Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.1 Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Beschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Unterhalt kann sich durch die Berücksichtigung der Verhältnisse des Steuerpflichtigen selbst ergeben. Es ist zu prüfen, inwieweit der Steuerpflichtige zu Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Einkommensverhältnisse verpflichtet ist bzw. bis zu welcher Höhe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erbbaurecht/Erbbauzinsen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Erbbaurecht ist in dem Gesetz über das Erbbaurecht (ErbbauRG) geregelt (früher ErbbaurechtsVO). Es gibt dem Berechtigten das veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines (idR fremden) Grundstücks für eine bestimmte Zeitdauer ein Bauwerk zu haben. Verbreitet ist die Vereinbarung eines Erbbaurechts für ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankengeld und sonstige Leistungen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Der Anspruch ruht jedoch ua für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. ArbN erhalten somit regelmäßig während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren ArbG und anschließend 72 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 11.1 Verhältnisse des Wohnsitzstaates (Ländergruppeneinteilung)

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt können nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind (§ 33a Absatz 1 Satz 6 EStG). Als Maßstab gilt grundsätzlich das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung. Rz. 36 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Ländergruppeneinteilung und die sich hiernach ergebenden Kürz...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Zum Abzug berechtigende Unterhaltsempfänger

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese Personen gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 2 Absatz 8 EStG)[1] nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ 33a Absatz 1 Satz 1 und 6, 2. Halbsatz EStG; BF...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzlich: Glaubhaftmachung durch Indizien

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Überprüfung der tatsächlichen Benutzung durch das FA ist selbst bei Besichtigung des Zimmers problematisch. Zwar ist eine – auch unangemeldete – Besichtigung des Zimmers (zur Einnahme des Augenscheins nach § 98 AO) – uE indes nur in seltenen Ausnahmefällen – zulässig und die Berücksichtigung von Aufwendungen kann versagt werden, wenn di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zeitanteilige Kürzung der Jahresbeträge

Rz. 145 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Höchstbeträge (> Rz 110–112) und der anrechnungsfreie Betrag (> Rz 119) ermäßigen sich für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel (§ 33a Abs 3 Satz 1 EStG). Waren wenigstens an einem Tag im Monat die Voraussetzungen des § 33a Abs 1 EStG gegeben, wird mithin...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG begünstigt: Unterhaltsleistungen an andere Personen, die der Stpfl zB aufgrund ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Arbeitszimmer mit Zugehörigkeit zur häuslichen Privatsphäre

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Vorfeld muss zunächst – bei mehreren für jeden Raum gesondert – geklärt werden, ob "ein häusliches Arbeitszimmer" gegeben ist, denn nur dafür gilt das Abzugsverbot in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG mit seinen Ausnahmen. Es muss sichmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Universität

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Akademischer Austausch, > AStA, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Ausbildungsfreibetrag, > Bildungsaufwendungen, > Deutsche Forschungsgemeinschaft, > Doktoranden, > Doktorprüfung, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff, 235 (ergänzend etwaige Hinweise zu Studierenden und Gastprofessoren in den jeweiligen Länder-Stichworten), > Entfernungspauschale Rz 27/2,...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Zusammenfassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Berücksichtigu...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 10.4 Unterstützungszeitraum/Schwankende Bezüge

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bezüge der unterhaltenen Person, die auf Kalendermonate entfallen, in denen die Voraussetzungen für die Anerkennung von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorliegen, vermindern nicht den ermäßigten Höchstbetrag (§ 33a Absatz 3 Satz 2 EStG). Bei schwankenden Bezügen ist aus Vereinfachungsgründen keine monatliche Betrachtungsweise bzw. Zuord...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Allgemeines

Rz. 17 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird (BFH-Urteil vom 14. Mai 1982, BStBl II Seite 774). Entsprechend den unter Rz. 3, 4 dargelegten Grundsätzen sind bei baren Unterhaltszahlungen sowie bei allen anderen Zahlungswegen erhöhte Beweisanf...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / Geldtransfer durch eine Mittelsperson

