Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.5 Lokaler Versorgungsbedarf

Rz. 9 Abs. 3 hat die Feststellungsbefugnis der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen insoweit erweitert, als in einem nicht unterversorgten Planungsbereich ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht. Die Voraussetzungen für einen Feststellungsbeschluss ergeben sich aus § 35 Bedarfsplanungs-Richtlinie, der die Prüfung, die Beurteilungsmaßstäbe und die Vorgehens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.1 Feststellung der Überversorgung (§ 103 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Ob in einem Planungsbereich eine ärztliche oder psychotherapeutische Überversorgung vorliegt, entscheidet der jeweilige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (vgl. § 90), dem neben den unparteiischen Mitgliedern, Vertretern der Ärzte/Psychotherapeuten und Krankenkassen mit beratender Stimme auch Vertreter der für die Sozialversicherung obersten Landesbehörden und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.3 Mitberatungsrechte der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden

Rz. 5a Mit Wirkung zum 11.5.2019 ist durch Abs. 2a erstmalig ein Mitberatungsrecht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden bei bestimmten Entscheidungen des Zulassungsausschusses eingeführt worden. Damit haben die zuständigen obersten Landesbehörden nach der Gesetzesbegründung in den enumerativ aufgezählten Verfahren der Zulassungsausschüsse ein Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.4 Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung (§ 103 Abs. 3)

Rz. 28 Die vom Landesausschuss angeordneten Zulassungsbeschränkungen bleiben solange in Kraft, bis sie von ihm aufgehoben werden. Dies ergibt sich aus Abs. 3 sowie aus § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV, die vorschreiben, dass der Landesausschuss dann, wenn die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind, die Zulassungsbeschränkungen mit verbindlicher Wirkung für die Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 104 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bildet die Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) und der Zulassungsverordnung für Zahnärzte (Zahnärzte-ZV), in diesen Verordnungen konkrete Regelungen bei angeordneten Zulassungsbeschränkungen wegen Unterversorgung oder Überversorgung zu treffen. Davon hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.5 Barrierefreiheit

Rz. 17 Der Bedarfsplan umfasst nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie Grundsätze zur regionalen Versorgung, systematische Abweichungen von der Bundesrichtlinie sowie die Berichterstattung über die fachgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsregion und Informationen zum barrierefreien Zugang zur Versorgung; zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung behindert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 2.7 Rechtsschutz

Rz. 12 Gegen die bindende Anordnung von Zulassungsbeschränkungen können die am Verfahren Beteiligten (KV, Landesverbände der Krankenkassen und Verbände der Ersatzkassen) Klage erheben. Der betroffene Arzt, der die beanspruchte Zulassung nicht erhält, ist wegen des fehlenden Rechtsschutzinteresses nicht berechtigt, gegen die Anordnung zu klagen, wohl aber gegen seine Zulassun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererben oder Schenken eine... / 2.4 Betriebswirtschaftliche Ertragswertmethoden oder andere branchenübliche Verfahren

Fehlt es an geeigneten Verkäufen, das wird der Normalfall sein, kann der gemeine Wert des GmbH-Anteils durch eine Bewertungsmethode ermittelt werden, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblich ist.[1] Übersicht: Gebräuchliche Bewertungsverfahrenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.12 Belegarzttätigkeit im gesperrten Planungsbereich

Rz. 77 Abs. 7 schließt eine Lücke in der belegärztlichen Krankenhausbehandlung der Versicherten. Der Belegarzt ist ein niedergelassener Vertragsarzt, der seine Patienten im Krankenhaus stationär behandelt. In einem gesperrten Planungsbereich könnte keine belegärztliche Behandlung stattfinden, wenn sich kein dort bereits niedergelassener Vertragsarzt für die belegärztliche Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Optionsmöglichkeit/Vorsteuerabzug

Rz. 262 Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Weil dort der Bezug auf § 4 Nr. 14 UStG fehlt, kann der Unternehmer nach § 9 Abs. 1 UStG bei Umsätzen nach § 4 Nr. 14 UStG nicht zur Steuerpflicht optieren. Rz. 263 Ein teilweiser Vorsteuerabzug kann in Betracht kommen, wenn ein in § 4 Nr. 14 UStG genannter Unternehmer von der Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Weitere Besonderheiten

