Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 576 Muster 1b.23: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung Muster 1b.23: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 616 Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer Muster 1b.24: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach Artikel 1 §...mehr

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Mangelerforschung durch Ver... / 3 Die Entscheidung

Der BGH hebt das Urteil des Landgerichts auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück. Das Landgericht durfte nicht ohne Weiteres annehmen, dass tatsächlich ein erheblicher Mangel vorgelegen hat. Will ein Mieter aufgrund eines Mangels eine geringere als die vereinbarte Miete zahlen, trägt er für das Vorliegen des Mangels und dessen Erheblichkeit die Beweislast. Erklärt de...mehr

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ZErb 12/2020, Voraussetzung... / Leitsatz

1. Ist als Eigentümerin im Grundbuch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen und einer ihrer dort gebuchten Gesellschafter verstorben, kann ein Testamentsvollstrecker für den oder die Erben die Berichtigung des Grundbuchs bewilligen, weil die Buchposition des Gesellschafters allein nach erbrechtlichen Regelungen auf den oder die Erben übergeht (Fortführung von Sena...mehr

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.8.2 Vernehmung von Zeugen

Rz. 44 Für Zeugen besteht im Strafverfahren[1] ebenfalls keine Verpflichtung, bei der Steuerfahndung auf Ladung zu erscheinen oder dort auszusagen.[2] Zum Erscheinen verpflichtet sind Zeugen aber dann, wenn die Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Ermittlungsrichter vorlädt.[3] Die Ladung muss im Übrigen nur erkennen lassen, dass der Betreffende als Zeu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.4.9 Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 29 In einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten kann sich sehr häufig die Notwendigkeit ergeben, bei einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater gem. § 103 StPO zu durchsuchen, weil sich nach Aktenlage dort beweiserhebliche Buchführungsunterlagen befinden. Die Tätigkeit der vorgenannten Berufsträger ist jedoch geprägt von einem engen Vertrauensverhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.9 Ermittlungen bei Banken

Rz. 47 Die Vielzahl von Ermittlungen bei Banken hat einerseits eindrucksvoll gezeigt, welche enormen Erkenntnisquellen für die Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Verlagerung von Kapitalvermögen in das Ausland bei den Kreditinstituten bestehen, andererseits eine Flut von gerichtlichen Entscheidungen und Lit. ausgelöst.[1] Die besondere Bedeutung von Bankenermittlungen bei...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.4.4 Freistellung zur Sterbebegleitung (bis zu 3 Monate)

Um einem pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase vor dem Tod Beistand zu leisten, ist es seit 1.1.2015 möglich, eine bis zu 3-monatige vollständige oder teilweise Freistellung nach § 3 Abs. 6 PflegeZG in Anspruch zu nehmen ("sonstige Freistellung"). Hinweis Sterbebegleitung Sterbebegleitung liegt vor, wenn der zu begleitende nahe Angehörige an einer Erkr...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / c) Zeugenbenennung

Rz. 274 Beweis ist spätestens anzutreten, wenn eine erkennbar anspruchsbegründende Tatsache bestritten wird. Beweis sollte bereits angetreten werden, wenn dies – z.B. angesichts einer vorgerichtlichen Korrespondenz – zu erwarten ist. Auf einen fehlenden Beweisantritt hat das Gericht indes hinzuweisen und Gelegenheit zu geben, Beweis anzutreten. Die Benennung von Zeugen erst ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 6. Amtliche Auskunft

Rz. 283 Die amtliche Auskunft ist im Gesetz in §§ 273 Abs. 2 Nr. 2, 358a S. 2 Nr. 2, 437 Abs. 2 ZPO erwähnt, aber nicht geregelt. Sie ist ein selbstständiges Beweismittel und stets zulässig. Die amtliche Auskunft ersetzt insbesondere das Zeugnis eines Behördenmitarbeiters[132] oder eines Sachverständigen. Das Gericht fordert die amtliche Auskunft von Amts wegen an. Die Parte...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter

Rz. 85 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 42 Abs. 1 ZPO. Ablehnungsgründe sind somit sämtliche Ausschließungsgründe und die Besorgnis der Befangenheit. Rz. 86 Ist das Gericht voreingenommen und ist zu befürchten, dass der Rechtsstre...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / dd) Zeugenaussagen

