Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zustim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.9 Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung eines Berufssportlers, Buchst. g

Rz. 213 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] ist ein neuer Buchst. g an § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG angefügt worden. Dadurch werden Einkünfte in die beschr. Steuerpflicht einbezogen, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler im Inland vertraglich zu verpflichten. Die Neuregelung ist ab Vz 2010 anwendbar. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Bemessungsgrundlage des Steuerabzugs

Rz. 106 Dem Steuerabzug ist der volle Betrag (Bruttobetrag) der gezahlten Vergütungen zu unterwerfen; § 50a Abs. 2 S. 1 EStG unterwirft ausdrücklich die "gesamten Einnahmen" dem Steuerabzug. Ein Abzug von Betriebsausgaben ist grundsätzlich nicht möglich; zu Ausnahmen in EU- und EWR-Fällen vgl. Rz. 119ff. Erfasst werden also die Vergütungen (Einnahmen), nicht die Einkünfte. D...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2015 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.10 Werbungskostenersatz

Rz. 116 Werbungskostenersatz gehört – im Gegensatz zum Auslagenersatz – grundsätzlich zum stpfl. Arbeitslohn.[1] Eine Bereicherung des Arbeitnehmers lässt sich nicht aufgrund einer Gesamtbetrachtung verneinen, bei der der Werbungskostenersatz des Arbeitgebers mit Ausgaben des Arbeitnehmers in entsprechender Höhe verrechnet wird. Eine solche Verrechnung ist nur noch in den Fä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 137 Erstmalige Berufsausbildung ist nach bisheriger Auffassung die Ausbildung für einen künftigen Beruf, z. B. für einen handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf, sowie die Ausbildung in der Hauswirtschaft aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags oder an einer Lehranstalt, z. B. Haushaltsschule, Berufsfachschule, unter Ausschluss eines St...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfeempfänger (Freibetragsneuregelungsgesetz) v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) zum 1.9.2005 in Kraft. § 36a ist durch das Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.200...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.7 Keine Kostenerstattung

Rz. 7c Der Arbeitgeber hat die Aufwendungen zur Erfüllung der Auskunftspflicht zu tragen. Einen Kostenerstattungsanspruch sieht das SGB II nicht vor (BSG, Urteil v. 4.6.2014, B 14 AS 38/13 R; Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 57 Rz. 8; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 57 Rz. 21). Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss aus § 60 Abs. 2 und 4 Satz 2, der auf § 21 Abs. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 7 Die aufnehmende Kommune wird von sämtlichen Kosten freigestellt, für die die Herkunftskommune zuständig gewesen wäre, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dort nicht durch die Flucht ins Frauenhaus geendet hätte. Damit ist die Erstattungspflicht lediglich durch die Dauer des Aufenthaltes begrenzt, sie endet mit der Beendigung des Aufenthaltes im Frauenhaus. Erstattungsfähig...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuflucht ins Frauenhaus Rz. 3 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist nur bei einem Aufenthalt in einem Frauenhaus gegeben. Bei Frauenhäusern handelt es sich um Zufluchtsstätten für Frauen (und evtl. ihre Kinder), die von ihren Partnern physisch oder psychisch misshandelt wurden und sich dementsprechend in einer Gefährdungssituation befinden (König, in: BeckOK, SGB II, § ...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.1 Zuflucht ins Frauenhaus

Rz. 3 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten ist nur bei einem Aufenthalt in einem Frauenhaus gegeben. Bei Frauenhäusern handelt es sich um Zufluchtsstätten für Frauen (und evtl. ihre Kinder), die von ihren Partnern physisch oder psychisch misshandelt wurden und sich dementsprechend in einer Gefährdungssituation befinden (König, in: BeckOK, SGB II, § 36a Rz. 6; Paulenz/Schoch, ...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Zur Frage der Legitimation gemeinsamer Einrichtungen i. S. v. § 44b SGB II für Ansprüche nach § 36a SGB II, NDV 2013 S. 92. ders., Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Finanzierung von Frauenhäusern – Empfehlungen und Stellungnahmen, NDV 2010 S. 369. ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Hilfeleistunge...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfeempfänger (Freibetragsneuregelungsgesetz) v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) zum 1.9.2005 in Kraft. § 36a ist durch das Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) zum 1.8.2006 neugefasst worden...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Umzug einer von Gewalt betroffenen Frau in ein Frauenhaus wird regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt am Standort des Frauenhauses begründet. Gemäß § 36 Abs. 2 sind dann die dort zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch örtlich zuständig. Damit erhalten von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder Leistungen nach diesem Buch am Ort des Frauenhauses. Du...mehr

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Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.4 Verfahrensfragen

Rz. 19 Die auf Erstattung gerichtete Klage des kommunalen Trägers ist ein echte Leistungsklage i. S. v. § 54 Abs. 5 SGG (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 13.7.2011, L 12 AS 2155/10). Der Rechtsweg ist zu den Sozialgerichten nach § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG eröffnet (Striebinger, in: Gagel, SGB II, § 36a Rz. 12). In einem Erstattungsverfahren zwischen Sozialleistungsträgern, in ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 2.3 Erstattungspflichtige/-berechtige Kommune

Rz. 15 Die Erstattungspflicht trifft den kommunalen Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort der Frau. Kommunaler Träger ist der kommunale Grundsicherungsträger, nicht hingegen die Bundesagentur für Arbeit als Grundsicherungsträger (Böttiger, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 36a Rz. 26). Auch die nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger fallen unter § 36a (Böttiger,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Einkommensbescheinigung ermöglicht dem Leistungsträger die Prüfung der Voraussetzungen und deren weiteres Vorliegen für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung. Die Einkommensbescheinigung ist Beweismittel und dient der Erfüllung des Untersuchungsgrundsatzes nach § 20 Abs. 1 SGB X. Rz. 3a Mit § 58 werden die allgemeinen Mitwirkungspflichten der §§ 60 ff. SGB...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.9 Unfallversicherungsschutz

Rz. 36 Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach § 59 i. V. m. 309 SGB III, steht der Leistungsberechtigte nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Er steht dem meldepflichtigen Arbeitslosen gleich. Der Wortlaut der gesetzlichen Unfallversicherung wurde entsprechend angepasst (vgl. BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 73 Art. 7 zu Nr. 1 § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.4 Zulassung des Krankenhauses (Abs. 2)

Rz. 29 Nach Abs. 2 sind die Krankenhäuser i. S. d. § 108 zur ambulanten Durchführung der in dem AOP-Katalog genannten Operationen, stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen von Amts wegen zugelassen. Eines besonderen Zulassungsverfahrens bedarf es wegen der eindeutigen Formulierung "sind zugelassen" nicht. Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.8 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Vereinigungen (Nr. 7)

Rz. 48 Nr. 7 regelt die Versicherungsfreiheit von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlicher Personen. Durch die ausdrückliche Ergänzung um den Begriff der "satzungsmäßigen" Mitglieder sollte die Versicherungsfreiheit auf Personen beschränkt werden, die der Gemeinschaft – jedenfalls dem Grunde nach – auf Dauer (ewiger Profess) angehören und nicht die...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG)

Rz. 149 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwandsentschädigung, die in einem Bundes- oder Landeshaushalt als solche ausgewiesen sind, bleiben in vollem Umfang steuerfrei nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG. Bis zur Höhe des Aufwands können darüber hinaus nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG andere Aufwandsentschädigungen an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten. Zu Einzelheiten > ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG)

Rz. 76 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich wirtschaftlich nicht um Zahlungen an den ArbN; dieser ist lediglich als Hilfsperson tätig, die entweder einen Betrag für den ArbG verauslagt, den sie anschließend erstattet bekommt (Auslagenersatz) oder die Beträge, die sie vom ArbG erhalten hat, an eine Dritte Person weit...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.2.4 Kostenerstattung

Weil dieser Weg umständlich und zeitaufwendig ist, kann die Entfernung der störenden Zweige auch einem Fachbetrieb überlassen und vom Nachbarn Kostenerstattung verlangt werden.[1] Der Kostenerstattungsanspruch setzt aber voraus, dass dem Eigentümer des Baumes zuvor Frist nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzt worden und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.[2] Hinweis Baumschut...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sparkassen

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und des Kreditausschusses – auch soweit sie sonst > Arbeitnehmer der Sparkasse sind – für überwachende Tätigkeiten sind grundsätzlich > Einkünfte aus selbständiger Arbeit iSv § 18 EStG (FinMin NW vom 24.06.1976 – S-2337 – 37-VB3/S-2785 – 5-VB4; FinMin BW vom 04.03.2009, HaufeIndex 2 831 937). Ist ...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1.3 Kostenerstattung

Beseitigt der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Wurzeln und die durch diese verursachten Schäden auf eigene Kosten, steht ihm ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstücksnachbarn nach §§ 812, 818 BGB zu, weil der Grundstücksnachbar auf Kosten des beeinträchtigten Grundstückseigentümers dadurch bereichert wurde, dass dieser die zur Beseitigung der von den Wurze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sparkassen- und Giroverbände

