Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.12 Rechtsstellung von Erzieherinnen und Sozialpädagogen im Krankenhaus

Nach § 1 Abs. 1 TVöD-K gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer, die in einem Krankenhaus beschäftigt sind, das vom Geltungsbereich des TVöD-K erfasst ist, also auch für Erzieherinnen und Sozialpädagogen. Eine Sonderregelung besteht nach § 36 Abs. 2 TVöD-K. Danach finden auf Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst die Regelungen der §§ 15 Abs. 2 Sätze 2 und 3, 16 Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 9.1 Beibehaltung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale

Im TVöD waren die Paragrafen zur Eingruppierung (§ 12 TVöD) und zur Eingruppierung in besonderen Fällen (§ 13 TVöD) zum Zeitpunkt 1.11.2009 noch nicht belegt. Es wurde hier auf die künftige Entgeltordnung verwiesen. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 3.6 Barrierefreie medizinisch-psychologische Versorgung in Arztpraxen

Barrierefreie Arztpraxen sind auch heute noch keine Selbstverständlichkeit. In mehreren Städten unseres Landes wird daran gearbeitet, diesbezüglich Übersichten zu schaffen und Netze barrierefreier Arztpraxen zu entwickeln.[1] Analyse von 29 orthopädischen und nervenheilkundlichen/neurologischen Arztpraxen in Essen nach Kriterien Behindertenparkplätze, Rangierbereiche, Ebenerd...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.1 Beispiel 1: Barrierefreies Krankenhaus

Zur Unterstützung und Vorbereitung einer besseren Integration von mobilitätseingeschränkten Personen in die Beratung und Behandlung in Krankenhäusern kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden.[1] Planungsschritte und Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufnahme, des Aufenthalts und der Entlassung mobilitätseingeschränkter Patienten aus dem Krankenha...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 5.2 Beispiel 2: Barrierefreie Arztpraxis

Für das barrierefreie Erreichen einer Arztpraxis und einer entsprechenden Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten ist folgende Checkliste hilfreich:[1] Maßnahmen zur Beratung und Behandlung mobilitätseingeschränkter Patienten in einer barrierefreien Arztpraxismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.2 Berechtigung zur Leistungserbringung

Rz. 24 Erfüllen die Leistungserbringer die gesetzlichen Voraussetzungen der ASV-RL, leiten sie ein Anzeigeverfahren ein (Satz 2), bei dem sich abweichend vom bisherigen Zulassungsrecht Besonderheiten ergeben (§ 2 Abs. 2 ASV-RL). Nicht berechtigt sind Berufsausübungsgemeinschaften, weil ihnen kein eigener Zulassungsstatus zukommt (vgl. BSG Urteil v. 16.12.2015, B 6 KA 26/15 R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.7 Unterbrechung der 2-Monats-Frist

Rz. 34 Während der laufenden 2-Monats-Frist kann der erweiterte Landesausschuss von dem Leistungserbringer zusätzliche Informationen anfordern (Satz 4 HS 2). Bis zum Eingang der Auskünfte wird die Frist unterbrochen. Unvollständig eingereichte Anträge hingegen verlängern die Frist nicht. Sie können die Fiktionswirkung nicht auslösen (vgl. auch Bogan, in: BeckOK Sozialrecht, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 1.3 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf kognitive Funktionen

Folgende Mobilitätseinschränkungen kognitiver Art sind in Krankenhäusern und Gebäuden mit Arztpraxen denkbar:[1] Kommunikationsstörungen im Zusammenhang mit eigenen Ausdrucksweisen und Denkmustern und daraus resultierende Probleme beim Zusammenwirken von Arzt und Patient, höherer Zeitaufwand für Prozesse der Informationsaufnahme und -verarbeitung, z. B. bei Diagnosen mit Mediz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c § 62 enthält einen Rechtsanspruch auf Befreiung von Zuzahlungen. Die Krankenkasse ist unabhängig von einem Antrag verpflichtet, dem Versicherten bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Dadurch sollen die Versicherten einerseits vor finanziellen Überforderung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.4 Besondere Belastungsgrenze

Rz. 17 Mit der Verknüpfung der Regelung über die besondere Belastungsgrenze von 1 % mit der Inanspruchnahme der in § 25 Abs. 1 (vgl. Komm. dort) definierten Gesundheitsuntersuchungen wollte der Gesetzgeber die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu einem gesundheitsbewussten und eigenverantwortlichen Verhalten betonen: Nur diejenigen Versich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.2 Regelungsübersicht

