Fachbeiträge & Kommentare zu Ausländische Betriebsstätte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Steueränderungsgesetz 1992

Rz. 12 [Autor/Stand] Durch das StÄndG v. 25.2.1992[2] wurden die Anrechnungsmöglichkeiten für deutsche Stpfl. verbessert. Der BFH hatte mit Urteil v. 5.5.1981[3] zum BerlinFG darauf hingewiesen, dass durch die Änderungen des § 2 Abs. 3 EStG ein Auseinanderfallen zwischen der Summe und dem Gesamtbetrag der Einkünfte eingetreten sei. Diesen Hinweis griff der Gesetzgeber jetzt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 16. Anträge

Rz. 518 [Autor/Stand] Wegen dieser Wirkungen wurde die Pauschalierung nur auf Antrag gewährt, der in jedem VZ neu zu stellen war. Das Wahlrecht konnte sowohl für ausländische Betriebsstätten eines Stpfl. in verschiedenen Staaten als auch von Mitunternehmern für eine Auslandsaktivität unterschiedlich ausgeübt werden. Die Antragstellung war zunächst zeitgleich mit der Abgabe d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz im Inland

Rz. 90 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Für bestimmte Personen übermittelt (noch) keine Wohnsitzgemeinde (> Kommunale Meldebehörde) im Inland LSt-Abzugsmerkmale an das BZSt. Das betrifftmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung und Begründung zu Art. 5 (§ 1 AStG) (BT-Drucks. 17/10000 v. 19.6.2012)

Hinweis: Das AmtshilfeRLUmsG geht in erheblichem Umfang auf die Beratungen zum JStG 2013 zurück. In den Gesetzesmaterialien zum AmtshilfeRLUmsG finden sich deshalb keine Ausführungen zur Begründung solcher Vorschriften, die bereits mit dem JStG 2013 vorgeschlagen worden waren. Dazu gehören auch die Änderungen in § 1 AStG, wodurch die Begründungen in den Gesetzesmaterialien zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Der ArbG hat nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums (> Rz 6 ff) dem > Betriebsstätten-Finanzamt eine LSt-Anmeldung über die im Anmeldungszeitraum abzuführende LSt einzureichen. Sie ist eine > Steuererklärung iSv § 149 AO (§ 41a Abs 1 EStG). Die Verpflichtung zur Abgabe der Anmeldung besteht unabhängig neben der Verpflichtung zur > A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 9 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene Lohnkonto übertragen werden u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entstrickungsbesteuerung: Gestaffelte Erhebung der Steuer auf die stillen Reserven

Leitsatz Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der, um die es im Ausgangsverfahren geht, nicht entgegensteht, die im Fall der Überführung von Wirtschaftsgütern einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft in eine Betriebsstätte dieser Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat vorsieht, dass die mit diesen Wirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung von Namensnutzung und Überlassung von Markenrechten im Konzern

Kommentar Nachdem der BFH eine reine Namensnutzung nicht als Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 AStG wertete, hat nun das BMF die bisherige Verwaltungsauffassung angepasst. Nachfolgend wird die differenzierte Betrachtung zur Namensnutzung im Konzern erläutert. Der BFH[1] hat eine grenzüberschreitende "bloße" Namensnutzung im Konzern als keine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Abs....mehr

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Arbeitnehmerentsendung ins Ausland und Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Ausland: Neue Regeln und Informationen

Kommentar Das BMF hat seinen Erlass zur Arbeitnehmerentsendung umfangreich überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Dabei werden vor allem die (Gesetzes-)Änderungen der letzten Jahre eingearbeitet. Das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 betreffend die "Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (183-Tage-Schreiben)" ist nicht nur deutlich ...mehr

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Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften

Kommentar Hintergrund Die steuerliche Transparenz der Personengesellschaft verursacht schon bei innerstaatlichen Sachverhalten nicht unerhebliche Probleme. Diese werden noch gesteigert bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Das BMF hat nun sein Schreiben zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften aktualisiert. Das neue BMF-Schreiben v. 26.9.2014 soll das Schreiben v. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit, grenzüberschreitende Dienstleistungen Umsätze innerhalb eines Unternehmens, Dienstleistung an eine ausländische Zweigniederlassung, die dort Teil einer Organschaft ist