Rz. 267 Sog. Hilfsgeschäfte können nicht unter § 4 Nr. 14 UStG fallen, da sie keine persönlichen Leistungen der Berufsträger oder keine Leistungen im Rahmen von Krankenhausbehandlungen oder ärztlichen Heilbehandlungen sind. Hilfsgeschäfte können aber nach § 4 Nr. 28 UStG steuerbefreit sein, wie z. B. der Verkauf eines Pkw durch einen Arzt, den er ausschließlich im Rahmen sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 3 Steuerbefreiungen

Grundsätzlich unterliegen die Umsätze der freien Berufe den allgemeinen Regeln der Umsatzbesteuerung. In einzelnen Bereichen sind aber explizite Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug verankert worden; insbesondere: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14.2 Anrechnungsfaktoren auf den Versorgungsgrad bei Hausärzten und Arztgruppenwechsel

Rz. 28 Bei der Arztgruppe der Hausärzte sieht § 19 der Bedarfsplanungs-Richtlinie unterschiedliche Anrechnungsfaktoren für die Fälle vor, dass Hausärzte nicht ausschließlich hausärztlich tätig sind. Hausärzte, welche zum Stichtag 31.12. des Vorjahres der Arztgruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zuzuordnen sind, werden nach Abs. 1 Satz 1 nicht als Hausä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.18 Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens in Sonderfällen

Rz. 32 Die Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens erfolgt in Sonderfällen nach anderen Kriterien. Solche Sonderfälle liegen nach § 43 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie vor, wenn die Kürze der bisherigen Tätigkeit des Vertragsarztes einen Vergleich über einen längeren Zeitraum nicht zulässt, eine Vertragsärztin/ein Vertragsarzt wegen der Betreuung und Erziehung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 8 Überversorgung ist nach § 101 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 16b Ärzte-ZV und § 24 der Bedarfsplanungs-Richtlinie anzunehmen, wenn zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen Allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten lokalen Verhältniszahl der Arztgruppe eine Überschreitung von 10 % besteht, wenn der allgemeine bedarfsger...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.1 Bildung des Landesausschusses

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen für den Bereich jedes Landes zu bilden. Die Formulierung "Bereich jedes Landes" anstelle "jedes Land" lässt zu, dass in Nordrhein-Westfalen, wo es für den Bereich Nordrhein und Westfalen-Lippe jeweils eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) und eine Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Verbänden der Ersatzkassen gemeinsam errichteten Zulassungsausschüsse sind eine Konsequenz des in § 72 Abs. 1 normierten Zusammenwirkens der Ärzte und Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Die gemeinsame Errichtung macht deutlich, dass es sich b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2 Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 11 Für die vertragsärztliche Versorgung gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) v. 20.12.2012 (BAnz AT 31.12.2012 B7), in Kraft getreten am 1.1.2013; die Richtlinie ist inzwischen mehrfach geänd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.3.2 Dauer der Zulassungsbeschränkungen

Rz. 27 Maßgebend für die Dauer einer Zulassungsbeschränkung ist, wie lange eine Überversorgung andauert. Daher ist der Landesausschuss gehalten, im Falle einer angeordneten Zulassungsbeschränkung fortlaufend zu prüfen, ob im Planungsbereich bei einer oder mehreren Arztgruppen noch Überversorgung besteht. Was unter fortlaufend zu verstehen ist, ergibt sich aus § 16b Abs. 3 Är...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.4 Grundlagen der Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 16 Nach § 99 und dem 2. Abschnitt der Richtlinie stellen die KVen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (Landesvertretungen des vdek) regionale Bedarfspläne auf, die den Stand und den Bedarf an ärztlicher Versorgung im jeweiligen KV-Bereich darstellen sollen. "Im Einvernehmen" bedeutet, dass die Krankenkassenseite dem Bedarfsplan ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eng verbundene Umsätze

Rz. 196 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG neben den originären Leistungen der Krankenhausbehandlungen, der ärztlichen Heilbehandlungen sowie den diesen nahe stehenden Leistungen auch die damit "eng verbundenen Umsätze". Hierunter sind solche Umsätze zu verstehen, die für die betreffenden Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.3 Amtsführung und Kosten

