Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Basispfändungsschutz (Abs 1 S 1).

Rn 63 Der Kontopfändungsschutz bildet nicht automatisch den Pfändungsschutz für das Arbeitseinkommen und insb die Tabellenbeträge nach § 850c ab. Ursächlich dafür ist das mehrstufige Pfändungsschutzsystem ggü einer Kontopfändung, bei dem zunächst nur ein Grundfreibetrag gewährt wird. Erhöht wird dieses unpfändbare Schonvermögen allein auf besonderen Antrag des Schuldners (Rn...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer

Rz. 213 Kündigt nicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sondern kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers haben. Ist dessen Kündigung unwirksam oder jedenfalls für einen Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist gestellt, so kann[184] ein – dann auch titulierter – Anspruch auf Erfüllung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / 1. Niedrigeres Angebot

Rz. 47 Der Hinweis auf die Höhe der Abfindung gehört nicht zu den essentialia negotii des Angebots nach § 1a Abs. 1 KSchG. Nimmt der Arbeitgeber ungeachtet dessen eine konkrete Abfindungshöhe in sein Angebot auf und macht gleichzeitig deutlich, dass es sich um ein Angebot nach § 1a KSchG handeln soll, tritt die gesetzlich fixierte Rechtsfolge des § 1a Abs. 2 KSchG ein.[53] D...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Rz. 231 Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind auch noch in der Zwangsvollstreckung zu prüfen.[201] Rz. 232 Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / A. Einführung

Rz. 1 § 7 KSchG erfasst dabei alle Unwirksamkeitsgründe. Ausnahmen sind die formnichtige Kündigung und die Kündigung durch einen vollmachtlosen Vertreter, die auch nicht nachträglich genehmigt wurde: Diese Unwirksamkeitsgründe werden von § 4 S. 1 KSchG nicht erfasst und damit auch nicht von § 5 KSchG.[1] Rz. 2 Auch im Rahmen des sog. gesetzlichen Abfindungsanspruchs bei betri...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / I. Vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots

Rz. 29 Der Arbeitnehmer kann das in der Änderungskündigung enthaltene Angebot des Arbeitgebers vorbehaltlos annehmen. Hierfür steht ihm eine Mindestfrist i.S. des § 2 S. 2 KSchG zur Verfügung. Zwar betrifft § 2 S. 2 KSchG nach seinem Wortlaut lediglich die Vorbehaltserklärung, nicht jedoch die vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots. Indes ist diese Frist nach Auffassung...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 5. Kündigungsgründe – Allgemeines und Grundsatz der subjektiven Determination

Rz. 73 Die besondere Problematik des Anhörungsverfahrens für den Arbeitgeber beruht auf der Notwendigkeit, die Gründe für die beabsichtigte Kündigung vollständig mitzuteilen. Auszugehen ist vom Sinn des Anhörungsverfahrens. Dem Betriebsrat soll Gelegenheit gegeben werden, zu der beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen und auf die Kündigungsentscheidung Einfluss zu nehmen...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / c) Verfügbarkeit

Rz. 21 Verfügbar i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitsloser dann, wenn er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn alle in § 138 Abs. 5 Nr. 1–4 SGB III geregelten Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind oder ein Sonderfall der Verfügbarkeit nach § 139 SGB III vorliegt. Die Verfügbarkeit nach § 138 Abs. 5 SGB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elterliche Sorge, Nr 1.

Rn 6 Nr 1 knüpft an den in § 1626 BGB definierten Begriff der elterlichen Sorge an und erfasst alle Verfahren, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die Bestimmung der Person des Sorgeberechtigten sowie seiner Rechte und Pflichten betreffen oder mit einer solchen Regelung aus sachlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen in Zusammenhang stehen (vgl BTDrs 16/6308, 23...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Missbrauchskontrolle

Rz. 77 Das BAG[160] geht in st. Rspr. von dem Grundsatz der freien Unternehmerentscheidung aus. Die unternehmerische Entscheidung ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.[161] Insb. ist nicht zu prüfen, ob die durch die Kündigung zu erwartenden Vortei...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Klageanträge

Rz. 34 Mit dem Klageantrag muss eine bestimmte Kündigung angegriffen werden. Es empfiehlt sich, in Anlehnung an den Wortlaut des § 4 S. 1 KSchG den Antrag dahin gehend zu fassen, "... festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom … nicht aufgelöst ist". Rz. 35 Um der Gefahr vorzubeugen, dass der Arbeitgeber weitere Kündigungen ausspricht, die etwa deshalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titelschuldner, Namen und Daten (Abs 1).

