Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 141 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Wohnung [Rdn 1991]

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Kündigt der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer, der in dem Antrag nach § 126 Abs. 1 bezeichnet ist, und erhebt der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so ist die rechtskräftige Entscheidung im Verfahren nach § 126 für die Parteien bind...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Klagefristen

Rz. 17 Einzuhalten sind gleichsam gesetzlich geregelte Klagefristen. Hierzu gehören u.a.:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Kündigungsschutzprozess

Rn 5 Dem Rechtsstreit, in dem die Bindungswirkung eintreten soll, muss nach § 127 Abs. 1 Satz 1 eine Klage des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, zugrunde liegen. Dieser Rechtsstreit darf noch nicht rechtskräftig abges...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Normzweck

Rn 3 Durch § 113 soll die Kostenbelastung aus den nach Verfahrenseröffnung weiterbestehenden Arbeitsverhältnissen zur Förderung von Unternehmenssanierungen begrenzt[9] und die Wirkung notwendiger Kündigungen im Insolvenzverfahren beschleunigt[10] werden. Ziel ist es, die Belange der Arbeitnehmer als einer Gruppe der Insolvenzgläubiger mit den Interessen der anderen Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Kündigungsschutzprozess

Rn 30 Dem Prozess, der ausgesetzt werden soll, muss eine Klage des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, zugrunde liegen. Dieser Prozess darf nicht bereits vor Erlass der Entscheidung, die im Verfahren nach § 126 ergehen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.1.3 Beispiele

Rn 19 In Anlehnung an die Rechtsprechung zu den beinahe wortgleich formulierten § 125 Abs. 1 Satz 2 und § 1 Abs. 5 S. 3 KSchG liegt eine wesentliche Änderung vor, wenn der Insolvenzverwalter einen Beschluss zur Betriebsstillegung, auf den im Verfahren nach § 126 die Betriebsbedingtheit der Kündigung gestützt wurde, widerruft, weil er doch noch einen Betriebserwerber gefunden...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Vermutung der Betriebsbedingtheit der ordentlichen Kündigung

Rn 19 Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird vermutet, dass die ordentliche Kündigung der in der Namensliste bezeichneten Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung in diesem Betrieb oder einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen entgegenstehen, bedingt ist. Der Insolvenzverwalter muss im Kündigungsschutzprozess zu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Betriebsänderung (§ 111 des Betriebsverfassungsgesetzes) geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat ein Interessenausgleich zustande, in dem die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind, so ist § 1 des Kündigungsschutzgesetzes mit folgenden Maßgaben anzuwenden:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.2 Betriebs(teil-)übergang

Rn 21 Im Falle eines der Betriebsänderung vorangehenden oder nachfolgenden Betriebs(teil-)übergangs erstreckt sich die Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gemäß § 128 Abs. 2 auch darauf, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Betriebsübergangs (§ 613a Abs. 4 BGB) erfolgt.[56]mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 139. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 139. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 15.08.2024. Mit dem Update werden erneut wichtige praxisrelevante sowie überaus umfassende Teile der Kommentierung aktualisiert. Besonders hervorheben lassen sich Geringfügige Beschäftigung (Kommentierung der Pauschalbesteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG u. a. zudem mit ausführl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Arbeitnehmer/Organmitglieder

Rn 32 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt § 113 nicht nur für Kündigungen des Insolvenzverwalters, sondern auch für durch den Arbeitnehmer bzw. das Organmitglied ("vom anderen Teil") erklärte Kündigungen.[70] Der Arbeitnehmer sowie das Organmitglied kann ebenfalls mit der kurzen Frist des § 113 Satz 2 kündigen. Allerdings ist es dem Arbeitnehmer/dem Organmitglied nic...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Besondere Zuständigkeiten

Rz. 65 Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig, § 46a Abs. 2 ArbGG. Rz. 66 Werden Zahlungsansprüche nach dem Wohnungseigentumsgesetz geltend gemacht, richtet sich die örtlich ausschließliche Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums, § 43 Abs. 1 S. 1 WEG i.V.m. § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO.[67] Rz. 67 Bei Antragsgegnern, welche keinen all...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Tätigkeitsvergütungen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 2 KStG)

Tz. 105 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 2 KStG stellen Einnahmen des Gesellschafters für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft Eink iSd § 19 EStG dar. Dies gilt auch bei Bezug der Einnahmen von einem Dritten. Erforderlich ist, dass ein Dienstverhältnis iSd § 1 LStDV vorliegt und die Leistungen durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Ebenso s Rn 81 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 80 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer unentgeltlich oder verbilligten Vermögensbeteiligung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensbeteiligung bei Überlassung (> Rz 30 ff) und dem vom ArbN gezahlten Entgelt. Hat der geldwerte Vorteil aus der Überlassung der Vermögensbeteiligung durch den ArbG einen Wert von bis zu 2 000 EUR ...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.3.3 Wertminderungen der Vermögensbeteiligung (§ 19a Absatz 4 Satz 4 bis 6 EStG)

