Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.3 Kostenschuldner/Kostengläubiger

Rz. 7 Kostenschuldner kann jeder Beteiligter (§ 69) sein. Die Staatskasse kann kein Kostenschuldner sein (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.8.2017, L 14 U 49/17). Bei mehreren Kostenschuldnern gilt § 194. Kostengläubiger kann nur ein nach § 183 kostenprivilegierter Kläger oder Beklagter sein. Ein Beigeladener kann als Kostenschuldner in Anspruch genommen werden. Ihm kön...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu vers...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 193 bis 195 regeln, inwieweit ein Beteiligter im Verhältnis der Beteiligten zueinander verpflichtet ist, die eigenen Prozesskosten endgültig zu tragen oder die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, und wie dieser prozessuale Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen ist. Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine Kostenerstattung zugu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.4 Gerichtskosten des Verfahrens nach § 182a

Rz. 20 Nach § 193 Abs. 1 Satz 2 entscheidet das Gericht, welcher Beteiligte die Gerichtskosten des vorausgegangenen Mahnverfahrens in einem Verfahren nach § 182a zu tragen hat. Maßgebend sind die Grundsätze des § 193. Daher kann einem unterlegenen Versicherten die Tragung dieser Gerichtskosten auferlegt werden (SG Dortmund, Beschluss v. 14.6.2021, S 105 SF 400/21). Demgegenü...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.3 Kosten anderer Bevollmächtigter (§ 73 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, 4)

Rz. 35 Die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsbeistandes (Art. 1 § 1 RBerG) und eines Kammerrechtsbeistandes (§§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 Nr. RDGEG) sind nach § 193 Abs. 3 stets erstattungsfähig. Nach Art. IX des KostenÄndG gelten für die Vergütung von Rechtsbeiständen die Vorschriften des RVG sinngemäß. Tritt ein Rechtsbeistand oder Kammerrechtsbeistand in...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 3 Muster: Antrag auf Erlass einer Kostengrundentscheidung nach § 193 SGG

Rz. 39 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … wird beantragt, dem Beklagten die außergerichtlichen Kosten des Klägers aufzuerlegen und die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Widerspruchsverfahren für notwendig zu erklären. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Anerkenn...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3 Erstattungsfähige Kosten, § 193 Abs. 2, 4

Rz. 16 Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Erstattungsfähig sind die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten, der zu den in § 183 genannten Personen gehört. Die Aufwendungen von Gebührenpflichtigen i. S. v. § 184 sind von der Erstattung ausgeschlossen (§ 193 Abs. 4: vgl. Rz. 19). Ebens...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.2 Vergütung nach dem RVG

Rz. 32 Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in sozialrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorschriften des RVG. Rz. 33 Das RVG sieht für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Wesentlichen einheitliche Gebührentypen und -tatbestände vor. Hinsichtlich der Gebührenhöhe enthält das RVG für die Tätigkeit e...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.6 Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 2, Abs. 7)

Rz. 38 Die Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände sind nur dann erstattungsfähig, wenn ihre Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als notwendig anzusehen ist. Die notwendigen Auslagen eines sonstigen Bevollmächtigten sind erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Gebühren oder sonstigen Vergütungen ist umstritten (bejahend mit Einschränkungen: M...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.4 Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9)

Rz. 36 Die Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9) unterfallen nicht der Vorschrift des § 193 Abs. 3. Erstattungsfähig sind nach § 193 Abs. 2 bare Auslagen eines Verbandsvertreters, die der Beteiligte dem Verband nach der Satzung zu ersetzen hat (BSG, Urteil v. 30.1.1991, 9a/9 RVs 10/89). Eine Pauschalierung der Auslagen durch die Satzung wird als zu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.1 Kosten des Gerichtsverfahrens

Rz. 17 Die außergerichtlichen Kosten müssen sich auf den erledigten Rechtsstreit beziehen. Hierzu gehören Aufwendungen, die für ein Prozesskostenhilfeverfahren, ein Beweissicherungsverfahren, ein Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, ein Verfahren vor dem Güterichter sowie für Verfahren der Urteilsergänzung oder- berichtigung entstanden sind. Die Kosten eines selbstständig...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.3 Kostenverteilung bei einer Untätigkeitsklage

Rz. 15 Bei einer zulässigen Untätigkeitsklage hat der Beklagte in der Regel dem Kläger die Kosten zu erstatten, wenn der Kläger mit der Bescheidung seines Antrags/Widerspruchs nach den ihm bekannten Umständen vor der Klageerhebung rechnen durfte (BVerfG, Beschlüsse v. 5.5.2020, 1 BvR 1468/18, und 8.2.2023, 1 BvR 311/22; LSG Bremen, Beschluss v. 28.8.1986, L 3 Vs 19/85; LSG B...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.2 Kosten des Vorverfahrens

Rz. 18 Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen eines Vorverfahrens sind nach § 193 erstattungsfähig, soweit das Vorverfahren zwingende Klagevoraussetzung (§ 78) ist (BSG, Urteil v. 19.10.2016, B 14 AS 50/15 R m. w. N.). Die Kostengrundentscheidung nach § 63 Abs. 1 SGB X im angefochtenen Widerspruchsbescheid erledigt sich ...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4 Notwendige Kosten, § 193 Abs. 2, 3

Rz. 21 Zu den außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten zählen die durch Einleitung und Führung eines Rechtsstreits ausgelösten Kosten und solche Kosten, die durch rechtmäßige Maßnahmen zur Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Verfahrens ausgelöst werden (BGH, Beschluss v. 7.5.2014, XII ZB 630/12, MDR 2014, 867). Die außergerichtlichen Kosten müssen tatsächlich entsta...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 8 Ein Beteiligter erhält wie ein Zeuge bare Auslagen und den Zeitverlust vergütet. Die Vorschriften des JVEG über die Entschädigung von Zeugen sind entsprechend anwendbar. Rz. 9 Die Kosten eines Bevollmächtigten können grundsätzlich nur in der Höhe erstattet werden, wie sie beim Beteiligten entstanden wären (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 5.2.1993, L 5 [1] S [V] 2/92). ...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 3 Literatur

Rz. 16 Krön, Zum Auslagenersatz des Vertreters im Sinne des § 141 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 202 SGG nach § 191 1 HS SGG analog, SozVers 1994, 309. Schneider, Änderungen bei der Zahlung von Vergütungen und Entschädigungen durch die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), JurBüro 2004, 360.mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.5 Auslagen, § 17 GKG

Rz. 59 Auslagen, die von einem Beteiligten veranlasst worden sind, werden nach Teil 9 des KV GKG, berechnet. Maßgeblich sind Nr. 9000 bis 9018 KV GKG. Soweit diese Vorschriften keinen Auslagenersatz vorsehen, entsteht keine Kostenpflicht. Auslagen, die durch eine für begründet befundene Beschwerde entstanden sind, werden in einem gebührenfreien Beschwerdeverfahren nicht erho...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 4 Literatur

Rz. 98 Becker, Anwalt für Arme? – Zum anwaltlichen Gebührenrecht im sozialgerichtlichen Verfahren, Weiterdenken – Recht an der Schnittstelle zur Medizin 2020, 3. Bischof, Transparenz des RVG oder "Wir wollen mehr Transparenz wagen", JurBüro 2004, 296. Dahn, Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten, AGS 2021, 385. Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühre...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann nur ein Beteiligter (§ 69) geltend machen, der eine natürliche Person ist. Juristische Personen, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sowie besondere Vertreter (§ 72) sind nicht anspruchsberechtigt. Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen nach § 191 (LSG N...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.9 Kosten des Beigeladenen, § 197a Abs. 2 SGG; §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO

Rz. 93 § 197a Abs. 2 bestimmt abschließend, in welchen Fällen einem Beigeladenen Kosten des Verfahrens auferlegt werden können. Die Regelung differenziert zwischen Beigeladenen, die der Vorschrift des § 183 unterfallen, und denen, die von § 183 nicht erfasst werden. § 197a Abs. 2 SGG stellt eine Sonderregelung zu § 154 Abs. 3 VwGO dar. Rz. 94 Nach § 197a Abs. 2 Satz 1 kann ei...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 183 betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Staat als Träger der Gerichtshaltungskosten, das für andere Gerichtsverfahren im GKG geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Kostenfreiheit des Verfahrens für die in § 183 genannten Personen an. Der Grundsatz der Kostenfreiheit betrifft nur die Gerichtskosten, nicht die Kosten des Verwaltungs- und Widerspru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang

Rz. 6 Alle werdenden bzw. jungen Mütter, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. § 24d S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 4 Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe

Bemessungsgrundlage sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte.[1] Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, z. B. für Material, Transport, Telefon sowie nicht künstlerische Nebenleistungen. Nicht zur Bemessungsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskosten: Gerichts... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint ja! Seit dem 1.12.2020 sei davon auszugehen, dass Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kosten der Verwaltung i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG seien. Auch der obsiegende Wohnungseigentümer als Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müsse sich daher an diesen Kosten beteiligen (Hinweis u. a. auf MüKo-BGB/Scheller; 8. Aufl. 2021, § 16 WEG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur En... / 12. Haben Gemeinderatsmitglieder oder ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, Anspruch auf die EPP?

Ja. Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erzielen mit der Aufwandsentschädigung Einkünfte gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz. Gemeinderatsmitglieder erzielen damit Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz); sie fallen im Unterschied zu Bundestags- und Landtagsabgeordneten nicht unter § 22 Nummer 4 E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur En... / 20. Wurden dem Arbeitgeber die Kosten für den mit der Auszahlung der EPP verbundenen Aufwand erstattet?

Eine Kostenerstattung für die Unternehmen war nicht vorgesehen. Der Kostenaufwand konnte sich bei diesen aber nach den allgemeinen Regeln steuermindernd auswirken.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3 Arbeitgeberdarlehen als steuerpflichtiges bzw. steuerbegünstigtes Gehalts-Extra

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, bspw. dem GmbH-Geschäftsführer (auch bei Gesellschafterstatus), einem leitenden Mitarbeiter oder anderem Angestellten ein zinsloses/-günstiges Darlehen, kommt dieser "aufgrund seines Dienstverhältnisses" in den Genuss eines geldwerten Vorteils. Dieser geldwerte Vorteil ist grundsätzlich als Sachbezug [1] zusammen dem sonstigen Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.1 Vertragliche Zulassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 dürfen Leistungen der ambulanten und stationären Pflege nur von Pflegeeinrichtungen erbracht werden, die kraft (ausdrücklicher) Zulassung hierzu legitimiert sind. Die Zulassung erfolgt durch Abschluss eines Versorgungsvertrags. Für den Abschluss von Versorgungsverträgen mit Betreuungsdiensten nach § 71 Abs. 1a sind bereits vorliegende Vereinbarungen a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 28 befasst sich ausschließlich mit Leistungen des Rentenversicherungsträgers, die ergänzend zu dessen eigentlichen Hauptleistungen anfallen. Allerdings führt § 28 (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) diese Leistungen nicht selbst im Einzelnen auf, sondern verweist gezielt auf das Leistungsspektrum nach dem SGB IX. Dem Grunde nach ist eine drohende oder eingetretene Behi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 2.1.2 Entstehen des Anspruchs, Untergang und Einreden gegen den Anspruch

Rz. 36 Wie praktisch alle Anspruchssysteme, unterscheidet auch das Sozialrecht grundsätzlich zwischen dem Entstehen eines Anspruchs und seiner Fälligkeit. Nach § 40 Abs. 1 SGB I entsteht der Anspruch, sobald die im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Das gilt in dieser Form jedoch nur für Muss-Leistungen. Für Ermessensleistungen enthält § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wahltarife / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können die Krankenkassen ihren Versicherten sog. Wahltarife anbieten. Hierzu gehören z. B. Selbstbehalttarife, bei denen sich der Versicherte verpflichtet, bis zu einer bestimmten Grenze Kosten für medizinische Behandlung zunächst selbst zu tragen. Die Wahltarife gelten unabhängig vom Versichertenstatus. Sie können grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.4 Verwendung von Wirtschaftsgütern

Rz. 420 Verwendet ein Land- und Forstwirt Wirtschaftsgüter, wie z. B. Arbeitsmaschinen, Geräte oder Fahrzeuge außerhalb seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, indem er sie Dritten entgeltlich überlässt oder indem er Dienstleistungen für Dritte gegen Entgelt verrichtet, stellen derartige Leistungen grundsätzlich gewerbliche Leistungen dar. Dienen die Wirtschaftsgüte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (4) Rechtsfolgen von Ausschluss/Einschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 744 Verbleibt der Unterhaltsanspruch aus den erörterten vorgenannten Gründen ausnahmsweise beim Leistungsberechtigten, ist der Sozialhilfeträger darauf beschränkt, den Berechtigten auf seine Ansprüche hinzuweisen und ihn bei deren Geltendmachung zu unterstützen. Er hat nicht zu prüfen, ob dieser Leistungsberechtigte Unterhaltsansprüc...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 3. BVerfG: Kostenentscheidung eines Sozialgerichts

Thema der Tagung war ebenfalls eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde über die Kostengrundentscheidung eines Sozialgerichts.[8] Die Gebührenreferenten halten diese Entscheidung für sehr erfreulich, da die Spruchpraxis vieler Sozialgerichte dem entgegengestand. Das Sozialgericht verweigerte in einer Kostenentscheidung die Kostenerstattung für die Kosten der Untätigkeitsklage ...mehr

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AGS 10/2023, Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen

Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 5. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 713 S., 59,00 EUR Auf knapp 700 Seiten stellt die Autorin die gesamte Abrechnung in Familiensachen dar. Im Allgemeinen Teil werden zunächst die Grundlagen für die Abrechnung erläutert. Auch das Übergangsrecht findet hier seine Berücksichtigung, das vermutlich nächstes Jahr wieder an Bedeutung...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Der Antrag gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114, 117 ZPO

Rz. 26 Die Bewilligung von VKH setzt zunächst einen entsprechenden Antrag voraus. Zuständig für die VKH-Bewilligung ist das Prozessgericht, d.h. das Gericht der Hauptsache, vgl. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m.§ 117 Abs. 1 ZPO. Der VKH-Antrag für ein erstinstanzliches Verfahren ist damit beim Amtsgericht – Familiengericht zu stellen. Der Antrag ist zwar nicht fristgebunden, muss...mehr

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AGS 10/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, NJW 2023, 2164 In seinem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die Lit. und Rspr. zur Rechtsschutzversicherung bis Frühjahr 2023. Nach einem kurzen Überblick über die im Berichtszeitraum veröffentlichte Lit. zu dem Thema weist Schneider auf eine Entscheidung de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Tod vor Rechtshängigkeit

Rz. 857 Mit der Einreichung des Scheidungsantrags wird die Scheidung anhängig. Stirbt der Antragsgegner vor Zustellung des von seinem Ehepartner eingereichten Scheidungsantrags, also vor Rechtshängigkeit des Verfahrens, ist der Scheidungsantrag unzulässig und damit zurückzunehmen, weil es an einem Beteiligten fehlt.[848] Geschieht dies nicht, wird das Familiengericht den Antra...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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AGS 10/2023, In diesem Heft

Es zeichnet sich ab, dass im Jahr 2024 eine Anhebung der Gebührenbeträge vorgenommen werden soll. Gleichzeitig sollen auch noch weitere Änderungen des RVG erfolgen. Volpert (S. 433 ff.) berichtet hierüber. Einen Bericht über die letzte Gebührenreferentenkonferenz gibt Jennifer Witte (S. 444 ff.). Zur Frage, wie der Gebührenrahmen für eine Hauptverhandlungsterminsgebühr auszufü...mehr

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Garagengeld / 2 Erstattete Garagenmiete als steuerfreier Auslagenersatz

In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer für den Dienstwagen eine angemietete Garage zur Verfügung stellt, ohne dass ein Mietvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, und nach Vorlage des Mietvertrags die konkret an den Dritten gezahlte Miete von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt, sind dagegen steuerfreier Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer hat jeweils nach Einzel...mehr