Rn 8 Schuldner ist immer der Titelschuldner, bei titelübertragenden Klauseln derjenige, der sich aus der Klausel ergibt. Zur Erteilung der Vermögensauskunft ist der Schuldner höchstpersönlich verpflichtet, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Unkenntnis der eigenen Vermögenssituation entlastet nicht; ggf muss sich der Schuldner kundig machen. Von Gesamtschuldner...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers

Rz. 221 Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers können regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Der damit verbundene Vertrauensbruch wird einer weiteren Zusammenarbeit in den meisten Fällen entgegenstehen. Dies gilt auch bei "Bagatellfällen". So hat das BAG in seiner "Emmely-Entscheidung" ausgeführt, dass die Festlegung einer nach dem Wert bestimmte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Verständnis der Norm

Rz. 2 Für das Verständnis der Norm ist eine kurze Darstellung der Rechtsprechungsgeschichte unumgänglich. Das BAG knüpfte ursprünglich allein an die betriebsverfassungsrechtliche Terminologie des Betriebs bzw. Betriebsteils an und legte damit die herkömmliche Definition des Betriebs als eine organisatorische Einheit, in der Personen mit Hilfe persönlicher, sächlicher oder im...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 24 Einen Sonderfall der Weiterbeschäftigung normiert § 102 Abs. 5 BetrVG (siehe § 13 Rdn 3 ff.). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den ordentlich gekündigten Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Bedingungen unter folgenden Voraussetzungen weiter zu beschäftigen:mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / I. Ausgangspunkt der Vollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln

Rz. 4 Ausgangspunkt der Zwangsvollstreckung aus arbeitsrechtlichen Titeln in Zusammenhang mit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist § 62 ArbGG, der für das Urteilsverfahren einerseits die Frage der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsrechtlicher Titel regelt, andererseits die anwendbaren Vollstreckungsregeln der ZPO im Achten Buch, §§ 704 ff. ZPO benennt. Soweit § 62...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / II. Form und Inhalt des Aufhebungsvertrags

Rz. 7 § 623 BGB begründet seit dem 1.5.2000 ein konstitutives Schriftformerfordernis und verlangt bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Dass sich das Schriftformerfordernis i.S.v. § 623 BGB auch auf den Aufhebungsvertrag im Ausbildungsverhältnis bezieht, ist dabei im Hinblick auf § 10 Abs. 2 BBiG unstreitig.[13] Soweit es sich um eine...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Angelegenheit

Rz. 22 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist in § 15 RVG geregelt. Nach § 15 Abs. 1 RVG gelten die gesetzlichen Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab.[43] Welchen zeitlichen oder sonstigen Umfang die Tätigkeit im Einzelfall hat, spielt für das Entstehen der Gebühr damit keine Rolle, sondern kann – bei Rahmengebü...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 9. Änderungskündigung

Rz. 100 Die dargestellten allgemeinen Anhörungsgrundsätze gelten auch bei einer Änderungskündigung. Orientiert sich der Arbeitgeber bei seinem Kündigungsentschluss an den Regeln des KSchG, dann hat er dem Betriebsrat nachvollziehbar mitzuteilen, welche Gründe die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen sollen, für den Fall, dass der betroffene Arbeitnehmer das Ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Stellung des Schuldners.