Rz. 49 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ist in den in § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG genannten Fällen der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlungen des Arbeitnehmers niedriger als der nach § 19a Absatz 1 EStG nicht besteuerte Vorteil, so unterliegt nur der zu diesem Zeitpunkt anzusetzende gemeine Wert der Vermögensbeteiligung abzüglich geleisteter Zuzahlu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Übertragung der Vermögensbeteiligung

Rz. 130 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Übertragung der Vermögensbeteiligung, die zur Nachholung der Besteuerung führt, liegt stets dann vor, wenn der Stpfl das wirtschaftliche Eigentum daran aufgibt. Unerheblich ist, ob dies entgeltlich (zB bei einem Verkauf) oder unentgeltlich (bei einer Schenkung) geschieht. Nach § 19 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG ist eine Besteuerung vorzunehme...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Dienstberechtigung des Insolvenzschuldners

Rn 22 § 113 regelt die Kündigung eines Dienstverhältnisses, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte, d.h. der Arbeitgeber, ist. Keine Anwendung findet die Regelung, wenn der Arbeitnehmer Insolvenzschuldner ist.[42]mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 62 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 8 Abs 1 SGB IV, der die geringfügige Beschäftigung definiert, unterscheidet in Nr 1 die regelmäßige geringfügige Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit; > Rz 63) und in Nr 2 die zeitlich geringfügige kurzfristige – Beschäftigung (Zeitgeringfügigkeit; > Rz 30). Für beide Arten geringfügiger Beschäftigung gilt die Arbeitsentgeltgrenze von der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Geplante Betriebsänderung

Rn 8 Erforderlich ist also zunächst das Vorliegen einer geplanten Betriebsänderung i.S.d. § 111 Satz 1 BetrVG. Rn 9 In der (Insolvenz-)Praxis geht es dabei meist um eine mit Personalanpassungsmaßnahmen verbundene Einschränkung[16] oder Stilllegung[17] des ganzen Betriebs[18] oder von wesentlichen Betriebsteilen[19] (§ 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG). § 125 findet allerdings auch Anw...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mutterschaftsgeld

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die nach dem Mutterschutzgesetz zu gewährenden Leistungen, nämlich das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG, § 24i SGB V und § 14 KVLG), der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) sowie die sonstigen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind steuerfrei; Letzteres betrifft vor allem ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Entbindung,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Mitteilungspflicht

Rz. 172 Über das Abfrageergebnis setzt der Gerichtsvollzieher den Gläubiger unverzüglich in Kenntnis. Der Schuldner wird später, aber innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Daten informiert, § 802l Abs. 3 ZPO. Eine sofortige Unterrichtung des Schuldners ist nicht vorgesehen, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden. Die Fremdauskunft soll dem Gläubiger Vollstreckungs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mutterschutz

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unter Mutterschutz werden die rechtlichen Regelungen zum Schutz von Müttern vor und nach der Entbindung verstanden. Für Beschäftigte iSv § 7 SGB IV, dh für Personen in einem privaten Arbeitsverhältnis, ergeben sich diese aus dem Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) vom 23...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.3.1 Verkennung der maßgeblichen Sozialdaten, insbesondere des Lebensalters

Rn 34 Ein grober Fehler liegt vor, wenn einzelne Sozialdaten überhaupt nicht, eindeutig unzureichend oder mit eindeutig überhöhter Bedeutung berücksichtigt worden sind[78]. Rn 34a Allerdings können die Betriebsparteien im Rahmen der Sozialauswahl zulasten des Arbeitnehmers bedenken, dass die soziale Schutzbedürftigkeit zunächst mit steigendem Lebensalter und den damit typisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.6 Geschäftsbesorgungsverträge, Werkverträge

Rn 18 Für Tätigkeiten im Rahmen von Werk- und Geschäftsbesorgungsverträgen (§§ 631 ff., 675 BGB) gelten allein §§ 115, 116. Eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter nach § 113 kommt nicht in Betracht.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Rückkauf durch den Arbeitgeber

Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Werden die Vermögensbeteiligungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses vom ArbG zurückgekauft, ist die Vermögensbeteiligung nicht mit dem gemeinen Wert, sondern mit der erhaltenen Vergütung anzusetzen. Das gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligung von einem Gesellschafter des ArbG oder einem (Konzern-)Unternehmen iSd § 18 AktG erworben...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verlagerung der Besteuerung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Gemäß § 19a EStG darf der geldwerte Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen durch den ArbG in bestimmten Fällen zunächst unversteuert bleiben. Das gilt sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte Steuerpflicht. Voraussetzungen für die vorläufige Nichtbesteuerung sind: die Zustimmung des ArbN im > Steuera...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Die Tatbestandsmerkmale