Sachverhalt Bei dem ging es um die Auslegung von Art. 9 Abs. 1, Art. 11 und Art. 196 MwStSystRL für die Streitjahre 2007 und 2008. Streitig war die Steuerbarkeit von IT-Dienstleistungen, die die Klägerin S (eine US-amerikanische Zweigniederlassung in Schweden) in den Jahren 2007 und 2008 von ihrer in den USA ansässigen Hauptniederlassung (US) gegen Kostenverrechnung erhalten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung sog. Dauerschuldentgelte bei inländischer Muttergesellschaft als Zinsschuldnerin einer ausländischen Tochtergesellschaft nicht unionsrechtswidrig

Leitsatz Der in Abschn. 41 Abs. 1 Sätze 5 und 6 GewStR 1998 (nunmehr in R 7.1 Abs. 5 Sätze 3 und 4 GewStR 2009) für den gewerbesteuerrechtlichen Organkreis billigkeitsweise angeordnete Verzicht auf die Hinzurechnungen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Maßgabe von § 8 GewStG (1999) setzt voraus, dass die jeweilige Hinzurechnung zu einer doppelten ­gewerbesteuerlichen Belastu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 103 – ET: 07/2014 Jeder ArbG, der im Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland a...mehr

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Kein "Wahlrecht" zur Überschussrechnung für atypisch still Beteiligten an einer bilanzierenden ausländischen (hier: österreichischen) GmbH

Leitsatz Der im Inland ansässige atypisch stille Gesellschafter einer ausländischen (hier: österreichischen) Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies freiwillig tut, ist nicht befugt, nach Maßgabe von § 4 Abs....mehr

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Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter

Leitsatz 1. Eine Haftung des Arbeitgebers in Fällen des § 38 Abs. 3a EStG kommt nach § 42d Abs. 9 Satz 4 EStG i.V.m. § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG nur in Betracht, wenn der Dritte die Lohnsteuer für den Arbeitgeber nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat. 2. An einem derartigen Fehlverhalten fehlt es, wenn beim Lohnsteuerabzug entsprechend einer Lohnsteueranru...mehr

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Betriebsausgabenabzug für Gründungsaufwand einer ausländischen festen Einrichtung

Leitsatz Gründungsaufwand für die im Ausland belegene feste Einrichtung eines Freiberuflers führt nicht zu einem Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte aus der inländischen Tätigkeit. Dieser Aufwand ist durch die in Aussicht genommene Tätigkeit im Ausland veranlasst (Bestätigung des BMF, Schreiben vom 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076, Tz. 2.9.1). Unterfällt jen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2.4 Überführung von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte

Tz. 32 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Intemann (in H/H/R, § 3 Nr 40 EStG Rn 57) untersucht die Anwendung des § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG für den Fall der Überführung von Anteilen an einer Kö von einem inl Stammhaus in dessen ausl BetrSt vor Inkrafttreten des SEStEG . Die Fin-Verw vertrat die Auff, dass die Besteuerung der in dem überführten WG enthaltenen stillen Reserven dann ni...mehr

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Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz des Schiffs entfallenden Teil des Gewerbeertrags trotz vorrangig beabsichtigter Veräußerung des Schiffs

Leitsatz Der auf den Einsatz eines Schiffs als Handelsschiff im internationalen Verkehr entfallende Teil des Gewerbeertrags einer Einschiffsgesellschaft unterliegt auch dann der Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG, wenn die Gesellschaft vorrangig die Veräußerung des Schiffs beabsichtigt. Normenkette § 9 Nr. 3 Sätze 2 bis 5 GewStG Sachverhalt Eine zu einer Reedereigruppe gehörende Ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Absatz 1 Satz 2 Nr. 2

Rz. 51 [Autor/Stand] Rechtsfolgeverweis nur auf die Anwendung der §§ 7–14. Ähnlich wie § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 betrifft auch die Nr. 2 nur die Anwendung der §§ 7–14. Während sich dies allerdings im Rahmen der Nr. 1 nur aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, schreibt Nr. 2 dies ausdrücklich vor. Hier macht sich einmal mehr der ungenaue Gesetzesaufbau bemerkbar. Soweit die in § 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 17 Abs. 1: Parallele zu § 16 . Während § 16 das Vorfeld von § 1 berührt, behandelt § 17 Abs. 1 die zur Sachverhaltsaufklärung notwendigen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Fälle der §§ 5 und 7–15. Unter diesem Aspekt ist die Überschrift zu § 16 "Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen" einerseits und die Überschrift zu § 17 "Sachverhaltsaufklärung" a...mehr

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ZErb 08/2013, Ansässigkeite... / c) Ertragsteuerpflicht

Eine der Vermögensbesteuerung in Art. 9 Abs. 3 oder Abs. 4 flSteG entsprechende Zurechnungsvorschrift für den Erwerb an Begünstigte oder den Settlor ist in Art. 14 flSteG nicht enthalten. Gem. Art. 14 Abs. 4 flSteG ist zwar für Personengesellschaften/Gesellschaften ohne Persönlichkeit (3. Abteilung flPGR) eine Zurechnung der Erwerbe zu den beteiligten Gesellschaftern vorgese...mehr

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ZErb 09/2013, Der Fall Gera... / c) Besteuerung des Auslandsvermögens und Doppelbesteuerungsabkommen

Die unbeschränkte Vermögensteuerpflicht erstreckt sich auf das weltweite Gesamtvermögen, § 1 Abs. 3 VStG-E, vorbehaltlich der Maßnahmen zur Verminderung der Doppelbesteuerung. Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden: "DBA"), die dem OECD-Musterabkommen 2010 (OECD-MA) folgen, wie beispielsweise das DBA mit dem Vereinigten Königreich[37], sehen vor, dass Grundvermögen und Betr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einsatz aus dem Ausland entsandter Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 99 – ET: 07/2013 Ein Unternehmen mit Betriebsstätte im Inland ist zum LSt-Abzug verpflichtet, zu dem ein im Ausland ansässiges Unternehmen ohne eigene > Betriebsstätte im Inland ArbN entsendet. Das inländische Unternehmen wird zum "inländischen Arbeitgeber" (§ 38 Abs 1 Satz 2 EStG). Voraussetzung ist, dass das aufnehmende inländische Unternehmen zwar selbst k...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 19 Fraglich ist, ob eine Organschaft zu einer ausländischen Personengesellschaft auch dann möglich ist, wenn an dieser inländische Gesellschafter beteiligt sind. An sich ist die ausländische Personengesellschaft auch in diesem Fall ein ausländisches gewerbliches Unternehmen[1]. § 18 S. 1 KStG fordert aber weiter, dass das Einkommen der inländischen Organgesellschaft den ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 2.2 Finanzielle Eingliederung und Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 11 Die finanzielle Eingliederung muss im Verhältnis zu der inländischen Zweigniederlassung bestehen. Das ist der Fall, wenn die für die finanzielle Eingliederung erforderliche Beteiligung zum Betriebsvermögen der Zweigniederlassung gehört. Im Gegensatz zur Organschaft nach § 14 KStG wird nicht auf die Stimmrechte abgestellt, sondern auf die Zugehörigkeit der Beteiligung[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 2.1 Zweigniederlassung eines gewerblichen Unternehmens

Rz. 4 Eine Organschaft zu einem ausl. gewerblichen Unternehmen ist nur möglich, wenn im Inland eine Zweigniederlassung des Organträgers besteht, d. h. eine rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch aber mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattete Einrichtung. Gleichzeitig wird damit ausgedrückt, dass § 18 KStG nur gilt, wenn sich die Hauptniederla...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 18 ... / 4 Organschaft bei nur inländischem Sitz

Rz. 23 Die Regelung der Organträgerschaft ist nicht lückenlos. Nach § 14 KStG kann eine Kapitalgesellschaft nur dann Organträger sein, wenn sie (bis Vz 2000) Sitz und Geschäftsleitung im Inland oder (ab Vz 2001) die Geschäftsleitung im Inland hat. Nach § 18 KStG kann eine Kapitalgesellschaft nur dann Organträger sein, wenn sie ausländisch ist, d. h. wenn sich Sitz und Geschä...mehr

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Abzug finaler Verluste von EU-Tochtergesellschaften bei der inländischen ­Muttergesellschaft