Rz. 5 Näheres darüber, wie das Amt zu führen ist, wer die Kosten trägt und wie die Amtsdauer, die Amtsführung, die Erstattung der Auslagen und die Entschädigung der Mitglieder zu regeln ist, enthält Abs. 3. Da diese Bestimmungen, bis auf die Kostentragung, für die Landesausschüsse und den Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 91) in gleicher Weise gelten, werden sie maßgeblich durc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.1 Krankenhäuser (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 199 Krankenhäuser, die von Einrichtungen des privaten Rechts betrieben werden, unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. aa UStG, wenn sie nach § 108 SGB V zugelassen sind, also Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 98 Zulassun... / 2.4 Bedarfsplanung

Rz. 6 Die Ärzte-ZV regelt ferner die Organisation der Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung innerhalb der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (unter anderem Aufstellung, Abstimmung, Fortentwicklung und Auswertung der Bedarfspläne) sowie die notwendige Kooperation mit anderen Stellen und die Abstimmungsprozesse. Sie ergänzt insoweit die §§ 99 bis 104. Auße...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportarzt

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen eines nichtselbständig tätigen Arztes für einen Lehrgang, der auf die zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" erforderliche Stundenzahl in Theorie und Praxis der Leibesübungen oder der Sportmedizin anrechenbar ist, wurden lange als nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung behandelt (BFH 158, 532 = BStBl 1990 II,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.3 Regionale Versorgungssteuerung in besonderen Fällen

Rz. 15 In § 67 (Übergangsbestimmungen) der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist zudem auf regionaler Ebene eine befristete Versorgungssteuerung in besonderen Fällen geregelt. Diese Übergangsregelung, welche auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) v. 13.3.2019 beruht, hat ihre Rechtsgrundlage in § 101 Abs. 1 Satz 13 der Vorschrift....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Tätigkeit als Physiotherapeut

Rz. 97 Physiotherapeuten (Krankengymnasten) sind Personen, die durch Maßnahmen der Bewegungstherapie, der physikalischen Therapie und durch Massagen verschiedene Krankheitsbilder behandeln. Die Tätigkeit eines Physiotherapeuten i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG besteht darin, Störungen des Bewegungssystems zu beheben und die sensomotorische Entwicklung zu fördern. Ein Teilb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 2.1 Wissenschaftliche Tätigkeit

Der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendete "Wissenschaftsbegriff" ist nach dem Verständnis des BFH[1] steuerspezifischer Natur und stellt Erfordernisse an die inhaltliche Qualität wie auch an die äußere Form der Arbeit. Die Annahme einer wissenschaftlichen Tätigkeit i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG setzt voraus, dass eine anspruchsvolle, besonders qualifizierte Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Unmaßgeblichkeit berufsrechtlicher Regelungen bei ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten

Rz. 103 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind auch Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit. Damit handelt es sich um Umsätze, die nicht in Leistungen aus der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt bzw. den in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG genannten nichtärztlichen Heilberufen bestehen. Es handelt sich um Umsätze aus der Tätigkeit von nicht ausdrücklich im Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 255 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.13 Berechtigung Dritter zur Stellungnahme (Abs. 5)

Rz. 45 Abs. 5 räumt den Arbeitsgemeinschaften der Ärzte-, Psychotherapeuten- und Zahnärztekammern Gelegenheit zur Stellungnahme ein, falls Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses die Berufsausübung der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte tangieren. Damit wird bestätigt und soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass Berufsrecht eine Angelegenheit der Kammern ist u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.3 Einrichtungen, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 SGB VII an der Versorgung beteiligt worden sind (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. cc UStG)

Rz. 231 Nach § 34 Abs. 1 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlung gewährleistet werden. Sie können zu diesem Zweck die von den Ärzten und Krankenhäusern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind mit Wirkung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tariferhöhung im öffentlich... / 2.6 Öffentlicher Gesundheitsdienst

Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten ab 1. März 2021 eine monatliche Zulage i. H. v. 300 EUR. Ferner wurden für diese Beschäftigten Änderungen bei den Stufenlaufzeiten vorgenommen. Nunmehr ist nicht mehr die Stufe 5, sondern vielmehr die Stufe 6 die Endstufe.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.3 Rechtsstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 12 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist rechtsfähig (§ 91 Abs. 1 Satz 2). Er hat seinen Sitz in Berlin und führt ein Dienstsiegel. Er ist eine von seinen Trägerorganisationen rechtlich unabhängige, eigenständige Organisation, was z. B. daran deutlich wird, dass die unparteiischen Mitglieder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur vom BMG als Aufsichtsbehörde, nicht aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.21 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahl für die hausärztliche Versorgung

