Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Anzeige bei Erbfällen

Rz. 11 Gerichte und Notare[12] haben nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG den Erbschaftsteuerstellen bei Erbfällen beglaubigte Abschriften der öffentlich verwahrten Testamente zuzüglich der Niederschrift der Eröffnungsverhandlung, der Erbscheine, dem Europäischen Nachlasszeugnis,[13] der Testamentsvollstreckerzeugnisse, der Zeugnisse über die Fortsetzung von Gütergemeinschaften, de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das sog. Bankgeheimnis im Steuer- und Steuerstrafverfahren

a) Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a.F.) Rz. 604 [Autor/Stand] Spiegelbildlich zum Gehalt der bei Kreditinstituten vorhandenen Informationen bestand jedenfalls in früheren Zeiten die Erwartungshaltung der Bankkunden, dass besonders vertraulich mit den Daten, die sie bei der Inanspruchnahme der Dienste der Kreditinstitute und Nutzung der angebotenen Fin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Nachweise darüber, wer Erbe geworden ist

Rz. 27 Es stellt sich im Steuerrecht die Frage, welche Nachweise darüber genügen, wer Erbe geworden ist, und inwieweit ein erteilter Erbschein auch für die Finanzverwaltung Bindungswirkung entfaltet. Im Zivilrecht entfaltet ein wirksam erteilter Erbschein beispielsweise für das Grundbuchamt und das Handelsregister Bindungswirkung,[41] nicht hingegen für das angerufene Prozes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.11 Nichtigkeitsklage

Im Gegensatz zur Anfechtungsklage ist die Nichtigkeitsklage sowohl nach bislang geltender als auch nach künftiger Rechtslage nicht fristgebunden. Die Nichtigkeit eines Beschlusses kann zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden, sodass dies auch nach Ablauf der Monatsfrist des § 45 WEG n. F. möglich ist. Die Einschränkung des § 48 Abs. 4 WEG a. F., wonach Nichtigkeitsgründe g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.6.4 Nebenintervention auf Klägerseite

Das Aktienrecht regelt in § 246 Abs. 4 AktG für Beschlussklagen die Nebenintervention auf Klägerseite. Die Bestimmung ordnet an, dass eine Nebenintervention nur innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Klage erfolgen kann. Eine hiermit korrespondierende Bestimmung findet sich im WEMoG nicht. Sie ist auch insoweit überflüssig, als § 45 Satz 2 WEG n. F. nach wie vor die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / 2 Infektionsschutzgesetz

Praktisch wichtig ist die amtliche Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG über die Belehrung hinsichtlich möglicher krankheits- oder infektionsbezogener Tätigkeitsverbote[1] und die daran anschließende Erklärung in Textform, keinen relevanten Tätigkeitsverboten im Sinne des IfSG zu unterliegen. Personen, die an bestimmten ansteckungsfähigen Krankheiten erkrankt oder dessen ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Führungszeugnis / 1.2 Tilgungsfrist

Die Einträge im Bundeszentralregister werden nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen. Die Frist beträgt in den meisten Fällen 3 Jahre. Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so sind alle in das Führungszeugnis aufzunehmen, solange eine von ihnen ins Zeugnis aufzunehmen ist. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Einträge a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Führungszeugnis / 2 Amtliches Führungszeugnis

Das amtliche Führungszeugnis dient der Vorlage bei einer Behörde, z. B. beim Einstellungsverfahren eines Beamten. Das Zeugnis wird direkt an die Behörde übersandt und enthält zusätzliche Angaben über: alle Freiheitsstrafen, alle Verurteilungen, die im Zusammenhang mit einer Wirtschaftsstraftat oder der Ausübung eines Gewerbes stehen, in das Bundeszentralregister einzutragenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / 4 Arbeitsschutzvorschriften

In zahlreichen arbeitsschutzrechtlichen Verordnungen werden ebenfalls Gesundheitszeugnisse zwingend verlangt: Druckluftverordnung: Gemäß § 10 DruckluftVO darf ein Arbeitnehmer in Druckluft nur beschäftigt werden, wenn dieser längstens 12 Wochen vor der Aufnahme der Beschäftigung und danach jährlich ärztlich untersucht wird und eine ärztliche Bescheinigung darüber vorliegt, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / 1 Allgemeine Grundlagen

