Fachbeiträge & Kommentare zu Ausländische Betriebsstätte

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / a) Überblick

Tz. 572 Gem. § 294 Abs. 1 HGB ist der handelsrechtliche Konzernabschluss unter Berücksichtigung des sog. Weltabschlussprinzips aufzustellen. Dem folgend sind neben dem Mutterunternehmen sämtliche in- und ausländische Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen – sofern nicht von den Befreiungsmöglichkeiten nach § 296 HGB Gebrauch gemacht wird – in den Konzernabschlu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Lage- und Manag... / dd3) Zweigniederlassungsbericht (§ 289 Abs.  2 Satz 1 Nr. 3 HGB)

Tz. 96 Da Zweigniederlassungen häufig einen ähnlichen wirtschaftlichen Einfluss haben können wie Tochterunternehmen, soll der Zweigniederlassungsbericht dem Adressaten ein zutreffendes Bild von der regionalen Ausbreitung und der Marktpräsenz des Unternehmens vermitteln. Eine Zweigniederlassung kann dabei als dauerhafter, räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 2 Zuteilungsgrundsätze der DBA

Welcher Staat die jeweiligen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen bzw. die ausländische Steuer anzurechnen hat, ist in verschiedenen DBA (also je nach dem beteiligten Staat) und je nach der Art der Einkünfte unterschiedlich geregelt. Auch dasselbe DBA sieht oft für verschiedene Einkünfte teils das Anrechnungs-, teils das Freistellungsverfahren vor. Dabei kann das Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 5 Innerstaatliche Maßnahmen

Ist ausnahmsweise mit einem ausländischen Staat kein DBA abgeschlossen worden oder wird die Doppelbesteuerung in Sonderfällen durch das DBA nicht vermieden, kann eine mehrfache Belastung derselben Einkünfte durch innerstaatliche Maßnahmen beseitigt oder gemildert werden. Infrage kommen eine Anrechnung der ausländischen auf die deutsche Einkommensteuer. Dabei ist die Obergrenz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 2 Pflicht zur Führung des Lohnkontos

Rz. 3 Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten trifft den Arbeitgeber i. S. d. § 38 EStG, also den zum LSt-Einbehalt verpflichteten Arbeitgeber. Es kommt nicht darauf an, ob im konkreten Einzelfall vom Lohn tatsächlich LSt einzubehalten ist (Rz. 7). Rz. 4 Zum Kreis der Verpflichteten gehört neben dem inländischen auch der ausl. Arbeitgeber (Begriff des Arbeitgebers s. § 19 EStG...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Zulässigkeit einer Klage gegen "Nullbescheid" und zur Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das Jahressteuergesetz 2010 kann der Steuerpflichtige gegebenenfalls auch gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf 0 € klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Der dem im früheren § 15 Abs. 1 StAnpG entsprechende Begriff der Geschäftsleitung ist steuerlich von Bedeutung, da im Steuerrecht vielfach an den Ort der Geschäftsleitung angeknüpft wird.[1] Vor allem ist der Ort der Geschäftsleitung neben dem Ort des Sitzes[2] für die Frage der unbeschränkten KSt- und VSt-Pflicht (Letztere für Vz vor 1997) der Körperschaften, Personen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2.3 Betriebsstättenverluste nach § 2a EStG

Rz. 179 Eine entscheidende Einschränkung des Welteinkommensprinzips erfolgt durch § 2a Abs. 1 EStG. Nach § 2a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 EStG sind Verluste aus einer Drittstaaten-Betriebsstätte nur zu berücksichtigen, wenn es sich um Verluste aus einer sog. aktiven Betriebsstätte in einem Drittstaat handelt. Verluste aus einer passiven Drittstaaten-Betriebsstätte sind bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft. Die Anwendung von § 14 setzt voraus, dass eine ausländische Obergesellschaft an einer ausländischen Untergesellschaft beteiligt ist. Der Begriff "ausländische Gesellschaft" bestimmt sich dabei nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 (vgl. § 7 AStG Anm. 10 ff.).[2] Danach muss es sich um eine Person handel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Bedeutung des § 14 für die Systematik der Hinzurechnungsbesteuerung. Sucht man innerhalb des AStG nach einer Bestimmung, die von Anfang an eine nur unbefriedigende Lösung erfahren hat, so wird man wahrscheinlich vor allen anderen § 14 nennen müssen. Dabei ist dem Gesetzgeber zuzustimmen, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung ohne die Erfassung nachgeschalte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einwirkung abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht

Leitsatz Der in § 9 Nr. 3 GewStG verwendete Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nicht nach der Definition des jeweils einschlägigen DBA, sondern nach innerstaatlichem Recht (Bestätigung von BFH-Urteil vom 5. Juni 1986, IV R 268/82, BFHE 146, 447, BStBl II 1986, 659; Abweichung von AEAO zu § 12 Tz. 4; BMF-Schreiben vom 31. Januar 2014, BStBl I 2014, 290, zuletzt geändert...mehr

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ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 2.1 Fehlende steuerliche Rechtsfähigkeit der Betriebsstätte

Bei Betriebsstätten handelt es sich um rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten, durch die ein Unternehmen seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Definiert werden Betriebsstätten nach Art. 5 OECD-MA als feste Geschäftseinrichtungen, zu denen beispielsweise der Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung oder eine Bau- oder Montageausführung mit einer Mindestdauer von ...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 5. Vergleich der Steuerbelastung

Im folgenden Beispiel wird die Gesamtsteuerbelastung berechnet, die sich für eine inländische Kapitalgesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte (Fall a) oder ausländischer Tochterkapitalgesellschaft mit 100 %-Beteiligung (Fall b) ergibt. Die Investition erfolgt in einem EU-Staat mit DBA, in dem der AOA nachweislich noch nicht angewendet wird. Die Betriebsstätte erzielt ihr...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 3.2 Abgrenzung der Besteuerungsrechte für Betriebsstättengewinne

Für Zwecke der in- und ausländischen Besteuerung der Einkünfte des international tätigen Unternehmens mit ausländischer Betriebsstätte muss der ausländische Betriebsstättengewinn vom Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft abgegrenzt werden. Die Ermittlung des Betriebsstättengewinns erfolgt nach dem Fremdvergleichsgrundsatz (Art. 7 Abs. 2 OECD-MA), der die Selbstständigk...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 1. Grundlagen

Die Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten unterscheidet sich in erheblichem Maße von der Besteuerung ausländischer Tochter-Kapitalgesellschaften, sodass diese Entscheidung zu Beginn des Auslandsengagements getroffen werden muss. Dieser Beitrag befasst sich mit der Steuerbelastung einer deutschen Kapitalgesellschaft, die sich in einem ausländischen Staat, mit dem Deuts...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 6. Fazit

Ausgehend von den gegebenen Daten des Beispiels führt die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte zur geringsten Gesamtsteuerbelastung, da die ausländischen Betriebsstättengewinne in Deutschland in voller Höhe von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit sind. Demgegenüber sind die Dividenden von einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft nur zu 95 % steue...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.1 Abgrenzung der Besteuerungsrechte für ausgeschüttete Gewinne, Zinsen und Lizenzgebühren

Da eine ausländische Tochter-Kapitalgesellschaft selbst steuerpflichtig ist, unterliegt der von ihr erzielte Gewinn der ausländischen Körperschaftsteuer. Bei Gewinnthesaurierung fällt grundsätzlich keine deutsche Steuer an (Ausnahme § 8 AStG). Die inländische Mutterkapitalgesellschaft wird mit ihren Einkünften von der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft (Dividenden, Zins...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 2.2 Steuerrechtsfähigkeit der Tochterkapitalgesellschaft