Rn 85 Der Schuldner bleibt auch nach der Pfändung Inhaber der Forderung. Mit dem Verfügungsverbot aus § 829 I 2 (Inhibitorium) wird dem Schuldner jede Verfügung über die Forderung untersagt. Trotz der umfassenden Formulierung sind ihm aber nach dem Zweck der Regelung nicht alle, sondern nur das Pfändungspfandrecht beeinträchtigende Verfügungen untersagt (BGH NJW 68, 2059, 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

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§ 24 Kammertermin / A. Einführung

Rz. 1 Der Vorsitzende hat die streitige Verhandlung so vorzubereiten, dass sie möglichst in einem Termin zu Ende geführt werden kann, §§ 56 Abs. 1 S. 1, 57 Abs. 1 S. 1 ArbGG. Ist das nicht durchführbar, insbesondere weil eine Beweisaufnahme nicht sofort stattfinden kann, so ist der Termin zur weiteren Verhandlung, die sich alsbald anschließen soll, sofort zu verkünden, § 57 ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Adressat (der "richtige" Betriebsrat)

Rz. 57 Die Einleitung des Verfahrens hat gegenüber dem "richtigen" Betriebsrat zu erfolgen. Die Mitteilung des Arbeitgebers ist gegenüber dem Betriebsrat, also gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats bzw. im Falle dessen Verhinderung seinem Stellvertreter gem. § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG, zu erklären. Hat der Betriebsrat einen besonderen Ausschuss (Personalausschuss) gebilde...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Vergleichbarer Arbeitsplatz

Rz. 100 Die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung bezieht sich zunächst nur auf vergleichbare (gleichwertige) freie Arbeitsplätze (vgl. dazu auch Rdn 94).[231] Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung befördert und auf einem höherwertigen Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.[232] Kurze Einarbeitungszeiten für den neuen Arbeitsplatz...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personenbedingte Kündigung

Rz. 82 Bei der personenbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat all diejenigen Umstände mitzuteilen, auf die er die Kündigung stützen will. Stimmen diese Gründe mit den Gründen überein, die zur sozialen Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung erforderlich sind, dann bezieht sich die Mitteilungspflicht auf all diejenigen Umstände, die sich nach den "kü...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / VI. Durchführung des Verfahrens

Rz. 116 Hat der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht ordnungsgemäß erfüllt, besteht für den Betriebsrat Gelegenheit, zu der beabsichtigten Kündigung des Arbeitgebers Stellung zu nehmen. Hat der Betriebsrat gegen die Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, und zwar bei einer ordentlichen Kündigung spätestens innerha...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 4 Die internationale Zuständigkeit[4] ist von § 48 ArbGG nicht erfasst. Sie ist stets und in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung.[5] Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GV...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Krankheit

Rz. 179 In der Praxis des arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalts kommt typischer Weise die krankheitsbedingte Kündigung[435] unter den personenbedingten Kündigungen am häufigsten vor. Im Gegensatz zu einer sich hartnäckig in den Unternehmen und bei Arbeitnehmern haltenden Meinung kann der Arbeitgeber während der Erkrankung kündigen. Die Kündigung geht auch während der Erkran...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / E. Betriebsveräußerung unter der Geltung der Insolvenzordnung (§ 128 InsO), Erwerberkonzeptkündigungen

Rz. 106 Im Bereich der Betriebsveräußerung in der Insolvenz sind vor allem § 128 InsO und § 613a Abs. 4 BGB einschlägig. § 128 InsO sieht hierzu vor, dass die unter Rdn 101 ff. zum KSchG genannten Erleichterungen auch dem Erwerber des Betriebes zugutekommen, wenn er das Unternehmen aus der Insolvenzmasse erwirbt. Kündigt der Erwerber also erst nach der Übernahme, so genießt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung in einer wichtigen Angelegenheit.

Rn 3 Der Begriff der wichtigen Angelegenheiten ist unbestimmter Rechtsbegriff (vgl zB Staud/Veit § 1847 BGB aF Rz 12; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs § 1747 BGB aF Rz 2). Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine wichtige Angelegenheit zu entscheiden ist, liegt nicht im Ermessen des Gerichts (Staud/Veit § 1847 BGB aF Rz 12; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs § 1847 BGB aF Rz 2; Erman/Schulte-Bunert ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VII. Schlüssigkeit der Kündigungsschutzklage

Rz. 42 Stützt der Kläger die Unwirksamkeit der Kündigung auf fehlende soziale Rechtfertigung (§ 1 KSchG), so muss sich aus dem Klagevortrag schlüssig die Anwendbarkeit des KSchG auf dieses Arbeitsverhältnis ergeben. Aufgrund der Änderungen des Schwellenwerts in § 23 KSchG und der dortigen Differenzierung zwischen "Alt-Arbeitnehmern" und "Neu-Arbeitnehmern" mit Wirkung der ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei einheitlichem Anspruch (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2).

Rn 6 Bei einheitlichem Streitgegenstand (Abs 1 S 1 Var 2) muss derjenige Teil, über den entschieden werden soll, ein (quantitativ, gegenständlich und/oder zeitlich) abgrenzbarer und eindeutig individualisierbarer Teil sein (BGHZ 108, 256, 260; NJW 92, 1769, 1770). Rn 7 Kasuistik: Teilbarkeit des Streitgegenstands ist gegeben, wenn ein materieller Anspruch aus mehreren Einzelp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefahr der Strafverfolgung.

Rn 6 Die Norm setzt nicht voraus, dass bei einer wahren Aussage tatsächlich die Gefahr der Strafverfolgung besteht (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 2; BGHZ 43, 368, 374; München NJW 11, 80, 81); die Frage nach der Beteiligung an einer Straftat muss der Zeuge also auch dann nicht beantworten, wenn er an der Straftat gerade nicht beteiligt ist (Zö/Greger § 384 Rz 2). Die Gefahr d...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 8. Krankheit

Rz. 21 Krankheit kann nur dann die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage rechtfertigen, wenn die Erkrankung die rechtzeitige Klageerhebung objektiv unmöglich gemacht hat.[50] Solange die Krankheit nicht die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt, kann der Arbeitnehmer seine Rechte auch dadurch ausreichend wahrnehmen, indem er Angehörige oder Bekannte mit der Klage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Karenzentschädigungen (Abs 3 lit a).

Rn 31 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellt werden in Abs 3 lit a) sog Karenzentschädigungen, die der ArbN (auch GmbH-Geschäftsführer Rostock NJW-RR 95, 173, 174 [OLG Rostock 06.09.1994 - 1 U 40/94]) zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob eine gesetzliche, zB aus den §§ 74, 90a ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhinderung.

Rn 2 Eine Verhinderung iSd Abs 2 liegt vor, wenn Richter oder Urkundsbeamter nicht nur vorübergehend zur Unterschriftsleistung außerstande sind. Hierbei führt ein Ausscheiden aus dem Richterdienst oder – den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betreffend – aus dem öffentlichen Dienstverhältnis eine Verhinderung im vorgenannten Sinn herbei. Wechselt der Richter lediglich gesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wennmehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen an das mit der Betreuung und Erziehung beauftragte Personal

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen für geleistete Dienste von Personen, die an Erziehungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. a UStG oder Betreuungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. b UStG beteiligt sind, werden nach § 4 Nr. 23 S. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entsprechende Leistungen an Personen, die Verpflegu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Post, Sparkassen.

Rn 14 Eine Sonderstellung nehmen nach der Privatisierung der Deutschen Post die Lizenznehmer nach dem PostG ein. Lizenznehmer, die wie die Post AG Briefzustellungsdienstleistungen nach dem PostG übernehmen, sind gem § 33 I PostG verpflichtet, förmliche Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze über die Verwaltungszustellung vorzunehmen und im Um...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.7 Brutto- und Nettowerte bei der Kfz-Überlassung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschn. 15.23. UStAE befasst sich mit der Umsatzbesteuerung teilunternehmerisch genutzter Fahrzeuge sowie der Überlassung von Fahrzeugen an das Personal. Dort sind einige für das Verständnis der Bemessungsgrundlage wichtige Feinheiten beschrieben. Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe (Eigenverbrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Rechtsschutzformen mit Arbeits-Rechtsschutz

Rz. 21 Ob der Mandant über den Arbeits-Rechtsschutz verfügt, hängt von der Ausgestaltung seines Rechtsschutzvertrags ab. Die ARB 2010 beschreiben in ihrem (besonderen) Teil 4 verschiedene Rechtsschutzformen. Diese Vertragsgestaltungen sind inhaltlich auf den unterschiedlichen Rechtsschutzbedarf der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten und enthalten deshalb nicht immer als Bes...mehr