Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 216 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VIII. Muster: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH

Rz. 43 Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Muster 43.12: Anmeldung zum Register der neu entstehenden GmbH Amtsgericht _____ – Handelsregister – _____ (Gericht der entstehenden Gesellschaft) Neugründung der Firma Y GmbH mit dem Sitz in _____ in Anwendung der Vorschriften des Umwandlungsbereinigungsgesetzes HRB neu _____ Als Vertretungsorgan des übertragen...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 41 Den Inhalt der (strafbewehrten) Anmeldung schreibt § 8 Abs. 2 bis 5 GmbHG vor. Die Geschäftsführer müssen versichern, dass die Leistungen bewirkt wurden (vgl. Rdn 239 zur Übernahme mehrerer Anteile), dass ihr Gegenstand sich endgültig in der Verfügung der Geschäftsführer befindet, dass ihrer Bestellung keine Hindernisse gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 GmbH...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers

Rz. 19 Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers Muster 43.5: Anmeldung der Verschmelzung zum Register des aufnehmenden Rechtsträgers Amtsgericht – Handelsregister – _____ Zum Handelsregister der Firma _____, HRB _____ I. Als Anlagen überreichen wir, die sämtlichen Geschäftsführer der X GmbH:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Anmeldung Neugründung

Rz. 54 Muster 17.4: Anmeldung Neugründung Muster 17.4: Anmeldung Neugründung Amtsgericht – Handelsregister – 60256 Frankfurt am Main Taxelex GmbH – Neue Sache – Ich überreiche in der Anlage eine Ausfertigung der Gründungsurkunde der Gesellschaft und melde diese zur Eintragung in das Handelsregister an. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet: Gerichtsstraße 15, ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Geheimhaltung der Vereinbarung

Rz. 510 In besonderen Fällen kann ein Interesse daran bestehen, dass der Arbeitnehmer über den Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die finanziellen Regelungen, Stillschweigen bewahrt. Von der Verpflichtung sind gesetzliche Auskunftspflichten oder Auskünfte gegenüber Behörden und Gerichten zur Wahrnehmung eigener Rechte und Ansprüche auszunehmen.mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Inhalt

Rz. 204 Das amtliche Verzeichnis deckt sich in Bezug auf seinen Inhalt mit dem privatschriftlichen Verzeichnis. Zu erfassen sind:mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[78] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB h...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 57 Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _____ (bei Bedarf kurze Vorstellung des Herstellers und des Vertr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 4 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 22 Seit dem Inkrafttreten der DSGVO sind die dort geregelten Informationsansprüche betroffener Personen für das steuerliche Verfahrensrecht maßgeblich. Mit der Einführung der Art. 12ff. DSGVO, hier insbesondere der Art. 12, 13 Abs. 3, 14 Abs. 4 und 15 DSGVO, besteht somit ein ausdrücklich normiertes Informations- bzw. Auskunftsrecht der betroffenen Person über ihre beim ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20 / OECD -Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS -Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automati...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.8.2 Intrastat-Meldepflichten

Die Intrastat-Meldung ist keine umsatzsteuerliche Meldepflicht, sondern eine Auskunftspflicht nach den Vorschriften über die statistische Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenhandels (vgl. dazu EG-VO Nr. 638/2004). Wenn ein deutscher Unternehmer im innergemeinschaftlichen Handel Waren liefert und dabei eine jährliche Meldeschwelle von 500.000 EUR überschreitet, muss er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.1 Dritte bei der Forderungspfändung (§§ 829 ff. ZPO)

Rz. 79 Auskunftspflicht (§ 841 ZPO) Wirksam entstanden? Wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner? Zustellung nur durch Gerichtsvollzieher, Aufforderung nach § 841 Abs. 1 ZPO bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt und in Zustellungsurkunde aufgenommen? Auskunftspflicht auch bei Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) und Arrestvollstreckung (§ 930 ZP...mehr

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Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des Abs. 1 erfolgt das Umlageverfahren der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in vielfacher Abweichung von den unter RZ 2 genannten Vorschriften. Rz. 4 Abs. 2 ermöglicht beispielsweise der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, im Wege der Satzung den gesetzlichen Rahmen der Beitragsgestaltung autonom nach ihren Bedürfnissen auszugestalten und dokum...mehr