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Geldtransfer durch eine Mittelsperson (hierzu zählt auch ein neutrales gewerbliches Transportunternehmen) kann grundsätzlich nicht anerkannt werden. Dies gilt nicht, wenn wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat (z. B. Krisengebiet) ausnahmsweise kein anderer Zahlungsweg möglich ist. In diesem Fall sind neben der Identität der Mit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mietverträge in der Familie

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Es gelten die auch sonst maßgebenden Grundsätze für die Anerkennung von Verträgen mit nahen > Angehörige (Fremdvergleich; > Ehegattenbesteuerung Rz 28/2). Dazu ist erforderlich, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie zB die Überlassung der Mietsache und die Höhe der Miete im Einzelnen vereinbart sowie dem Vereinbarten entsprechend ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 9.2 Zeitliche Zuordnung der Unterhaltsaufwendungen

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhaltsaufwendungen können nur abgezogen werden, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen Person im Kalenderjahr der Leistung dienen (BFH-Urteil vom 11. November 2010, BStBl 2011 II Seite 966). Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch nur gelegentliche oder einmalige Leistungen im Kalenderjahr können Aufwendungen für den Unter...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Fahrten zu Treff-/Sammelpunkten oder zur weiträumigen Arbeitsstätte

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale gilt auch für ArbN ohne erste Tätigkeitsstätte, wenn sie arbeitsrechtlich gehalten sind, zur Aufnahme der Berufsarbeit arbeitstäglich dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet aufzusuchen (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 iVm Nr 4 und Abs 2 EStG). Das betrifft zB die arbeitstägliche Aufnahme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Art der Nutzung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In den > Rz 21–29 wird zunächst erläutert, was eine berufliche oder ihr gleichgestellte Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist. Anschließend klären die > Rz 30–39, wie es beschaffen sein muss. Ein Abzug von Aufwendungen ist außerdem davon abhängig, ob das Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Vollabzug – Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so ist der Abzug der Aufwendungen der Höhe nach nicht beschränkt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz HS 2 EStG aF und nunmehr § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 2 EStG). Das kommt zB für eine kleine Praxis für > Architekten, > Steuerberater oder > Rechtsanwälte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Antrag

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der zum Unterhalt Verpflichtete kann den SA-Abzug beim veranlagenden FA in der > Steuererklärung, aber auch schon bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer oder im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen (vgl § 37 Abs 3 Satz 4, § 39a Abs 1 Nr 2 EStG). Ergänzend > Rz 14. Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr neu z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwendigem und angemessenem Umfang zu Ag...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den fürs Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen typis...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abzug des Arbeitnehmer-Anteils am Beitrag als Sonderausgaben

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der ArbN im Innenverhältnis zum ArbG nach Beitragsrecht zu tragen hat (zu Einzelheiten > Rz 16), wird grundsätzlich aus dem versteuerten > Arbeitslohn erbracht (BFH/NV 2007, 2283 mwN). Die Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen für die sog Basisversorgung beschränkt abziehbar (> Sond...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen für den Unterhalt: Der eigene Unterhalt wird mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten. Für ein Kind gibt es > Kindergeld oder die > Kinderfreibeträge. Die gegenüber dem > Ehegatten oder eingetragenen > Lebenspartner bestehende > Unterhaltspflicht Rz 2 ist im Normalfall eb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Größe, Beschaffenheit und Ausstattung des Arbeitszimmers

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Als Beweisanzeichen für oder gegen eine so gut wie ausschließlich berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers kommen die folgenden Kriterien in Betracht, die unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu gewichten sind. Dazu wird auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt. Rz. 33 Stand: EL 135 – ET: 08/2023mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
EBITDA, EBIT und EBT / 3 EBIT

