Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 3 Der Miterbe / c) Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 96 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft oder Rechnungslegung ist grundsätzlich unzulässig.[95] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn Durchsetzung oder wenigstens Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemacht...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 7. Ergänzung der Auskunft

Rz. 215 Grundsätzlich besteht bei Zweifeln wegen der Vollständigkeit oder Richtigkeit der erteilten Auskunft kein Anspruch auf Ergänzung. Gemäß §§ 260 Abs. 2, 889 Abs. 1 ZPO muss vielmehr der Auskunftsschuldner auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskunft aufgefordert werden. Ein Anspruch auf Ergänzung der Ausk...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Die einzelnen Stufenanträge

Rz. 45 In den einzelnen Stufen können folgende Anträge gestellt werden:mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Verfahrensfragen

Rz. 80 Das Gericht prüft nicht von Amts wegen eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs, vielmehr muss der Betroffene eine Rüge erheben. Die Rügeschrift muss beim Ausgangsgericht binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingereicht werden, § 321a Abs. 2 ZPO. Die Frist beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, weil erst dann festgestellt werden kann, ob das rech...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 4. Auskunfts- und Mitwirkungsanspruch der Versorgungsträger gegen die Ehegatten nach § 4 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 23 Damit sie ihre Verpflichtungen nach § 4 Abs. 3 VersAusglG erfüllen können, können die Versorgungsträger die erforderlichen Auskünfte von den Ehegatten, deren Hinterbliebenen und Erben sowie von den anderen Versorgungsträgern verlangen (§ 4 Abs. 3 VersAusglG). Das betrifft v.a. die Konstellation, dass ein Versorgungsträger die Höhe der auszugleichenden Versorgung nicht...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Besonderheiten beim Zwangsvollstreckungsantrag

Rz. 52 Die Vollstreckung eines Zwangsgeldes erfolgt nicht zugunsten des Gläubigers, sondern vielmehr zugunsten der Staatskasse nach den Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen nach §§ 803–882a ZPO. Die Beitreibung des Zwangsgeldes folgt somit entweder durch den Gerichtsvollzieher oder aber aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch da...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Auskunftserteilung – unvertretbare Handlung

Rz. 82 Die Vollstreckung des Auskunftstitels erfolgt als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO, die Vollstreckung der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 889 ZPO, d.h. erforderlichenfalls auch nach § 888 ZPO.[75] Rz. 83 Hinweis Kommt der Schuldner der Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung freiwillig nach, so handelt es sich u...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / a) Allgemeines

Rz. 159 Ist die Gefahr der Verjährung der Pflichtteilsansprüche nicht gegeben, weil beispielsweise eine Verjährungsverlängerungsvereinbarung getroffen wurde, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunftsklage erheben.[290] Muss anschließend Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Inhaltlich ist der Klagantrag...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / d) Regelungsverfügung

Rz. 186 Die Regelungsverfügung soll eine einstweilige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln. Durch eine Regelungsverfügung können z.B. Auskunftsansprüche gesichert werden. Ebenso kann durch eine Regelungsverfügung die vorläufige Regelung des Besitzes angeordnet werden, wenn z.B. Erben mit Dritten darüber streiten, ob der Gegenstand in den Nachlass fällt oder a...mehr

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§ 3 Der Miterbe / c) Einwand der erteilten Auskunft

Rz. 86 Nicht selten wendet der Vollstreckungsschuldner ein, er habe erfüllt, d.h. die Auskunft ordnungsgemäß erteilt. Es ist streitig, ob dieser Einwand im Verfahren nach § 888 ZPO zu behandeln ist oder eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO erhoben werden muss. Der Einwand der erteilten Auskunft ist grundsätzlich nach § 767 ZPO geltend zu machen, er kann jedoch auch im...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 13 Voraussetzung für alle in § 4 VersAusglG genannten Rechte ist nur, dass die begehrte Auskunft für den Versorgungsausgleich erforderlich ist. Gemeint ist damit, dass ein rechtliches Interesse an der Auskunft im Hinblick auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung, nach der Scheidung, die Anpassung oder Abänderung einer Versorgungsausgleichsentschei...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 7. Die Auskunft im Zugewinnausgleich

