Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4 Durchführung der Verlängerung nach § 21 Abs. 3 BBiG

3.4.1 Beginn der Verlängerung Die "Verlängerung" beginnt bei Geltendmachung vor Beendigung der ursprünglichen Ausbildungszeit nahtlos am Tag nach dem ursprünglich vorgesehenen Ausbildungsende. Bei einem späteren wirksamen Verlangen beginnt sie mit dem Zugang des Verlangens.[1] 3.4.2 Reguläres Ende der Verlängerung Das Gesetz sieht im Fall der Verlängerung 2 mögliche Endzeitpunk...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.4 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen gemäß § 78a BetrVG

Die Norm enthält Sonderregelungen für Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. § 78a BetrVG gilt für Auszubildende, die gleichzeitig Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats oder einer weiteren im Gesetz genannten Arbeitnehmervertretung sind. § 78a Abs. 3 BetrVG erweitert den Anwendungsbereich auch auf solche Auszubildende, deren Amts...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.1 Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit

Wie bereits dargestellt, ist dem Gesetzgeber die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit besonders wichtig. Dazu implementiert § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG auch die organisatorische Pflicht des Ausbildenden, die Ausbildung "planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert" durchzuführen. In der Praxis dürfte dies manchmal nicht mehr sein als ein wirkungsloser Appell des Gesetzge...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.5 Charakterliche Förderung

Der Begriff "charakterliche Förderung" beschreibt das, was früher mit dem "Erziehungszweck" der Ausbildung bezeichnet wurde. Die Norm spielt normalerweise allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob ein Verhalten, welches der Ausbildende zum Anlass für eine fristlose Kündigung gemäß § 22 BBiG genommen hat, eher noch Ausdruck einer bestimmten charakterlichen Unreife ist. In der F...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.8 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 18 BBiG regelt die Berechnung und Fälligkeit der Vergütung. Diese Vorschrift ist nicht nur wegen ihres zwingenden Charakters[1] von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil es in Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Überlegungen zur Bemessung der Vergütung insbesondere bei Urlaub, Annahmeverzug[2] und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[3] gibt. § 18 BBiG gibt dagegen für d...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.6 Probezeit

Gemäß § 20 Satz 2 BBiG ist zwischen den Vertragsparteien eines Ausbildungsvertrags zwingend eine Probezeit zu vereinbaren, die zwischen 1 und 4 Monaten liegen muss. Eine Abweichung hiervon ist gemäß § 25 BBiG unwirksam.[2] Praxis-Beispiel Probezeit von 5 Monaten Wird eine Probezeit von 5 Monaten vereinbart, wäre eine Kündigung, die nach 4 Monaten und 2 Tagen ausgesprochen wird...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.1 Name und Anschrift

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG müssen Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter der Vertragsabfassung zu entnehmen sein. Das ist eher eine Selbstverständlichkeit.mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / Zusammenfassung

Überblick Da es sich bei der Vereinbarung zwischen Ausbildendem und Auszubildendem, eine Berufsausbildung gemeinsam durchzuführen, um einen Vertrag[1] handelt, ist offensichtlich, dass das Berufsausbildungsverhältnis durch verschiedene Rechte und Pflichten ausgeformt wird. Ist das Arbeitsrecht schon überwiegend dadurch gekennzeichnet, dass zivilrechtliche Normen aufgrund des...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.4 Ausbildungsstätte und Berufsschule

Im Regelfall dürfte es keine Schwierigkeiten bereiten, die Anschriften der Ausbildungsstätte und der Berufsschule mitzuteilen. Kann allerdings eine Ausbildungsstätte bestimmte Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermitteln, so darf sie mit einer anderen Ausbildungsstätte kooperieren und dadurch eine Berufsausbildung überhaupt erst ermöglichen.[2] Phasen, die in der anderen A...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig 3 Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstagen Ab...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.9 Urlaub

Die Dauer des Urlaubs muss in der Vertragsabfassung ebenfalls geregelt bzw. transparent gemacht werden. Obwohl nach § 2 Satz 1 BUrlG Auszubildende vom BUrlG unmittelbar erfasst werden, bedarf es hier mithin einer (mindestens) klarstellenden Regelung, dass etwa der gesetzliche Mindesturlaub im Umfang von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) besteht.[2]mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.1 Grundlagen