Gesundheitszeugnisse können im Zusammenhang mit der Begründung oder bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber verlangt werden. Es handelt sich dabei regelmäßig um eine Eignungsuntersuchung. Ohne vertragliche Grundlage ist eine solche Untersuchung stets rein freiwillig, der Bewerber oder der Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis ist dazu nicht verpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.4 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, liegt keine Arbeitsverweigerung vor.[1] Während das AGG bei Belästigungen oder sexuellen Belästigungen ein spezielles Leistungsverweigerungsrecht vorsieht[2], ergibt sich für Mobbingbetroffene das Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung aus § 273 Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift gibt dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.5 Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Zeugnisses kann sich sowohl auf ein einfaches Zeugnis als auch auf ein qualifiziertes Zeugnis erstrecken, wobei sich Letzteres auch auf die Führung und die Leistungen des Arbeitnehmers bezieht. Hat der Arbeitgeber überhaupt kein Zeugnis erteilt, steht dem Arbeitnehmer regelmäßig ein Verfügungsgrund zu, da das Zeugnis Grundlag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 14 Zeugnisprozesse

Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens können auch Ansprüche auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses und Ansprüche auf Berichtigung eines bereits erteilten Arbeitszeugnisses sein.[1] Dabei werden verschiedene Zeugnisarten unterschieden: Einfaches Zeugnis: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines schriftli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Beschluss bei Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung (Satz 2)

Rz. 15 Nach § 158 Satz 2 FGO entscheidet "das Finanzgericht" über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung des Zeugnisses, des Gutachtens oder der Eidesleistung durch Beschluss. Nach (nunmehr) wohl einhelliger Auffassung in der Literatur[1] meint § 158 FGO in seinem Satz 2 mit dem "Finanzgericht" in gleicher Weise wie Satz 1 den einzelnen Richter, nicht den Senat. Die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 158 Satz 1 FGO dient der Bestimmung des durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich vorgeschriebenen gesetzlichen Richters für Fälle der eidlichen Vernehmung eines Auskunftspflichtigen nach § 94 AO und der Beeidigung eines Sachverständigen nach § 96 Abs. 7 Satz 5 AO (s. Rz. 2ff.). § 158 Satz 2 FGO bestimmt den Beschluss als Form der Entscheidung im Falle ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.2 Entscheidung über Nachfolger treffen

Für die weitere Vorgehensweise ist es zunächst wichtig zu wissen, aus welchem Kreis der Nachfolger kommen soll. Hier muss vom derzeitigen Inhaber eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. In Betracht kommen Familienmitglieder, Mitarbeiter und Betriebsfremde. Je nachdem müssen andere bzw. zusätzliche Aspekte beachtet werden. Familiennachfolge Soll der Betrieb innerhalb der F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Erkenntnisverfahren

Rz. 32 Im ersten Rechtszug erhält der Anwalt auch in Arbeitssachen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Auch insoweit ergeben sich keine Besonderheiten. Rz. 33 Die Terminsgebühr entsteht auch schon dann, wenn der Anwalt an der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden nach § 54 ArbGG teilnimmt. Sie entsteht ebenso bei Abschluss eines schriftlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 229 Das angefochtene Urteil hielt den Angriffen der Revision im Ergebnis stand. Da das Fahrzeug des Klägers bei dem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 durch dieses beschädigt wurde, kam allerdings grundsätzlich ein Anspruch des Klägers aus § 7 Abs. 1 StVG und, soweit ein Verschulden des Beklagten zu 1 vorgelegen haben sollte, aus § 823 Abs. 1 BGB in Betracht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 3.3 Durchführung der eidlichen Vernehmung

Rz. 26 Der zuständige Richter bestimmt einen Termin für die eidliche Vernehmung.[1] Die Auskunftsperson ist zu laden.[2] Mit der Ladung wird die Auskunftsperson zwecks Vorbereitung auf die eidliche Vernehmung über den Gegenstand der Vernehmung unterrichtet. Außerdem sind in ihr die Beteiligten und die um Beeidigung ersuchende Finanzbehörde anzugeben. Schließlich muss die Lad...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 3.4 Auskunfts-/Eidesverweigerungsrechte

Rz. 29 Die Auskunftsperson ist vor der Vernehmung zur Sache über ein ggf. nach §§ 101, 103 AO bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Sofern von dem Auskunftsverweigerungsrecht kein Gebrauch gemacht wird, besteht eine Verpflichtung zur Eidesleistung. Ein darüber hinausgehendes eigenständiges Eidesverweigerungsrecht besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 12. Wirkungen