Anders als Betriebsstätten sind Tochterkapitalgesellschaften rechtlich selbstständige Organisationseinheiten, die persönlich steuerpflichtig sind. Eine ausländische Tochterkapitalgesellschaft unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland. Die inländische Mutterkapitalgesellschaft wird dort erst im Zeitpunkt der Gewinnausschüttung oder beim Bezug anderer Einkünfte wi...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren wird in Deutschland durch die Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die deutsche Körperschaftsteuer vermieden (Art. 23B OECD-MA, § 26 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG). Da die Anrechnung begrenzt ist auf die Höhe der Körperschaftsteuer, die nach deutschem Recht auf die ausländischen Einkünfte entfalle...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 3.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Um die Doppelbesteuerung der ausländischen Betriebsstättengewinne zu vermeiden, erfolgt die Besteuerung im Regelfall nur im Betriebsstättenstaat. In Deutschland sind die Betriebsstättengewinne steuerfrei (Freistellungsmethode, Art. 23A OECD-MA). Der Progressionsvorbehalt spielt bei inländischen Kapitalgesellschaften auf Grund des einheitlichen Körperschaftsteuersatzes keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 10.4.1984 – IV C 6 - S 2293 - 11/84, BStBl. I 1984, 252 = StEK EStG § 34 c Nr. 132(Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34 c Abs. 5 EStG und § 26 Abs. 6 KStG – Pauschalierungserlass; für die KSt. ab VZ 2004 gegenstandslos, s. BMF, Schr. v. 24.11.2003 – IV B 4 - S 2293 - 46/03, StEK EStG § 34 c Nr. 202, vgl. unten Nr. 19)

1. Allgemeiner Grundsatz Die auf ausländische Einkünfte entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kann nach § 34 c Abs. 5 EStG (§ 26 Abs. 6 KStG) im Einzelfall ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34 c Abs. 1 EStG besonders schwierig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 31. OFD Rheinland, Vfg. v. 9.11.2011 – S 1301 - St 123 (05/2008), juris (Ausländische Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen [aktualisiert am 9.11.2011])1

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.2.1980 (BT-Drucks. 8/3648, 19 ff.)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 8. § 34 c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: "Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Einkünften in dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, ist die festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Rostock, Vfg. v. 25.10.1995 – S 2293 - 0/95 - St 241, StEK EStG § 34 c Nr. 180 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Bestehen von DBA)

Bei Bestehen eines DBA mit Anrechnungsmethode kann ausländische Steuer, die ihrer Art nach der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer entspricht, gemäß § 34 c Abs. 1 EStG bzw. § 26 Abs. 1 KStG jeweils in Verbindung mit dem entsprechenden DBA auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden. Dies jedoch nur insoweit, als die ausländische Steuer auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18. FinMin. Hess., Erlass v. 17.9.2003 – S 2393 A - 110 - II B 12; OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 3.11.2003 – S 2293 A - 92 - II 2.03, StEK EStG § 34 c Nr. 201 (Die senegalesische "Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à I’étranger" ist mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar)

Nach den Feststellungen des für ausländische Steuern zuständigen Referats des BMF bzw. des BfF handelt es sich bei der senegalesischen "Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à I’étranger" um eine Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an nach senegalesischem Steuerrecht beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen. Bei den...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur gewerbesteuerlichen Kürzung bei Weitervercharterung von Handelsschiffen

Leitsatz Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt beim Zweitvercharterer nur dann zur Fiktion einer ausländischen Betriebsstätte i.S.d. § 9 Nr. 3 Satz 2 GewStG 2002, wenn dieser die Schiffe selbst ausgerüstet hat. Normenkette § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG 2002/2009, § 9 Nr. 3 GewStG 2002 Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, übte bis 2001 eine Tätigkeit als Bereederungs- und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Währungsverluste bei Liquidation einer ausländischen (hier: US-amerikanischen) Unterpersonengesellschaft

Leitsatz 1. Sind die aus der Beteiligung an einer Unterpersonengesellschaft erzielten und nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung befreiten ausländischen (hier: US-amerikanischen) Einkünfte gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO festzustellen, so ist in diesem Verfahren auch darüber zu entscheiden, ob ein Währungsverlust im Zusammenhang mit der Liquidation der Unterper...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Drittstaatensteuern (2. Alt.)