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) und dem Hinausschieben der Besteuerung nach § 19a EStG (> Rz 90 ff) werden ähnliche Ziele verfolgt und sie betreffen denselben Katalog von Vermögensbeteiligungen (> Rz 16); auch können die Vergünstigungen nur bei einem aktiven Dienstverhältnis (> Rz 22 ff) in Anspruch genommen werden. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Freibetrag des § 3 Nr 39 EStG gibt es keine Einkommensgrenzen und auch keine Haltefrist für die Beteiligungswerte. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen (> Rz 65 ff). Sie muss aber nicht unbedingt als Sachbezug gewährt werden (> Rz 52). Die Steuerbefreiung ist sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auslösende Ereignisse

Rz. 122 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte > Arbeitslohn wird grundsätzlich nachversteuert, wenn die Vermögensbeteiligung übertragen wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 1 EStG; > Rz 130), seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind (vgl § 19a Abs 4 Nr. 2 EStG; > Rz 135) oder das Dienstverhältnis zum ArbG beendet wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 3 EStG; > Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Bemessungsgrundlage

Rz. 143 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der (nachträglichen) > Lohnsteuer unterliegt der Vorteil aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung grundsätzlich in der Höhe, in der er ursprünglich von der Besteuerung ausgenommen wurde (> Rz 30 ff). Diesen Betrag können sich ArbN und ArbG durch Anrufungsauskunft bestätigen lassen (> Rz 160). Bei der Besteuerung kommt der ArbN ggf in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.7 Berufsausbildungsverhältnisse

Rn 19 Auf Berufsausbildungsverhältnisse ist § 113 Satz 1 nicht unmittelbar anwendbar. Denn Berufsausbildungsverhältnisse können nach der Probezeit (§ 20 BBiG) nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Ein derartiger gesetzlicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung wird von § 113 an sich nicht erfasst. Sowe...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.5 Sonstige arbeitnehmerähnliche Personen

Rn 17 Für sonstige arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. Einfirmenvertreter mit geringem Einkommen, vgl. § 12a TVG) ist § 113 nur anwendbar, wenn sie für den Insolvenzschuldner aufgrund eines Dienstvertrags tätig werden. Soweit die Rechtsbeziehung der arbeitnehmerähnlichen Person zum Auftraggeber als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) ausgestaltet ist, ist für § 113 kein Raum[39]. E...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen bei Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – (siehe Rn. 42) erfolgt nach § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG erst zu einem späteren Zeitpunkt, i. d. R. bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung, spätestens jedoch nach 15 Jahren oder bei der Beendig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.3 Anstellungsverträge von Organmitgliedern

Rn 15 Anstellungsverträge mit Organmitgliedern juristischer Personen unterliegen ebenfalls den Privilegierungen des § 113.[34] Für Vorstandsanstellungsverträge folgt dies mittelbar aus § 87 Abs. 3 AktG. Gleiches gilt allerdings auch für Geschäftsführer einer GmbH, die ebenfalls auf der Grundlage eines Dienstvertrags tätig werden.[35] Auf die Frage, ob bzw. unter welchen Vora...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.3 Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten

Rz. 8 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Arbeitgeber muss nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligung sein, damit die Steuerfreiheit gewährt wird. Die Steuerfreiheit gilt deshalb auch für den geldwerten Vorteil, der bei Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten entsteht, sofern die Überlassung durch das gegenwärtige Dienstverhältnis veranlasst is...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steuerliche Rechtsfolg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mongolei

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Mongolische Staat (Hauptstadt: Ulaanbaatar; Amtssprache: Mongolisch) ist ein Binnenstaat in Ostasien mit Grenzen zu > Russland im Norden und Nordwesten sowie > China im Osten, Süden und Südwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 22.08.1994 mit Zustimmungsgesetz vom 21.09.1995 (BGBl II, 818 = ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tele[heim]arbeit

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie ArbN, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Art der Vermögensbeteiligung

Rz. 16 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Vermögensbeteiligung kommen nur solche am arbeitgebenden Unternehmen in Betracht (> Rz 55 ff). Welche Arten von Beteiligungen begünstigt sind, ergibt sich aus dem Verweis in § 3 Nr 39 Satz 1 EStG auf die in § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f bis l und Abs 2 bis 5 VermBG genannten Vermögensbeteiligungen. Das sind die folgenden:mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG

Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), insbesondere: Bundesbeamte, Beamte der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; hierz...mehr