Die ausbildende Person ist für die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses von zentraler Bedeutung. § 28 Abs. 1 BBiG formuliert es so: "Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist".mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3 Verbotene Vertragsinhalte

Was in Arbeitsverträgen sittenwidrig[1] oder gesetzeswidrig[2] ist oder gegen die Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. verstößt, ist auch in Ausbildungsverträgen nicht zulässig. Insbesondere § 12 BBiG führt darüber hinaus einige potenzielle Vertragsklauseln auf, die in Ausbildungsverhältnissen verboten sind. 3.1 Beschränkung in der Berufsfreiheit[1] Nach § 12 BBiG ist eine Vereinba...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4.1 Beginn der Verlängerung

Die "Verlängerung" beginnt bei Geltendmachung vor Beendigung der ursprünglichen Ausbildungszeit nahtlos am Tag nach dem ursprünglich vorgesehenen Ausbildungsende. Bei einem späteren wirksamen Verlangen beginnt sie mit dem Zugang des Verlangens.[1]mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

Bei der Entgeltfortzahlung besteht kein Unterschied zu Arbeitsverhältnissen, da das EFZG auch auf Ausbildungsverhältnisse uneingeschränkt anwendbar ist.[1]mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.7 Ausbildungsnachweis führen

Auch die Führung eines Ausbildungsnachweises, ob nun schriftlich oder elektronisch, gehört zu den Pflichten des Auszubildenden. Der Ausbildungsnachweis (mit der Unterschrift des Ausbildenden und des Auszubildenden) ist dabei nicht nur notwendiges (schriftliches oder elektronisches) Dokument für die Zulassung zur Abschlussprüfung[2], vielmehr dient das Führen des Ausbildungsn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XV. Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium (§ 4 Abs 9 EStG) (Nacke)

Schrifttum: Fischer, Neuregelung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG) vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592), jurisPR-SteuerR 2/2012 Anm 1; Nacke, Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG, StBW 2012, 25; Nacke, ...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / Zusammenfassung

Überblick Schon Arbeitsverträge sind aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes in verschiedener Weise reglementiert, wobei Gesetzesverstöße meist nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags führen, sondern nur zur Nichtigkeit der verbotenen Klausel. Da die Normen des allgemeinen Arbeitsrechts meist auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung finden[1], gelten in Ausbildungsverhältnissen ...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.11 Tarifverträge

Auch diese Vorschrift verpflichtet an sich lediglich – wie das NachwG – zur Transparenz im Hinblick auf die (ohnehin) anzuwendenden Tarifverträge. Viel häufiger und im Ausbildungsvertrag zu regeln wäre eine Klausel, durch welche die entsprechenden Tarifverträge überhaupt erst anwendbar werden, mithin eine auch in Arbeitsverträgen übliche Bezugnahmeklausel. Solche sind auch i...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf und Dauer

Zusammenfassung Überblick Normalerweise läuft ein Ausbildungsverhältnis für die festgelegte Zeit und endet mit Bestehen oder im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Beitrag erläutert neben den wichtigsten Abläufen für die erste Zeit der praktischen Ausbildung auch die Ermittlung der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sowie vor allem die versch...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Zeugnis

Anders als im Fall von § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt der Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG an sich kein entsprechendes Verlangen des Auszubildenden voraus. Da der Auszubildende allerdings ein Wahlrecht zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis[1] und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis[2] hat, darf der Ausbildende ein entsprechendes Verlangen des Auszubilde...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4.2 Reguläres Ende der Verlängerung

Das Gesetz sieht im Fall der Verlängerung 2 mögliche Endzeitpunkte vor. Primär ist es die nächstmögliche Wiederholungsprüfung, wobei damit wiederum die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gemeint ist.[1] Nur wenn die nächstmögliche Wiederholungsprüfung später als 1 Jahr nach dem Verlängerungszeitpunkt liegt, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um 1 Jahr. Achtung Weitera...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.2.2 Rechtsfolgen bei fehlender Eignung