Rz. 308 [Autor/Stand] Quellenstaat der Einkünfte. Nach § 34 c Abs. 3 können ausländische Steuern abgezogen werden, die ein Staat erhebt, der nach § 34 d EStG nicht als Ursprungsstaat der Einkünfte anzusehen ist (vgl. Anm. 145 ff.). Der Gesetzgeber dachte insbes. an Quellensteuern auf Liefergewinne, wobei nach § 34 d EStG der Liefergewinn regelmäßig nicht in dem Staat zu erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Keine Entsprechung der Bemessungsgrundlage (3. Alt.)

Rz. 314 [Autor/Stand] Ausländische Steuern auf inländische Liefergewinne. Nach der dritten Alternative werden ausländische Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen, die auf Einkünfte erhoben werden, die nach § 34 d EStG keine ausländischen Einkünfte sind. Hierunter fallen insbes. Steuern auf Liefergewinne, die ein inländisches Unternehmen erzielt und die nach § 34 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abgabengegenstand

Rz. 134 [Autor/Stand] Identität des Abgabengegenstands. Der unbeschränkt Stpfl. muss im Ausland mit seinen ausländischen Einkünften besteuert werden. Was unter den "ausländischen Einkünften" zu verstehen ist, regelt sich abschließend nach § 34 d EStG. Sind Einkünfte keine ausländischen i.S. des § 34 d EStG, so kann eine dennoch auf sie erhobene ausländische Steuer nur nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 14. Begünstigte Einkünfte

Rz. 514 [Autor/Stand] Nach den Pauschalierungserlassen waren die FÄ gehalten, mögliche Pauschalierungsfälle den Landesfinanzministern zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Voraussetzung für die Pauschalierung war, dass mit dem betreffenden Staat kein DBA anwendbar war, dass der Stpfl. unbeschränkt steuerpflichtig war und dass einer ausländischen Betriebsstätte zuzurechnen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Herangezogen werden

Rz. 143 [Autor/Stand] Heranziehung, Festsetzung und Zahlung. § 34 c Abs. 1 Satz 1 unterscheidet begrifflich zwischen dem Herangezogensein zu der ausländischen Steuer, ihrer Festsetzung und ihrer Zahlung. Dies legt es nahe, Unterschiede zwischen den Begriffen anzuerkennen, auch wenn dies letztlich auf eine akademische Diskussion hinausläuft. Kann nämlich nur die festgesetzte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 18. Identität des Besteuerungszeitraums (Satz 5)

Rz. 208 [Autor/Stand] Funktion des § 34 c Abs. 1 Satz 5. Aus den genannten (vgl. Anm. 175) Gründen musste der Gesetzgeber definieren, was unter der auf die ausländischen Einkünfte entfallenden deutschen Einkommensteuer zu verstehen ist. Dazu hat er sich der mathematischen Formel (vgl. Anm. 179, 183) bedient. Der Höchstbetrag drückt in der Art einer Fiktion die deutsche Einko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. In Betracht kommender Personenkreis

Rz. 121 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. § 34 c findet nur zugunsten unbeschränkt Stpfl. Anwendung. Bei unmittelbarer Anwendung der Vorschrift muss eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bestehen. Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach § 1 EStG iVm. §§ 8 und 9 AO. Begünstigt sind demnach vor allem natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 17. Berücksichtigung von Verlusten

Rz. 519 [Autor/Stand] Sofern die ausländische Betriebsstätte bzw. Personengesellschaft in den Wirtschaftsjahren ab 1956/57 Verluste erlitt, waren die pauschalierbaren positiven ausländischen Betriebsstätten- bzw. Beteiligungseinkünfte der folgenden fünf VZ entsprechend (bis zum Verbrauch des Verlustvortrags) zu kürzen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Erläuterungen zur Methode und zu Änderungen

Rz. 41 [Autor/Stand] Grundsatz. § 34 c EStG und seine Ausführungsbestimmungen sowie § 26 KStG enthalten mehrere verschiedene Maßnahmen (i.S. von Anspruchsnormen). § 34 c Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 ordnet die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer an, und zwar im Rahmen eines Höchstbetrags, der durch das Verhältnis zwischen ausländischen Einkünften z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Konkurrenzen

