Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 2.2 Härtefallregelung

Rz. 4 Abs. 1 sieht im Übrigen vor, dass in Härtefällen Ausnahmen von den Zulassungsbeschränkungen gemacht werden. Es handelt sich um einen unbestimmten, voll überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriff. Die Worte "haben zu berücksichtigen" lassen den Zulassungsausschüssen keine Wahlmöglichkeit. Als Härtefälle gelten im Prinzip die gleichen Tatbestände, die in § 103 als Ausnahm...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.5 Geschäftsführung und Kosten

Rz. 6 Die Führung der Verwaltungsgeschäfte der Zulassungsausschüsse ist nach Abs. 3 Satz 1 der Vorschrift zweckmäßigerweise bei der jeweiligen KV angesiedelt. Sie führt das Arztregister, welches einen Teil der Zulassungsvoraussetzungen enthält, berät den Arzt über den Vertragsarztsitz und ist auch nach der Zulassung ständiger Ansprechpartner des Vertragsarztes, der durch die...mehr

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Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.15 Herausgabe von Patienteninformationen

Rz. 48 Soweit der Gemeinsame Bundesausschuss künftig zur Diagnostik und Therapie von Krankheiten, die hohe soziale und volkswirtschaftliche Folgen verursachen, Patienteninformationen herausgibt, müssen diese in allgemein verständlicher Form und für den medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Diese Informationen, die dem Gemeinsamen Bundesausschuss als Pflichtaufgabe übertr...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.1 Zusammensetzung (Abs. 2)

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird für den Bezirk einer Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KV/KZV) mindestens ein Berufungsausschuss für Ärzte und ein Berufungsausschuss für Zahnärzte errichtet; möglich ist auch, innerhalb eines Bezirks einer KV/KZV mehrere Berufungsausschüsse zu bilden, falls dies bedarfsgerecht erscheint. Darüber hinaus kann für die Bezirke mehrerer Ka...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14 Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten

Rz. 26 § 18 der Bedarfsplanungs-Richtlinie regelt die bundeseinheitlich anzuwendenden Vorgaben für die Bestimmung der Vertragspsychotherapeuten und deren Anrechnung auf den regionalen Versorgungsgrad. Gemäß Abs. 1 wird in der Gruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen oder überwiegend psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte für die Feststellungen des Versorgungsg...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.3 Prüfung und Feststellung der Unterversorgung

Rz. 4 Die Prüfung und die ggf. daraus resultierende, offizielle Feststellung, ob eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht, obliegt den aufgrund des § 90 für jeden KV-Bereich gebildeten Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen. Die Landesausschüsse der Zahnärzte und Krankenkassen sind entsprechend auf den KZV-Bereich hin organisiert, s...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.9 Übergang in ein MVZ (§ 103 Abs. 4c)

Rz. 72 Abs. 4c enthält Regelungen, wie wegen des Hinweises auf Abs. 3a, 4 und 5 die Konkurrenzsituation zwischen MVZ und freiberuflichen Vertragsärzten bereinigt wird, die in einem überversorgten Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, einen verwaisten Praxissitz übernehmen möchten. Eine zunächst beabsichtigte Vorkaufsrechtsregelung für freiberufli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Leistungen von Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder (§ 4 Nr. 14 Buchst. d UStG a. F.)

Rz. 253 Bis zum 31.12.2019 werden sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bezeichneten Berufe und/oder Einrichtungen i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind steuerbefreit, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG verwendet werden und die Gemein...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.14 Prozessrechtliche Fragen

Rz. 79 Im Nachbesetzungsverfahren entscheiden die Zulassungsgremien über die Nachfolge eines Vertragsarztsitzes. Es kommt für die Nachbesetzung nicht auf einen Mehrheitsbeschluss an. Bei Stimmengleichheit (Abs. 3a Satz 9, Abs. 4 Satz 10 HS 1) ist dem Antrag zu entsprechen. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt (Abs. 2a Satz 10 und 11, Abs. 4 Satz 10 HS 2). Der Wegfall...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG gen...mehr

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 2.1 Unterversorgung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 ist im Zusammenhang mit §§ 98, 100 zu sehen, mit dem er korrespondiert. Es kommt zu einigen Überschneidungen, weil bereits dem Landesausschuss die Feststellung obliegt, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Sprachlich greift auch § 104 Abs. 1 Satz 1 die Formulierun...mehr