Rz. 66 Dem ENZ kommen nahezu die gleichen Wirkungen wie einem deutschen Erbschein zu:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Vermutungswirkung

Rz. 46 Die Richtigkeit des Testamentsvollstreckerzeugnisses wird wie beim Erbschein vermutet, § 2368 S. 2 i.V.m. § 2365 BGB. Die Vermutungswirkung geht dahin, dass der im Zeugnis Bezeichnete rechtsgültig Testamentsvollstrecker wurde, ihm das Amt in seinem regelmäßigen Umfang zusteht und er durch keine anderen als die im Zeugnis angegebenen Anordnungen beschränkt ist.[41] All...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 3. Möglichkeit der gegenständlichen Beschränkung

Rz. 86 Auch im Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses besteht die Möglichkeit, den Antrag auf die im Inland befindlichen Gegenstände zu beschränken, § 2368 S. 2 BGB, § 352c FamFG. Die Beschränkung des Antrags ist auch bei "Eigenrechtstestamentsvollstreckerzeugnissen“ möglich. Hinterlässt z.B. ein Deutscher Erblasser Nachlassgegenstände im Ausland, kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Gebühren

Rz. 55 Nach § 40 GNotKG, KV Vorbem. 1.2.2, KV 12210 GNotKG gelten die Vorschriften über den Erbschein für das erste Zeugnis über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers entsprechend, d.h. für die Erteilung wird eine volle Gebühr erhoben, KV 12210 GNotKG; für jedes weitere Zeugnis wird ein Viertel der vollen Gebühr erhoben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / V. Inhalt des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 36 Im Testamentsvollstreckerzeugnis sind Rz. 37 Diese weiteren Angaben sind nur erforderlich, soweit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / A. Nachlasssachen

Rz. 1 Über die Nachlasssachen, insbesondere über die Erteilung eines Erbscheins, wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden. Insoweit waren früher primär die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) vom 17.5.1898 maßgeblich. Daneben sind noch die Vorschriften des Rechtspflegergesetzes, des Beurkundungsgeset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / XI. Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 53 Ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist wie ein Erbschein einzuziehen,[57] § 2368 S. 2 i.V.m. § 2361 BGB, wenn es die Rechtslage nicht, jedenfalls nicht in vollem Umfang richtig wiedergibt.[58] Eine Berichtigung oder Ergänzung ist grundsätzlich nicht möglich. Allenfalls offenkundige Unrichtigkeiten können gemäß § 42 FamFG berichtigt werden. Der Zusatz in einem Testament...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 13. Kosten und Gebühren

Rz. 68 Das ENZ wurde gebührenrechtlich dem Erbschein gleichgestellt. Rz. 69 Für das Verfahren auf Ausstellung eines ENZ fällt eine 1,0-Gebühr nach KV 12210 Abs. 1 GNotKG, Tabelle B, an. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, mit der sämtliche Tätigkeiten des Nachlassgerichts abgedeckt sind, darunter auch die erstmalige Ausstellung einer oder mehrerer beglaubigter Abschriften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Besondere Einsichtsrechte

Rz. 45 Was die Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen anbelangt, enthält § 357 FamFG eine Sonderregelung: § 357 FamFG Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses (1) Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einzusehen. (2) Wer ein rechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

Rz. 46 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, das ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammelerbschein). Was die Erteilu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / IV. Länderüberblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Auflagenvollzug

Rz. 39 Ist einem Testamentsvollstrecker lediglich die Aufgabe übertragen, den Vollzug einer vom Erben zu erfüllenden Auflage zu verlangen,[30] so ist das ihm erteilte Zeugnis dann unrichtig, wenn es die Ernennung des Testamentsvollstreckers ohne Beschränkung, die gemäß § 354 Abs. 2 FamFG im Zeugnis aufgenommen werden muss,[31] bekundet.[32]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 2. Mitvollstreckerzeugnis (Gemeinschaftliches Testamentsvollstreckerzeugnis)

Rz. 43 Wurden mehrere Testamentsvollstrecker ernannt, kann für sie ein gemeinschaftliches Zeugnis, das das Recht aller bezeugt, erteilt werden, § 2368 S. 2 BGB i.V.m. § 352a FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Öffentlicher Glaube

Rz. 3 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 38 Wurde die Testamentsvollstreckung einheitlich für den Vor- und Nacherbfall angeordnet, ist ein einheitliches Zeugnis zulässig.[28] Ein Testamentsvollstrecker unterliegt dann nicht den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113–2115 BGB, wenn er zugleich für Vor- und Nacherben eingesetzt ist.[29]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 3. Geschäftswert