Anders als § 27 Abs. 1 BBiG in ihrem Eingangssatz suggeriert, ist ein Ausbildungsvertrag nach richtiger Ansicht nicht nichtig, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen.[1] Daher besteht für den Auszubildenden die Möglichkeit, Annahmeverzugsentgelt zu verlangen und je nachdem, ob der Mangel behebbar ist, nach entsprechender Abmahnung oder im Einzelfall sogar ohne vorherige Ab...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.2 Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Eine Regelung zur Ausbildungsvergütung fehlt im Einkommensteuerrecht. Da § 3 EStG nur die steuerfreien Tatbestände positiv regelt, ist die Ausbildungsvergütung damit steuerrechtlich der normalen Arbeitsvergütung gleichgestellt. Allerdings greift bei vielen Auszubildenden der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, der im Jahr 2024 bei 11.604 EUR und damit ausgeh...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3.2 Entschädigungsversprechen

Nach § 17 Abs. 1 BBiG müssen Ausbildende eine angemessene Vergütung gewähren. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG verpflichtet den Ausbildenden, die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hieraus wird bereits deutlich, dass dem Auszubildenden keinerlei Kosten auferlegt werden dürfen, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen.[2] § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG stellt dies a...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.3 Tarifliche Übernahmeverpflichtung

In einigen Tarifverträgen (insbesondere im öffentlichen Dienst)[1] gibt es unterschiedlich ausgestaltete Übernahmeverpflichtungen. In der Regel bindet die jeweilige Tarifnorm nur den Arbeitgeber, der etwa einem vorab festgelegten Kontingent von Auszubildenden oder jedem Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen ein Angebot auf Abschluss eines – in der Regel befristeten...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 7 Nicht bestandene Prüfung

Ist die Prüfung nicht bestanden[1], sieht § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG gleichwohl die Erteilung eines Zeugnisses vor. Hier sieht die Musterprüfungsordnung stattdessen einen entsprechenden schriftlichen Bescheid vor. Hinweis § 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfungmehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5.2 Abschlussprüfung in 2 Teilen

Nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 BBiG kann die Ausbildungsordnung auch auf die Zwischenprüfung verzichten und stattdessen eine Durchführung der Abschlussprüfung in 2 Teilen vorsehen. Praxis-Beispiel Abschlussprüfung in 2 Teilen So bestimmt etwa die BankkflAusbV[1]: § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunktmehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.2 Eignung der Ausbildungsstätte

1.2.1 Voraussetzungen der Eignung Die Eignung wird durch Behörden normalerweise nicht überprüft oder in einem Verwaltungsverfahren festgestellt. Ausnahmen für den Bereich der Land- und Hauswirtschaft sind in § 27 Abs. 3 und 4 BBiG geregelt. Gleichwohl müssen die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 BBiG während des gesamten Ausbildungsverhältnisses vorliegen. Praxis-Beispiel Ungeeig...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Abschlussprüfung, Inhalt und Ablauf

5.1 Abschlussprüfung nach vorangegangener Zwischenprüfung Der gesetzliche Normalfall ist, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Zwischenprüfung stattfindet[1] und gegen Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung. Der potenzielle Prüfungsinhalt ergibt sich hierbei aus der jeweiligen Ausbildungsordnung. Denn es gilt ja nur, den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit[2] festz...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1 Vergütung ohne Arbeit

1.1 Grundlagen Die grundlegenden Vergütungsfragen wurden bereits abgehandelt. Im folgenden Abschnitt soll es vor allem um Leistungsstörungen gehen, also um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung entfällt oder trotz einer fehlenden Leistung durch den Auszubildenden erhalten bleibt. Vorab werden jedoch die steuer- und sozi...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4 Automatischer Übergang ins Arbeitsverhältnis

4.1 Grundlagen Ein automatischer Übergang ins Arbeitsverhältnis ist an sich nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber will offenbar beide Rechtsverhältnisse trennen und vermeiden, dass der Ausbildende wegen der Gefahr eines Arbeitsverhältnisses schon vor der Aufnahme eines Auszubildenden zurückschreckt. Auch wenn die Regelung wegen der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § ...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3 Bedeutung des Ausbilders