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Schell, SGB IX § 147 Auskunftspflicht

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 2 Rechtspraxis Rz. 2 Mit der Vorschrift wird das bisher in § 125 SGB XII geregelte Recht zur Auskunf...mehr

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Schell, SGB IX § 147 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird das bisher in § 125 SGB XII geregelte Recht zur Auskunftspflicht der Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Zur Erstellung der Bundesstatistik (§ 143) besteht Auskunftspflicht (Abs. 1 Satz 1), auskunftspflichtig sind die Träger der Eingliederungshilfe (Abs. 2). Dabei sind wie im bisherigen Recht Angaben zu Name und weitere Angaben zu für eve...mehr

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Schell, SGB IX § 147 Auskun... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Haftungsumfang

Rz. 13 Die Haftung nach § 25e Abs. 1 UStG umfasst die nicht entrichteten Steuern aus der Lieferung. Eine Haftung für sonstige Leistungen von Unternehmern, die über die elektronische Schnittstelle (auf elektronischen Marktplätzen) angeboten werden, wird nicht erfasst. Die Vorschrift richtet sich damit vor allem an den Onlineversandhandel mit Waren. Rz. 14 Aus der systematische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine Haftung bei Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(Abs. 2)

Rz. 22 Nach § 25e Abs. 2 UStG haftet der Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Nach der ab dem 1.7.2021 geltenden Gesetzesfassung haftet der Betreiber nicht, wenn der liefernde Unternehmer i. S. v. § 22f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige, ihm vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Uneingeschränkte Auskunftspflicht

Rz. 60 Auch weshalb gezahlt wurde, ist für die Anzeigepflicht ohne Belang. Es reicht auch nicht aus, im Festsetzungsantrag zu erklären, keine für eine Anrechnung bedeutsamen Zahlungen erhalten zu haben. Nach Abs. 5 S. 2 ist im Antrag ohne diese Einschränkung anzugeben, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt erhalten hat.[129] Nur die frühere Regelung in § 101 Abs. 3 BRAGO ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 7 Der Übergang erfolgt gem. § 412 BGB .[3] Diese Vorschrift erfasst alle Fälle eines gesetzlichen Forderungsübergangs. Daher gelten die für entsprechend anwendbar erklärten §§ 399 bis 404 und 406 bis 410 BGB auch hier, soweit diese Bestimmungen einschlägig sind. Anwendbar sind insbesondere § 401 BGB (Übergang von Sicherungsrechten), § 402 BGB (Auskunftspflicht des Anwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 104. Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG (§ 18 Abs. 1 Nr. 21)

Rz. 487 Besondere Angelegenheiten sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 21 die Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gemäß § 35 FamFG. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 18 Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Danach kann das Gericht, wenn aufgrund einer verfahrensleitenden gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen ist, gegen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.6 Haftung bei unterlassener Information der Erben

Nach der Rechtsprechung ist die Benachrichtigung zwingend, wenn die Gefährdung von Interessen der Erben möglich ist. Der Steuerberater sollte zur Vermeidung von Schadensersatzpflichten und im Hinblick auf die Gefahr der Entlassung in folgenden Situationen informieren und dies zu Beweiszwecken dokumentieren: Geschäfte nach § 181 BGB (auch wenn sie vom Erblasser erlaubt sind) Zw...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.2 Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsantritt

Überprüfung letztwilliger Verfügungen des Erblassers Der Testamentsvollstrecker muss zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben die letztwillige Verfügung auch auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich kann unwirksam sein, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers[1] oder wegen Verletzung der Formvorschriften.[2] In der Praxis...mehr

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Safety und Security – unter... / 1 Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Safety und Security

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter nicht mit dem Gedanken in den Betrieb fährt, am gleichen Tag vom Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht zu werden. Ebenso hat der Betrieb kein Interesse daran, den Produktionsprozess durch einen Arbeitsunfall unterbrechen zu lassen. Die klassische Safety kümmert sich darum zu verhindern, dass doch etwas passiert. Da...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.1.5 Vorlage- und Auskunftspflicht (Satz 5)

Rz. 25 Die zu prüfenden Einrichtungen unterliegen einer umfassenden Vorlage- und Auskunftspflicht. Sie haben auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung der Prüfung erforderlich sind. Eine entsprechende Regelung enthält § 88 Abs. 2 SGB IV.mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.4 Unterrichtungs-, Anhörungs- und Auskunftspflicht (Abs. 4)

Rz. 18 Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, den GKV-Spitzenverband unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) sowohl über die eingegangene Anzeige eines Kassenvorstandes über Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (vgl. Abs. 2 Satz 1) als auch über die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung (vgl. Abs. 3 Satz 1) zu unterrich...mehr

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ZErb 05/2021, Die Anwesenhe... / 1. Umfang der Auskunftspflicht

Die Auskunft ist eine höchstpersönliche Wissenserklärung des Erben. Eine Stellvertretung ist regelmäßig nicht möglich.[5] Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung gemäß § 2314 BGB umfasst alle zum Zeitpunkt des Erbfalls zum realen Nachlass’gehörenden Gegenstände von Vermögenswert.[6] Auch vermeintlich wertlose Nachlassgegenstände müssen im Bestandsverzeichnis angegeben werde...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / IV. Erleichterte Drittauskünfte?

Verbesserte und beschleunigte Informationsbeschaffung Mit der Neufassung von § 802l ZPO sollen die Voraussetzungen, unter denen die Drittauskünfte eingeholt werden können, erleichtert werden. Das wird durch andere Regelungen allerdings konterkariert. Wie bei der Aufenthaltsermittlung sollen dann auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Kreis der auskunftspfl...mehr

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FoVo 05/2021, Was ist nach der Pfändung einer Lebensversicherung zu veranlassen?

Es muss schnell gehandelt werden Unsere Leserin hat eine Lebensversicherung gepfändet. Nun fragt sie sich, was die nächsten Schritte sind. Ganz wesentlich ist dabei, in den Besitz des Versicherungsscheins zu gelangen, da dieser als Legitimationspapier notwendig ist, um die Versicherungsleistung empfangen zu dürfen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass im weiteren Verlauf der Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.3 Auskunftspflicht der Bank (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Kann sich die Bank gemäß Abs. 3 Satz 3 von der Rückzahlungspflicht befreien, so ist sie verpflichtet, diejenigen zu benennen, die die Leistung erhalten bzw. über sie verfügt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Versicherungsträger auf jeden Fall ein Schuldner bleibt, auch wenn sich die Bank wegen Entreicherung aus der Haftung befreien kann. Daraus ergibt ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 43 Broza, Die Grundsätze des (insolvenzrechtlich) unzulässigen Druckantrags, NJW 2019, 335 ff.; Frind, Zwischenruf: Änderung des § 14 InsO – Freibrief für den verschleppten oder unbegründeten Gläubigerantrag, ZInsO 2010, 2183; ders., Gebrauchsanleitung für den erfolgreichen Gläubigerinsolvenzantrag – unter Berücksichtigung der Neufassung des § 14 InsO in der Fassung des H...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Weitere anwendbare Bestimmungen der ZPO

Rn 35 Entsprechend anwendbar sind weiter die §§ 136–144, 156 ZPO über die mündliche Verhandlung, hier über die Leitung, und die Ausübung der Sitzungspolizei (§§ 176-183 GVG), des Weiteren die Vorschriften der §§ 159 ff. ZPO über die Protokollierung. Rn 36 §§ 166 ff. ZPO über Zustellungen sind mit den besonderen Maßgaben der §§ 8, 9, 307 Abs. 1 Satz 3 entsprechend anwendbar, G...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Auftragsv... / 2 Gründe

II. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats du...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Mögliche Maßnahmen im Rahmen der Amtsermittlung

Rn 7 Sowohl Art als auch Umfang der Maßnahmen zur Ermittlung der für das Insolvenzverfahren bedeutsamen Umstände stehen im Ermessen des Gerichts.[14] Das Gericht kann Auskünfte von Behörden, Gerichtsvollziehern, Standesvertretungen oder Handelskammern einholen, Akteneinsicht nehmen, die Übersendung von Registerauszügen verlangen und sich insgesamt aller Beweismittel der ZPO b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.4 Disziplinarrechtliche oder ehrengerichtliche Verfolgung