Rz. 57 Der Geschäftswert bestimmt sich nach § 40 Abs. 5 GNotKG. In einem Verfahren, das ein Zeugnis über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers betrifft, beträgt der Geschäftswert 20 % des Nachlasswerts im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 298 Durchf... / 2.3 Glaubhaftmachung der Personenstandsdaten des Kindes

Rz. 8 Kann ein Nachweis des Vornamens, des Geburtsdatums und des Geburtsortes des Kindes weder durch eine Personenstandsurkunde noch durch eine sonstige öffentliche Urkunde geführt werden, ist die Glaubhaftmachung dieser Tatsache unter folgenden Voraussetzungen möglich: Die Mutter muss eine Erklärung abgeben, dass sie Personenstandsurkunden und sonstige öffentliche Urkunden ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 6. Beteiligte

Rz. 43 Den Beteiligtenbegriff definiert § 37 IntErbRVG in Anlehnung an § 345 FamFG. Beteiligter ist logischerweise der Antragsteller. Soweit ansonsten z.B. die gesetzlichen Erben hinzugezogen werden können, ist diese "Kannvorschrift" entsprechend wie bei § 345 FamFG als "Mussvorschrift" zu lesen, wenn das ENZ in die Rechte der genannten Personen eingreifen kann.[40] § 37 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / B. Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 24 Das Testamentsvollstreckerzeugnis,[9] § 2368 BGB, dient als amtlicher Nachweis (Legitimation) über die Stellung des zum Testamentsvollstrecker Berufenen, insbesondere dem Schutz des öffentlichen Glaubens in die gesetzliche Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, §§ 2368 S. 2, 2365–2367 BGB.[10] So wird es auch vom Grundbuchamt zum Nachweis der Verfügungsbefugni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 10. Aussetzung

Rz. 57 Nach Art. 73 EuErbVO können die Wirkungen des ENZ schon während eines anhängigen Verfahrens vorläufig ausgesetzt werden. Die im Umlauf befindlichen beglaubigten Abschriften des ENZ entfalten so lange keine Wirkung, bis eine endgültige Entscheidung ergangen ist.[47] Rz. 58 Zuständig für die Aussetzung ist das mit der Sache befasste Gericht. Im Falle des Art. 71 EuErbVO ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Antragsbefugnis

Rz. 26 Antragsbefugt ist der Testamentsvollstrecker selbst nach Annahme des Amtes. Ein Antragsrecht besitzen auch Nachlassgläubiger in den Fällen der §§ 792, 896 ZPO, wenn sie gegen den Testamentsvollstrecker klagen oder vollstrecken wollen.[15] Bei mehreren Testamentsvollstreckern ist jeder zur Erteilung eines gemeinschaftlichen Testamentsvollstreckerzeugnisses antragsbefug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbscheinsverfahren / I. Funktion

Rz. 1 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Nachweis

Rz. 48 Die Befugnis eines Testamentsvollstreckers, über das Nachlassgrundstück zu verfügen, kann entweder nach § 35 Abs. 2 Hs. 1 GBO durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis, § 2368 BGB, oder nach § 35 Abs. 2 Hs. 2, Abs. 1 S. 2 GBO durch eine in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen nachgewiesen werden.[45] Im Zeugnis ist anzugeben, ob der Testaments...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / I. Allgemeines

Rz. 30 Bei dem Europäischen Nachlasszeugnis (nachfolgend: ENZ) handelt es sich um einen Rechtsnachweis sui generis, der in den meisten Mitgliedstaaten der Union einheitliche Rechtswirkungen entfaltet (Art. 62–73 EuErbVO). Darin, dass fast alle Mitgliedstaaten das ENZ als Nachweis der Stellung des Erben oder des Vermächtnisnehmers bzw. der Befugnisse als Testamentsvollstrecke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 9. Änderung und Widerruf

Rz. 56 Ein unrichtiges ENZ hat das Gericht auf Antrag zu ändern oder zu widerrufen, § 38 IntErbRVG. Der Widerruf kann auch von Amts wegen erfolgen. In jedem Fall muss das Gericht dabei auch über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Diese Regelung entspricht dem § 353 Abs. 1 S. 2 FamFG. Anders als im Erbscheinsverfahren ist für das ENZ keine Einziehung oder Kraftloserklärun...mehr