Rz. 15 Neben einer Generalklausel enthält Abs. 1 einen Behandlungskatalog der ASV-Versorgung, in Abs. 2 wird das Zugangsverfahren beschrieben, aus den Abs. 4 und 5 ergibt sich die Regelungsbefugnis des G-BA, die Abs. 6 bis 9 enthalten bereichsspezifische Besonderheiten (vgl. zum Ganzen Blöcher, in: Hauck/Haines, SGB V, § 116b Rz. 7 ff.; Köhler-Hohmann, in: jurisPK-SGB V, § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.1 Richtlinienanforderung

Rz. 23 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können Gegenstand des Leistungsumfangs in der ASV sein, soweit der G-BA im Rahmen seiner Beschlüsse nach § 137c für die Krankenhausbehandlung keine ablehnende Entscheidung getroffen hat (Abs. 2). Aus dieser Formulierung lässt sich schließen, dass die Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung eine Erlaubnis mit Verbotsvorb...mehr

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Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.3.1 Überblick

Rz. 40 Mit dem § 116b Abs. 3 ist mit dem erweiterten Landesausschuss ein besonderes Gremium zur Entscheidung und der verwaltungsmäßigen Bewältigung der eingegangenen Anträge eingeführt worden. Strukturell erfüllt der Landeausschuss die Kriterien einer Behörde (Blöcher, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 116b Rz. 59; Becker, in: Becker/Kingreen, SGB V, §116b Rz. 21). Für die Wahrnehmu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.5 Fiktive Genehmigung

Rz. 31 Der erweiterte Landesausschuss hat binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrages eine Entscheidung zu treffen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anzeigende berechtigt, die ASV-Leistungen zu erbringen. Es handelt sich um eine fiktive Genehmigung, deren dogmatische Zuordnung, obwohl sie aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht als fiktiver Verwaltungsakt bekannt ist, untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach der Definition in Satz 1 umfasst die ASV die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Ihren konkreten Inhalt enthält Satz 1 erst durch die enumerativ aufgezählten Krankheitsverläufe, die zu einer spezialfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 332b Rahmen... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte und Zahnärzte können für die an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer Rahmenvereinbarungen mit den Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme schließen. Mögliche Inhalte sind Leistungspflichten, Vertragsstrafen, Preise, Laufzeiten und Kündigungsfris...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.9 Qualitätssicherung

Rz. 36 Für die personellen und sächlichen Anforderungen an die ASV gelten nach § 3 Abs. 5 und § 12 ASV-RL die in den Anlagen festgelegten Anforderungen. Die Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V gelten solange entsprechend, bis der G-BA diese durch eine Qualitätssicherungs-Anlage zur entsprechenden Übertragung der Anforderungen der Regularien des § 135 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.1.2 Besondere Krankheitsverläufe (1. Fallgruppe)

Rz. 18 Praxisrelevant ist vor allem die erste Fallgruppe, die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 aufgeführt ist. Ursprünglich war der Katalog auf schwere Verlaufsformen beschränkt (zur Kritik: Blöcher, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 116b Rz. 26). Nach den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8005 S. 152) soll es sich in der ersten Fallgruppe um Erkrankungen handeln, die sich bereits durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.4 ASV-Servicestelle

Rz. 30 Welche Belege oder Nachweise im Einzelnen beizubringen sind, kann der in Betracht kommenden Leistungserbringer z. B. bei der ASV-Servicestelle erfahren, die gemeinsam vom GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) betrieben wird. Möglich ist auch eine Kontaktaufnahme zu den einzelnen Geschäftsstelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.4 Richtlinienermächtigung des G-BA (Abs. 4)

Rz. 42 Der G-BA ist nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet (vgl. "regelt"), das Nähere zur ASV in einer Richtlinie zu beschließen. Dabei hat er die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Abs. 4 der Vorschrift, zu beachten bzw. entsprechend umzusetzen. Der G-BA hat sich mit Wirkung zum 28.4.2020 bei der Konkretisierung der Erkrankungen nach Abs. 1 Satz 2 in seiner ASV-Richtlini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.10 Kostenverteilung

Rz. 69 Für das Anzeige- und Prüfverfahren, für die anlassbezogene oder routinemäßige Überprüfung entstehen dem Landesausschuss Kosten, die nach Abs. 3 Satz 5 der Vorschrift zur Hälfte von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen und zu je einem Viertel von der beteiligten KV und der Landeskrankenhausgesellschaft getragen werden. Es handelt sich um aufgabenb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.3.2 Entscheidungsausschuss

Rz. 41 Der vielköpfige erweiterte Landesausschuss wäre bei der Bewältigung der Entscheidungsaufgaben, die bekanntlich binnen 2 Monaten erledigt sein sollen, angesichts der durch die Anzeigen entstehende bürokratische Verfahren mit ihren vielfältigen Angaben und der Prüfung der vorgelegten erforderlichen Nachweise schwerlich zu einer schnellen Entscheidungsfindung in der Lage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.13 Verordnungen im Rahmen der ASV (Abs. 7)

Rz. 72 Zur ASV gehört die Berechtigung, ärztliche Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen auszustellen, soweit diese Verordnungen für die Erfüllung des Behandlungsauftrags nach Abs. 2, also für Diagnostik und Behandlung im Rahmen der ASV erforderlich sind. Die Verweise auf die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften in Abs. 7 bedeuten, dass zu den verordnungsfäh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das EFQM Modell 2020 im Per... / 3.1.2 Bedeutung des Kriterium für das Personalressort

Hier geht vor allem darum, wie im Personalressort das Wissen und das gesamte Potenzial der Mitarbeiter individuell und teamorientiert gemanagt, entwickelt und freigesetzt wird und wie Aktivitäten zu planen sind, um die Strategie der Organisation zu unterstützen. Aber auch die Zusammenarbeit mit Kunden und externen Partnern ist hier zu berücksichtigen. Planung, Management und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2 Ärzte in der Weiterbildung

3.2.1 Allgemeines Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.2 Vertragsdauer

Rz. 54 Innerhalb der Höchstbefristungsdauer können nicht beliebig viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Vielmehr bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 5 ÄArbVtrG, dass die Befristung den Zeitraum nicht unterschreiten darf, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Ist bei Vertragsschluss absehbar, dass der weiterzubildende Arzt den angestrebten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.7 Unterbrechungszeiten

Rz. 55 Nach § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG werden im Einvernehmen mit dem weiterzubildenden Arzt die in § 1 Abs. 4 Nr. 1–5 ÄArbVtrG genannten Unterbrechungszeiten nicht auf die jeweilige Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses nach § 1 Abs. 3 ÄArbVtrG angerechnet. Dies führt allerdings nicht zu einer automatischen Verlängerung des Arbeitsvertrags um den jeweiligen Unterbrechungszeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.5 Sachgrund

Rz. 48 Nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG liegt ein die Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigender Sachgrund vor, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fak...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.3 Gemeinschaftspraxen

Von einer Gemeinschaftspraxis spricht man, wenn sich Ärzte in Form einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zum gemeinsamen Betrieb einer Arztpraxis zusammenschließen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft tritt nach außen in Erscheinung und wird daher auch als Außengesellschaft bezeichnet. Bei der Gemeinschaftspraxis tritt der Patient im Allgemeinen nicht mit einem besti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.3.1 § 14 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG

Rz. 42 Nach § 1 Abs. 5 ÄArbVtrG haben die Befristungsregelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG Vorrang vor den allgemeinen befristungsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen; diese sind nur anzuwenden, soweit sie den Regelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG nicht widersprechen. Dies gilt auch für die Vorschriften des TzBfG. Die Weiterbildung eines Arztes, der dem Geltungsbereich des Ä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 40 Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vom 15.5.1986 enthält besondere Befristungsregelungen, durch die der Abschluss befristeter Arbeitsverträge zur Beschäftigung approbierter Ärzte zum Zweck der Weiterbildung erleichtert werden soll.[1] Das Gesetz sollte ursprünglich am 31.12.1997 außer Kraft treten. Dies wurde vom Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.5 Apparate- und Laborgemeinschaft

Darunter versteht man den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler zur gemeinsamen Nutzung von Räumen, Apparaten, Geräten und zur Beschäftigung des entsprechenden Hilfspersonals. Im Allgemeinen leisten die Freiberufler gleich hohe Einlagen, die der zentralen Beschaffung der erforderlichen Apparate und Geräte dienen. Die Freiberufler sind dann am Gesellschaftsvermögen in jeweils...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 41 Das Gesetz gilt für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit approbierten Ärzten in der Weiterbildung, deren Arbeitsverhältnisse nicht unter den Geltungsbereich des WissZeitVG fallen (§ 1 Abs. 4 ÄArbVtrG). Das ÄArbVtrG ist daher nicht anzuwenden auf die Weiterbildung von Ärzten an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen i. S. v. § 5 WissZeitVG, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / Zusammenfassung

Begriff Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät sind vielfältig. Eine Freiberufler-Sozietät oder Gemeinschaftspraxis ermöglicht eine Spezialisierung der Partner, den kollegialen Meinungs- und Erfahrungsaustausch, eine bessere Kapitalausstattung, eine bessere Ausstattung mit Personal und technischen Hilfsmitteln sowie eine bessere Versorgungsmöglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 2.3.2 Besondere betriebliche oder berufliche Zwecke des Mieters

Aufwendungen des Mieters für Einbauten oder Umbauten können zur Entstehung materieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens führen, wenn diese selbstständige Wirtschaftsgüter sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Ein- oder Umbauten unmittelbar den besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dienen und in diesem Sinne in einem von der eigentlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.1 Befristungshöchstdauer

Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6 Befristungsdauer

3.2.6.1 Befristungshöchstdauer Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.3 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

3.2.3.1 § 14 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG Rz. 42 Nach § 1 Abs. 5 ÄArbVtrG haben die Befristungsregelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG Vorrang vor den allgemeinen befristungsrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen; diese sind nur anzuwenden, soweit sie den Regelungen in § 1 Abs. 1–4 ÄArbVtrG nicht widersprechen. Dies gilt auch für die Vorschriften des TzBfG. Die Weiterbildung eines A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.3.2 Schriftform

Rz. 44 Für die Befristung des Arbeitsvertrags nach § 1 ÄArbVtrG gilt das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Danach muss nur die Befristung als solche schriftlich vereinbart werden, nicht jedoch der Befristungsgrund der Weiterbildung. Insoweit enthält das ÄArbVtrG – anders als das WissZeitVG – kein Zitiergebot. § 2 Abs. 4 WissZeitVG gilt nicht entsprechend.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.4 Art der Befristung

Rz. 45 Nach § 1 Abs. 2 Halbs. 2 ÄArbVtrG muss die Befristung kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Das Befristungsdatum muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannt sein oder es muss sich aufgrund der Angaben im Arbeitsvertrag anhand eines Kalenders zweifelsfrei feststellen lassen. Deshalb kann eine Befristung nach § 1 ÄArbVtrG nur in Form einer Zeitbefristung, nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.8 Prozessuales

Rz. 57 Die Unwirksamkeit einer nach § 1 ÄArbVtrG vereinbarten Befristung ist mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG innerhalb der dort vorgesehenen 3-wöchigen Klagefrist geltend zu machen. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Befristung trägt der Arbeitgeber. Will der Arbeitnehmer die Überschreitung der Höchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 5 Apparate- und Laborgemeinschaften

Die Tätigkeit solcher Gemeinschaften besteht normalerweise darin, medizinische Einrichtungen und Apparate zentral zu beschaffen und den Mitgliedern für deren Praxen zur Verfügung zu stellen. Ferner werden durch die Laborgemeinschaften für die Mitglieder Labor- und Röntgenuntersuchungen sowie weitere medizinische Leistungen durchgeführt. Hierzu kann die Labor- oder Apparatege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Befristungen finden sich in § 21 BEEG, den Vorschriften des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), § 8 Abs. 3 ATG, § 1 Abs. 4 ArbPlSchG, § 21 BBiG, § 41 Satz 2 und Satz 3 SGB VI, § 6 PflegeZG sowie § 2 Abs. 3 FPfZG. Hinsichtlich der Befr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 6.1 Unfall im Privatbereich: Keine Betriebseinnahmen durch Versicherungsentschädigung

Ereignet sich ein Unfall mit einem Firmen-Pkw in der Privatsphäre, führt die Zahlung einer Versicherungsentschädigung nicht zu Betriebseinnahmen. Das hat der BFH mit den Urteilen vom 18.4.2007[1] und vom 15.11.2011[2] so entschieden. Im Fall des Urteils vom 18.4.2007 besuchte ein selbstständiger Arzt mit seinem zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw einen Weihnachtsmarkt. Als er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.2 Meldepflichten des Versicherten, wenn der Arzt bzw. die Einrichtung die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch an die Krankenkasse übermitteln muss

Rz. 25 Der Versicherte hat seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse innerhalb von einer Woche zu melden, wenn sein Arzt bzw. die von ihm aufgesuchte Einrichtung nicht am elektronischen Mitteilungsverfahren nach § 295 teilnimmt (vgl. auch Rz. 29). § 49 Abs. 1 Nr. 5 hat deshalb Wirkung bei allen bis zum 31.12.2020 ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und darüber hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.3 Besonderheit: Elektronisches Mitteilungsverfahren (ab 1.1.2021)

Rz. 29 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist eine AU-Bescheinigung, die per Datensatz an die Krankenkasse übermittelt wird. Dieses ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.2 Definition "hinzugetretene Krankheit"

Rz. 17 Eine "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2 liegt dann vor, wenn zeitgleich mit dem Vorliegen oder Wiedervorliegen einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ersten Erkrankung unabhängig von dieser Krankheit zugleich eine weitere Krankheit die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten bedingt. Es reicht insoweit aus, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten von mindes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.7.1 Überblick

Rz. 24 Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse durch den Versicherten zu melden. Meldet der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht innerhalb von einer Woche nach ihrem Beginn, ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange die Meldung der Krankenkasse nicht vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 5). Dadurch will der Gesetzgeber Leistungsmissbräuchen entgegentreten. Die...mehr