Rz. 75 Hat ein Zeuge sein Zeugnis verweigert, dürfen daraus im Wege der freien Beweiswürdigung Schlüsse gezogen werden. Rz. 76 Ist die Vernehmung eines Zeugen für den Mandanten ungünstig verlaufen, bleibt dem Rechtsanwalt – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um das einzige Beweismittel des beweispflichtigen Mandanten – noch die Aufgabe, beim Gericht Zweifel an der Glaubwürd...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / I. Allgemeines

Rz. 53 Der Beklagte kann sich nicht nur gegen eine Klage verteidigen. Mit der Widerklage kann er sogar einen "Gegenangriff" starten, solange die Hauptklage rechtshängig ist. Für die Widerklage müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen vorliegen. Die Widerklage muss mit der Hauptklage sachlich zusammenhängen (Konnexität). Die gleiche Prozessart muss einschlägig sein, und ...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 3. Der Widerruf eines unrichtigen ENZ

Rz. 44 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung (eines Erbscheins), sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Ermittlungsrichter

Ergänzender Hinweis: Nr. 43, 60 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 43, 60). Rz. 112 [Autor/Stand] Als weiteres Ermittlungsorgan sieht die StPO den sog. Ermittlungsrichter vor. Das ist der Amtsrichter, in dessen Bezirk die Untersuchungshandlung vorzunehmen ist (§ 162 Abs. 1 StPO)[2]. Er wird grds. auf Antrag (s. Rz. 113), nur in Ausnahmen, bei Eilfällen, selbständig tätig (s. Rz. 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beschlagnahme

Ergänzender Hinweis: Nr. 57 ff. AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 57 ff.). Schrifttum: Achenbach, Verfahrenssichernde und vollstreckungssichernde Beschlagnahme im Strafprozess, NJW 1976, 1068; Bittmann, Das Beiziehen von Kontounterlagen im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1990, 325; Dörn, Sicherstellung von Geld durch die Finanzbehörde im Steuerstrafverfahren, wistr...mehr

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Finnland / a) Aufgebot/Grundzüge

Rz. 8 Die Prüfung, dass keine Ehehindernisse vorliegen, wird von der Digi- und Bevölkerungsinformationsregisterbehörde oder, sofern gewünscht, von der evangelisch-lutherischen oder orthodoxen Kirche durchgeführt, wenn einer der Verlobten dieser Kirche angehört. Die Verlobten haben gemeinsam die Prüfung der Ehehindernisse zu beantragen und gleichzeitig zu versichern, dass kei...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Standesamtliche Eheschließung

Rz. 129 Eine Eheschließung kann in Deutschland gem. Art. 13 Abs. 4 EGBGB grundsätzlich nur in der vom deutschen Recht vorgesehenen standesamtlichen Form vorgenommen werden. Die standesamtliche Trauung ist in Deutschland also grundsätzlich zwingend. Mit der zwingenden Ortsform ist auch die Handschuhehe im Inland ausgeschlossen – selbst wenn diese von den Heimatrechten beider ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Ehehindernisse und Ehehindernisprüfung

Rz. 3 Seit dem 1.5.2009 ist in Schweden das Rechtsinstitut der Ehe geschlechtsneutral geregelt, d.h., die Ehe kann nicht nur von Mann und Frau eingegangen werden, sondern ebenfalls von gleichgeschlechtlichen Partnern. Gleichgeschlechtliche Partner, welche zuvor eine sog. registrierte Partnerschaft eingegangen waren, können diese als solche entweder weiter bestehen lassen ode...mehr

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Spanien / 3. Eheschließung spanischer Staatsangehöriger im Ausland

Rz. 21 Spanier können auch im Ausland wirksam eine Ehe schließen. Zunächst besteht die Möglichkeit, die Ehe in der Form einzugehen, die durch das Recht am Ort der Eheschließung vorgeschrieben ist (Art. 49 Abs. 2 CC). Zu beachten ist dabei, dass Ausländer, die in Deutschland die Ehe eingehen wollen, nach § 1309 Abs. 1 BGB grundsätzlich eines Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen. ...mehr

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Tschechische Republik / IV. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 13 Die Ehefähigkeit einer Person und die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Eheschließung richten sich nach der Rechtsordnung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit diese Person besitzt, nach dem lex patriae (§ 48 Abs. 1 IPRG).[5] Haben die künftigen Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten, müssen die Voraussetzungen der Vorschriften beider Rechtsordnungen erfü...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / I. Ehehindernisse

Rz. 79 Die Ehe ist seit 2009 in Schweden geschlechtsneutral geregelt und kann auch von Personen gleichen Geschlechts eingegangen werden. Eine bis 1968 vorgeschriebene Ankündigung der Eheschließung im Sinne eines Aufgebots (lysning) ist nicht mehr Voraussetzung für eine spätere Eheschließung. Es gibt unbedingte Ehehindernisse und solche, bei denen durch eine Erlaubnis/Genehmi...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Volladoption