Rz. 57 Die Auskunftspflichten sind in § 1379 BGB gesetzlich geregelt. Insoweit bedarf es einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung zunächst nicht. Allerdings können ergänzende oder modifizierende Klauseln im Einzelfall sach- und interessengerecht sein. Hierbei ist zunächst zu beachten, dassmehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Allgemeines

Rz. 91 Zwischen der Prozessdauer und der Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes besteht in der Praxis ein enger Zusammenhang: Je länger Prozesse dauern, umso wichtiger wird die Möglichkeit eines vorläufigen Rechtsschutzes. Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht eine besonders schnelle Durchsetzung eines materiellrechtlichen Anspruchs, sondern dem Grundsatz nach al...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Erledigung der Hauptsache

Rz. 72 Ergibt sich nach Erteilung der Auskunft, dass von Anfang an kein Zahlungs- oder Herausgabeanspruch bestanden hat, so ist fraglich, wer die Kosten zu tragen hat. Eine Erledigung der Hauptsache liegt nicht vor, wenn bei der Stufenklage die erteilte Auskunft zu dem Ergebnis führt, dass ein Zahlungs- bzw. Herausgabeanspruch nicht besteht. Vielmehr war in diesem Fall der u...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 8. Übergang der Auskunftsverpflichtung auf die Erben als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 39 BGH:[56] Zitat Ebenso wie nicht alle Vermögensgegenstände des Erblassers vererblich sind (z.B. Nießbrauch, vgl. § 1061 BGB), gibt es freilich auch Verpflichtungen, die mit dem Tode des Schuldners erlöschen und nicht vererbt werden. Das ist aber im Bereich des Zivilrechts auf Ausnahmefälle beschränkt (Lange/Kuchinke, Erbrecht 2. Aufl. § 49 II 1 d); MüKo/Siegmann § 1967 R...mehr

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§ 8 Aktiv- und Passivprozes... / 4. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 58 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung z.B.:mehr

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§ 3 Der Miterbe / Literaturtipps

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / (2) Beratungs- und Unterstützungsansprüche sonstiger Personen

Rz. 29 Neben Kindern und Jugendlichen sieht § 18 Abs. 3 S. 3 SGB VIII auch für sonstige Personen eine Beratung und Unterstützung zur Umsetzung von Umgangskontakten vor. Diese richten sich an den umgangsberechtigten Elternteil, an umgangsberechtigte Personen im Sinne des § 1685 BGB und § 1686a BGB (vgl. hierzu § 2 Rdn 113 ff.) sowie an Personen, die durch das geltend gemachte...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / a) Voraussetzungen

Rz. 118 Ein Vermächtnis begründet einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung des zugewendeten Geldes gemäß § 2147 BGB oder die Leistungen des vermachten Gegenstandes.[122] Vermächtnisse können in unterschiedlichster Form gegeben sein (vgl. § 5 in diesem Buch Ansprüche des Erben – Nacherbe). Nach § 2176 BGB gilt das Vermächtnis als mit dem Erbfall angefallen. Dies gilt nach ...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 3. Klagepflegschaft (§ 1961 BGB)

Rz. 142 Da vor der Annahme der Erbschaft eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs gegen den Erben nicht möglich ist, vgl. § 1958 BGB, kann mit der Klagepflegschaft erreicht werden, dass bereits vor der Annahme durch die Erben ein Anspruch gerichtlich gegen den "Nachlass" geltend gemacht werden kann. Gerade dann, wenn der Erbe im Ausland wohnt, ist der Antrag auf Klagep...mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Vorläufiger Rechtsschutz für den Herausgabeanspruch

Rz. 98 Eine Leistungsverfügung in Bezug auf erbrechtliche Herausgabeansprüche kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Sache zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[97] Bei erbrechtlichen Sachverhalten geht es häufig um die Nutzung eines Gegenstandes durch einen anderen als den endgültigen Rechtsinh...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / III. Übersicht über die Gerichtsstände

