Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungsförderung

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB III § 75a Vorpha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) mit Wirkung zum 29.5.2020 in das SGB III eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 teilweise von § 85 nach § 180 überführt worden. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004 wurde § 85 Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 21 trat in seiner heutigen Konstellation im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX am 1.7.2001 in Kraft; zu diesem Zeitpunkt wurden nämlich die in den unterschiedlichen Gesetzbüchern geregelten rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsvorschriften für das Übergangsgeld in einem Gesetzbuch (SGB IX) zusammengefasst. Deshalb verweist Abs. 1 zur Höhe und Berechnu...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.3 Ausschlussgründe

Rz. 21 Abs. 3 enthält Ausschlusstatbestände, bei deren Vorliegen eine Weiterbildungsmaßnahme – wenn nicht ein Fall nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt – nicht von der Zertifizierungsstelle zugelassen werden darf. Damit wird der Charakter der beruflichen Weiterbildung, nämlich die auf vorhandenen Berufskenntnissen aufbauende Vermittlung weiteren beruflichen Wissens gesichert. Ein Aus...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.4 Außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt – Verlängerung der Bezugsdauer (Abs. 4)

Rz. 17 Abs. 4 ist erst im Rahmen der Ausschussberatungen zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung eingefügt worden (vgl. BT-Drs. 19/18753, damals als Abs. 1a). Nach Abs. 4 wird die Bundesregierung ermächtigt, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt die Bezugsdauer des ...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.2.1 Berufliche Qualifikation

Rz. 14 Abs. 2 sichert die arbeitsmarktpolitisch mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung verbundenen Ziele. Demnach werden Maßnahmen nur zur Förderung zugelassen, wenn ihre Ziele eine berufliche Weiterbildung zum Gegenstand haben. Dafür bietet der Gesetzgeber 3 Alternativen an, von denen eine zwingend gegeben sein muss. Dabei entspricht es der beruflichen Weiterbildun...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wurde früher insbesondere durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (in geänderter Fassung seit 1.4.2012 § 184) erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung v. 16.6.2004 (BGBl. I S. 1100) ergänzt bzw. p...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2.2 Angaben für nichtsteuerliche Zwecke

Rz. 17 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz der steuerlichen Relevanz der geforderten Angaben (Rz. 15) normiert § 150 Abs. 5 AO insoweit, als in die Vordrucke auch Fragen aufgenommen werden können, die für steuerstatistische Zwecke erforderlich sind.[1] Der Erklärungspflichtige ist selbst dann zur Beantwortung der Fragen verpflichtet, wenn die Finanzbehörde die Angaben auch au...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.3 Beratung (Abs. 2)

Rz. 27 Die bislang normierte Beratungspflicht des SGB I trägt durch die spezialgesetzliche Regelung in § 14 den Besonderheiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rechnung. Die Formulierung des neuen Abs. 2 weicht explizit von der allgemeinen Formulierung der Beratungsaufgabe des § 14 SGB I ab bzw. erweitert diese. Dies bedeutet für die gemeinsamen Einrichtungen eine in...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 45 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 mit anderem Inhalt in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2921) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 1. Pfändbarkeit

Rz. 32 Laufende Geldleistungen nach dem SGB (soweit sie nicht gesetzlich unpfändbar oder nur bedingt pfändbar sind) können uneingeschränkt wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (§ 54 Abs. 4 SGB I). Sie unterliegen den pauschalierten Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO ohne Abschläge für Minderbedarf.[17] Rz. 33 Zu den typischen laufenden Geldleistungen gehören z.B.:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Sitzungen

Rz. 2 Die Grundregeln über die Organisation des Betriebsrats und dessen Geschäftsführung sind auf den Wirtschaftsausschuss entsprechend anzuwenden.[1] Nach § 108 Abs. 1 BetrVG soll der Wirtschaftsausschuss monatlich einmal zusammentreten. Diese Regelung ist allerdings nicht zwingend. Von diesem Turnus kann also abgewichen werden. Die Sitzungen können häufiger oder seltener s...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistie...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB II eingefügt.mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft zunächst Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie unterfallen der Förderungsvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Die Regelungen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen enthält das Dritte Kapitel, Dritter Abschnitt, Vierter Unterabschnitt des SGB III (§§ 73 bis 80 SGB III). Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung i...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rz. 8 Die Vorschrift definiert die Leistungen, die Auszubildende gleichwohl nach dem SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, obwohl sie gem. § 7 Abs. 5 von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeschlossen sind, weil sie eine Ausbildung absolvieren, die im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist. Dasselbe gilt in F...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die für die Auszubildenden, die nach § 7 Abs. 5 keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und bei denen die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 nicht angewendet werden können, möglichen Leistungen systematisch zusammengefasst. Insoweit stellt die Vorschrift auch eine Ergänzung zu § 7 Abs. 6 dar. Damit wird die Ausbildungsförderung auch durch Leistungen de...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.5 Darlehen bei Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 24 Darlehen an Auszubildende, die keinen Anspruch auf Bürgergeld und Sozialgeld haben, können während der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden, da die Ausbildungsförderung regelmäßig nicht höher ist als das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Deshalb sind Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Abs. 3 abweichend von Abs. 4 Satz 1 erst nach Abschluss der Ausbild...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 neu gefasst. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.1 Rechtstechnische Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) wurde ein neuer § 82 in das SGB II eingefügt (später geändert durch das Beschäftigungssicherungsgesetz v. 3.12.2020, BGBl. I S. 2691). Rz. 4 Durch Art. 29 Nr. 1 und 6 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entsc...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Anspruch auf Ausbildungsförderung

