Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Eigenkündigung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 59 Muster 8.11: Eigenkündigung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.11: Eigenkündigung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Kündigung Sie überlegen, Ihr Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen. Hierbei gibt es einiges zu bedenken: 2. Form Die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden. ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 18 & Zu 1. Die Klage ist bei jeder Art von Kündigung erforderlich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund angegeben i...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 4 Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.2: Abmahnung (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Sie möchten einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen. Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie korrekt formuliert sein. Deshalb ist die sehr sorgfältige Anfertig...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 69 Muster 8.13: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.13: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Sie möchten mit Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schließen. Ein Aufhebun...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & Zu 1. Das Muster bezieht sich nicht auf den Vergleich im Kündigungsschutzprozess; zum Vergleich im Kündigungsschutzprozess siehe das Muster "Vergleich im Kündigungsschutzprozess" (siehe Rdn 42>). Das Muster betrifft hingegen andere Klageverfahren, z.B. wegen Lohnzahlungsanspruchs, Zeugniserteilung, Herausgabe von Arbeitspapieren etc. Rz. 38 & Zu 2. Form des Vergleichs: ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 17 Muster 8.4: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.4: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Zweck Der Arbeitgeber hat Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Wenn Sie die Kündigung angreifen möchten, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Achtung: Wenn Sie na...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 1. Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist regelmäßig dann angezeigt, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig und damit grundsätzlich unanfechtbar ist. Die Voraussetzung der Unanfechtbarkeit ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut. Soweit allerdings noch Rechtsbehelfsfristen laufen, kann ein Antrag nach § 44 SGB X nur bei einer Rücknahme von Amts we...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 11 Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck eines selbstständigen Beweisverfahrens Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zwar ein gerichtliches, aber kein Klageverfahren. Es endet nicht mit einer Entscheidung des Gericht...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

Rz. 27 Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Streitverkündung gegenüber Mandant

Rz. 20 Muster 1.9: Streitverkündung gegenüber Mandant Muster 1.9: Streitverkündung gegenüber Mandant _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit der Ihnen gegenüber ausgebrachten Streitverkündung beabsichtigt eine Prozesspartei, Sie an das Ergebnis des Rechtsstreits zu binden. Das kann von Bedeutung sein, wenn dem Streitverkünder ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Mandant hat Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese

Rz. 55 Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese Muster 8.10: Mandant hat arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil oder Vollstreckungsbescheid erhalten/erwartet diese _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Sie haben es versäumt, gegen einen Mahnbesc...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Zu 1. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist möglich, wennmehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall)

Rz. 27 Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) Muster 5.13: 3. Stufe (Totalschaden, 130 %-Fall) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungswert übersteigt, sodass ein Totalschaden Ihres Fahrzeugs vorli...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 63 Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten. Sie...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 24 & Zu 1. Die Kündigungsschutzklage ist bei jeder Art von Kündigung möglich, also sowohl bei der ordentlichen (fristgerechten), als auch bei der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung und der Änderungskündigung. Gegen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen ist ebenso die Klage erforderlich wie gegen Kündigungen, in denen keinerlei Grund ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Widerspruchs- und Anhörungsverfahren

Rz. 29 Muster 9.7: Widerspruchs- und Anhörungsverfahren Muster 9.7: Widerspruchs- und Anhörungsverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Was ist ein Widerspruchsverfahren? Nach der bundesgesetzlichen Regelung für den Verwaltungsprozess ist bei Vorgehen gegen einen (belastenden) Verwaltungsakt oder auf Erlass eines (begün...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses

Rz. 12 Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor dem Empfang der Kündigung Sie gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber in nächster Zeit Ihr Arbeitsverhältnis kündigen w...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 23 Muster 8.5: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.5: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Zweck Sie haben das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers gekündigt. Der Arbeitnehmer kann sich gegen die Kündigung wehren, indem er eine Kündigungsschutzklage vor dem A...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren

Rz. 32 Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung wirksam war. Si...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 70 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 71 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 1.2 Fälligkeit

Ansprüche auf Geldleistungen entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Ermessensleistungen kommt es darauf an, wann die Entscheidung über die Leistung bekannt gegeben wird. Damit wird auch die Geldleistung fällig. Dabei sind abweichende gesetzliche Vorschriften zu beachten. Praxis-Beispiel Fälligkeit von Geldleistungenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 5 Aufwendungsersatz

Wer im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten persönlich erscheint oder sich einer Untersuchung unterzieht,[1] kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls in angemessenem Umfang erhalten.[2] Der Antrag ist weder an eine Form noch an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden. Bei persönlichem Erscheinen sollen Aufwendungen nur in Härtefällen ersetzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 1.1 Geldleistung

Fällige Geldleistungen werden mit 4 % verzinst.[1] Dazu gehören auch Leistungen, die aufgrund einer Ermessensentscheidung anstelle einer Sachleistung in Geld erbracht werden (z. B. Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII) sowie Ansprüche auf Kostenerstattung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 4.1 Bundesversorgungsgesetz

Zur Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gehört die Versorgung mit Brillengläsern und Kontaktlinsen. Die gesetzlichen Vorschriften der Krankenversicherung gelten entsprechend. Für Brillen, die wegen einer Gesundheitsstörung nach dem BVG erforderlich sind, wird zu den Kosten des Brillengestells einen Zuschuss gewährt. Dieser Zuschuss ist von den ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 1 Auslandsaufenthalt

Der Leistungsanspruch ruht, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten und im SGB V nichts Abweichendes bestimmt ist.[1] Der Leistungsanspruch ruht nur für Versicherte, die sich im Ausland aufhalten. Deren im Inland befindliche Familienangehörige sind weiterhin leistungsberechtigt. Die Vorschrift erfasst sowohl vorübergehende Aufenthalte (z. B. Urlaubs- oder Geschäftsreise...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.1 Pflicht

Der Beteiligte ist über den zulässigen Rechtsbehelf zu belehren. Dabei ist zwischen einem Verwaltungsakt und einem Widerspruchsbescheid zu unterscheiden. Ein Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn er schriftlich erlassen oder bestätigt wird und der Beteiligte dadurch belastet ist.[1] Das ist der Fall, wenn seinem Antrag nicht in vollem Umfang en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.2 Einmalige Geldleistungen

Einmalige Geldleistungen können nur gepfändet werden, wenn es den Umständen des Einzelfalls angepasst ist und damit der Billigkeit entspricht. Typische Einmalzahlungen sind Kostenerstattungen[1], Rentenabfindungen[2], Bestattungskosten[3] oder Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.[4] Das Vollstreckungsgericht prüft, ob die Pfändung zulässig ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Erstattet ein ArbG einem ArbN die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung, so handelt es sich idR um Ersatz von > Werbungskosten – auch soweit diese einem Abzugsverbot unterliegen – und deshalb um stpfl > Arbeitslohn (vgl BFH/NV 2006, 1810). Das gilt auch, wenn der ArbN arbeitsvertraglich verpflichtet ist,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erhebungsbeauftragter

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen nach dem Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) vom 26.11.2019 (BGBl 2019 I, 1851), geändert durch Art 2 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl 2020 I, 2675), eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnzählung (Zensus) mit Stand vom 15.05.2022 als Bundesstatistik durch. Nach § 20 ZensG 2022 können für die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckverband

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Zweckverband kann eine > Öffentliche Kasse unterhalten; > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Körperschaften des öffentlichen Rechts, > Außenprüfung Rz 5, > Juristische Person.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Rechtssystematik und zur Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den Grundentscheidungen des deutschen Steuerrechts gehört es, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen (vgl BVerfG vom 04.12.2002 – 2 BvR 400/98 – 2 BvR 1735/00, BStBl 2003 II, 534; vgl Wolf/Schäfer, DB 2003, 2402). Ebenso geht auch der BFH bisher davon aus, dass die berufliche Sphäre bereits ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zollbeamte

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die im Grenzaufsichtsdienst tätigen Beamten haben in ihrer Außenstelle idR ihre > Erste Tätigkeitsstätte. Zur Steuerfreiheit der Aufwandsvergütung nach dem BRKG > Grenzgängerzehrgeld. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Beiträge an die Kleiderkasse sind noch keine > Werbungskosten (> Berufskleidung), sondern erst die beim (späteren) Erwerb tatsäc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anrechnung von Arbeitgeberleistungen

Rz. 72 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höhe der Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen des ArbN. Keine oder allenfalls sehr geringe Aufwendungen entstehen zB, wenn der ArbN zu Fuß geht oder ein (Elektro-)Fahrrad benutzt (BFH 240, 570 = BStBl 2013 II, 735). Entsprechendes gilt aber auch, wenn der ArbN betriebliche Leistungen erhält...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.10 Aufwandsentschädigungen

Rz. 16 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nach Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. a. F., nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV, nicht als Arbeitsentgelt und sind daher in der Sozialversicherung beitragsfrei. Erfasst sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten Einnahmen, d. h. die aus öffentlichen Kassen geleisteten Aufwandsentschädigungen. Von der Regelung ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff "Arbeitsentgelt" ist in Abs. 1 der Vorschrift definiert. Er umfasst alle denkbaren Einnahmearten bzw. Vermögenswerte, die im Rahmen einer Beschäftigung für die geleistete Arbeit gewährt werden. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um Geld- oder Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile, wie z. B. Rabatte, handelt. Zum Arbeitsentgelt gehört folglich nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 21 Bemessu... / 2.2 Bemessung der Beiträge

Rz. 8 Bei der ordnungsgemäßen Festsetzung der Beiträge sind die anderen Einnahmen des Versicherungsträgers zu berücksichtigen. Andere Einnahmen sind die in § 20 Abs. 1 bezeichneten staatlichen Zuschüsse und sonstigen Einnahmen (z. B. Säumniszuschläge oder Vermögenserträge). Selbst für diejenigen freiwilligen Mitglieder, die im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.1 Versorgungsauftrag

Rz. 85 Die Zulassung berechtigt und verpflichtet zugleich den Vertrags(zahn)arzt/Vertragspsychotherapeuten, an der Versorgung der Versicherten im allgemein üblichen Umfang teilzunehmen (Versorgungsauftrag); die vertraglichen Bestimmungen über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung sind für den zugelassenen Leistungserbringer verbindlich. Die Berechtigung zur Teilnahme an der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / 2 Zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst der vergangenen 13 Wochen einfließen. Maßgebendes Entgelt Zum Arbeitsverdienst, der für die Berechnung des Urlaubsentgelts maßgebend ist, gehört zunächst die feste Grundvergütung. Zusätzlich fließen alle Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers ein. I...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsberechtigung ist begrenzt auf Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, welche den in 2.7 genannten WZ-Codes angehören. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen und Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Antragsberechtigt sind primär Ver...mehr