1.3.1 Grundlagen Die ausbildende Person ist für die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses von zentraler Bedeutung. § 28 Abs. 1 BBiG formuliert es so: "Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist". 1.3.2 Funktion des Ausbilders Der Ausbilder ist im Idealfall der Dreh- und Angelpunk...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2 Der weitere Ablauf und die Beendigung ohne Kündigung

2.1 Der Ablauf Die während der Ausbildung zu beachtenden Pflichten wurden bereits erläutert[1]. Ob und wie oft es institutionalisierte Gespräche zwischen Ausbildendem und Auszubildendem gibt und welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen es geben muss, hängt allein davon ab, wie sich das Ausbildungsverhältnis entwickelt. Beide Parteien haben sich dabei an den gesetzlichen Le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufwendungen zur Berufsausbildung (Abs 2).

Rn 13 Vom Anwendungsbereich dieser Norm ist nicht der Besuch allgemeinbildender Schulen erfasst, sondern nur solcher Einrichtungen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wie Universitäten, Fachhochschulen und berufliche Bildungseinrichtungen (HP/Lohmann § 2050 Rz 10) und damit um Studien-, Promotions- und Fachschulkosten abzudecken (Grüneberg/Weidlich § 2050...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8 Prozessuale Fragen

8.1 Grundlagen Die zuständige Stelle wird im Prüfungswesen als Träger hoheitlicher Gewalt tätig und erfüllt mit der Abnahme der Abschlussprüfung öffentliche Aufgaben. Wie bereits erwähnt, sind ihre jeweiligen Bescheide Verwaltungsakte gemäß § 35 Satz 1 VwVfG. Für Streitigkeiten ist damit regelmäßig der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben. 8.2 Vorgehen ge...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.10 Kündigung

Diese Vorschrift ist ebenfalls im Zuge von Änderungen des NachwG in § 11 BBiG aufgenommen worden. Die Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann, ergeben sich aus § 22 BBiG. Bei Erfüllung dieser Vorgabe geht es daher nicht um eine tatsächlich zu treffende Vertragsabrede, sondern lediglich um Transparenz im Hinblick auf die zwingenden gese...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.12 Ausbildungsnachweis

§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG begründet eine Verpflichtung für den Auszubildenden, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Da die Vorschrift sowohl einen schriftlichen als auch einen elektronischen Ausbildungsnachweis zulässt, muss die Form – ob elektronisch oder schriftlich – vereinbart werden und daher Gegenstand der Vertragsabfassung sein, woran § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 BBiG erinn...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.5 Ausbildungszeit

Als notwendiger Bestandteil der vom Auszubildenden geschuldeten Leistung muss nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit in der Vertragsniederschrift erwähnt werden. Dabei ist gegebenenfalls § 8 JArbSchG zu beachten. Die Dauer der wöchentlichen Ausbildungszeit wird normalerweise ebenfalls in der Vertragsabfassung oder im Tarifvert...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.1 Grundlagen

Ein automatischer Übergang ins Arbeitsverhältnis ist an sich nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber will offenbar beide Rechtsverhältnisse trennen und vermeiden, dass der Ausbildende wegen der Gefahr eines Arbeitsverhältnisses schon vor der Aufnahme eines Auszubildenden zurückschreckt. Auch wenn die Regelung wegen der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBf...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.4 Anhalten zum Berufsschulbesuch

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG muss der Ausbildende die Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten. Dies setzt einerseits ein aktives Verhalten voraus, das nicht nur darin bestehen darf, den Besuch der Berufsschule nicht zu behindern. Den Möglichkeiten des Ausbildenden sind allerdings hier Grenzen gesetzt, weil es keine gesetzliche Pflicht der Berufsschule gibt, den Au...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.8 Empfang der Vertragsabfassung bestätigen

