Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / 5 Kein steuerfreier Auslagenersatz bei Unterbringung des Privatfahrzeugs

Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Garagengeld für die Unterbringung seines privaten Fahrzeugs, liegt weiterhin lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[1] Gleichzeitig ist der (anteilige) Werbungskostenabzug für die Garagenkosten ausgeschlossen, auch soweit der Arbeitnehmer sein Fahrzeug für die arbeitstäglichen Fahrten zum Betrieb einsetzt. Mit dem Ansatz der Entfernu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / Zusammenfassung

Begriff Im Zusammenhang mit der Dienstwagenüberlassung kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer für die Fahrzeugunterstellung zu Hause eine Garage verlangt. Unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer eine eigene Garage zur Verfügung steht oder ob die Anmietung bei einem Dritten erforderlich ist, erhält er als Gegenleistung von der Firma ein ...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.2.3 Schönheitsreparaturen

Werden im Zuge von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen die gemieteten Räume beschädigt, ist der Vermieter zur Wiederherstellung des vertraglich geschuldeten Zustands verpflichtet. Praxis-Beispiel Neutapezierung Dies gilt, wenn durch eine Modernisierungsmaßnahme z. B. Tapeten beschädigt wurden; in diesem Fall ist der Vermieter zur Neutapezierung verpflichtet. Kommt der Ver...mehr

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Einstellung / 10 Nichtantritt der neuen Stelle

Abbruch der Vertragsverhandlung Mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich Verhaltenspflichten zu gegenseitiger Sorgfalt und Rücksichtnahme ergeben. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen für sich allein begründet jedoch regelmäßig keine Schadensersatzpflichten, selbst dann nicht, wenn der die Verhandlu...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.3 Komponentenaufteilung und Zusammenfassung von Leasingverhältnissen

Rz. 70 Leasingnehmer und -geber müssen Verträge in einzelne Komponenten aufteilen. Gewährt ein Leasingvertrag zum Beispiel das Nutzungsrecht für 5 Omnibusse, einen Gabelstapler und einen LKW sowie jeweils zu den einzelnen Geräten zugehörige Wartungsverträge durch den Leasinggeber, würde jedes Fahrzeug eine Leasingkomponente darstellen. Die einzelnen Wartungsverträge sind hin...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Telefon/Telekommunikation

1. Werbungskostenabzug a) Telefon Aufwendungen des Arbeitnehmers für die beruflich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in seiner Wohnung sind Werbungskosten, ebenso die Aufwendungen für die berufliche Nutzung des arbeitnehmereigenen Mobiltelefons, des arbeitnehmereigenen Internetzugangs und anderer Online-Verbindungen. Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt gegenüber d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Nebenleistungen

Rz. 38 Nebenleistungen zu Vermittlungsleistungen sind im Rahmen des § 4 Nr. 5 UStG dann steuerfrei, wenn sie unselbstständiger Teil der Vermittlungsleistung sind. Nebenleistungen sind z. B. dann anzunehmen, wenn der Vermittler das Inkasso oder die Entrichtung von Eingangsabgaben übernimmt.[1] Wird aufgrund eines einheitlichen Vertrags neben der Vermittlung auch die Betreuung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Berechtigte

Rz. 4 Berechtigt, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, ist jeder Verfahrensbeteiligte[1], der befugt ist, im Fall der Revisionszulassung Revision einzulegen.[2] Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis nach § 128 Abs. 1 FGO auf "sonst von der Entscheidung Betroffene" gilt nicht für die Nichtzulassungsbeschwerde. Der im Klageverfahren Beigeladene ist entsprechend § 122 FGO aut...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Eine Vorgängervorschrift mit ähnlichem Inhalt gab es nicht. § 15 hatte vor dem 1.1.2018 einen vollkommen anderen Inhalt (Erstattung selbst b...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.2 Notwendig einzuhaltendes Verfahren

Rz. 16 Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für das sog. Antragssplitting nach § 15 Abs. 1 erfüllt, ist folgendes Verfahren zu beachten: Der nach § 14 zuständige Rehabilitationsträger leitet den abgesplitteten Teil des Antrags unverzüglich dem hierfür voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger (Splitting-Adressat) zu. Dabei teilt der nach § 14 zuständige Rehabilita...mehr

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Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.3 Konfliktfälle

Rz. 19 In der Praxis zeigen sich immer wieder Konstellationen, bei denen sich der beteiligte Rehabilitationsträger (Splittingadressat) trotz nachgewiesenem rechtzeitigem Splitting durch fehlende Reaktion der Zusammenarbeit verweigert. Hier fehlt beim Teilhabeplan die Feststellung des beteiligten Rehabilitationsträgers und damit ist keine getrennte Leistungserbringung möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Schrifttum: Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017). 1. Allgemeines a) Begriff Rn. 282 Stand: EL 167 ...mehr

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zfs 09/2023, Auslaufen von Öl aus der aufgerissenen Ölwanne eines Fahrzeugs; Kostenersatz für Bodensanierung nach Verunreinigung durch Öl; Inanspruchnahme des Fahrzeughalters, Verhältnis und Anwendbarkeit der Vorschriften über unmittelbare Ausführung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften und Vorschriften des sofortigen Vollzugs

BBodSchG § 10 Abs. 1 S. 1 § 4 Abs. 3 § 2 Abs. 3; LBodSchG RP 2005 § 3 Abs. 2 S. 2; PolG RP § 6 Abs. 2 Leitsatz 1. Das Auslaufen von Öl aus der aufgerissenen Ölwanne eines Fahrzeugs auf den geschotterten Vorplatz eines Gebäudes im Wasserschutzgebiet stellt eine schädliche Bodenveränderung im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG dar. 2. Der Halter und der Fahrer des Fahrzeugs, aus dess...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Freies Parken und Kostenersatz

Rn. 261 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kein geldwerter Vorteil und somit kein Arbeitslohn ist gegeben, wenn der ArbN auf dem Firmenparkplatz lediglich einen von den jeweils freien Plätzen nutzen kann, auch wenn es sich nicht um firmeneigene, sondern angemietete Plätze handelt. Es fehlt an einem konkretisierbaren geldwerten Vorteil. Mietet der ArbG Garagen- oder Stellplätze an un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 282 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich um Beträge, die ein ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn auszugeben, oder die er erhält, weil er sie für den ArbG ausgegeben hat. Diese Beträge sind lediglich ein Vermögensausgleich der für den ArbG getätigten Aufwendungen, s BFH BStBl II 2006, 473. Sie sind grundsätzlich...mehr

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FoVo 09/2023, BGH klärt die... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Corona-Sonderzahlung des Landes Niedersachsen ist nicht als Erschwerniszulage i.S.d. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen. Pfändungsschutz in der Insolvenz ist identisch mit Pfändungsschutz in der Einzelvollstreckung Nach § 287 Abs. 2 InsO in der hier gemäß Art. 103k Abs. 1 EGInsO maßgeblichen Fassung vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 2379) hat der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dienstaufwandsentschädigungen

Rn. 290 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Dienstaufwandsentschädigungen der im privaten Dienst tätigen ArbN sind Teile des stpfl Arbeitslohnes, s BFH BStBl III 1957, 149. Entgegenstehende Vereinbarungen ändern daran nichts. Dienstaufwandsentschädigungen sind Entschädigungen des ArbG, über die der ArbN nicht zu einem vorbestimmten Zweck, sondern nach seinem Ermessen verfügen kann, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 284 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Urteil des RFH vom 29.07.1936, RStBl 1936, 987 bildet die folgenden Bsp, die auch heute noch Gültigkeit haben: Beispiel 1: Ein ArbN erhält von seinem ArbG Geld, um eine auf den ArbG laufende Rechnung im Namen des ArbG zu bezahlen. Hier ist zweifellos der Fall durchlaufenden Geldes gegeben. Beispiel 2: Ein ArbN hat wegen Abwesenheit des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fehlgeldentschädigung

Rn. 291 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht stpfl Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG), sind nach R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR 2023 Fehlgeldentschädigungen an ArbN, die im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigt sind, soweit sie arbeitsvertraglich vorgesehen sind und soweit sie 16 EUR monatlich nicht übersteigen. Nach feststehender Rspr (BFH BStBl III 1958...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kritik

Rn. 287 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kritisch zur Abgrenzung zwischen Einnahmen, Auslagenersatz und Kosten der Lebensführung durch die Rspr äußert sich Giloy, FR 1979, 556 vor allem deshalb, weil nach seiner Ansicht der fehlende Einnahmecharakter des Auslagenersatzes in der im Verhältnis zum Arbeitslohn unterschiedlichen Veranlassung der Zahlung zu suchen sei. Es liege ggf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nachweisfragen

Rn. 289 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind nach der Rspr, so BFH BStBl III 1957, 149, durchlaufende Posten nur anzuerkennen, wenn Rechnung gelegt wird, gerade im Interesse des ArbG, da sie für dessen Rechnung ausgegeben werden; BFH BStBl III 1958, 16: Auslagenersatz bzw durchlaufende Gelder setzen Einzelabrechnung voraus; ferner BFH BStBl II 1972, 137; 1976, 134. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Begriff und Umfang der Vergütungen

Tz. 78 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter die Abzugsbeschränkung fallen gem R 10.3 Abs 1 KStR 2022 Vergütungen jeder Art für die überwachende Tätigkeit wie: Einmalige oder laufende Vergütungen, Sitzungsgelder, Tagegelder, Reisegelder und Aufwandsentschädigungen. Aber auch geldwerte Vorteile gehören hierzu wie: freie Wohnung, freie Kost und Unterbringung, unentgeltliche Pkw-Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Begriff Rn. 282 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich um Beträge, die ein ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn auszugeben, oder die er erhält, weil er sie für den ArbG ausgegeben hat. Diese Beträge sind lediglich ein Vermögensausgleich der für den ArbG getätigten Aufwendungen, s BFH BStBl II 2006, 473. Sie sind gru...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 33 & Zu 1. Verliert der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so endet das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Fall einer Klage gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und der Text unter 1. des Musters ist wie folgt zu ändern: Zitat "Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Werkzeuggeld

Rn. 294 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1963, 299 blieben auch Werkzeuggelder, die der ArbN für die Benutzung seines eigenen Werkzeugs erhielt, steuerfrei; sie waren kein Arbeitslohn. Hierunter fielen die Entschädigungen des ArbG für arbeitnehmereigene Arbeitsgeräte aller Art (Schreibmaschinen, Fahrräder ua). Die Entschädigungen durften aber die tatsächlichen K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStZ 1990, 496; Offerhaus, Auslagenersatz – WK-Ersatz, BB 1990, 2017; Giloy, Zur Neuregelung der Besteuerung von ArbN-Einkünften, DStZ 1995, 289; Flies, Besteuerung von Zuwendungen des ArbG an ArbN, FR 1997, 630; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Barzuschüsse für Verpflegung

Rn. 227 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen für Speisen und Getränke, die der ArbG macht, um dem ArbN einen Anreiz zum Besuch von außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Schulungsabenden zu geben, sollen nach FG Nds EFG 1972, 199 eine bloße Annehmlichkeit sein. Barzuschüsse zur Verbilligung des Mittagessens hingegen nach FG Nds EFG 1972, 383 sind auch dann stpfl Arbeits...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 30 & 1. Widerspruch als Zulässigkeitsvoraussetzung für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen Gemäß § 68 VwGO ist vor der Erhebung einer Anfechtungsklage oder einer Verpflichtungsklage grundsätzlich ein Vorverfahren durchzuführen. Hierzu ist gemäß § 69 VwGO ein Widerspruch zu erheben, und zwar innerhalb eines Monats, § 70 VwGO. Ein Vorverfahren entfällt jedochmehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Zu 1. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so muss der Arbeitgeber aufgrund des Annahmeverzuges den (eventuell seit dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht gezahlten) Lohn nachzahlen. Bis zum Erlass des Urteils befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug, weil in der Erhebung der Kündigungsschutzklage gleichzeitig das wörtliche Angebot der Arbeitsleist...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / Leitsatz

1. Bedingungen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Deckung für VN in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insassen auf ihre Person zugelassener Kraftfahrzeuge versprechen, bieten keinen Rechtsschutz für eine an den Erwerb des Kraftfahrzeugs anknüpfende "Dieselklage". 2. Ein Stichentscheid betrifft die Frage, ob überhaupt Rechtsschutz besteht, nicht. 3....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Eigenbetriebliches Interesse und Annehmlichkeits-Rspr

Rn. 208 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Obgleich die Rspr das Tatbestandsmerkmal "für" eine Beschäftigung in § 19 Abs 1 Nr 1 EStG nicht mehr gegen den Begriff der Annehmlichkeit abgrenzt, sondern die Veranlassung des Zuflusses durch das individuelle Dienstverhältnis untersucht und stpfl Zuwendungen mit dem Ziel der Entlohnung, die vom ArbN als Frucht seiner Dienstleistung aufgefa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zum Zusammenhang zwischen Arbeit und Lohn, DStZ 1975, 199; Dietrich, Entgeltlichkeit als Kriterium steuerbaren Arbeitslohns, DB 1976, 309; Labus, Steuerlicher Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Borggräfe, Betriebliche Sozialleistungen – ihre lohn- und umsatzsteuerrechtliche Behandlung auf der Grundlage arbeitsrechtlicher Überlegungen, DB 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offerhaus, BB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 & Zu 1. Die Erhebung einer Klage gegen eine Abmahnung ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Zum einen ist sie mit Kosten für den Arbeitnehmer verbunden, die er unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst zu tragen hat, sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe gewährt wird. Zum anderen belastet ein Klageverfahren das ohnehin sch...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 56 & Zu 3. Hinsichtlich der Beachtung der Fristen ist besondere Vorsicht geboten: Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid beträgt nach den §§ 46a Abs. 1 ArbGG, 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 46a Abs. 3 ArbGG nur eine Woche. Diese Wochenfrist gilt auch für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid nach den §§ 46a Abs. 1 ArbGG, 700 Abs. 1 ZPO, 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 339 Abs...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / IV. Maßgebliches Beurteilungskriterium

Das BVerfG stellt klar, dass eine pauschale Aussage nicht getroffen werden kann. Stattdessen ist stets auf den Einzelfall abzustellen. Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und ob Rechtsuchende selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen. Indem die Verfassungsrichter...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitsgerichtlicher Vergleich (allgemein)

Rz. 36 Muster 8.8: Arbeitsgerichtlicher Vergleich (allgemein) Muster 8.8: Arbeitsgerichtlicher Vergleich (allgemein) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Sie befinden sich in einem Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Nun überlegen Sie, ob Sie sich mit Ihrem Prozessgegner einigen möchten, d.h. einen Vergl...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / B. Muster: Betriebskosten (Mieter)

Rz. 2 Muster 3.2: Betriebskosten (Mieter) Muster 3.2: Betriebskosten (Mieter) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 1 Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 60 & Zu 2. Für Kündigungen gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Schriftform gilt für jede Art der Kündigung. Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 1 BGB, sodass die eigenhändige Unterschrift auf der Kündigung erforderlich ist. Die elektronische Form ist nach § 623, 2. Hs. BGB nicht ausreichend. Auch Telefax oder E-Mail genügen der gesetzlic...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 42 Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen haben Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben....mehr