Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abgeltungsanspruch (§ 17 Abs. 3)

Rz. 29 Eine weitere Sonderregelung im Verhältnis zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG stellte § 17 Abs. 3 dar. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder nach Ablauf der Elternzeit, so ist der übertragene – und ggf. nach § 17 Abs. 1 Satz 1 gekürzte – Urlaub abzugelten. Der Unterschied zu § 7 Abs. 4 BUrlG bestand darin, dass hier die Fristen, innerhalb derer die Abgeltung ve...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.4 Personalgestellung zu einem Dritten

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beschäftigte ein...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.10 Rechtsfolge bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer

Bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG ist das Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ab dem Zeitpunkt unwirksam, zu dem die Überlassungshöchstdauer überschritten wird. Rechtsfolge ist nach § 10 Abs. 1 AÜG, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher sowie dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dadurch soll der Rechts...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.1 Überblick

Mit Wirkung zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber das AÜG grundlegend geändert mit dem Ziel, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern".[1] Wichtig Herausnahme der Personalgestellung aus dem AÜG Mit der Gesetzesänderung wurde eine wichtige Forderung des öffentlichen Dienstes umgesetzt: Die Personalgestellu...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung

Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überlassenen Leiharbeitnehmers während der Überlassungen ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.9 Rechtsfolgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn der Leiharbeitne...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.2 Abordnung zu einem Dritten

Das Weisungsrecht (§ 106 GewO) umfasst ohne besondere Vereinbarung nicht die Befugnis, Beschäftigte an einen anderen Arbeitgeber zu verleihen, d. h. unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dem Weisungsrecht eines anderen Arbeitgebers zu unterstellen.[1] Mit der Regelung zur Abordnung in § 4 Abs. 1 TVöD haben die Tarifvertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers jed...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Übertragung des Urlaubs (§ 17 Abs. 2)

Rz. 17 Im Rahmen eines sachgerechten Interessenausgleichs enthält § 17 Abs. 2 gewissermaßen als Gegenstück zur Urlaubskürzung eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, der infolge der Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Dieser Urlaub überträgt sich ohne Weiteres und ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wir...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 47 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn diese Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu in Rede stehender AG/KGaA/SE oder zu einem mit betreffender Gesellschaft i. S. d. §§ 15ff. AktG verbundenen UN stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen. Die Regelung verfolgt das sozialpolitische Ziel der Förderung der Beteiligung am...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.4 Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes – § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

Bei der Berechnung der für § 23 KSchG maßgebenden Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem "i. d. R." vorhandenen Personalbedarf beruht.[1] Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen i. d. R. mehr als 10 Arbeitn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 7 Gesamtbetrachtung

Lagert die öffentliche Verwaltung Aufgaben aus, z. B. auf eine GmbH, AG, GbR, einen e. V., und haben Beschäftigte im Falle eines Betriebsübergangs[1] dem gesetzlich vorgesehenen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber widersprochen, so ist eine dauerhafte Gestellung von Personal der Kommune/des Landes/des Bundes an die GmbH, AG usw. gemäß § 4 Abs. 3...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.1.2 Folgen der Zuweisung gem. § 123a Abs. 2 BRRG für die zugewiesenen Beamten

Auch nach der Zuweisung der Beamten an die privatisierte Einrichtung bleibt die Bindung der zugewiesenen Beamten an ihren Dienstherrn und damit der bisher erworbene Status der Beamten erhalten. Dienstherrin der zugewiesenen Beamten bleibt die öffentliche Hand. Ausschließlich betriebliche und fachliche Direktions- und Weisungsrechte können durch die private Gesellschaft ohne ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung vo...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.3 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammarbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen (§ 13 AÜG). Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers ist nach dem Gesetzeswortlaut (derzeit) nicht beschränkt auf Leiharbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Urlaubsübertragung bei Wechsel von Vollzeit in Elternteilzeit

Rz. 22 Die allgemeine Problematik des Schicksals eines nicht vollständig genommenen Urlaubsanspruchs aus einer Vollzeittätigkeit bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit stellt sich auch in gleichem Umfang bei dem Wechsel in Elternteilzeit. Ob § 17 Abs. 2 auf diesen Fall anzuwenden ist, ist unklar (dazu Rz 17).[1] Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Elter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Kürzung des zukünftigen Urlaubs wegen Zuvielgewährung vor Antritt der Elternzeit

Rz. 14 Ist eine Kürzung des noch nicht gewährten Urlaubs nicht mehr möglich, weil der Arbeitnehmer ihn schon im Jahr der Inanspruchnahme der Elternzeit vollständig erhalten hat, gibt § 17 Abs. 4 dem Arbeitgeber die dem Urlaubsrecht ansonsten fremde Möglichkeit, den zukünftigen Urlaub zu kürzen. Praxis-Beispiel Zuvielgewährung von Urlaub Der Arbeitnehmer hat im Jahr 2024 bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 1 Funktion

Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zum Bürgergeld zu zahlen ist. Sie stellen eine verpflichtende Zusatzleistung der Jobcenter für den Fall der Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit dar. Ein Arbeitsverhältnis im arbeits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.2 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit[1] zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig. Soweit Beamte betroffen sind, entfällt die Prüfung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 2.3 Zuweisung zu einem Dritten

Nach § 4 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zuweisen. Die Maßnahme ist der beamtenrechtlichen Regelung des § 123a BRRG nachgebildet. Sie ermöglicht die Zuweisung des Beschäftigten zu öffentlichen oder privaten Arbeitgebern im I...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / i) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft bei Übernahmeangeboten (Satz 1 Nr. 9)