§ 13 Satz 2 Nr. 8 BBiG ist eine Folgeregelung aus der "modernen" Neuregelung des § 11 Abs. 2 BBiG, wonach es keiner von beiden Seiten unterzeichneten Vertragsniederschrift, sondern nur noch einer elektronischen "Vertragsabfassung" bedarf. Die Verpflichtung zur Bestätigung des Empfangs ist unproblematisch, da der Auszubildende bzw. seine gesetzlichen Vertreter lediglich den E...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.5 Pflegliche Behandlung der Gegenstände

Auch die Regelung des § 13 Satz 2 Nr. 5 BBiG hat kaum eigenständige Bedeutung. Dass man das Eigentum seines Vertragspartners weder vorsätzlich noch fahrlässig beeinträchtigen darf, wäre auch ohne diese Regelung selbstverständliche Pflicht aus § 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB.mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 1 Zwischenprüfung

Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BBiG ist grundsätzlich eine Zwischenprüfung vorgesehen. Die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf hat die Rahmenbedingungen für die Zwischenprüfung zu regeln. Die Ausbildungsordnungen bestimmen beispielsweise, in welchem Zeitraum – bezogen auf den Ausbildungsmonat – die Zwischenprüfung stattzufinden hat und welche Gegenstände in ihr behandelt we...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.7 Tätigkeiten für den Ausbildungszweck

Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 BBiG enthält zunächst die mit § 13 BBiG korrespondierende Pflicht, Auszubildenden nur solche Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen. Die darüber hinausgehende Pflicht, den jeweiligen Auszubildenden nicht körperlich zu überfordern, bezieht sich auf das, was man dem einzelnen Auszubildenden in dessen aktueller Verfassung zumut...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 1 Vertragsabschluss

In § 10 Abs. 1 BBiG ist an sich recht unspektakulär geregelt, dass für die Begründung eines Ausbildungsverhältnisses ein entsprechender Vertragsabschluss erforderlich ist. Dabei ist eine fehlende Berechtigung des Ausbildenden hierzu unerheblich.[1] Das Gesetz stellt ebenfalls klar, dass Eltern Ausbildende ihres Kindes sein können.[2] Der Ausbildungsvertrag wird – wie jeder an...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.6 Beteiligung des Ausbildenden am Widerspruchs- und Klageverfahren

Der Ausbildende ist weder am Widerspruchs- noch am Klageverfahren zwangsläufig beteiligt. Gleichwohl kann er ein nicht unerhebliches Interesse daran haben, dass der Auszubildende zur Prüfung zugelassen wird und diese auch besteht. Hat beispielsweise der Ausbildende die Anmeldefrist zur Prüfung versäumt, könnten ihm Schadensersatzansprüche vonseiten des Auszubildenden drohen,...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.2.1 Voraussetzungen der Eignung

Die Eignung wird durch Behörden normalerweise nicht überprüft oder in einem Verwaltungsverfahren festgestellt. Ausnahmen für den Bereich der Land- und Hauswirtschaft sind in § 27 Abs. 3 und 4 BBiG geregelt. Gleichwohl müssen die Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 BBiG während des gesamten Ausbildungsverhältnisses vorliegen. Praxis-Beispiel Ungeeignetheit einer Ausbildungsstätte Da...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.2 Funktion des Ausbilders

Der Ausbilder ist im Idealfall der Dreh- und Angelpunkt für den Auszubildenden und damit Ansprechpartner für sämtliche Belange des Auszubildenden. Gleichzeitig ist er Lehrer und dafür zuständig, die Verpflichtungen des Ausbildenden aus § 14 BBiG zu erfüllen. Dazu gehört, den Auszubildenden am ersten Ausbildungstag durch den Betrieb zu führen und mit der Fach- und Personalabt...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.2 Das Befolgen von Weisungen und ihre ordnungsgemäße Ausführung

Bei den Bestimmungen in § 13 Satz 2 Nr. 1 und 3 BBiG ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur sorgfältigen Ausführung einer Aufgabe und zur Befolgung von Weisungen nur gilt, soweit das Direktionsrecht des Ausbildenden und der Ausbildungszweck die erteilte Weisung rechtfertigen. Hier zeigt sich, dass die Pflicht des Auszubildenden nach § 13 Satz 2 Nr. 1 BBiG mit den Pflich...mehr