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Deutsche Sparkassen und Giroverband ist ein eingetragener Verein, dem zwölf regionale Sparkassen und Giroverbände, überwiegend in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angehören. Die Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und sorgen für einen gemeinsamen Marktauftritt. Ist den Verbänden die Prüfungstätigkeit durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit (§ 3 Nr 26 bis 26b EStG)

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der sog Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr 26 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes vom 25.06.1980 (BGBl 1980 I, 731) in das EStG eingefügt. Ziel war es, Bürger, die im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich nebenberuflich tätig sind, von steuerlichen Verpflichtungen freizust...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Standesbeamte

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das an hauptamtliche Standesbeamte gezahlte Kleidergeld kann weder als Aufwandsentschädigung (> Aufwandsentschädigungen) noch als Barablösung eines Anspruchs auf Gestellung von Arbeitskleidung steuerfrei bleiben (LSt-K Hannover, § 3 EStG 3.9). Entschädigungen an ehrenamtliche Standesbeamte sind steuerpflichtig (LSt-K München/Nürnberg, § 3 EStG 3.2....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Städtisches Theater

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 > Arbeitnehmer eines städtischen Theaters üben keinen öffentlichen Dienst iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG aus (> Aufwandsentschädigungen). Zu Einzelheiten > Bühnenangehörige, > Gastschauspieler, > Künstler.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportverein

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein, dem ein ArbN angehört, sind für ihn keine > Werbungskosten, sondern nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung. Das gilt auch, wenn der ArbN mit der Mitgliedschaft im Verein sein berufliches Fortkommen fördern will (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Wegen des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen, frei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Ehemalige Postbedienstete

Rz. 96 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 35 EStG enthält eine Besitzstandswahrungsregelung für Postbeamte, die aufgrund der Privatisierung der > Deutsche Post nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. > Einnahmen, die sie in ihrer früheren Position steuerfrei nach § 3 Nr 11 bis 13 oder Nr 64 EStG erhalten haben, bleiben weiterhin von der ESt/LSt befreit. Dabei hand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spielbanken

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die aus dem "Tronc" an das spieltechnische Personal gezahlten Beträge sind keine nach § 3 Nr 51 EStG steuerfrei zu stellenden > Trinkgelder (BFH 224, 103 = BStBl 2009 II, 820; EFG 2009, 2006). Zur arbeitsrechtlichen Beurteilung des Tronc vgl BAG vom 08.05.1968 – 4 AZR 243/67, DB 1968, 897. Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleiben bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.2 Bildung und Besetzung der Zulassungsausschüsse

Rz. 3 In Abs. 1 ist die Errichtung der Zulassungsausschüsse geregelt. Die im Gesetz geregelte Trennung in vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung erfordert konsequenterweise die Bildung mindestens eines Zulassungsausschusses für Ärzte bei jeder Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und eines Zulassungsausschusses für Zahnärzte bei jeder Kassenzahnärztlichen Verein...mehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 3.3 Abgeltungsklausel ("Quotenhaftungsklausel", "pro rata temporis-Regelung")

Praxis-Beispiel Vom BGH aufgegebene Quotenhaftungsklausel "Sind bei Beendigung des Mietvertrags die Schönheitsreparaturen nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt oder sich nicht der u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) 1 000-EUR-Grenze

Rz. 74 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung ist ausgeschlossen, soweit der ArbG einem ArbN sonstige Bezüge von mehr als 1 000 EUR im Kalenderjahr gewährt (> Rz 24, 46, 51). Die FinVerw stellt dabei im Interesse der Vereinfachung nur auf die nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuerten sonstigen Bezüge ab. Auf die 1 000 EUR werden solche sonstigen Bezüg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines/Quellennachweis

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Statistiken sind eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf die öffentlichen Haushalte und für die Vorbereitung künftiger Entscheidungen des Gesetzgebers, aber auch für organisatorische Maßnahmen zB der Finanzverwaltung. Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportlehrer

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen für zum Sportunterricht angeschaffte Gegenstände wie zB Kleidungsstücke (Trainingsanzug, Turnhose, Turnschuhe) und Sporttaschen usw sind bei einem Sportlehrer nur dann als > Werbungskosten abziehbar, wenn die Gegenstände ausschließlich im Sportunterricht verwendet werden. Eine private Mitveranlassung von ganz untergeordneter Bede...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besteuerung der zivilen Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte

Rz. 25 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Den Lohnstellen für ausländische Streitkräfte/Ämtern für Verteidigungslasten sind bei der Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge vom > Arbeitslohn für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen ArbN die Pflichten eines Arbeitgebers übertragen (§ 38 Abs 3a Satz 2 EStG; > Behörden als Arbeitgeber). Die öffentlich-rech...mehr