Rn. 201 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289a Satz 1 Nr. 9 sind sämtliche Entschädigungsvereinbarungen des UN anzugeben, die mit Mitgliedern des Vorstands oder mit AN für den Fall getroffen wurden, dass sie aufgrund eines Übernahmeangebots kündigen, ohne triftigen Grund entlassen werden, ihr Arbeitsverhältnis endet oder (in anderer Form) fortgeführt wird (vgl. DRS 20.K218). ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kündigungsgrund

Rn. 147 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber hat die Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP nur bei Eintreten eines "wichtigen Grundes" zugelassen. Zur Interpretation dieser Gesetzesformulierung ist nach der im Schrifttum einhellig vertretenen Ansicht grds. auf das Verständnis eines wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Dienstvertrags unter Berücksichtigung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / Zusammenfassung

Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl es sich dabei nicht um die korrekte gesetzliche Bezeichnung handelt. Diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 2 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung

Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen 2 Bewertungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung: die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. Diese Bewertungsmethoden stellen die Grundlage für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer dar. Die 1-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 319b wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) neu in das HGB eingefügt (vgl. für einen Überblick über das ­BilMoG z. B. Petersen/Zwirner, KoR 2009, Beilage Nr. 1 zu Heft 5, S. 1ff.; Bieg et al. (2009)) und zuletzt durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) vom 03...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2.1 Arbeitsverhältnis besteht weiterhin

Steht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Rückzahlung noch in einem Dienstverhältnis zum betroffenen Arbeitgeber, kann dieser den zurückgezahlten (bzw. einbehaltenen) Betrag vom laufenden Arbeitslohn absetzen und die Lohnsteuer dann von dem so gekürzten Arbeitslohn berechnen oder er kann alternativ die Lohnsteuer für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume neu berechnen. Die sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn / 2.2 Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr

Steht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Rückzahlung nicht mehr im Dienst des betroffenen Arbeitgebers, der die Überzahlung geleistet hat, bleiben folgende Möglichkeiten: Der zurückgezahlte Betrag wird auf Antrag vom Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal [1] gebildet (in Form eines Freibetrags), damit ihn der neue Arbeitgeber berücksichtigen kann, oder der Arbeitnehmer kann alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung antreten. § 16 ArbPlSchG erweitert den Arbeitsplatzschutz über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus auf besondere Arten des Wehrdienstes.[1] Das ArbPlSchG erfasst aber gemäß § 16 Abs. 7 ArbPl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1 Grundsätze

Der Wehrdienst kann in verschiedenen Formen abgeleistet werden.[1] Möglich ist der Wehrdienst als Grundwehrdienst, Wehrübung, besondere Auslandsverwendung, freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst, Hilfeleistung im Innern oder im Ausland, unbefristeter Wehrdienst im Spannungsfall. Seit 1.7.2011 erfolgt die Ableistung des Wehrdienstes freiwillig gemäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 6 Sonstige Regelungen

Obwohl das Arbeitsverhältnis ruht, entstehen die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers auch während der Dauer des (freiwilligen) Wehrdienstes. Der Arbeitgeber kann die Urlaubsansprüche für jeden vollen Kalendermonat des Wehrdienstes anteilig um 1/12 kürzen.[1] Der Arbeitnehmer kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 ArbPlSchG seinen derzeitigen Urlaub vor Antritt des Wehrdienstes verlangen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 6 Meldungen

Beginn und Ende des Wehrdienstes hat der Arbeitgeber der Krankenkasse auf besonderen Vordrucken zu melden, die mit der Einberufung zum Wehrdienst übersandt werden. Wird durch den Dienst die Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, so ist außerdem eine Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu erstatte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 5 Benachteiligungsverbot

Neben dem besonderen Kündigungsschutz vermittelt § 5 ArbPlSchG zusätzlich ein Benachteiligungsverbot in beruflicher und betrieblicher Hinsicht. Benachteiligung meint dabei alle Schlechterstellungen hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Arbeitsbedingungen. Es muss eine kausale Verbindung zwischen der konkreten benachteiligenden Maßnahme und dem Ableisten des (freiwillige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen versicherungspflichtig Beschäftigten, die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 1 Allgemeines

Ein sauberer und unbestechlicher öffentlicher Dienst ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung staatlicher Aufgaben. Korruption bewirkt nachhaltig einen Verlust an Vertrauen in die Unparteilichkeit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Verwaltung und in die Integrität der den Staat repräsentierenden Institutionen und Personen. Ziel muss es dahe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 7 Schadensersatz

Die Beschäftigten haben ihr Handeln u. a. an dem grundsätzlichen Annahmeverbot von Vergünstigungen des § 3 Abs. 2 TVöD / auszurichten. Ein vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Verstoß gegen diese Vorschrift kann daher einen Schadensersatzanspruch aus §§ 280 ff. BGB wegen der Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis begründen, § 3 Abs. 6 TVöD / . Ebenso kann...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 5 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei verbotswidriger Annahme einer Vergünstigung

Der Verbotszweck des § 3 Abs. 2 TVöD dient der arbeitsrechtlichen Verhaltenssteuerung[1] und rechtfertigt insofern ein energisches Einschreiten öffentlicher Arbeitgeber.[2] Dabei gilt es hauptsächlich auf den Verstoß des Beschäftigten in einer Weise zu reagieren, die zukünftigen Zuwiderhandlungen entgegenwirkt, um so den Eindruck zu verhindern, die Beschäftigten seien durch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.6 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr

4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.6.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu verschiedenen TVöD-Arbeitgebern

Wichtig Ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber bleibt stets unberücksichtigt und führt zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte unmittelbar zuvor bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, der unter den Geltungsbereich des TVöD fällt. Das BAG hat ausdrücklich bestätigt, dass die Kürzungsregelung au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um 1/12 vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1.12. bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (näher oben, Ziffer 3.5). Aufgrund der Anspr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr