Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.2 Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung

Die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG verlangt genauere Informationen über "Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung". Was dabei unter "Art" zu verstehen ist, wird nicht ganz klar, da damit schließlich nicht lediglich die Information darüber gemeint sein kann, für welchen Beruf ausgebildet werden soll. Letztlich wird man darin im Zus...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3 Laufendes Ausbildungsverhältnis, Pflichten des Auszubildenden

Die Pflichten von Auszubildenden können sich neben den bereits erwähnten vertraglichen Verpflichtungen aus verschiedenen Gesetzen ergeben. Zunächst gibt es einige Vorschriften im BBiG [1], welche bestimmte Pflichten konkret benennen. Darüber hinaus sieht § 10 Abs. 2 BBiG vor, dass die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften normalerweise auch auf Auszubildende anwendbar sind....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 4 Laufendes Ausbildungsverhältnis, Pflichten des Ausbildenden

Die Pflichten des Ausbildenden lassen sich leichter zusammenfassen. Diese stimmen in weiten Teilen mit den entsprechenden Rechten des Auszubildenden überein. So entspricht der Anspruch des Auszubildenden auf eine Ausbildungsvergütung der Verpflichtung des Ausbildenden zur Zahlung der Ausbildungsvergütung. Die in § 14 BBiG genannten Verpflichtungen korrespondieren ebenfalls i...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.3 Besuch der Berufsschule

Nach § 13 Satz 2 Nr. 2 BBiG müssen die Auszubildenden an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, für die sie nach § 15 BBiG freigestellt werden. Dies betrifft vor allem die festgelegten Zeiten zum Besuch der Berufsschule und die damit verbundenen notwendigen Fahrzeiten. Hinweis § 38 SchulG NRW[2] lautet: Zitatmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten VZ entweder durch Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder Anspruch auf Kindergeld nach dem X. Abschn

Rn. 210 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 S 1 EStG besagt, dass die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes sowie der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kindergeld nach dem X. Abschn bewirkt wird. Diese Aussage ist im Zusammenhang mit § 31 S 3 und S 4 ESt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631a BGB – Ausbildung und Beruf.

Gesetzestext 1In Angelegenheiten der Ausbildung und des Berufes nehmen die Eltern insb auf Eignung und Neigung des Kindes Rücksicht. 2Bestehen Zweifel, so soll der Rat eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person eingeholt werden. Rn 1 Die Vorschrift ist eine Ausprägung des Grundsatzes der partnerschaftlichen Erziehung (vgl § 1626 Rn 11).mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.2 Bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung (oder deren zweiter Teil[1]) nach dem Ende der vereinbarten Ausbildungszeit bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer.[2] Der Zeitraum zwischen dem vorgesehenen Ende des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfung bleibt folglich auch unbezahlt. Findet die Abschlussprüfung oder deren zweiter Teil davor statt und wir...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / Zusammenfassung

Überblick Das überragende Ziel aller Berufsausbildungen ist, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Hierfür ist i. d. R. eine Zwischenprüfung vorgesehen, bevor am Ende des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung auf dem Plan steht. Da die einzelnen Regelungen zum Prüfungswesen an unterschiedlichen Stellen normiert sind, soll dieser Beitrag einen Überblick über ...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.1 Vollzeitausbildung

Wie bereits im Beitrag "Berufsausbildung: (Rechtliche) Grundlagen"[1] erwähnt, richtet sich die Dauer eines Vollzeitausbildungsverhältnisses nach der für jeden Beruf erlassenen Ausbildungsordnung . Hieran muss sich der Vertrag orientieren, da ansonsten eine Eintragung in das Verzeichnis nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG abgelehnt werden muss. Soweit die Ausbildungsordnung gemäß § 5...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.3 Beginn und Dauer

Anknüpfend an die Art der Ausbildung, sind Beginn und Dauer der Ausbildung in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Spätestens hier ist also die normale oder gegebenenfalls verlängerte[2] oder verkürzte Dauer[3] zu dokumentieren. Da das Ende des Ausbildungsverhältnisses gesetzlich durch § 21 BBiG bestimmt ist, bedarf es hierzu keiner Regelung im Vertrag. Eine Klausel, wonach da...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.2 Teilzeitausbildung

§ 7a Abs. 1 Satz 1 BBiG lässt seit 2020[1] eine Teilzeitausbildung zu, ohne dass diese an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre. Früher war für eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Abs. 1. Satz 2 BBiG a. F. ein berechtigtes Interesse des Auszubildenden erforderlich. Anders als beispielsweise in § 8 TzBfG besteht vonseiten des Auszubildenden jedoch kein einklagbarer Anspruch auf...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.3 Nicht bestandene Abschlussprüfung

Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so endet das Ausbildungsverhältnis an sich ebenfalls mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Der Auszubildende kann allerdings in einem solchen Fall gemäß § 21 Abs. 3 BBiG verlangen, dass sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr, verlängert. Das Gesetz sieht für das Verlängerungsve...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / Zusammenfassung

Überblick Normalerweise läuft ein Ausbildungsverhältnis für die festgelegte Zeit und endet mit Bestehen oder im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Beitrag erläutert neben den wichtigsten Abläufen für die erste Zeit der praktischen Ausbildung auch die Ermittlung der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sowie vor allem die verschiedenen Variant...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 3.1 Beschränkung in der Berufsfreiheit

Nach § 12 BBiG ist eine Vereinbarung nichtig, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt. Von der Norm erfasst ist zunächst nur eine unmittelbare Beschränkung der beruflichen Tätigkeit nach Ende der Ausbildung. Damit sind Regelungen gemeint, die es dem Auszubildenden verbieten, nach...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.1 Der Ablauf

Die während der Ausbildung zu beachtenden Pflichten wurden bereits erläutert[1]. Ob und wie oft es institutionalisierte Gespräche zwischen Ausbildendem und Auszubildendem gibt und welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen es geben muss, hängt allein davon ab, wie sich das Ausbildungsverhältnis entwickelt. Beide Parteien haben sich dabei an den gesetzlichen Leitlinien[2] zu...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.5 Urlaub

Keine Besonderheiten bestehen in Ausbildungsverhältnissen an sich im Hinblick auf den Urlaubsanspruch.[1] Klar ist, dass auch schwerbehinderte Auszubildende [2] einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 SGB IX haben. Für jugendliche Auszubildende gilt freilich § 19 JArbSchG, wonach sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch haben....mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.2 Weiterarbeit gemäß § 24 BBiG

Die zentrale Ausnahme stellt § 24 BBiG dar. Die Vorschrift lautet: "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet." Diese Norm hat verwandte Vorschriften in § 625 BGB und § 15 Abs. 6 TzBfG. Damit die Rechtsfolge des A...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.3 Ausbildungsmittel und Prüfungsgebühren

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG beschreibt die mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG korrespondierende Pflicht, dass dem Auszubildenden die notwendigen Mittel für die Ausbildung und Prüfung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dass etwaige Prüfungsgebühren vom Ausbildenden übernommen werden müssen, ergibt sich zusätzlich aus § 37 Abs. 4 BBiG. Hinweis Digitales mobiles Ausbilden Wegen d...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.8 Überstunden

Diese relativ neue Norm[2], deren Inhalt man recht zwanglos auch unter § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG hätte fassen können, zwingt zur Transparenz im Hinblick auf Regelungen zu Überstunden. Diese Norm ist insofern etwas überraschend, weil Auszubildende an sich nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus folgender Überlegung: Da Auszubildenden w...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4 Zulassung zur Prüfung

Nach § 43 Abs. 1 BBiG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 6 Bestandene Prüfung

Ist die Prüfung bestanden, ist dem Prüfling gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 BBiG ein Zeugnis auszustellen. Die Prüfungsordnungen sehen hier – soweit ersichtlich – ein standardisiertes Zeugnis vor. § 27 der Musterprüfungsordnung bestimmt detailliert die notwendigen Inhalte.[1] § 37 Abs. 3 BBiG enthält die Verpflichtung, dem Zeugnis auf Antrag eine englischsprachige und eine französi...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4.3 Weitere Wiederholungsprüfung

Die Rechtsprechung lässt es auch zu, dass innerhalb der Jahresfrist eine weitere Wiederholungsprüfung abgelegt werden kann, wenn dies nach nicht bestandener Prüfung wiederum unverzüglich verlangt wird.[1] Dadurch werden § 21 Abs. 3 BBiG und § 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG in gewisser Weise harmonisiert, da dort eine 2-malige Wiederholung vorgesehen ist. Zu beachten ist in diesem Fall...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 4.2 Geeignete Ausbilder

Dem Gesetzgeber ist wichtig, dass nur geeignete Ausbilder die Ausbildung durchführen. Dabei wird die Eignung der Ausbildungsstätte, die ein entsprechendes Anerkennungsverfahren voraussetzt[2], hier vorausgesetzt. Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG verweist vielmehr auf §§ 28–30 BBiG, wonach ein Ausbilder meist über mindestens diejenige Qualifikation verfügen muss, für...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.1 Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit

Über allem steht die Pflicht des Auszubildenden, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die "berufliche Handlungsfähigkeit" ist alleiniges Ziel der Ausbildung und gemäß § 38 Satz 1 BBiG auch einziger Gegenstand der Abschlussprüfung. Die 8 beispielhaft ("insbesondere") erwähnten Pflichten des Satzes 2 sind alles...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 3.3 Vertragsstrafen

Während Vertragsstrafen in Arbeitsverhältnissen lediglich der Klauselkontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterliegen[2], verbietet § 12 Abs. 2 Nr. 2 BBiG Vertragsstrafen zulasten von Auszubildenden vollständig. Derartige Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Hinweis Ausnahme Wird – nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BBiG zulässig – in den letzten 6 Monaten des laufenden Ausbildungsverhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1 Pflichten aus dem BBiG

Zentrale Norm für die Pflichten des Auszubildenden im BBiG ist dessen § 13. Die Vorschrift lautet: Zitat Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, an Ausbil...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.1 Grundlagen

Der Zeitpunkt des Ausbildungsendes hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Bestehens (oder endgültigen Nichtbestehens) der Abschlussprüfung ab. Dabei wird das Ausbildungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum[1] begründet. Ob das Ausbildungsverhältnis tatsächlich zu diesem Zeitpunkt endet und ob sich danach ein Arbeitsverhältnis anschließt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.7 Vergütung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist die "Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt", in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Während außerhalb von Arbeitsverhältnissen ein Vertragsschluss ohne Vereinbarung der wesentlichen Bestandteile des Vertrags im Zweifel nicht angenommen werden ka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4 Durchführung der Verlängerung nach § 21 Abs. 3 BBiG

3.4.1 Beginn der Verlängerung Die "Verlängerung" beginnt bei Geltendmachung vor Beendigung der ursprünglichen Ausbildungszeit nahtlos am Tag nach dem ursprünglich vorgesehenen Ausbildungsende. Bei einem späteren wirksamen Verlangen beginnt sie mit dem Zugang des Verlangens.[1] 3.4.2 Reguläres Ende der Verlängerung Das Gesetz sieht im Fall der Verlängerung 2 mögliche Endzeitpunk...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4.4 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen gemäß § 78a BetrVG

Die Norm enthält Sonderregelungen für Mitglieder betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. § 78a BetrVG gilt für Auszubildende, die gleichzeitig Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder des Betriebsrats oder einer weiteren im Gesetz genannten Arbeitnehmervertretung sind. § 78a Abs. 3 BetrVG erweitert den Anwendungsbereich auch auf solche Auszubildende, deren Amts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 4.1 Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit

Wie bereits dargestellt, ist dem Gesetzgeber die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit besonders wichtig. Dazu implementiert § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG auch die organisatorische Pflicht des Ausbildenden, die Ausbildung "planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert" durchzuführen. In der Praxis dürfte dies manchmal nicht mehr sein als ein wirkungsloser Appell des Gesetzge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 4.5 Charakterliche Förderung

Der Begriff "charakterliche Förderung" beschreibt das, was früher mit dem "Erziehungszweck" der Ausbildung bezeichnet wurde. Die Norm spielt normalerweise allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob ein Verhalten, welches der Ausbildende zum Anlass für eine fristlose Kündigung gemäß § 22 BBiG genommen hat, eher noch Ausdruck einer bestimmten charakterlichen Unreife ist. In der F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.8 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 18 BBiG regelt die Berechnung und Fälligkeit der Vergütung. Diese Vorschrift ist nicht nur wegen ihres zwingenden Charakters[1] von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil es in Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Überlegungen zur Bemessung der Vergütung insbesondere bei Urlaub, Annahmeverzug[2] und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[3] gibt. § 18 BBiG gibt dagegen für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.6 Probezeit

Gemäß § 20 Satz 2 BBiG ist zwischen den Vertragsparteien eines Ausbildungsvertrags zwingend eine Probezeit zu vereinbaren, die zwischen 1 und 4 Monaten liegen muss. Eine Abweichung hiervon ist gemäß § 25 BBiG unwirksam.[2] Praxis-Beispiel Probezeit von 5 Monaten Wird eine Probezeit von 5 Monaten vereinbart, wäre eine Kündigung, die nach 4 Monaten und 2 Tagen ausgesprochen wird...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.1 Name und Anschrift

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG müssen Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter der Vertragsabfassung zu entnehmen sein. Das ist eher eine Selbstverständlichkeit.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig 3 Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstagen Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / Zusammenfassung

Überblick Da es sich bei der Vereinbarung zwischen Ausbildendem und Auszubildendem, eine Berufsausbildung gemeinsam durchzuführen, um einen Vertrag[1] handelt, ist offensichtlich, dass das Berufsausbildungsverhältnis durch verschiedene Rechte und Pflichten ausgeformt wird. Ist das Arbeitsrecht schon überwiegend dadurch gekennzeichnet, dass zivilrechtliche Normen aufgrund des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.4 Ausbildungsstätte und Berufsschule

Im Regelfall dürfte es keine Schwierigkeiten bereiten, die Anschriften der Ausbildungsstätte und der Berufsschule mitzuteilen. Kann allerdings eine Ausbildungsstätte bestimmte Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermitteln, so darf sie mit einer anderen Ausbildungsstätte kooperieren und dadurch eine Berufsausbildung überhaupt erst ermöglichen.[2] Phasen, die in der anderen A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.9 Urlaub

Die Dauer des Urlaubs muss in der Vertragsabfassung ebenfalls geregelt bzw. transparent gemacht werden. Obwohl nach § 2 Satz 1 BUrlG Auszubildende vom BUrlG unmittelbar erfasst werden, bedarf es hier mithin einer (mindestens) klarstellenden Regelung, dass etwa der gesetzliche Mindesturlaub im Umfang von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) besteht.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.1 Grundlagen

Die ausbildende Person ist für die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses von zentraler Bedeutung. § 28 Abs. 1 BBiG formuliert es so: "Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist".mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 3 Verbotene Vertragsinhalte

Was in Arbeitsverträgen sittenwidrig[1] oder gesetzeswidrig[2] ist oder gegen die Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. verstößt, ist auch in Ausbildungsverträgen nicht zulässig. Insbesondere § 12 BBiG führt darüber hinaus einige potenzielle Vertragsklauseln auf, die in Ausbildungsverhältnissen verboten sind. 3.1 Beschränkung in der Berufsfreiheit[1] Nach § 12 BBiG ist eine Vereinba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4.1 Beginn der Verlängerung

Die "Verlängerung" beginnt bei Geltendmachung vor Beendigung der ursprünglichen Ausbildungszeit nahtlos am Tag nach dem ursprünglich vorgesehenen Ausbildungsende. Bei einem späteren wirksamen Verlangen beginnt sie mit dem Zugang des Verlangens.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vergütung... / 1.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

Bei der Entgeltfortzahlung besteht kein Unterschied zu Arbeitsverhältnissen, da das EFZG auch auf Ausbildungsverhältnisse uneingeschränkt anwendbar ist.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XV. Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung oder Erststudium (§ 4 Abs 9 EStG) (Nacke)

Schrifttum: Fischer, Neuregelung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG) vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592), jurisPR-SteuerR 2/2012 Anm 1; Nacke, Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG, StBW 2012, 25; Nacke, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 3.1.7 Ausbildungsnachweis führen

Auch die Führung eines Ausbildungsnachweises, ob nun schriftlich oder elektronisch, gehört zu den Pflichten des Auszubildenden. Der Ausbildungsnachweis (mit der Unterschrift des Ausbildenden und des Auszubildenden) ist dabei nicht nur notwendiges (schriftliches oder elektronisches) Dokument für die Zulassung zur Abschlussprüfung[2], vielmehr dient das Führen des Ausbildungsn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / Zusammenfassung

Überblick Schon Arbeitsverträge sind aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes in verschiedener Weise reglementiert, wobei Gesetzesverstöße meist nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags führen, sondern nur zur Nichtigkeit der verbotenen Klausel. Da die Normen des allgemeinen Arbeitsrechts meist auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung finden[1], gelten in Ausbildungsverhältnissen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.11 Tarifverträge

Auch diese Vorschrift verpflichtet an sich lediglich – wie das NachwG – zur Transparenz im Hinblick auf die (ohnehin) anzuwendenden Tarifverträge. Viel häufiger und im Ausbildungsvertrag zu regeln wäre eine Klausel, durch welche die entsprechenden Tarifverträge überhaupt erst anwendbar werden, mithin eine auch in Arbeitsverträgen übliche Bezugnahmeklausel. Solche sind auch i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf und Dauer

Zusammenfassung Überblick Normalerweise läuft ein Ausbildungsverhältnis für die festgelegte Zeit und endet mit Bestehen oder im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Dieser Beitrag erläutert neben den wichtigsten Abläufen für die erste Zeit der praktischen Ausbildung auch die Ermittlung der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sowie vor allem die versch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 5 Zeugnis

Anders als im Fall von § 109 Abs. 1 Satz 1 GewO setzt der Zeugnisanspruch nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG an sich kein entsprechendes Verlangen des Auszubildenden voraus. Da der Auszubildende allerdings ein Wahlrecht zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis[1] und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis[2] hat, darf der Ausbildende ein entsprechendes Verlangen des Auszubilde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Ablauf un... / 3.4.2 Reguläres Ende der Verlängerung

Das Gesetz sieht im Fall der Verlängerung 2 mögliche Endzeitpunkte vor. Primär ist es die nächstmögliche Wiederholungsprüfung, wobei damit wiederum die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gemeint ist.[1] Nur wenn die nächstmögliche Wiederholungsprüfung später als 1 Jahr nach dem Verlängerungszeitpunkt liegt, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um 1 Jahr. Achtung Weitera...mehr