Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Rz. 107 Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _____, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde", und der _____-GmbH, nachfolgend "_____-Gmb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 383 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[679] Betroffen ist regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Will der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens kündigen, ist er nach ständiger Rechtsprechung des BAG in der Regel ve...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _____ [Firma, Rechtsform] Adressat: _____ Datum: _____ Datenschutzrichtlinie der _____ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Zuschüsse und Sachzuwendungen des Arbeitgebers

Rz. 5 Begünstigt sind zum einen die Zuschüsse, d. h. Geldzuwendungen, die der Arbeitgeber leistet, weil der Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben hat. Zum anderen sind Sachzuwendungen begünstigt, d. h. die Zuwendung von Wirtschaftsgütern, Nutzungen oder Leistungen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers die Ausgaben trägt, also dem Arbeitnehmer die Ausg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt die Erträge natürlicher Personen als Anteilseigner von Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen zu 40 % steuerfrei. Dementsprechend sind die damit verbundenen Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 EStG auch nur zu 60 % abziehbar (§ 3c EStG Rz. 32–93). Diese beiden Vorschriften sind die gesetzestechnische Umsetzung des sog. Teileinkünftev...mehr

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Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb eines Erbanteils

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Miterbe einen privaten Veräußerungsgewinn versteuern muss, wenn er einen Erbteil (und damit ein Grundstück) entgeltlich erwirbt und es innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als Alleineigentümer wieder veräußert. Sachverhalt Zugrunde lag der Fall einer Erbengemeinschaft bestehend aus dem Kläger (Erbanteil von 52 % als Vorerbe) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 4. Andere Aufwendungen

Rz. 62 Andere Aufwendungen, wie beispielsweise Kosten für den Einbau einer modernen Heizungsanlage[117] (außergewöhnliche Erhaltungskosten) oder die Erbschaftsteuer[118] (außergewöhnliche Last), sind aus der Substanz des Nachlasses zu tragen und belasten damit den Nachlass (§§ 2124 Abs. 2 S. 1, 2126 BGB). Sofern der Vorerbe "andere Aufwendungen", die er für erforderlich halt...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / III. Verteilung von Gewinnen und Aufwendungen

1. Gewinne Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs....mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Aufwendungen

Rz. 104 Gem. § 2124 Abs. 1 BGB hat der Vorerbe sämtliche gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen. Hierzu zählen im Bereich gewerblicher Betriebe – gleichgültig, in welcher Rechtsform sie betrieben werden – alle regelmäßigen Betriebsausgaben wie z.B. Löhne und Gehälter,[194] etwa notwendige Rohstoffe,[195] Aufwendungen für Werbung und unter Umständen auch kleinere Investition...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IV. Nutzungen, Kosten und Lasten

1. Grundsätzliches Rz. 58 Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorerbe vom Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft Aufwendungen ersetzt verlangen kann, bestimmt sich nach den §§ 103, 2124–2126 BGB. Die Kosten- und Lastenverteilung beruht auf dem Grundsatz, dass dem Vorerben die Nutzungen (§ 100 BGB) des Nachlasses gebühren (§ 2111 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Vorerbe erwirbt die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.6 Höhe der Förderung bzw. Steuerermäßigung

Rz. 19 Die Steuerermäßigung ist über drei Jahre gestaffelt (§ 35c Abs. 1 S. 1 a. E. EStG). Zu den förderfähigen Kosten für die Staffelung zählen die Aufwendungen für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gem. § 35c Abs. 1 S. 3 EStG [1] und auch die Ausgaben für die Erteilung der Bescheinigung (Rz. 15) nach § 35c Abs. 1 S. 7 EStG. Berechnung der jährlichen maximalen Abzugsbeträ...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / VI. Kosten