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 2.3 Überversorgung (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 bildet im Verhältnis zu Abs. 1 einen Bruch, weil auf § 101 bezug genommen wird. Dieser Absatz bildet für das BMG als Verordnungsgeber der Ärzte-ZV die Ermächtigungsgrundlage, in der Ärzte-ZV auch das Nähere über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen zu regeln, wenn eine vertragsärztliche Überversorgung vorliegt. Die Regelung hat die Bestimmungen zur Überver...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Im Gesundheitsrecht gibt es das Bedürfnis nach einer Ordnungsidee, um analytisch, systematisch und dogmatisch den Herausforderungen einer angemessenen Versorgung mit Gesundheitsleistungen gerecht zu werden (Wahrendorf, VSSR 2015 S. 242). In § 90 sind demgemäß Landesausschüsse institutionalisiert. Zu den Kompetenzen wird nichts näher geregelt, sondern es geht in der Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Zulassungsverordnungen – es gibt sie für Vertragsärzte einschließlich Psychotherapeuten (Ärzte-ZV) und für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) – sind Rechtsverordnungen, die nach Abs. 1 Satz 2 vom Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Der Erlass ist zwingend, steht also nicht zur Disposition des BMG. Inhaltlich sind beide Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.3 Vorverfahren (Abs. 3)

Rz. 6 Die Anrufung des Berufungsausschusses bedeutet, dass ein Beschluss des Zulassungsausschusses durch Widerspruch angefochten wird. Durch die Verweisung in § 97 Abs. 3 gelten die Vorschriften der § 84 Abs. 1 und § 85 Abs. 3 SGG. Nach § 84 Abs. 1 SGG ist der Widerspruch binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekannt gegeben worden ist, schriftlich,...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.1 Definition der Zulassungsangelegenheiten

Rz. 2 Die Vorschriften des § 96 und § 97 schaffen mit den Zulassungsausschüssen und Berufungsausschüssen Behörden (BSG, Urteil v. 25.11.2010, B 3 KR 1/10 R; Pawlita, in: jurisPK-SGB V,§ 96 Rz. 11) zur gemeinsamen Selbstverwaltung für die Zulassung der Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Regelung des § 96 definiert keine allgemeine Aufgabenzuweisung, die...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.23 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die spezialisierte fachärztliche Versorgung

Rz. 37 Nach § 13 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die spezialisierte fachärztliche Versorgung die Raumordnungsregion in der Zuordnung des BBSR. Erstreckt sich die Raumordnungsregion über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Raumordnungsregion getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann auch für einzelne Arztgrupp...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.2 Besetzung des Landesausschusses

Rz. 4 Zur Besetzung des Landesausschusses enthält Abs. 2 detaillierte Bestimmungen. Mit Wirkung zum 1.1.2012 ist durch Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) die Besetzung der Landesausschüsse den tatsächlichen Versichertenzahlen angenähert worden, was zur Erhöhung der Gesamtzahl der stimmberechtigten Vertreter und zu einer zahlenm...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.4 Mitberatungsrecht

Rz. 6a Aufgrund des § 140f Abs. 3 gehören dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und dem Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen auch Vertreter der Organisationen an, welche die Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen wahrnehmen. Entsprechendes gilt für den erweiterten Landesausschuss der Ärzte...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.3 Mitberatungsrechte der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden

Rz. 5a Mit Wirkung zum 11.5.2019 ist durch Abs. 2a erstmalig ein Mitberatungsrecht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden bei bestimmten Entscheidungen des Zulassungsausschusses eingeführt worden. Damit haben die zuständigen obersten Landesbehörden nach der Gesetzesbegründung in den enumerativ aufgezählten Verfahren der Zulassungsausschüsse ein Mi...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.1 Feststellung der Überversorgung (§ 103 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Ob in einem Planungsbereich eine ärztliche oder psychotherapeutische Überversorgung vorliegt, entscheidet der jeweilige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (vgl. § 90), dem neben den unparteiischen Mitgliedern, Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Krankenkassen mit beratender Stimme auch Vertreter der für die Sozialversicherung obersten Landesbehörden und...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.4 Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung (§ 103 Abs. 3)

Rz. 28 Die vom Landesausschuss angeordneten Zulassungsbeschränkungen bleiben solange in Kraft, bis sie von ihm aufgehoben werden. Dies ergibt sich aus Abs. 3 sowie aus § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV, die vorschreiben, dass der Landesausschuss dann, wenn die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind, die Zulassungsbeschränkungen mit verbindlicher Wirkung für die Zu...mehr

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Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bildet die Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) und der Zulassungsverordnung für Zahnärzte (Zahnärzte-ZV), in diesen Verordnungen konkrete Regelungen bei angeordneten Zulassungsbeschränkungen wegen Unterversorgung oder Überversorgung zu treffen. Davon hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.5 Lokaler Versorgungsbedarf

Rz. 9 Abs. 3 hat die Feststellungsbefugnis der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen insoweit erweitert, als in einem nicht unterversorgten Planungsbereich ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht. Die Voraussetzungen für einen Feststellungsbeschluss ergeben sich aus § 35 Bedarfsplanungs-Richtlinie, der die Prüfung, die Beurteilungsmaßstäbe und die Vorgehens...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.5 Barrierefreiheit

Rz. 17 Der Bedarfsplan umfasst nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie Grundsätze zur regionalen Versorgung, systematische Abweichungen von der Bundesrichtlinie sowie die Berichterstattung über die fachgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsregion und Informationen zum barrierefreien Zugang zur Versorgung; zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung behindert...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.7 Rechtsschutz

Rz. 12 Gegen die bindende Anordnung von Zulassungsbeschränkungen können die am Verfahren Beteiligten (KV, Landesverbände der Krankenkassen und Verbände der Ersatzkassen) Klage erheben. Der betroffene Arzt, der die beanspruchte Zulassung nicht erhält, ist wegen des fehlenden Rechtsschutzinteresses nicht berechtigt, gegen die Anordnung zu klagen, wohl aber gegen seine Zulassun...mehr

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Freier Beruf / 3 Steuerbefreiungen

Grundsätzlich unterliegen die Umsätze der freien Berufe den allgemeinen Regeln der Umsatzbesteuerung. In einzelnen Bereichen sind aber explizite Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug verankert worden; insbesondere: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnli...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 2.4 Betriebswirtschaftliche Ertragswertmethoden oder andere branchenübliche Verfahren

Fehlt es an geeigneten Verkäufen, das wird der Normalfall sein, kann der gemeine Wert des GmbH-Anteils durch eine Bewertungsmethode ermittelt werden, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblich ist.[1] Übersicht: Gebräuchliche Bewertungsverfahrenmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Optionsmöglichkeit/Vorsteuerabzug

Rz. 262 Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Weil dort der Bezug auf § 4 Nr. 14 UStG fehlt, kann der Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG bei Umsätzen nach § 4 Nr. 14 UStG nicht zur Steuerpflicht optieren. Rz. 263 Ein teilweiser Vorsteuerabzug kann in Betracht kommen, wenn ein in § 4 Nr. 14 UStG genannter Unternehmer von der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Weitere Besonderheiten

Rz. 267 Sog. Hilfsgeschäfte können nicht unter § 4 Nr. 14 UStG fallen, da sie keine persönlichen Leistungen der Berufsträger oder keine Leistungen im Rahmen von Krankenhausbehandlungen oder ärztlichen Heilbehandlungen sind. Hilfsgeschäfte können aber nach § 4 Nr. 28 UStG steuerbefreit sein, wie z. B. der Verkauf eines Pkw durch einen Arzt, den er ausschließlich im Rahmen sei...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.12 Belegarzttätigkeit im gesperrten Planungsbereich

Rz. 77 Abs. 7 schließt eine Lücke in der belegärztlichen Krankenhausbehandlung der Versicherten. Der Belegarzt ist ein niedergelassener Vertragsarzt, der seine Patienten im Krankenhaus stationär behandelt. In einem gesperrten Planungsbereich könnte keine belegärztliche Behandlung stattfinden, wenn sich kein dort bereits niedergelassener Vertragsarzt für die belegärztliche Tä...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14.2 Anrechnungsfaktoren auf den Versorgungsgrad bei Hausärzten und Arztgruppenwechsel

Rz. 28 Bei der Arztgruppe der Hausärzte sieht § 19 der Bedarfsplanungs-Richtlinie unterschiedliche Anrechnungsfaktoren für die Fälle vor, dass Hausärzte nicht ausschließlich hausärztlich tätig sind. Hausärzte, welche zum Stichtag 31.12. des Vorjahres der Arztgruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zuzuordnen sind, werden nach Abs. 1 Satz 1 nicht als Hausä...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.18 Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens in Sonderfällen