EBIT ("earnings before interest and taxes") spiegelt den Erfolg vor Zinsen und Steuern wider. Somit ist diese Größe finanzierungsneutral. EBIT entspricht dem "ordentlichen Ergebnis vor Zinsen". Oftmals findet sich für EBIT auch die Bezeichnung "net operating profit" (NOP), Betriebsergebnis (ohne Ansatz kalkulatorischer Zinsen) oder operatives Ergebnis. EBIT wird beim Gesamtko...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bbb) Mittelpunkt bei Alleinstehenden

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem alleinstehenden ArbN befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (R 9.10 Abs 1 Satz 6 LStR). Sie können sich besonders in Bindungen an Personen (Eltern, Verlobte, > Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Freundes- und Bekanntenkreis), aber auch in Vereinszugehör...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Benutzung einer Fähre

Rz. 84 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG nimmt die Benutzung einer Fähre nicht von der Anwendung der Entfernungspauschale aus. Das ist uE folgerichtig, weil die Fähre ein öffentliches Verkehrsmittel ist (> Rz 80). Da für die Ermittlung der Entfernung die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen ist (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 4 EStG, > Rz 60 ff), ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Wohnung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Wohnung iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG, von der aus der ArbN zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, ist regelmäßig sein Heim, das den örtlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt (BFH 114, 340 = BStBl 1975 II, 278). Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "Wohnung" ist aber weit auszulegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, we...mehr

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Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.2 Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse ist ein Steuerpflichtiger nur insoweit zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, als diese in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und ggf. für seinen Ehegatten und seine Kinder ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zusätzliche Wegstrecken/Abholfahrten

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei dem einmaligen Ansatz der Entfernungspauschale je Arbeitstag bleibt es auch bei mehreren Fahrten am selben Arbeitstag (BMF vom 18.11.2021, Tz 1.7 = Rz 23, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale ), selbst wenn sie beruflich unabweisbar sind. Das betrifft zB ArbN wie Bühnenkünstler mit geteilter Arbeitszeit, die ihre Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.2 Arbeitsangebot

Rz. 376 Das Gesetz setzt voraus, dass die abgelehnte Arbeit von der Agentur für Arbeit angeboten worden ist und nicht etwa von einem Jobcenter. Daher kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn der Arbeitslose sich dazu entschließt, eine selbst aufgespürte zumutbare Beschäftigung nicht anzunehmen, einem vereinbarten Termin für ein Vorstellungsgespräch nicht nachzukommen oder n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren Zeitpunkt lautet (EFG 2002, 245). Die Grun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedeutung des Zuflusses von > Einnahmen für die Besteuerung: Grundsätzlich gilt für die Überschusseinkünfte, dass die innerhalb eines Kalenderjahres (VZ) zugeflossenen > Einkünfte die > Bemessungsgrundlage für die Veranlagung der ESt sind. Der Zufluss bestimmt also rechtstechnisch eine Voraussetzung für die > Abschnittsbesteuerung . Wird die E...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besonderheiten in der Unfallversicherung

Rz. 57 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Unfallversicherung erhebt die zuständige Berufsgenossenschaft im Umlageverfahren Beiträge (> Berufsgenossenschaften). Diese Beiträge trägt ausschließlich der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; sie sind deshalb steuerfrei gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG. Zu Einzelheiten > Rz 15. Leistungen aus der GUV sind steuerfrei (§...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zypern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Zypern (Hauptstadt: Nikosia, Amtssprachen: Griechisch und Türkisch) ist ein Insel-Staat im östlichen Mittelmeer. 1974 wurde der nordöstliche Teil Zypern von der > Türkei besetzt, um einen Anschluss Zyperns an > Griechenland zu verhindern. 1983 wurde dort die Türkische Republik Zypern als selbständiger Staat ausgerufen, was durch ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterbringungskosten

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich steuerlich nicht abziehbare Kosten der > Lebensführung. Vgl aber zu Sonderfällen und bei beruflicher Veranlassung > Altenheim, > Ausbildungsfreibetrag Rz 15 ff, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 50 – 56, 60 – 67, > Bildungsaufwendungen Rz 46, > Dienstwohnung, > Doppelte Haushaltsführung Rz 135 ff, > Erholung Rz 5, > Ferienhau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr