansprüche diese erfassen, ist durch Auslegung der Erklärung zu ermitteln. Danach ist auch deren Rechtsnatur und Wirksamkeit zu bestimmen. Praxis-Beispiel Formulierung einer Ausgleichsquittung "Der Arbeitnehmer bestätigt, die Arbeitspapiere und ein qualifiz...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Zwangsarbeit und (moderne) Sklaverei (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LkSG)

Definition: Zwangsarbeit wird verstanden als unfreiwillige Arbeitsleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe oder sonstiger Unterdrückung verlangt wird. Hierbei ist jedoch die Unfreiwilligkeit häufig schwer zu erkennen, so dass auf äußere Umstände abzustellen ist, wie sie im Rahmen der Risikoindikatoren dargestellt sind. Risikoindikatoren: Als "red flags" für Z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 6 Unterschiede zur Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Überlassung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer hat die folgenden Konsequenzen: Für den Arbeitnehmer stellt die Möglichkeit der Privatnutzung des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) dar. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.5 Ungleichbehandlung in Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG)

Definition: Verboten ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten, die nicht aus Erfordernissen der Beschäftigung erforderlich ist, also aus arbeitsfremden Gründen. Neben den im LkSG regelbeispielhaft genannten Diskriminierungskriterien der Abstammung, sozialen Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.5 Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen bei unterschiedlichen Entgeltfortzahlungsdauern

Rz. 17 In der Praxis üben Arbeitnehmer teilweise zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, die beide krankenversicherungspflichtig sind. In diesen Fällen ist das Krankengeld getrennt aus beiden Beschäftigungsverhältnissen zu berechnen (Einzelheiten: vgl. Komm. zu § 47); krankenversicherungsfreie Beschäftigungen bleiben unberücksichtigt. Wird bei einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.4 Besonderheit: Kündigungsschutzprozess und Entgeltfortzahlung

Rz. 16 Zu dieser Problematik nehmen der GKV-Spitzenverband und die Spitzenverbände der Krankenkassen in ihrem GR v. 3.12.2020 (Rz. 35) unter Ziff. 6.1.1.1.2 wie folgt Stellung: Während der Dauer der Beschäftigung aufgrund des Kündigungsschutzprozesses besteht weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld, sofern auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. ... In diesen...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung nur von zeitgleichem Arbeitsentgelt

Rz. 7 Angerechnet wird nur das Arbeitsentgelt bzw. -einkommen, das während des Krankengeldbezuges "erwirtschaftet" wird. Einkommen, das in der Zeit vor Beginn des Krankengeldanspruches erarbeitet wurde, bleibt unberücksichtigt. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung oder des Einkommenszuflusses kommt es nicht an. Somit lösen zeitversetzt gezahlte variable Arbeitsentgeltbestandteil...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.2 Teilarbeitslosengeld

Rz. 8 Die Minderung des Alg um einen Tag für jeweils 2 Tage der Erfüllung eines Anspruchs auf Teil-Alg berücksichtigt pauschal verschiedenste Ausprägungen des Versicherungsverlaufes, z. B.:mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.6 Fehlende Arbeitsbereitschaft

Rz. 34 Fehlende Arbeitsbereitschaft ohne wichtigen Grund führt zur Verminderung der Anspruchsdauer um bis zu 28 Tagen (4 Wochen, Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Satz 1). Eine Minderung kommt nur für Zeiten in Betracht, für die ein Anspruch auf Alg allein deshalb nicht gegeben ist, weil der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist. Es fehlt in diesen Fällen an der subjektiven Verfügbarkei...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.3 Sperrzeit

Rz. 18 Die Regelungen zur Minderung der Anspruchsdauer wegen des Eintritts einer Sperrzeit nach Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie Abs. 2 Satz 2 unterscheiden zunächst danach, ob überhaupt eine Minderung vorzunehmen ist. Ist dies der Fall, treten hinsichtlich des Umfanges der Minderung nach einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 von ...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.3 Saisonbedingter Arbeitsausfall (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 bestimmt, dass bei den Festlegungen nach Abs. 1 und 2 zu berücksichtigen ist, ob dies voraussichtlich in besonderem Maße dazu beiträgt, die wirtschaftliche Tätigkeit in der Schlechtwetterzeit zu beleben oder die Beschäftigungsverhältnisse der von saisonbedingten Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer zu stabilisieren. In die Förderung sind somit nur Arbeitne...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.5 Bezug von Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 3a)

Rz. 22 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange Versicherte für den gleichen Tag Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht. Der Terminus "solange" inspiriert, dass der Anspruch auf Krankengeld auch dann in vollem Umfang ruht, wenn das Mutterschaftsgeld (§ 24i...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.10 Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 32 Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurde § 49 Abs. 1 durch die heutige Nr. 8 erweitert: Danach ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/6337 v. 7.12.2018, S. 93) handelt es s...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 9 Erhält der Versicherte während des Bezuges von Krankengeld Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (kostenfreie Wohnung, Firmenwagen, Übernahme der Kontoführungsgebühren etc.), mindert sich das Krankengeld um deren Werte (Wert des daraus berechneten Nettoarbeitsentgelts; vgl. Rz. 11). Der Wert des weitergewährten Sachbezuges (Bruttowert), von dem während der Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zum 1.10.2022 hat die Vorschrift eine neue Struktur erhalten. Die Ermächtigungsgrundlagen für Rechtsverordnungen der Bundesregierung für das Saison-Kug sind nun in den Abs. 1 bis 3 enthalten. Die Ermächtigungen für Rechtsverordnungen für das konjunkturelle Kug sind in den Abs. 4 bis 8 verortet. In Abs. 1 ist eine Ermächtigung der Bundesregierung enthalten, den Kreis de...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.4 Einstellung von Leiharbeitnehmern

Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gleichstellungsgebot in § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG verweigern. Das mit dem Gleichstellungsgebot verbundene gesetzliche Ziel verlangt nicht danach, dass im Verletzungsfall eine Beschäftigung des Leiharbeitnehmers ganz unterbleibt. Vielmehr widerspräche es ger...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass durch die personelle Maßnahme andere im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt oder sonst benachteiligt werden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist. Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krankh...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1 Beschäftigung von Jugendlichen

Die Beschäftigung von Jugendlichen wird umfassend in den §§ 8–46 JArbSchG geregelt; Regelungen hinsichtlich Arbeitszeit und Freizeit finden sich in den §§ 8–21b JArbSchG. Die Vorschriften sind auf die Beschäftigung von Jugendlichen, d. h. Personen zwischen dem vollendeten 15. und 18. Lebensjahr (vgl. § 2 JArbSchG), in der Berufsausbildung oder als Arbeitnehmer sowie in ähnli...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.2 Eingruppierung und Einstellung

Üblicherweise fallen in der Praxis Einstellung und erstmalige Eingruppierung zusammen. Gleichwohl sind beide Vorgänge rechtlich zu unterscheiden. Der Arbeitgeber muss sowohl für die Einstellung als auch für die Eingruppierung die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einholen. Eine erstmalige Eingruppierung kann auch erforderlich werden, wenn der Betrieb ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.7 Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

Wird ein Leiharbeitnehmer gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG an einen Entleiher überlassen, in dessen Betrieb eine Vergütungsordnung besteht, ist er aufgrund des für ihn geltenden Grundsatzes des "Equal pay" (vgl. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG) für die Zeit der Überlassung in diese Vergütungsordnung einzugruppieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein für den Leiharbeitnehmer anwen...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Vorl... / 1.3 Aufklärung des betroffenen Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 BetrVG über die Sach- und Rechtslage aufklären. Er muss den Arbeitnehmer bzw. bei einer Einstellung den Bewerber also mündlich oder schriftlich über die Vorläufigkeit der Einstellung bzw. Versetzung unterrichten und darauf hinweisen, dass die Maßnahme durch gerichtliche Entscheidung wieder rückgängig gemacht werd...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.6 Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten

Werden geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 SGB IV unter Begründung eines versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses eingestellt, besteht entgegen einer weit verbreiteten Ansicht die Pflicht zur Eingruppierung in die allgemeinen tariflichen oder betrieblichen Entgeltordnungen. Die geringfügige Beschäftigung ist keine besondere Kategorie einer Tätigkeit, die einer Eingr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Beschäftigung, d. h. er kann vom Arbeitgeber die Annahme seiner Arbeitsleistung verlangen. Der Beschäftigungsanspruch endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Oftmals besteht jedoch – insbesondere wenn es nach dem Ausspruch einer Kündigung zum Kündigungsschutzprozess kommt – zwischen Arb...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam. Dem Sonderkündigungsschutz nach...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 3 Pflegezeit

Durch das Pflegezeitgesetz, das zum 1.7.2008 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber einen weiteren Tatbestand des besonderen Kündigungsschutzes geschaffen: § 5 Abs. 1 PflegeZG sieht vor, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung höchstens jedoch 12 Wochen vor dem verlangten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 Pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / Zusammenfassung

Begriff Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht gibt es gesetzliche Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Rechtshandlungen nicht mehr zulässig und damit nicht mehr wirksam vorgenommen werden können (z. B. Einspruchsfrist) oder nach deren Ablauf ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. In Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, besonders aber in Tarifverträgen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Weiterbeschäftigung / Arbeitsrecht

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung auf den vereinbarten Arbeitsplatz. Dieser Anspruch endet mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung. Setzt der Arbeitnehmer sich gegen die ausgesprochene Kündigung mittels einer ...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht / 1 Umfang

Im Arbeitsvertrag werden die Arbeitsleistung und die betriebliche Ordnung in der Regel nur allgemein umrissen. Die konkreten Einzelheiten der Arbeit (z. B. Ort, Zeit, Art und Reihenfolge der Arbeiten) und auch deren Änderungen im Laufe des Arbeitsverhältnisses werden häufig erst später durch Weisungen des Arbeitgebers bestimmt. Das Recht hierzu räumt dem Arbeitgeber § 106 Ge...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 2 Elternzeit

Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit weder ordentlich noch außerordentlich ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde kündigen. Das gilt ausnahmslos für alle Kündigungen. Dieses Kündigungsverbot kann gegenüber allen nach § 15 BEEG elternzeitberechtigten Personen bestehen. Hierzu zählen Mütter, Väter, Adoptivelte...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 2 Beginn und Dauer der Ausschlussfrist

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine vertragliche Ausschlussfrist von weniger als 3 Monaten für die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs unangemessen kurz.[1] Sie hält einer AGB-Kontrolle nicht stand und ist unwirksam. Dies hat zur Folge, dass die zu kurze Ausschlussfrist ersatzlos entfällt. Die Frist wird nicht mittels Auslegung angepasst, u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 8 Anforderungen des BAG an vertragliche Ausschlussklauseln

Trotz der Vielzahl der Ausnahmen, für die vertragliche Ausschlussfristen nicht greifen, hat das BAG in der Vergangenheit die Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussklausel, die diese Ansprüche nicht ausdrücklich ausnimmt, sondern nach seinem Wortlaut sogar einschließen würde, grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen. In der Regel erfolgte vielmehr eine einschränkende Ausleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht / 6 Außerdienstliches Verhalten und Weisungsrecht

Hinsichtlich des Verhaltens des Arbeitnehmers außerhalb des Betriebs und außerhalb der Arbeitszeit besteht grundsätzlich kein Weisungsrecht, was nicht ausschließt, dass im Einzelfall ein außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers auch Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben kann.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.3 Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung der in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen ist nur ausnahmsweise bei Stilllegung des gesamten Betriebs gemäß § 15 Abs. 4 KSchG oder einer Betriebsabteilung gemäß § 15 Abs. 5 KSchG zulässig. In diesem Fall bedarf es nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, aber der ordnungsgemäßen Anhörung nach § 102 BetrVG. Eine ordentliche Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 6 Sonderkonstellation Kündigungsschutzverfahren

Nach der Rechtsprechung des BAG wahrt ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage eine einstufige Ausschlussfrist bzw. die 1. Stufe einer 2-stufigen Ausschlussfrist für alle aus dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses resultierenden Ansprüche, ohne dass es einer bezifferten Geltendmachung bedarf.[1] Dies gilt aber nicht für Urlaubsabgeltungsansprüche, da diese nicht vom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 7 Auszubildende

Das Berufsausbildungsverhältnis ist spezialgesetzlich im Berufsbildungsgesetz geregelt. Es beginnt mit der Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht / Zusammenfassung

Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen. Es erstreckt sich auch auf die Ordnung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb.Das Direktionsrecht gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses, denn der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 1 Mutterschutz

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist[1], mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 6.4 Außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund des Arbeitgebers gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendvertretung, der Bordvertretung, eines Seebetriebsrats, den Mitgliedern des Wahlvorstands sowie Wahlbewerbern ist grundsätzlich zulässig und nicht durch § 15 KSchG untersagt. Sie bedarf jedoch gemäß § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei hat der Betriebs...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtungskosten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen

Bewirtungsaufwendungen können im Einzelfall Werbungskosten sein, im Wesentlichen ist auf den Anlass der Bewirtung abzustellen. Dabei ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls (u. a. Ort der Veranstaltung, Veranstalter, Teilnehmer, Modalitäten bei der Durchführung) zu ermitteln, ob die Veranstaltung eher einen beruflichen oder privaten Charakter hat. Für eine berufliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr

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Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.2 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts (Kurzübersicht)

Arbeitnehmer können unter den jeweiligen Voraussetzungen arbeitsrechtlichen Vollschutz in Anspruch nehmen. Auf arbeitnehmerähnliche Personen ist Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmen gelten u. a. nach § 5 Abs. 1 ArbGG, §§ 2, 12 BUrlG, § 12a TVG, § 11 EFZG und § 92a HGB. Zwischen Auftraggeber und freiem Mitarbeiter entstehen keinerlei arbeitsrechtliche Bindunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.3 Anwendbarkeit des Arbeitsrechts

Die Eigenschaft als freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist nicht personenbezogen, sondern bezieht sich immer nur auf das jeweilige Vertragsverhältnis. Also kann ein und dieselbe Person zugleich freier Mitarbeiter und Arbeitnehmer sein, u. U. sogar in verschiedenen Vertragsverhältnissen mit demselben Auftraggeber. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das dem Arbeitgeb...mehr