Rz. 32 Die Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens erfolgt in Sonderfällen nach anderen Kriterien. Solche Sonderfälle liegen nach § 43 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie vor, wenn die Kürze der bisherigen Tätigkeit des Vertragsarztes einen Vergleich über einen längeren Zeitraum nicht zulässt, eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt wegen der Betreuung und Erziehung vo...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 8 Überversorgung ist nach § 101 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 16b Ärzte-ZV und § 24 der Bedarfsplanungs-Richtlinie anzunehmen, wenn zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen Allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten lokalen Verhältniszahl der Arztgruppe eine Überschreitung von 10 % besteht, wenn der allgemeine bedarfsger...mehr

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Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.1 Bildung des Landesausschusses

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für den Bereich jedes Landes zu bilden. Die Formulierung "Bereich jedes Landes" anstelle "jedes Land" lässt zu, dass in Nordrhein-Westfalen, wo es für den Bereich Nordrhein und Westfalen-Lippe jeweils eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) und eine Ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.3 Regionale Versorgungssteuerung in besonderen Fällen

Rz. 15 In § 67 (Übergangsbestimmungen) der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist zudem auf regionaler Ebene eine befristete Versorgungssteuerung in besonderen Fällen geregelt. Diese Übergangsregelung, welche auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) v. 13.3.2019 beruht, hat ihre Rechtsgrundlage in § 101 Abs. 1 Satz 13 der Vorschrift....mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.4 Grundlagen der Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 16 Nach § 99 und dem 2. Abschnitt der Richtlinie stellen die KVen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (Landesvertretungen des vdek) regionale Bedarfspläne auf, die den Stand und den Bedarf an ärztlicher Versorgung im jeweiligen KV-Bereich darstellen sollen. "Im Einvernehmen" bedeutet, dass die Krankenkassenseite dem Bedarfsplan ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

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Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen gemeinsam errichteten Zulassungsausschüsse sind eine Konsequenz des in § 72 Abs. 1 normierten Zusammenwirkens der Ärzte und Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Die gemeinsame Errichtung macht deutlich, dass es sich b...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.3.2 Dauer der Zulassungsbeschränkungen

Rz. 27 Maßgebend für die Dauer einer Zulassungsbeschränkung ist, wie lange eine Überversorgung andauert. Daher ist der Landesausschuss gehalten, im Falle einer angeordneten Zulassungsbeschränkung fortlaufend zu prüfen, ob im Planungsbereich bei einer oder mehreren Arztgruppen noch Überversorgung besteht. Was unter fortlaufend zu verstehen ist, ergibt sich aus § 16b Abs. 3 Är...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.3 Amtsführung und Kosten

Rz. 5 Näheres darüber, wie das Amt zu führen ist, wer die Kosten trägt und wie die Amtsdauer, die Amtsführung, die Erstattung der Auslagen und die Entschädigung der Mitglieder zu regeln ist, enthält Abs. 3. Da diese Bestimmungen, bis auf die Kostentragung, für die Landesausschüsse und den Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 91) in gleicher Weise gelten, werden sie maßgeblich durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eng verbundene Umsätze

Rz. 196 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG neben den originären Leistungen der Krankenhausbehandlungen, der ärztlichen Heilbehandlungen sowie den diesen nahe stehenden Leistungen auch die damit "eng verbundenen Umsätze". Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, re...mehr

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Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.4 Bedarfsplanung

Rz. 6 Die Ärzte-ZV regelt ferner die Organisation der Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung innerhalb der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (unter anderem Aufstellung, Abstimmung, Fortentwicklung und Auswertung der Bedarfspläne) sowie die notwendige Kooperation mit anderen Stellen und die Abstimmungsprozesse. Sie ergänzt insoweit die §§ 99 bis 104. Auße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2 Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 11 Für die vertragsärztliche Versorgung gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) v. 20.12.2012 (BAnz AT 31.12.2012 B7), in Kraft getreten am 1.1.2013; die Richtlinie ist inzwischen mehrfach geänd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportarzt

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen eines nichtselbständig tätigen Arztes für einen Lehrgang, der auf die zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" erforderliche Stundenzahl in Theorie und Praxis der Leibesübungen oder der Sportmedizin anrechenbar ist, wurden lange als nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung behandelt (BFH 158, 532 = BStBl 1990 II,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 255 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teilb...mehr