Rz. 34 Schließlich mag das Kostenargument angeführt werden. Hier gibt es durchaus taugliche Berechnungsbeispiele, die im Ergebnis dazu führen, dass schon aus den Gründen und der fehlenden zweiten und dritten Instanz die einstufige Schiedsgerichtsbarkeit sich als kostengünstiger darstellt.mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Praktische Anwendung des AWH-Standards

Rz. 29 Wie gesagt zielt der AWH-Standard auf die Bewertung des Betriebs als intakte Einkommensquelle ab. Es geht also auch hier im Grunde um die (objektivierte) Ertragskraft. Hierzu werden die nachhaltigen Erträge des Unternehmens kapitalisiert. Ausgangspunkt ist der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Um einen objek...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.4 Bescheinigung des Fachunternehmens

Rz. 15 Der Nachweis [1] der durchgeführten Maßnahmen muss durch Bescheinigung (zwingend nach amtlichem Muster) durch das ausführende Fachunternehmen erfolgen, aus der sich ergibt, dass alle Anforderungen aus der ESanMV dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind (§ 35c Abs. 1 S. 7 EStG).[2] Die Bescheinigung kann dem Stpfl. mit den notwendigen Anlagen auch in elektronischer For...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Ausschluss der Steuerermäßigung gem. § 35c Abs. 3 EStG

Rz. 25 Die Steuerermäßigung ist nach § 35c Abs. 3 S. 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zu § 33 EStG Für den Teil der Aufwendungen, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Ab...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorerbe vom Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft Aufwendungen ersetzt verlangen kann, bestimmt sich nach den §§ 103, 2124–2126 BGB. Die Kosten- und Lastenverteilung beruht auf dem Grundsatz, dass dem Vorerben die Nutzungen (§ 100 BGB) des Nachlasses gebühren (§ 2111 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Vorerbe erwirbt die Nutzungen zu sein...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Gestaltung einer Vergütungsregelung

Rz. 48 Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Der Testamentsvollstrecker erhält neben dem Ersatz seiner Aufwendungen eine einmalige Gebühr von _________________________ % des bei meinem Tod vorhandenen Bruttonachlasses und für jedes Jahr der Verwaltung eine jährlich nachträglich zahlbare Gebühr von _________________________ % der jährl...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbraucher

Rz. 83 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Grundstück vermietet, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Grundstückseigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt.[164] Rz. 84 Werbungskostenabzug: Der Vorbehaltsnießbraucher kann diesen Einkünf...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Überblick

Rz. 1 Erstmals für 2020 kann für Aufwendungen für energetische Maßnahmen im Zusammenhang mit einem im Inland, in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude(teil) eine Steuerermäßigung beantragt werden. Vor dem Hintergrund erforderlicher CO2-Reduktionen soll § 35c EStG energetische Sanierungsmaßnahmen u. a. bei zu eigen...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Umfang

Rz. 42 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf Lebenszeit des Leistungsempfängers vereinbart und gezahlt werden. Werden die Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt oder wird lediglich eine Mindestlaufzeit vereinbart, handelt es sich nicht um Versorgungsleistungen. In diesen Fällen kommen die Regelungen für eine entgeltliche Übertragung (siehe Rdn 11) zur Anwend...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 5. Sonstige Verwendungen

Rz. 63 Sonstige Verwendungen kann der Vorerbe abgesehen vom Wegnahmerecht[122] (§ 2125 Abs. 2 BGB) nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 ff. BGB) ersetzt verlangen (§ 2125 Abs. 1 BGB). Sonstige Verwendungen sind zum einen solche, die nicht dem Erhalt, sondern der Veränderung des Nachlasses dienen, zum anderen Verwendungen, die nach den Grundsätzen ei...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5 Voraussetzung für Inanspruchnahme der Steuermäßigung gem. § 35c Abs. 4 EStG

Rz. 27 Der Stpfl. muss für die Aufwendungen eine Rechnung in deutscher Sprache erhalten haben, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweisen (§ 35c Abs. 4 Nr. 1 EStG).[1] Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung durch den Stpfl. ist auch möglich, wenn die Aufwendungen für die ene...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Eigentümer

Rz. 86 Infolge der Nießbrauchsbestellung wird der Eigentümer in der Regel aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einnahmen erzielen (anders im Fall eines Quotennießbrauchs). Von ihm getragene Aufwendungen sind daher steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Es ist daher anzuraten, bereits i.R.d. Nießbrauchsbestellung sämtliche vom Eigentümer zu tragenden Aufwendungen ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 1. Vergangenheitsanalyse

Rz. 68 Die Vergangenheitsanalyse des zu bewertenden Unternehmens dient als Grundlage für die Prognose künftiger Entwicklungen und für die Durchführung von Plausibilitätsüberlegungen der Planungsrechnung.[132] Zur Beurteilung der bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklungen in der Vergangenheit dienen insbesondere Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussr...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. AWH-Standard – Bewertungsansatz und Grundsätze

Rz. 23 Das Ertragswertverfahren (nach IDW S 1) unterscheidet von seinem dogmatischen Ansatz her nicht zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen. Demzufolge ist es auch nicht auf die Spezifika kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten. Im Gegenteil: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe und freiberufliche Praxen, verfügen in der Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Energetische Maßnahmen

Rz. 9 In § 35c Abs. 1 S. 3. Nr. 1 bis 8 EStG sind abschließend die förderfähigen baulichen Maßnahmen (Sanierung) zur Energieeinsparung aufgezählt. Welche energetischen und technischen Mindestanforderungen bei der Sanierung der jeweiligen Bauteile erfüllt sein müssen (z. B. Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten) regeln insbesondere die Anlagen 1 bis 8 zur ESanMV ....mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten

Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entstandenen stillen Reserven der Gesellschaft part...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Schadensersatzanspruch

Rz. 61 Hat eine der Parteien gegen ihre vorvertraglichen Pflichten verstoßen, steht der anderen Partei grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Sie muss so gestellt werden, wie sie ohne die Pflichtverletzung stünde (sog. negatives Interesse/Vertrauensschaden). Eine Beschränkung auf das Erfüllungsinteresse besteht nicht. Im Wesentlichen geht es hierbei um den Ersatz folge...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / I. Allgemeines

Rz. 11 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass die Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe (ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen,[3] einige Sonderprobleme verbunden sein können, die besonderer Berücksichtigung bedürfen. Denn bei Ermittlung des Unternehmenswerts anhand des Ertragswertverfahrens oder der DCF-Methode (vgl. § 6 Rdn 50 ff.) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 7 Antragstellung und Verfahren

Rz. 30 Der Antrag auf die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann bis zur Unanfechtbarkeit des betreffenden ESt-Bescheids gestellt werden bzw. solange eine Änderung nach den Vorschriften der AO (z. B. § 164 Abs. 2 AO) oder des EStG möglich ist. Praxis-Tipp Freibetrag als ELStAM Um für die Aufwendungen die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gem. § 35c EStG bereits im lau...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (3) Junges Betriebsvermögen

Rz. 322 Innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegte Wirtschaftsgüter (junges Betriebsvermögen), die nicht schon bereits nach § 200 Abs. 2 und 3 BewG neben dem Ertragswert mit ihrem gemeinen Wert gesondert anzusetzen sind, und mit diesen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Schulden werden neben dem Ertragswert mit ihrem eigenständig zu ermittelndem g...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (3) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 329 Der gemeine Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden im Sonderbetriebsvermögen ist neben der Bewertung des Gesellschaftsvermögens im Rahmen einer Einzelbewertung zu ermitteln.[537] Grundbesitz, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BewG gesondert festzustellen ist, sind mit dem auf den Bewertungsstichtag...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Grundsätzliche Schwierigkeiten