Rz. 35 § 11 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR). Erstreckt sich der Mittelbereich über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Mittelbereiche getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann eine abwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.25 Ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur

Rz. 39 Die Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur (vgl. § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Vorschrift) ergeben sich aus dem 10. Abschnitt der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit den §§ 48 (Voraussetzungen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte vertragsärztliche Versorgung) und 49 (Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen hausärzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit Wirkung zum 1.1.2004 sind der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 91 a. F.), der Bundesausschuss für Fragen der Psychotherapie (§ 91 Abs. 2a a. F.), der Ausschuss Krankenhaus (§ 137c Abs. 2 a.F.) und der als Arbeitsgemeinschaft gebildete Koordinierungsausschuss (§ 137e a. F.) durch den Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.2 Besetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 3a Rechtsgrundlagen für die Besetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses sind Abs. 2 der Vorschrift sowie die Verordnung über die Amtsdauer, Amtsführung und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Landesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen (Ausschussmitglieder-Verordnung – AMV) v. 10.11.1956 in der im BGBl. Teil III, Gliederung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und am 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Vertragsrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) v. 22.12.2006 (BGBl. I S. 3439) ist mit Wirkung zum 1.1.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.20 Modifikation der Allgemeinen Verhältniszahlen durch einen Morbiditätsfaktor

Rz. 34 Nach § 9 Bedarfsplanungs-Richtlinie werden die Basis-Verhältniszahlen nach Anlage 5 mit einem Morbiditätsfaktor modifiziert. Durch einvernehmlichen Beschluss der KV der Landesverbände und der Ersatzkassen (Landesvertretung des vdek) kann aber vom Morbiditätsfaktor im begründeten Fall abgewichen werden. Damit würde ein solcher Beschluss zu den regionalen Besonderheiten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.5 Aufsicht über die Landesausschüsse

Rz. 7 Nach Abs. 5 führen die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder die Aufsicht über die Landesausschüsse. Der Hinweis auf § 87 Abs. 1 Satz 2 sowie §§ 88 und 89 SGB IV bedeutet, dass sich die Aufsicht auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht erstreckt, das für die Landesausschüsse maßgebend ist. Dazu gehören z. B. die gesetzli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Über Widersprüche gegen Beschlüsse der Zulassungsausschüsse (§ 96 Abs. 4) in Zulassungssachen entscheiden die Berufungsausschüsse. Auch sie sind Einrichtungen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Zahnärzte und der Krankenkassen. In die Rechtskonstruktion "Berufungsausschuss" sind seit Inkrafttreten des GSG am 1.1.1993 die Ersatzkassen mit allen Rechten und Pflic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für die heilberuflichen Umsätze im Bereich der Humanmedizin beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL . Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgefüh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sport

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Ausübung einer Sportart kann Teil der nichtselbständig oder selbständig ausgeübten Arbeit und die Vergütung besteuerbar sein; zu Einzelheiten > Amateursportler, > Arbeitnehmer Rz 8 ff, > Arbeitslohn Rz 35, > Betriebssport, > Berufssportler, > Eishockey-Spieler, > Fußballspieler. Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen für den Sport g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Tätigkeit als Hebamme

Rz. 102 Hebamme i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, wer Geburtshilfe aufgrund einer Erlaubnis nach dem Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (HebG) unter der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger leisten darf. Die Hebamme betreut und berät Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbettverlaufs. Sie überwacht den Geburtsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 3 Katalogberufe und den Katalogberufen ähnliche Berufe

Die Katalogberufe lassen sich in folgenden Gruppen zusammenfassen[1]: Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten. Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, ­Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volkswirte und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte. Naturwi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.3 Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 42 Für die vertragszahnärztlichen Versorgung ist die "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte)" maßgebend. Sie gilt i. d. F. v. 14.8.2007, veröffentlicht im BAnz Nr. 185 S. 7673 v. 2.10.2007 und ist am 1.10.2007 in Kraft getreten. Die Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zah...mehr