Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sportler / 1.1 Amateursportler

Grundsätzlich werden Amateursportler mit einer Vergütung bis zu 200 EUR monatlich sozialversicherungsrechtlich nicht als abhängig Beschäftigte eingestuft. Allerdings muss dies in jedem Einzelfall geprüft werden. Es gibt auch Konstellationen, in denen diese Annahme nicht greift. Amateursportler üben den Sport regelmäßig nicht aus wirtschaftlichen Interessen, sondern zum Ausgle...mehr

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Sportler / 1.3.3 Berufsmotorsportler

Berufsmotorsportler üben den Sport überwiegend zum Zweck der Erwerbstätigkeit aus. Sie gelten als selbstständig Tätige und Gewerbetreibende.[1] Bei entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelungen können sie auch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (s. Vertragssportler). Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall. Liegt ein Beschäftigungsver...mehr

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Sportler / 1.3.4 Berufsradrennfahrer

Berufsradrennfahrer üben den Sport überwiegend zum Zweck der Erwerbstätigkeit aus. Sie gelten als selbstständig Tätige und Gewerbetreibende.[1] Sie können auch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn entsprechende Vereinbarungen zu einer persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit führen (s. Vertragssportler). Entscheidend sind die tatsächlichen Verh...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Neuregelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthalten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer a...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.4 Ermessen des Integrationsamts

Bevor es eine Entscheidung trifft, muss das Integrationsamt auf eine gütliche Einigung hinwirken[1], d. h. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Als Ergebnis einer solchen Einigung ist z. B. denkbar: Die Zurücknahme des Zustimmungsantrags durch den Arbeitgeber oder eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, trifft da...mehr

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Insolvenzgeld / 1 Einführung

Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnausfallrisiko ...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

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Sportler / 3 Arbeitnehmereigenschaft bei Berufssportlern

Grundsätzlich kann auch die Ausübung von Sport Gegenstand eines Dienstverhältnisses sein. Soweit ein Berufssportler seine Tätigkeit nicht selbstständig ausübt, ist er als Arbeitnehmer anzusehen. Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner sportlichen Betätigung Zahlungen, die nicht nur unwesentlich höher sind, als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, ist der Schluss...mehr

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Sportler / 1.3.5 Berufsringer

Berufsringer sind grundsätzlich Arbeitnehmer und stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.[1] Es besteht regelmäßig kein eigenes Unternehmerrisiko, hingegen liegt eine Eingliederung in die Organisation der Wettkampfveranstalter vor. Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung.mehr

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Sportler / 1 Sportler als Beschäftigte

Sportler können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Zur Beurteilung gelten die allgemeinen sozialversicherungsrechtlich relevanten Grundsätze für Beschäftigungen. Voraussetzung ist daher die Zahlung von Entgelt sowie der Grad der persönlichen Abhängigkeit. Beschäftigte unterliegen dem Direktionsrecht ihres Vertragspartners, welches Inhalt, Durchführung, Zeit...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.1 Vertragskonstellationen

Grundsätzlich kann es für Mitarbeiter interessant sein, über einen gewissen Zeitraum in einer gemeinnützigen Organisation zu arbeiten. Dabei gibt es rechtlich vor allem 2 unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber entsendet Mitarbeiter an die gemeinnützige Organisation (Entsendung) oder der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber wird ruhend gestellt und ein neuer bef...mehr

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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.3 Kritische Äußerungen des MA zu Initiativen

Mitarbeiter haben grundsätzlich das Recht, Kritik am Arbeitgeber zu äußern, solange diese sachlich und nicht beleidigend ist. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt auch im Arbeitsverhältnis, und Mitarbeiter dürfen sich kritisch mit den Verhältnissen im Betrieb auseinandersetzen und ihre Meinung betriebsöffentlich äußern. Dies gilt insofern auch für CSR-Initiativen. Die Äu...mehr

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Bildungsurlaub / 6 Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz vom 21.1.1974[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben. Zweck Politische Bildung, berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Veranstaltungen sowie zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten Dauer 10 Arbeitstage innerhalb...mehr

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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.1 Freistellung, Sonderurlaub

Innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit sind Mitarbeiter grundsätzlich nicht berechtigt, CSR-Aktivitäten ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben (zum Sonderfall ehrenamtlicher Tätigkeiten vgl. Abschn. 3.2). Der Arbeitgeber kann jedoch die Teilnahme an CSR-Aktivitäten innerhalb der Arbeitszeit ermöglichen, indem er Mitarbeiter bezahlt oder unbezahlt von der Arbeitsleis...mehr

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Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.4 Einsatz im Ausland ("Workeering")

Insbesondere in Konstellationen des Secondments sind Fallgestaltungen denkbar, in denen Mitarbeiter CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum für ein anderes Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erbringen. Praxis-Beispiel Entsendung an ein Entwicklungsprojekt Ein längerer Arbeitseinsatz wäre etwa im Beispiel der Entsendung eines Ingenieurs an ein Entwi...mehr

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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr

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Bildungsurlaub / 5 Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz vom 18.12.1974[1] Anspruchsberechtigung Alle Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, arbeitnehmerähnliche Personen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen haben. Zweck Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung Dauer 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinanderfolg...mehr

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Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V...mehr

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Bildungsurlaub / 2 Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in der Fassung vom 4.2.2021, in Kraft ab 1.7.2021[1] Anspruchsberechtigung Beschäftigte in Baden-Württemberg (Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen sowie sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (inkl. Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behi...mehr

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Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.1 Arbeitsverhältnis

Die korrekte rechtliche Einordnung eines Praktikanten ist von erheblicher Bedeutung, da eine falsche Klassifizierung erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wird beispielsweise ein Arbeitnehmer fälschlicherweise als Praktikant behandelt, könnte er später Ansprüche auf die ihm zustehende Vergütung, Urlaub und Entgeltfortzahlung geltend machen...mehr

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Onboarding: Neue Mitarbeite... / 1.3.2 New Work: Trend hin zu kürzeren und freien Arbeitsverhältnissen

Durch die immer häufiger praktizierten New Work-Ansätze mit agilen Arbeitsmethoden, Freelancing, Crowdworking oder dem zunehmenden Wunsch nach ortsungebundener Arbeit müssen sich Unternehmen und Mitarbeiter öfter auf sich verändernde Arbeitsverhältnisse einstellen. Teams formieren sich für bestimmte Aufgaben und Projekte und lösen sich danach wieder auf. Für diese Projekte e...mehr

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Kindergeld / 8.3 Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

8.3.1 Ausbildungsdienstverhältnisse Eine Berufsausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wenn es der Erlangung der angestrebten Qualifikation dient und demzufolge der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.[1] 8.3.2 Dienstverhältnisse bei der Bundeswehr Die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier[1] stellt Berufsausbildung i. S. d. § 32 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 14.3.4 Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, die grundsätzlich für den Kindergeldanspruch unschädlich sind, gehört ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis und ein kurzfristiges geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Maßgebend für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Behandlung durch den Arbeitgeber des Kindes. Hierzu...mehr

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Kindergeld / 8.3.2 Dienstverhältnisse bei der Bundeswehr

Die Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier[1] stellt Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG dar.[2] Gleiches gilt im Prinzip bei einer Ausbildung zum Reserveoffizier.[3] Ein Soldat auf Zeit, der für seine spätere Verwendung im Mannschaftsdienstgrad (als Kraftfahrer der Fahrerlaub­nisklasse CE) unterwiesen wird, wird für einen Beruf ­ausgebildet, sol...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

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Reboarding und Offboarding:... / 2 Sonderfall Krankheit: Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen, treten nach der Rückkehr des Mitarbeiters häufig Probleme und Konflikte auf. Zwar freuen sich Kollegen und Führungskraft in der Regel auf den Rückkehrenden, wissen aber nicht so recht, wie sie angemessen mit der sensiblen Situation umgehen sollen. Doch gerade das wichtige Arbeitsumfeld kann zum Gelingen der Rückkehr-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert für den Bereich der Arbeitsförderung den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Er grenzt damit diesen Personenkreis zugleich gegen den Personenkreis der Arbeitslosen nach § 16 ab. Die Vorschrift kann auch für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II herangezogen werden, Arbeitslosigkeit ist dort in § 53a ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.1 Definition und Voraussetzungen

Ein Orientierungspraktikum dient zur Orientierung vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums und ist auf eine Dauer von bis zu 3 Monaten begrenzt.[1] Diese Höchstdauer muss nicht zusammenhängend erfüllt werden; das Praktikum kann auch in mehreren Abschnitten absolviert werden, solange diese sachlich und zeitlich zusammenhängen.[2] Der Hauptzweck des Orientie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Beschäftigung von Praktikanten muss unterschieden werden: Ist die Beschäftigung ein zwingender Teil einer schulischen oder universitären Ausbildungsordnung, finden arbeitsrechtliche Bestimmungen weitgehend keine Anwendung, da es sich um Pflichtpraktika handelt. In anderen Fällen, also freiwilligen Praktika, gelten gemäß § 26 BBiG überwiegend die Vorschrifte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reboarding und Offboarding:... / 3.1 Vorteile des Offboardings

Warum sich Offboarding immer lohnt Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb ein Arbeitsverhältnis endet. Meist richten die Unternehmen schnell den Blick nach vorn und sind mit der Stellennachbesetzung und dem Onboarding des Nachfolgers beschäftigt. Nur wenige Firmen nehmen sich Zeit für den Offboarding-Prozess, eventuell auch, weil es als unangenehme Aufgabe seitens HR oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.2 Unterbrechungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 listet abschließend Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit auf, die nicht zur Erfüllung des Status Langzeitarbeitslosigkeit dienen, weil sie keine Zeit der Arbeitslosigkeit sind. Diese Tatbestände hindern aber nicht die Berücksichtigung zuvor zurückgelegter Zeiten, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren liegen. Das gilt jedoch nur in Bezug auf die Mögl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt, müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers, Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums, Dauer der reg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.3 Beendigung der Beschäftigung

Rz. 9 Nr. 2 setzt voraus, dass alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung gerechnet werden muss. Beschäftigung bezieht sich dabei auf die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Nr. 1. Die Vorschrift fixiert keinen konkreten Zeitpunkt oder Zeitrahmen für die Beendigung. Die Beendigung der Beschäftigung muss nicht feststehen. Ob mit einer Beendigung der Beschäftigung obj...mehr

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Kindergeld / 8.9 Berufsorientierung als Berufsausbildung?

Eine Tätigkeit kann für die Dauer von bis zu 3 Monaten als Praktikum berücksichtigt werden, wenn sie dazu dient, Einblicke in Inhalte, Anforderungen, Strukturen und Themen des jeweiligen Berufsziels zu vermitteln. Es darf sich dabei jedoch nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis handeln.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Die gegenseitigen Pflichten des Praktikanten und des Unternehmens orientieren sich primär an den vertraglichen Ausgestaltungen des Praktikantenvertrags. Zusätzlich können sich aus landesrechtlichen Bestimmungen zum Hochschul- und Ausbildungsrecht weitere Ausbildungspflichten für den Unternehmer bei Pflichtpraktika ergeben. Obwohl Pflichtpraktika nicht dem Berufsbildungsgesetz...mehr

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Kindergeld / 14.2 Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Begriff der Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG [2]: Der Begriff "Berufsausbildung", deren erstmaliger Abschluss in Verbindung mit einer schädlichen Erwerbstätigkeit den Kindergeldanspruch ausschließt, ist enger gefasst, als das Tatbestandsmerkmal "für einen Beruf ausgebildet" nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Eine Berufsausbildung i. S. v. Satz 2 ist...mehr

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Kindergeld / 8.3.1 Ausbildungsdienstverhältnisse

Eine Berufsausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wenn es der Erlangung der angestrebten Qualifikation dient und demzufolge der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.[1]mehr

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Kindergeld / 14.3.3 Ausbildungsdienstverhältnis

Eine Erwerbstätigkeit, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ausgeübt wird, ist stets unschädlich für den Anspruch auf Kindergeld. Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt vor, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist.[2] Zu Ausbildungsdienstverhältnissen zählen insbesondere[3]: Berufsausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.2 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 5 Nr. 1 setzt eine aktuelle versicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Demnach muss im Zeitpunkt der Entscheidung über den Status nach § 17 ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen. Die Beschäftigung muss nicht tatsächlich ausgeübt werden, sofern dadurch das Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen ist. Rz. 6 Versicherungspflichtig Beschäftigte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 6.4 Volontariat

Praktikanten und Volontäre unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Ausbildungsziele und rechtlichen Stellung. Volontäre sind in der Regel für Ausbildungszwecke tätig, jedoch ohne eine vollständige Fachausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erreichen.[1] Im Gegensatz zu Pflichtpraktika, die oft eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium oder einem Beruf ...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Zunächst endet ein befristetes Praktikum automatisch mit Ablauf der vereinbarten Praktikumszeit. Eine vorzeitige Beendigung des Praktikumsverhältnisses ist bei Pflichtpraktika einfacher als bei freiwilligen Praktika, da das Pflichtpraktikum kein Arbeitsverhältnis darstellt und somit das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Ebenso ist das BBiG hier nicht anwendbar. E...mehr