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Zwangsmittel

Rz. 49 Als Zwangsmittel kommt ein Zwangsgeld oder eine Zwangshaft in Betracht. Dabei kann die Zwangshaft nur dann sofort angeordnet werden, wenn eindeutig feststeht, dass eine Zwangsgeldanordnung wirkungslos bleibt. Dementsprechend wird eine Zwangshaft lediglich dann angeordnet, wenn zuvor die Anordnung von Zwangsgeld erfolglos geblieben ist oder aber der Schuldner vermögens...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 7. Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 4a RVG

Rz. 42 Nach § 4a RVG ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Einzelfall möglich.[44] § 4a RVG verweist zunächst für die Begriffsbestimmung "Erfolgshonorar" auf § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO: Zitat (…) (2) Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt ...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 3. Übersicht über einzelne Gegenstandswerte

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§ 3 Der Miterbe / V. Wertermittlungsanspruch bei "überquotaler" Teilungsanordnung

Rz. 145 Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urt. v. 25.1.2000[142] einen für die Praxis nicht unbedeutenden Wertermittlungsanspruch bei einer vom Erblasser verfügten sog. überquotalen Teilungsanordnung zugesprochen. Zum Sachverhalt: Der verwitwete Vater hinterließ zwei Söhne, die er in einem notariellen Testament je hälftig zu seinen Erben eingesetzt hat. Darüber hina...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 3. Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 1385, 1386 BGB)

a) Abgesehen davon, dass die entsprechenden Normen neu aufgeteilt wurden, liegen die begrüßenswerten Verbesserungen vor allen Dingen darin, dass nunmehr bereits das befürchtete Fehlverhalten gem. § 1375 BGB bzw. § 1365 BGB sanktioniert werden kann. Nach altem Recht musste erst einmal "das Kind in den Brunnen gefallen sein", bevor entsprechende Maßnahmen ergriffen werden konn...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 6. Einführung eines negativen Anfangsvermögens

a) Immer wieder wurde insbesondere bei den Deutschen Familiengerichtstagen die Ungerechtigkeit der Regelung des § 1374 BGB beklagt.[32] Nach "altem" Recht gab es kein negatives Anfangsvermögen. Selbst bei einem Schuldenberg war dies lediglich mit 0 EUR anzusetzen. Die Folge war: Sofern ein Ehegatte während der Ehe Schulden abbaute und damit "Vermögen" bildete, war dies zugew...mehr

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§ 6 Bestimmung des Ehezeita... / cc) Auswirkungen bei Anrechten mit Leistungs- und Steigerungszahlen

Rz. 47 Leistungs- oder Steigerungszahlen oder Rentensteigerungsbeträge kennen v.a. die berufsständischen Versorgungen. Generelle Aussagen lassen sich insoweit nicht treffen, weil die berufsständischen Versorgungen sehr unterschiedliche Berechnungs- und Bewertungsmodelle kennen. Hier besteht verstärkter Anlass zu Nachforschungen, v.a. durch Kontrolle der Satzung, welches Mode...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 119 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[133] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[134] Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches Auftragsv...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Am 1.9.2009 ist das Familienrecht so stark verändert worden, wie seit vielen Jahren nicht mehr. Neben einem neuen Verfahrensrecht traten auch Änderungen des Güterrechts in Kraft und strukturierten das Recht des Zugewinnausgleichs in wichtigen Punkten neu. Bereits vorausgegangen waren tief greifende Änderungen des Unterhaltsrechts, des Personenstandsrechts, des Abstammu...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / II. Isolierte Versorgungsausgleichssachen

Rz. 12 Die zweite Gruppe von Mandaten in Versorgungsausgleichssachen bilden diejenigen Verfahren, in denen der Versorgungsausgleich unabhängig von einem Scheidungsverfahren geltend gemacht wird, die sog. isolierten Versorgungsausgleichssachen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um ganz verschiedene Fallgestaltungen. Dementsprechend andersartig sind die Anforderungen an die...mehr

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§ 3 Der Miterbe / b) Vorläufiger Rechtsschutz für das Feststellungsbegehren

Rz. 93 Ob eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt einer Feststellung ergehen kann, ist streitig, und wenn ja, ob es sich dann um eine Leistungs-, Sicherungs- oder Regelungsverfügung handelt. In erster Linie wird gegen die Zulässigkeit eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich ausgeschloss...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / d) Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung

Rz. 104 Was den Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung angeht, so hat dieser neben den anderen Stufen keinen eigenständigen Wert.[117] Wird aber nur die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung isoliert begehrt, dann liegt dieser Wert regelmäßig sogar unter dem Wert für die Auskunft. Teilweise wird von der Hälfte des Wertes für die Auskunft oder Rechnungslegung a...mehr

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AGS 12/2016, Auskunftspflic... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagten einen Anspruch aus §§ 675, 666, 412, 401 BGB auf Auskunft über den Sachstand in dem Rechtsstreit des Ehemannes der Versicherungsnehmerin, der vor dem LG Dresden geführt wurde, insbesondere darauf, welche Beitreibungsmaßnahmen zugunsten des Versicherten getroffen worden sind und welche Gelder erla...mehr

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AGS 12/2016, Auskunftspflic... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht als Rechtsschutzversicherung einen Auskunftsanspruch gegen zwei Rechtsanwälte (Beklagte Nr. 2 u. 3) und die von ihnen betriebene Anwaltssozietät (Beklagte Nr. 1) geltend, die den mitversicherten Ehemann ihrer Versicherungsnehmerin in einem auf ihre Kosten geführten Rechtsstreit vertrat. Am 2.9.2008 erteilte die Klägerin auf Anfrage der Beklagten Nr. 1 Decku...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Vermögensansprüche

Rn 8 Nach der Legaldefinition kann nur ein Vermögensanspruch [11] Insolvenzforderung sein. Eine Forderung ist Vermögensanspruch, wenn sie auf Geld gerichtet ist oder Geldwert[12] hat, sich also nach §§ 45, 46 in einen Geldanspruch umwandeln lässt.[13] Dabei kommt es nur auf den jeweiligen konkreten Einzelanspruch an, so kann ein nicht vermögenswerter Anspruch (bspw. Auskunfts...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 14. Auskunftsanspruch gegen Hausgenossen und Erbschaftsbesitzer

Rz. 50 Der Nachlasspfleger hat Auskunftsansprüche gegen Personen, die mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und gegen jene Personen, die etwas aus dem Nachlass in Besitz genommen haben, vgl. §§ 2027, 2028 BGB. Diese müssen mitteilen, was sie über den Verbleib von Erbschaftsgegenständen wissen und sind dem Nachlasspfleger zur Herausgabe verpflichtet, wenn ...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / B. Haftung gegenüber den Gläubigern

Rz. 24 Eine Haftung wie die des Nachlassverwalters analog § 1985 Abs. 1 S. 1 BGB für mangelhafte Nachlassverwaltung scheidet nach heute einhelliger Ansicht aus.[27] Es besteht kein Grund, über die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft den Gläubigern eine weitere Befriedigungsmöglichkeit zu verschaffen, die über diejenige gegen den Erben hinausgeht.[28] Haftungsansprüche der ...mehr

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§ 11 Wirkungen der Anordnung / II. Prozessuale Stellung

Rz. 20 Mit dem Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsmacht verliert der Erbe auch die Prozessführungsbefugnis auf Kläger- und Beklagtenseite, § 1984 Abs. 1, Abs. 3 BGB. Anhängige vermögensrechtliche Prozesse, die den Nachlass betreffen, werden mit Anordnung der Nachlassverwaltung unterbrochen, § 241 Abs. 3, i.V.m. Abs. 1 ZPO, es sei denn, es erfolgte eine Vertretung durch ei...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / III. Auskunftspflicht

Rz. 86 Der Nachlasspfleger ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen (§§ 2012 Abs. 1 S. 2, 260 BGB ). Hierfür ist es ausreichend, wenn der Nachlasspfleger das bereits von ihm erstellte Nachlassverzeichnis in Kopie auf Verlangen an die Gläubiger übermittelt. Dieser Auskunftsanspruch kann von den Gläubi...mehr

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§ 10 Anordnung der Nachlass... / d) Anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO

Rz. 26 Hinzugerechnet werden müssen aber auch anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO , die nur ein Insolvenzverwalter wieder zur Masse ziehen kann. Zu prüfen sind insbesondere unentgeltliche Leistungen des Erblassers nach § 134 InsO, die in den letzten vier Jahren vorgenommen wurden. Dies können alle Schenkungen sein, die der Erblasser an Angehörige oder Dritte ...mehr

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§ 9 Beendigung der Nachlass... / c) Anfechtungsrechtliche Ansprüche, §§ 129 ff. InsO

Rz. 47 Hinzugerechnet werden müssen aber auch anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO , die nur ein Insolvenzverwalter wieder zur Masse ziehen kann. Zu prüfen sind insbesondere unentgeltliche Leistungen des Erblassers nach § 134 InsO, die in den letzten vier Jahren vorgenommen wurden. Dies können alle Schenkungen sein, die der Erblasser an Angehörige oder Dritte ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 9. Auskunftsrechte des Nachlasspflegers

Rz. 636 Wenn der Nachlasspfleger die Interessen der unbekannten Erben als Gesellschafter eines Unternehmens wahrnimmt, ist fraglich, welche Auskunftsansprüche ihm gegen die jeweilige Gesellschaft bzw. gegenüber den anderen Gesellschaftern zustehen. Will der Nachlasspfleger beispielsweise abschätzen können, ob dem Erben die Steuerbegünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG bei der...mehr

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / II. Konsequenzen für den ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB

Diese Überlegungen wird man in gleicher Weise auf den vom BGH kreierten ergänzenden Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB übertragen können.[8] Keineswegs hat sich dieser Anspruch durch die Güterrechtsreform erledigt.[9] Der Anspruch wird selbst jetzt noch vor allen Dingen eingesetzt werden können (und müssen!), sofern der genaue Trennungszeitpunkt nicht ermittelbar ist. Falls de...mehr

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FF 11/2016, Illoyale Vermög... / I. Auskunft zum Trennungszeitpunkt und Darlegungslast

Für die anwaltliche Praxis ist der mit der Güterrechtsnovelle neu geschaffene Auskunftsanspruch zum Trennungszeitpunkt (§ 1379 Abs. 2 BGB) von großer Bedeutung. Zwar lassen sich viele Details der mit "heißer Nadel gestrickten" Gesetzesfassung zu diesem Auskunftsanspruch kritisieren.[1] Vor allen Dingen die notwendige taggenaue Bestimmung des Stichtages[2] gibt immer wieder An...mehr

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AGS 11/2016, Tod der Partei... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der verstorbenen Antragstellerin ist als unzulässig zu verwerfen. 1. Der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, dass der Verfahrensbevollmächtigte die sofortige Beschwerde aus vermeintlich eigenem Recht einlegt ("… lege ich hiermit … sofortige Beschwerde ein"; Hervorhebung durch den Senat). Ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnu...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / b) Auskunftsanspruch

Auskunft ist mit Bruchteil zu bewerten Der Wert des Auskunftsanspruchs richtet sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten. In der Regel geht man hier von 20 % bis 25 % des Leistungsanspruchs aus. Hat die Auskunft eine geringere Bedeutung, kann auch ein geringerer Prozentsatz angenommen werden. Bei höherer Bedeutung...mehr

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FF 10/2016, Mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes beschlossen. Zitat "Wir schaffen mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress. Der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter wird klar gesetzlich...mehr

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AGkompakt 10/2016, Stufenan... / 4. Keine analoge Anwendung auf andere Verfahren

Keine analoge Anwendung des § 243 FamFG in anderen Verfahren Die Vorschrift des § 243 FamFG ist nicht analogiefähig. Insbesondere ist sie nicht in Zugewinnverfahren anwendbar. Hier trägt also der Antragsteller das volle Risiko, dass der Leistungsantrag hinter seinen Erwartungen ganz oder teilweise zurückbleibt. Hinweis Die Kostentragungsregel des § 243 S. 2 Nr. 2 FamFG ist bei...mehr