Rz. 13 Nach dem Wortlaut des § 103 AO besteht das Auskunftsverweigerungsrecht nur bei Verfolgung nach dem Strafrecht oder OWiG. Die Gefahr disziplinarrechtlicher oder ehrengerichtlicher Verfolgung kann deshalb grundsätzlich kein Weigerungsrecht begründen.[1] In entsprechender Weise werden teilweise auch § 55 StPO [2] und § 384 ZPO [3] ausgelegt. Dabei darf freilich nicht verka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts

Rz. 14 § 103 S. 1 AO gibt nur ein gegenständlich eingeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Dieses besteht nur hinsichtlich der Beantwortung solcher Fragen, die die Verfolgungsgefahr begründen können.[2] Es ist damit ungünstiger als z. B. das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO, das die Mitwirkungspflicht insgesamt ausschließt (s. Rz. 3). Antworten, die keine Verf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.3 Wirkungen der Verweigerung bzw. des Verzichts

Rz. 23 Mit der Erklärung der Auskunftsverweigerung (s. Rz. 21) endet die Auskunftspflicht zu dieser Frage. Weitere Nachfragen und insbesondere eine Motivforschung durch die Finanzbehörde sind unzulässig. Vor der Erklärung der Auskunftsverweigerung (nach entsprechender Belehrung, s. Rz. 17) erteilte Auskünfte sind vollen Umfangs verwertbar. Bei einem Widerruf des Verzichts (s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Reichweite der Ermittlungsbefugnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 208a Abs. 2 S. 1 AO auf die Ermittlungsbefugnisse der FÄ und Hauptzollämter kann sich das BZSt der Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nach der AO bedienen. Anwendbar sind daher namentlich die Vorschriften über den Untersuchungsgrundsatz[1], die Mitwirkungs-[2] und Auskunftspflichten[3] der Beteiligten und anderer Personen sowie die Inanspruch...mehr

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FoVo 03/2021, Folgen der of... / II. Die Lösung

Die Abtretung von Arbeitseinkommen Bei der Sicherung von Darlehnsverträgen oder Ratenkaufverträgen, aber auch in Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Gläubiger verpflichten sich Kreditnehmer oder Käufer oftmals zu einer Lohn- oder Gehaltsabtretung. Dadurch wird der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet, im Sicherungsfall den jeweils pfändbaren Teil des Einkommens an den ...mehr

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zfs 02/2021, Rechtsanwalt a... / 2 Aus den Gründen:

"… Zutreffend hat das LG die Kosten des Rechtsstreits dem Kl. nach § 93 ZPO auferlegt." 1. Ein Anspruch auf die Erteilung von Deckungsschutz war jedenfalls noch nicht fällig, und zwar weder für eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die V AG (so das vorgerichtliche Schreiben v. 17.1.2019), die VW AG (so die Klageschrift v. 14.6.2019) oder die P. AG (so wohl d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG soll zu Beginn der Verhandlungen der Vorstand seine Vorlagen erläutern. Verpflichtet ist der Vorstand als Organ, so dass bei Uneinigkeit über den Inhalt der Erläuterungen eine Beschlussfassung nach § 77 Abs. 1 AktG ggf. herbeigeführt werden muss. Die mündlichen Erläuterungen haben im Zweifel durch den Vorsitzenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erteilung von Abschriften

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Soweit der Aktionär dies verlangt, hat die Gesellschaft gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AktG Abschriften der Vorlagen zu erteilen. Das Verlangen kann formlos erfolgen (vgl. AktG-GroßKomm. (2006), § 175, Rn. 13), der Aktionär hat sich ggf. ausreichend zu legitimieren. Nach zutreffender Ansicht sind die anfallenden Kosten (einschließlich Versandkoste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Steuerliche Vorschriften

Rn. 20 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Im Steuerrecht ist ebenso eine Pflicht zur Vorlegung von Urkunden kodifiziert, die sowohl gegenüber den Finanzbehörden (vgl. § 97 AO) als auch den Finanzgerichten (vgl. § 76 FGO) besteht. Die AO kennt dabei in diesem Kontext für steuerrechtliche Zwecke weit über die §§ 258ff. hinausgehende Vorlagepflichten. Aufgrund der gesetzlichen Verpflich...mehr