Rz. 93 Voraussetzung dafür, dass die Vor- und Nacherbeneinsetzung im Unternehmensbereich die beabsichtigten Wirkungen entfalten kann, ist, dass das Unternehmen als solches überhaupt vererblich ist. Bei Einzelunternehmen bereitet die Vererblichkeit grundsätzlich keine Probleme, vgl. § 22 HGB.[179] Anders stellt sich die Lage aber bei Personengesellschaftsanteilen dar, die von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Mehrere Beteiligte gem. § 35c Abs. 6 EStG

Rz. 29 Steht das Eigentum am begünstigten Objekt mehreren Personen zu, können die Steuerermäßigungen nach § 35c Abs. 1 für das begünstigte Objekt insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden (§ 35c Abs. 6 S. 1 EStG). Die der Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG zugrunde liegenden Aufwendungen können einheitlich und gesondert festgestellt werden. § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Beteiligungen an Tochtergesellschaften

Rz. 319 Im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft und Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind neben dem Ertragswert mit dem auf den Bewertungsstichtag eigenständig festgestellten gemeinen Wert anzusetzen.[510] Die mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden werden nicht gesondert berücksi...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / cc) Vertragliche Rücktrittsrechte

Rz. 50 Während das Widerrufsrecht es dem Schenker lediglich ermöglicht, das Geschenk zurückzufordern, der Vertrag als solcher (inklusive der Rückforderungsmöglichkeit) aber in Kraft bleibt, führt die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts dazu, dass der Schenkungsvertrag hinfällig wird und rückabgewickelt werden muss.[56] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ri...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Optimierte Asset Allocation

Rz. 38 Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Fortschreibung dieser Handlungsempfehlungen dargestellt: In diesem vorliegenden Fall wurde nur eine Empfehlungsvariante im Hinblick auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vermögensinhabers erarbeitet. Dies wurde gleichzeitig m...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / III. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 130 In § 199 Abs. 2 BewG räumt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen, sofern keine Ableitung aus zeitnahen Verkäufen möglich ist, ein Wahlrecht ein, das sog. "vereinfachte Ertragswertverfahren" anzuwenden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Für die Finanzverwaltung stellt das vereinfachte Ertragswertverfahren das Re...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / d) Steuerfreistellung/Garantie

Rz. 116 Bei etwaigen Ansprüchen im Zusammenhang mit Steuern ist zwischen der Steuerfreistellung und Steuergarantien zu unterscheiden, wobei zusätzliche Steuergarantien sich für den Käufer empfehlen, aber (anders als eine Steuerfreistellung) nicht zusätzlich in jedem SPA zu finden sind. Rz. 117 Durch die Steuerfreistellung wird die Steuerlast des Zielunternehmens zeitraumbezog...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Qualifikation als Auswahlkriterium

Rz. 15 Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein, Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums verfügen entsprechend ausgebildete Berat...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / 1. Jährliche Liquidität

Rz. 26 Ein zweiter wesentlicher Baustein der Finanzplanung ist die Analyse und Bewertung der Liquidität. Hierbei ist es von elementarer Bedeutung, dass die Vermögensinhaber jederzeit in der Lage sind, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Hierfür bedarf es des Überblicks über die jährlichen Zahlungsströme (Saldo aus Einnahmen und Ausgaben), um evtl. Besond...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Ausgangssachverhalt

Rz. 47 In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen ließ, die ihm aber aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere Herausforderungen stellt? Hierz...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Ausgleichung, §§ 2050 ff. BGB

Rz. 68 Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung des "gesamtlebzeitigen Vermögens"[69] des Erblassers hat der Gesetzgeber des BGB das Rechtsinstitut der Ausgleichung in den §§ 2050 ff. BGB niedergelegt. Über § 2316 BGB findet die Ausgleichung unter Abkömmlingen auch Eingang in das Pflichtteilsrecht.[70] Die Ausgleichung führt zu einer Art Umverteilung des Nachlasses unter den ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 1. Gewinne

Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs. 1, 99, 10...mehr