Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.3 Beitreibung

Rz. 41 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG setzt die Abziehbarkeit von Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger voraus, dass der betreffende Ansässigkeitsstaat Unterstützung bei der Beitreibung leistet. Unter dem Begriff "Beitreibung" ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 5 KStG die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Sinne oder entsprechend der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 70 Die Abzugsbeschränkung gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern für alle juristischen Personen, die Vergütungen an Personen zahlen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestellung des Überwachungsorgans auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, oder ob es sich um ein freiwillig oder aufgrund der Sat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.2 Einkommenskomponente

Rz. 60 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO sind bis zur Höhe von 20 % des Einkommens abziehbar. Rz. 61 Als Einkommen gilt nach der Legaldefinition des Abs. 2 das Einkommen vor Abzug der Zuwendungen und des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Dadurch wird im Wesentlichen eine Gleichstellung mit natürlichen Personen erreicht, bei denen der Höchst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.2.1 Ausländische Steuern vom Einkommen

Rz. 27 Zu den nichtabziehbaren Steuern vom Einkommen gehören auch ausländische Steuern, sofern sie den inländischen Steuern vom Einkommen entsprechen. [1] Der Erhöhung des Einkommens und der inländischen KSt, die durch Hinzurechnung ausländischer Steuern eintritt, steht in aller Regel gleichzeitig eine steuerliche Entlastung gegenüber.[2] Diese besteht darin, dass die ausländ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 60 Obgleich die Beschlüsse des Großen Senats[1] lediglich die Abziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verfahrenskosten bejahen[2], wird die Abziehbarkeit von in einem Strafverfahren festgesetzten Geldstrafen offengelassen, wurde im Interesse der Rechtssicherheit auch ein Abzugsverbot für Geldstrafen eingeführt. Hierin ist aber – anders als bei den Geldbußen – ke...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.3 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art

Rz. 54 Nebenfolgen vermögensrechtlicher Art ohne Strafcharakter, wie die Abführung von Mehrerlösen nach den preisstrafrechtlichen Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes i. d. F. v. 3.6.1975[1], die Einziehung nach § 22 OWiG fallen nicht unter das Abzugsverbot; sie sind wie schon in der Vergangenheit abziehbare Betriebsausgaben.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.8 Rückzahlung von Sanktionen

Rz. 59 Die Rückzahlung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 5 EStG und i. S. v. § 160 AO erhöht nach allgemeinen Grundsätzen den Gewinn.[1] Diese Folge wird durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 3 EStG ausgeschlossen, soweit eine Vermögensmehrung durch Rückzahlung der in der Vorschrift aufgeführten Sanktionen eintritt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.2 Geringfügige Spenden und Spenden in Katastrophenfällen

Rz. 53 Für den Zuwendungsnachweis genügt nach § 50 Abs. 2 EStDV der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem BMF zu bestimmenden Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer Körperschaf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Beweislast

Rz. 25 Hinweis Beweislast beim Mieter Die Beweislast liegt nach allgemeinen Grundsätzen beim Mieter. Dieser hat zum Schaden eine spezifizierte Auflistung zu geben und ggf. Beweis anzutreten. Bei verdorbenem Mobiliar (auch Bücher, Zeitschriften, Bilder) scheitert der Schadensersatzanspruch oft daran, dass der Mieter nicht im Einzelnen angibt, um welche Gegenstände es sich genau...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.4 Zuwendungen in Fällen der Organschaft

Rz. 77 Besteht ein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag, sind die Einkommen des Organträgers und der Organgesellschaft vor der Zusammenrechnung bei dem Organträger zunächst selbstständig so zu ermitteln, als ob kein Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag bestünde. Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung ist bei jedem zum Organkreis gehörenden Unte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ersatzberechtigte

Rz. 20 Neben dem Mieter sind auch diejenigen Personen schadensersatzberechtigt, die in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen sind (OLG Rostock, Beschluss v. 14.12.2006,3 W 52/06, NJW-RR 2007, 1092-1093). Das sind nicht nur die Familienmitglieder, – auch aus der Unterschrift der Ehefrau/des Ehemannes unter derjenigen des Mieters im Mietvertrag kann sich dessen Einbez...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Konkurrenzen

Rz. 39 § 536a ist neben § 536 anwendbar, bei Rechtsmängeln sogar schon vor Übergabe. Weder der Anwendungsbereich des § 536a Abs. 1 noch derjenige des § 536a Abs. 2 wird durch eine Kündigung des Mieters ausgeschlossen. Während der Räumungsfrist wird § 536a auf die Maßnahmen zur Sicherstellung von Strom, Wasser und Heizung zu beschränken sein. Der Anspruch auf Ersatz der Mängelbe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.1 Der Spendenbegriff

Rz. 26 § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG spricht wie § 10b Abs. 1 EStG nicht von Spenden, sondern allgemein von Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO. Als steuerbegünstigt erfasst werden damit Spenden und Mitgliedsbeiträge. Rz. 27 Eine Zuwendung kann in Geld oder Sachen (Sachspende), dagegen grds. nicht in Nutzungen und Leistungen bestehen.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.4 Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen

Rz. 65 Nichtabziehbar sind auch Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit diese nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Unter das Abzugsverbot fallen insbesondere Auflagen, die bei Strafaussetzung zur Bewährung[1] nach § 56b Abs. 2 Nr. 2, 3 und 4 StGB erteilt werden (Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.3 Umsatz- und Lohnkomponente

Rz. 62 Zuwendungen sind alternativ abziehbar bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter. Rz. 63 Begriff und Höhe der Umsätze i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG richten sich nach dem UStG; maßgebend sind daher die Entgelte.[1] Zu den Umsätzen i. S. d. Vorschrift gehören neben den steuerpflichtigen Umsätzen au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.7 Zeitraum des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 70 Der Abzug der Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) ist, abgesehen vom Vortrag der Zuwendung, nur in dem Zeitpunkt möglich, in dem die Zuwendung tatsächlich verausgabt worden ist. Die Bildung einer Rückstellung für eine zugesagte, aber noch nicht geleistete Zuwendung ist deshalb nicht möglich. Rz. 71 Zeitlich zuzuordnen ist die Zuwendung demjenigen Vz, in dem das...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.3 Begünstigte Zwecke

Rz. 36 Die Zuwendung muss zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach §§ 52–54 AO erfolgen. Diese begünstigten Zwecke umfassen gemeinnützige Zwecke nach § 52 AO mildtätige Zwecke nach § 53 AO und kirchliche Zwecke nach § 54 AO. Rz. 37 Die förderungswürdigen Zwecke sind vollständig in den §§ 52-54 AO aufgezählt. Allerdings ist bei einigen Zwecken lediglich ein Spendenabzug mögli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 39 Steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 10 Nr. 2 KStG sind keine "Nebenabgaben"[1], sondern die in § 3 Abs. 4 AO definierten Nebenleistungen sowie Nebenleistungen nach ausländischem Steuerrecht, die diesen entsprechen. Seit der Änderung des § 10 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 24.3.1999[2] sind sämtliche steuerlichen Nebenleistungen (auch Zinsen), die auf nichtabziehbar...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen kommen nur alternativ zur Anwendung. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Zeitpunkt der Schadensbemessung

Rz. 24 Zwar ist grundsätzlich zur Berechnung eines Schadens vom Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vor Gericht auszugehen. Nach allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts bemisst sich der Schadensersatz in Geld nach den Wert- und Preisverhältnissen im Zeitpunkt der Erfüllung, verfahrensrechtlich demnach nach den Verhältnissen zur Zeit der letzten mündlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.2 Amtshilfe

Rz. 40 Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG nur abziehbar, wenn der betreffende Ansässigkeitsstaat dem deutschen Staat Amtshilfe leistet. Den Begriff "Amtshilfe" in § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG definiert § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 KStG als Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie nach § 2 Abs. 2 des EU-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Ausschluss des Schadensersatzanspruchs

Rz. 26 Hinweis Haftungsausschluss möglich Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses (anders als beim Minderungsrecht (vgl. § 536 Abs. 4) zulässig. Achtung Unwirksame Formularklausel Allerdings sind die gesetzlichen Schranken für die Wirksamkeit von Formularklauseln zu beachten. Gem. § 309 Nr. 7 ist es nur zulässig, die verschuldensunabhängige Haftung des Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den Förderungszweck hinaus kein Ziel verfolgt, ins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.7 Erstattung nichtabziehbarer Beträge

Rz. 45 Aus dem Abzugsverbot für nichtabziehbare Steuern folgt im Umkehrschluss, dass Erhöhungen des Jahresergebnisses, die aus der Erstattung nichtabziehbarer Ausgaben oder gewinnerhöhenden Auflösung von Rückstellungen resultieren, nicht der KSt unterliegen dürfen und bei Ermittlung des steuerlichen Einkommens außerbilanziell zu kürzen sind, soweit sie das Jahresergebnis erh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Beträge bei der Ermittlung des Einkommens abziehbar sind. Entsprechende Regelungen waren vor dem Inkrafttreten des KStG 1977 im Wesentlichen in § 11 KStG 1975 enthalten. Die früher auch in § 11 KStG 1975 normierte Behandlung der versicherungstechnischen Rückstellungen ist nunmehr modifiziert in den §§ 20-21a KStG ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.3 Sonderfälle

Rz. 170 Zu den Kosten der Unterkunft i. S. v. Abs. 1 Satz 1 gehören grundsätzlich die tatsächlich für den Wohnbedarf anfallenden Kosten, soweit diese angemessen sind. Aus einem Vergleich mit den Nebenkosten, die im Falle eines selbst genutzten Wohneigentums geltend gemacht werden können, ergibt sich, dass im Falle eines Wohnmobils als anerkannte Unterkunft (BSG, Urteil v. 17...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 10)

Rz. 404a Abs. 10 Satz 1 erlaubt grundsätzlich die Festlegung einer Gesamtangemessenheitsgrenze durch den kommunalen Träger, anhand derer die Angemessenheit der derzeitigen oder zukünftigen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu beurteilen ist. Die Gesamtangemessenheitsgrenze setzt sich aus der Grenze der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft un...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 Der Nachweis, dass eine abziehbare Zuwendung geleistet worden ist, ist durch eine vom Empfänger erteilte Zuwendungsbestätigung zu erbringen.[1] Diese Bestätigung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug. Sie kann nicht durch andere Bekundungen, insbes. auch nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden[2] außer, der Zuwendungsempfänger i...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 anerkannt. Das Jobcenter überprüft nur, ob die Aufwendungen für Heizung angemessen sind oder nicht. Eine Obergrenze für die Anerkennung von Aufwendungen ist insoweit ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wegen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Anfänglicher Mangel

Rz. 4 Der Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags entscheidet darüber, ob § 536a Abs. 1 1. oder 2. Alt. zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist der Mietvertrag, der rechtlich das Mietverhältnis begründen soll. Dazu reicht grundsätzlich auch ein formloser Vertrag, selbst wenn später noch ein förmlicher, schriftlicher Mietvertrag geschlossen wird. Anders mag der Fall zu beurtei...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.6 Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 64 Nach Abs. 5 ist spiegelbildlich zu den Regelungen in Abs. 4 der kommunale Träger zur (verwaltungsinternen) Feststellung der von ihm zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verpflichtet. Bei allen Entscheidungen hat er die Feststellungen der Agentur für Arbeit nach Abs. 4 ohne eigenes Prüfungsrecht zu übernehmen und seinen Entscheidungen über Leist...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.2 Todesfall in der Bedarfsgemeinschaft

Rz. 288b Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, bestimmt Abs. 1 Satz 9 seit seiner Einfügung mit Wirkung zum 1.1.2023 durch das 12. SGB II-ÄndG, dass die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindestens 12 Monaten nach dem Sterbemonat...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. In Betracht kommen Mitgliedsbeiträge nur bei Körperschaften, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben, insbes. Vereinen, nicht bei steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen von Mitgliedern der Körperschaft, die aufgrund der Satzung von d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Verschuldenshaftung

Rz. 9 Die Verschuldenshaftung umfasst vorsätzliches und fahrlässiges Handeln, auch von Erfüllungsgehilfen – §§ 276, 278. In diesem Zusammenhang trifft den Vermieter eine Überprüfungspflicht. Diese ist individuell je nach Mietsache bzw. Teil der Mietsache einzugrenzen und kann z. B. bei bestimmten elektrischen Installationen dazu führen, dass sie regelmäßig im Rahmen der aner...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik.[2] Die Norm dürfte weder europarechtskonform noch praxistauglich sein. Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Das Abzugsverbot der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, bezieht sich m. E. ausschließlich auf § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Es handelt sich dabei um Fälle der Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie werden umsatzsteuerlich als fiktive Lieferungen behandelt. § 3 Abs. 1b Nrn. 2, 3 UStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.2 Zuwendungen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und von Betrieben gewerblicher Art an ihre Träger

Rz. 74 Stellt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb seiner Körperschaft für deren steuerbegünstigte Zwecke Beträge zur Verfügung, liegt eine als Entnahme anzusehende Gewinnverwendung für eigene Zwecke vor, weil der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kein eigenes Steuersubjekt ist. Ein Zuwendungsabzug ist in diesen Fällen nicht möglich.[1] Dagegen sind Zuwendu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.6 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Rz. 47 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b) KStG grds. dann abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichnete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Infolge der Stauffer-Entscheidung des EuGH[1] und der anschließenden Änderung von § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.2.2 Inländische Steuern vom Einkommen

Rz. 29 Zu den nichtabziehbaren Steuern vom Einkommen gehören insbesondere die von der juristischen Person gezahlte KSt, die auf vereinnahmte Kapitalerträge entfallende KSt, die von vereinnahmten Kapitalerträgen einbehaltene KapErSt. Rz. 29a Nicht unter das Abzugsverbot der Vorschrift fallen Steuerabzugsbeträge vom Kapitalertrag auf verausgabte (vom Steuerpflichtigen ausgeschütte...mehr