Rz. 819 Neben dem Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann für den Berechtigten ein Anspruch auf öffentlich-rechtliche Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder dem SGB II (AFG) bestehen. Die Anspruchsvoraussetzungen differieren zu den Ansprüchen nach § 1575 BGB. BAföG-Leistungen werden z.B. nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gewährt, Leistungen nach dem SGB III nur unt...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 3 F und M, seit 20 Jahren ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M kürzlich zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem Grundstück errichtet wo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. BAföG-Leistungen

Rz. 57 Auch BAföG-Leistungen sind als unterhaltsrechtliches Einkommen anzurechnen und mindern damit die Bedürftigkeit des Auszubildenden bzw. Studenten, soweit sie als Regelleistungen bezogen werden. Der Unterhaltsberechtigte ist gehalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Rz. 58 Das gilt auch, wenn die Förderung nur darlehensweise erfolgt.[75] Das Darlehen[76] (50 % de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 1.3 Antrag/Mitwirkungspflicht

Die Hilfen für junge Volljährige müssen nicht beantragt werden. Die Bereitschaft des jungen Menschen, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken, ist nicht notwendig. Das betont das Verwaltungsgericht des Saarlandes[1] und stellt klar, dass ein gewisser Veränderungswunsch des jungen Volljährigen und ein bei ihm erkennbarer Leidensdruck für den Einstieg in die Maßnahme sprechen. Hinw...mehr

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FF 02/2022, Ausbildungsunte... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, den Vater des Studierenden […], im Wege der Stufenklage auf Ausbildungsunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit von Oktober 2016 bis September 2019 in Anspruch. [2] Der im Jahre 1991 geborene Sohn des Antragsgegners besuchte nach Erlangen seines Realschulabschlusses im Jahre 2008 die Fachoberschule mit dem Sch...mehr

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Jansen, SGB III § 111a Förd... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt worden. Zuletzt ist die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Förder...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde als § 216b durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in den Zehnten Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III eingefügt. Mit dem Transferkurzarbeitergeld ist das bis dahin gewährte strukturelle Kurzarbeitergeld (Kug) in einer betriebsorganisatorisch eige...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 216a mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) dem Vierten Kapitel des SGB III über Leistungen an Arbeitnehmer (neuer Zehnter Abschnitt mit der Überschrift "Transferleistungen") angefügt. Mit dem Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung v. 23.4.2004 (BGB...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der im früheren Gesetzestext verwandte Begriff der "überbetrieblichen" Ausbildung wird nunmehr vom Terminus "außerbetrieblich" ersetzt. Eine Änderung oder gar Ausweitung des Förderungsbereichs ist damit nicht verbunden. Ziel ist es vielmehr, zwischen der "außerbetrieblichen" Vollausbildung einerseits und der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung andererseits begriff...mehr

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Sauer, SGB III § 77 Sonstige Förderungsvoraussetzungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift war bis zum 31.3.2012 in § 244 a. F. enthalten. § 244 a. F. enthielt in ihrer bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung Einzelheiten der Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) sind nun in der Vorschrift die sonstigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.2 Anerkannte Ausbildungsberufe

Rz. 8 Nach Abs. 1 ist eine berufliche Ausbildung förderungsfähig, wenn sie in einem nach den Berufsbildungsgesetz, der Handwerkordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Altenpflegegesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Die betriebliche Ausbildung umfass...mehr

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Sauer, SGB III § 74 Assisti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG zum 1.1.1998 als § 240 a. F. in das SGB III eingefügt worden. Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Nr. 2 in § 240 a. F. eingefügt worden, in der die Förderung für besonders benachteiligte Jugendliche enthalten war, die keine Beschäftig...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des AFRG v. 24.3.1997 zum 1.1.1999 als § 59 in das SGB III eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. S. 2917) ist § 59 in Nr. 3 a. F. geändert worden. Dort ist das Wort "Lehrgangskosten" durch das Wort "Maßnahmekosten" ersetzt worden. Diese redaktionelle Änderung ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde als § 241 a.F durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2004 und redaktionell durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Danach wurde § 241 a. F. durch das Vierte Gesetz zur Änderung de...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgeset...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) ist der Gesetzgeber zur Technik der Verweisung zurückgekehrt. Alle Bedarfssätze sind also nunmehr wieder aus dem BAföG zu entnehmen; lediglich die vom BAföG-Recht abweichenden Beträge werden im SGB III ausgewiesen. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 1.1.2002 A...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.2 Unterbringung im Wohnheim oder Internat (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 bezieht sich auf die in einem Wohnheim/Internat untergebrachten Lehrlinge. Von einem Wohnheim im Sinne dieser Vorschrift ist dann auszugehen, wenn es sich um eine "institutionalisierte Einrichtung" handelt, also insbesondere Jugendwohnheime, Außenwohngruppen, betreute Wohnungen und Wohngemeinschaften, sofern diese von einem Träger der Jugendhilfe bzw. Jugendsoz...mehr