Rz. 81 [Autor/Stand] Rangverhältnis. Den ersten Rang unter den Maßnahmen des § 34 c nimmt die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer ein (Abs. 1). Der Steuerabzug nach § 34 c Abs. 2 ist schon deshalb nachrangig, weil er im Regelfall zu einer geringeren Steuerentlastung führt. Das zwischen Rechtsfolgen des § 34 c Abs. 1 und 2 bestehende Wahlrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 20. Begünstigte Einkünfte

Rz. 522 [Autor/Stand] Durch den Erlass werden bestimmte gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit unbeschränkt Stpfl. begünstigt, die buchmäßig getrennt von den inländischen und anderen ausländischen Einkünften durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln sind. Die Einkünfte müssen entweder aus aktiver Tätigkeit einer ausländischen gewerblichen Betriebss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entstehungsgeschichte

Rz. 301 [Autor/Stand] Gesetzesänderungen ab 1981. § 34 c Abs. 3 wurde durch das Steueränderungsgesetz v. 20.8.1980[2] eingefügt (vgl. Anm. 10 f.). Vorher bestand keine Möglichkeit, ausländische Steuern vom Einkommen bei der Einkünfteermittlung abzusetzen. Dem stand § 12 Nr. 3 EStG und § 10 Nr. 2 KStG entgegen. Die Gesetzesänderung ging vor allem auf die Tatsache zurück, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 14. Höchstbetragsberechnung im Allgemeinen (Satz 2)

Rz. 179 [Autor/Stand] Funktion des Höchstbetrags. Im Regelfall wird die deutsche Einkommensteuer von dem zu versteuernden Einkommen erhoben. Die ausländischen Einkünfte gehen zwar in das zu versteuernde Einkommen ein. Abzugsbeträge wie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können jedoch nicht speziell den inländischen oder den ausländischen Einkünften zugeordnet we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 24. Würdigung des Pauschalierungserlasses

Rz. 537 [Autor/Stand] Der Pauschalierungserlass ist ein notwendiges Korrektiv für die Fälle, in denen etwa aufgrund von Steueranreizen Investitionen begünstigt werden sollen, da bei der Steueranrechnung derartige Steueranreize vorrangig dem deutschen Fiskus, nicht aber dem Investor zukommen (vgl. Anm. 492 f.). Aus rechtsstaatlichen Gründen, insbes. dem Gewaltenteilungsgrunds...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Steueränderungsgesetz 1992

Rz. 12 [Autor/Stand] Durch das StÄndG v. 25.2.1992[2] wurden die Anrechnungsmöglichkeiten für deutsche Stpfl. verbessert. Der BFH hatte mit Urteil v. 5.5.1981[3] zum BerlinFG darauf hingewiesen, dass durch die Änderungen des § 2 Abs. 3 EStG ein Auseinanderfallen zwischen der Summe und dem Gesamtbetrag der Einkünfte eingetreten sei. Diesen Hinweis griff der Gesetzgeber jetzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 16. Anträge

Rz. 518 [Autor/Stand] Wegen dieser Wirkungen wurde die Pauschalierung nur auf Antrag gewährt, der in jedem VZ neu zu stellen war. Das Wahlrecht konnte sowohl für ausländische Betriebsstätten eines Stpfl. in verschiedenen Staaten als auch von Mitunternehmern für eine Auslandsaktivität unterschiedlich ausgeübt werden. Die Antragstellung war zunächst zeitgleich mit der Abgabe d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz im Inland

Rz. 90 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Für bestimmte Personen übermittelt (noch) keine Wohnsitzgemeinde (> Kommunale Meldebehörde) im Inland LSt-Abzugsmerkmale an das BZSt. Das betrifftmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung und Begründung zu Art. 5 (§ 1 AStG) (BT-Drucks. 17/10000 v. 19.6.2012)

Hinweis: Das AmtshilfeRLUmsG geht in erheblichem Umfang auf die Beratungen zum JStG 2013 zurück. In den Gesetzesmaterialien zum AmtshilfeRLUmsG finden sich deshalb keine Ausführungen zur Begründung solcher Vorschriften, die bereits mit dem JStG 2013 vorgeschlagen worden waren. Dazu gehören auch die Änderungen in § 1 AStG, wodurch die Begründungen in den Gesetzesmaterialien zu...mehr