Rz. 300 Eine Volladoption setzt auf Seiten des Anzunehmenden voraus, dass er minderjährig ist, er sich im Zustand der Verlassenschaft befindet, also ohne moralischen und finanziellen Beistand der Eltern oder unterhaltspflichtiger Verwandten (Art. 8 Abs. 1 l. adoz.) ist, und ein Zeugnis über seine Adoptionsfähigkeit vorliegt. Der Minderjährige ist anzuhören; ist er älter als ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Grundsätze

Rz. 36 Die Ehefähigkeit und die weiteren Ehevoraussetzungen beurteilen sich nach dem Heimatrecht (Art. 27 Abs. 1 d.i.p.). Hat ein Ehegatte nicht die italienische Staatsangehörigkeit, gilt somit für ihn das Recht des Staates, dem er angehört. Es müssen jedoch aus Gründen des ordre public für eine in Italien geschlossene Ehe nach Art. 116 c.c. in der Person des ausländischen S...mehr

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Deutschland / II. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 10 Die beiderseitigen Erklärungen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden (§ 1310 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 11 Bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach ausländischem Recht (Art. 13 EGBGB, siehe hierzu Rdn 12), hat der betreffende Verlobte ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaates beizubringen, dass ...mehr

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Österreich / II. Sachlich zuständige Behörde

Rz. 14 Die Eheschließung hat in jedem Fall vor einem Standesbeamten (§ 15 EheG) zu erfolgen. Als Standesbeamter gilt auch, wer – ohne Standesbeamter zu sein – das Amt eines Standesbeamten öffentlich ausübt und die Eintragung der Ehe in das Ehebuch oder das Zentrale Personenstandsregister durchgeführt oder veranlasst hat (§ 15 Abs. 2 EheG). Die Personenstandsbehörde hat nach ...mehr

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Tschechische Republik / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 9 Die Ehe entsteht durch eine freie und vollständig übereinstimmende Willenserklärung von Mann und Frau, die die Ehe eingehen wollen ("Verlobte") darüber, dass sie miteinander die Ehe eingehen. Die Trauung ist öffentlich und feierlich; sie findet in Anwesenheit von zwei Zeugen statt (§ 656 BGB). Rz. 10 Die standesamtliche Ehe kann vor dem zuständigen Organ der öffentliche...mehr

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Finnland / 3. Kollisionsrecht

Rz. 10 Im Jahr 2002 ist das finnische Kollisionsrecht im Familienrecht zusammen mit dem Kollisionsrecht des Erbrechts grundlegend reformiert worden. Mussten früher die Ehehindernisse nach dem Heimatrecht des Verlobten geprüft werden, wurde dies als zu kompliziert angesehen und geändert. Es wird gegenwärtig folgendermaßen differenziert: Rz. 11mehr

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Türkei / 6. Sprachrisiko

Rz. 118 Eine gute Übersetzung der Urkunden und Urteile ist entscheidend. Das Sprachrisiko[151] spielt im Rahmen der Anerkennung und Vollstreckung eine große Rolle, weil sich zwei verschiedene Rechtssysteme und i.d.R. zwei verschiedene Rechtssprachen gegenüberstehen. Bei der Anerkennung und Vollstreckung sind die beglaubigten Übersetzungen des Urteils des ausländischen Gerich...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 1. Arten der Eheschließung

Rz. 86 Die Eheschließung kann in Schweden mit zivilrechtlicher Wirkung seit 1908 sowohl "bürgerlich" als auch "kirchlich" erfolgen. Die kirchliche Trauung kann in der Svenska kyrkan (der früheren protestantischen Staatskirche) vorgenommen werden oder in einer Einrichtung einer anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft, die die Genehmigung erhalten haben, Trauungen vorzunehmen...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / IV. Eheschließung

Rz. 17 Das schwedische Recht regelt in Kap. 4 § 3 des Ehegesetzbuches, wer berechtigt ist, mit bürgerlich-rechtlichen Rechtswirkungen eine Eheschließung vorzunehmen/eine Trauung zu vollziehen. Zur Vollziehung der Eheschließung/Trauung ermächtigte Personen sind demnach:mehr

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ZErb 10/2020, Geschäftswert... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG gebotene Festsetzung des Geschäftswerts nach dem Wert des Gesamtnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu bestimmen ist. Der Einwand des Beschwerdeführers, dass für die Berechnung lediglich der Wert des Immobilie...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.3 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses (Art. 66 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird auf Antrag dem/den Erben, dem Vermächtnisnehmer bzw. dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausgestellt. Die einzelnen Staaten wurden verpflichtet, bis August 2015 ein Formblatt für diese Antragsstellung zu erstellen (Art. 80 ff Europäische Erbrechtsverordnung). Dieses kann der Antragsteller dann verwenden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enth...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.2 Zuständigkeit für die Erteilung des Zeugnisses (Art. 65 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird in dem Mitgliedstaat ausgestellt, dessen Gerichte zuständig sind (vgl. oben Tz. 2.2.). Ausstellungsbehörde ist ein Gericht im Sinne des Artikels 3 Abs. 2 Europäische Erbrechtsverordnung oder eine andere Behörde, die nach innerstaatlichem Recht für Erbsachen zuständig ist.mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.5 Wirkungen des Nachlasszeugnisses (Art. 69 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis entfaltet seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf ('Art. 69 Europäische Erbrechtsverordnung). Das Europäische Nachlasszeugnis entfaltet eine Vermutungswirkung dahingehend, als es die darin festgestellten Sachverhalte zutreffend ausweist. Es wird vermutet, dass die Person, die im Zeugnis als Erbe, Vermächtnisnehmer, ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 1.2 Europäisches Nachlasszeugnis

Ein Europäisches Nachlasszeugnis erleichtert die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU. Das Europäische Nachlasszeugnis ähnelt in Inhalt und Wirkung dem deutschen Erbschein (§§ 2353 ff. BGB). Es gibt insbesondere Auskunft über das anwendbare Recht, Art und Weise der Berufung, Person des Erben, die Erbquoten und die dem Nachlassberechtigten zustehend...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.4 Inhalt des Nachlasszeugnisses (Art. 68 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis enthält die in Art. 68 Europäische Erbrechtsverordnung aufgeführten Angaben, soweit diese für die Zwecke, zu denen es ausgestellt wird, erforderlich ist.mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8 Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

Mit der Erbrechtsverordnung wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, das zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (Art. 62 Europäische Erbrechtsverordnung) . Die Verwendung des Zeugnisses ist nicht verpflichtend. Wichtig Das europäische Nachlasszeugnis ersetzt zunächst nicht innerstaatliche Schriftstücke, die in den Mitgliedstaaten zu ähnlic...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.1 Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses

Das Zeugnis ist zur Verwendung durch Erben, durch Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass und durch Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestimmt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat auf ihre Rechtsstellung berufen oder ihre Rechte als Erben oder Vermächtnisnehmer oder ihre Befugnisse als Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausüben...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Berufliche Fähigkeiten

Rz. 9 Fragen zu den beruflichen Fähigkeiten, insbesondere nach Kenntnissen, Erfahrungen, nach dem bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang sowie nach Zeugnis- und Prüfungsnoten, dürfen uneingeschränkt gestellt werden.mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 451 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–18] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 452 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.2.2 Schulausbildung

Rz. 14 Der Begriff der Schulausbildung hat folgende Voraussetzungen: Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer Einrichtung, die sich, wenn auch nur in einem weitgefassten Sinn, überhaupt als Schule ansprechen lässt (BSG, Urteil v. 7.12.1977, 1 RA 107/76). Von der Norm nicht erfasst ist der Privatunterricht einzelner Schüler (BSG, Urteil v. 25.5.1972, 11 RA 26/72). Die Schule mus...mehr

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Zielgruppenspezifisches Onb... / 1.7 Offboarding – man sieht sich immer 2-mal

Offboarding (oder Austritts- bzw. Exit-Management) bezeichnet im Personalmanagement einerseits den technischen bzw. systematischen oder organisatorischen Prozess, also bspw. die Weitergabe von Dokumenten, Wissen und Kontakten. In den Fokus rückt aber auch der bewusst gestaltete sozio-emotionale Trennungsprozess, bei dem der Mitarbeiter in der Austrittsphase unterstützt und d...mehr

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Zielgruppenspezifisches Onb... / 1.1.3 Werkstudenten

Werkstudenten arbeiten in Unternehmen, um neben ihrem Studium Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Praxiserfahrungen zu sammeln. Ihre Arbeitszeit darf dabei 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit nicht überschreiten, in den Semesterferien dürfen sie unter bestimmten Bedingungen auch länger arbeiten. In der Regel ist ihr Wochenpensum jedoch geringer, da sie gleic...mehr