Leitsatz 1. Die Art. 49 AEUV und 54 AEUV stehen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einer nationalen Regelung nicht entgegen, die die Möglichkeit ausschließt, dass eine Muttergesellschaft, die mit einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft, die ihre Tätigkeit eingestellt hat, fusioniert, von ihren steuerpflichtigen Einkünften die in Vera...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage zu... / 2.2 Besitzposten (Zeilen 23 bis 75)

In den Zeilen 23 bis 75 sind die Besitzposten des Betriebs aufzuführen. In der linken Spalte ist der Steuerbilanzwert und in der rechten Spalte der Wert nach dem Bewertungsgesetz aufzuführen. Wichtig Gemeiner Wert Anzugeben ist in der Spalte "nach dem BewG" der gemeine Wert. Die ausstehenden Einlagen sind in Zeile 24 einzutragen. Bei Kapitalgesellschaften gehören auch die einge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entsendung: Arbeitnehmer unterhält regelmäßige Arbeitsstätte im Ausland

Leitsatz Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber für 3 Jahre zu einer ausländischen Tochtergesellschaft entsandt wird, darf die Kosten für seine Pendelfahrten zum ausländischen Betrieb nicht mit den tatsächlichen Fahrtkilometern als Werbungskosten abziehen. Das FG Düsseldorf gewährte nur die Entfernungspauschale und erkannte zudem die Kosten der ausländischen Wohnung st...mehr

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Kein Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG 2002 a.F. für vergeblichen sog. ­Due-Diligence-Aufwand

Leitsatz "Vergebliche" Kosten für die sog. Due-Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kapitalbeteiligung unterfallen nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG 2002 a.F. Normenkette § 8b Abs. 3 KStG 2002 a.F. Sachverhalt Die Klägerin, eine AG, ist kraft Verschmelzung Rechtsnachfolgerin einer anderen AG, der I AG. Die I AG hatte ab Mitte 2001 die Absicht,...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids zutreffend bejaht. 1. Das FG hat zu Recht angenommen, dass der Erwerb des Klägers aufgrund der nach Art. 1524 Abs. 1 CC vereinbarten Anwachsungsklausel dem Grunde nach gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § ...mehr

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Finanzierungszusammenhang bei der Bildung einer Ansparrücklage

Leitsatz Die Bildung einer Ansparrücklage gem. § 7g EStG a. F. setzt einen Finanzierungszusammenhang zwischen der Rücklageneinstellung und der Investition voraus. Macht ein Steuerpflichtiger die Rücklage erst nach Ablauf des zweijährigen Investitionszeitraums geltend und kann er die Durchführung der Investition nicht belegen, gilt der Finanzierungszusammenhang als nicht erbr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.5 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 30 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die übernehmende Pers-Ges hat das durch die Verschmelzung auf sie übergehende ausl BV mit den in der stlichen Übertragungs-Bil der untergehenden Kap-Ges anzusetzenden Werten (hierzu s § 3 UmwStG nF Tz 43 ff) zu übernehmen. Bei der Ermittlung des Übernahmegewinns ist ausl BV als Bestandteil des übergehenden BV miteinzubeziehen (s Widmann in W/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.8 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 43 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Hierzu s § 3 UmwStG (SEStEG) Tz 42 ff. Tz. 44–47 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 vorl frei Tz. 48 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Eine Aufstockung der Übertragungs-Bil-Ansätze für das in einem DBA-Staat belegene ausl BetrSt-Vermögen in einem ersten Schritt führt zu einem stfreien Übertragungsgewinn. In der Zeit vor In-Kraft-Treten des StSenkG erhöht sich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4.4 Der ausländische Anteilseigner begründet vor der Umwandlung eine inländische Betriebsstätte, in die er die Anteile an der (späteren) Übertragerin einbringt

Tz. 70 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Dies ist ein Anwendungsfall des § 50c Abs 6 EStG 1999, denn der zunächst nichtanrechnungsberechtigte AE wird mit der Begr der Betriebsstätte anrechnungsberechtigt. In diesem Fall ist für den AE gem § 5 Abs 3 UmwStG ein Übernahmegewinn zu ermitteln, der gem § 4 Abs 5 UmwStG aF um den Sperrbetrag zu erhöhen ist (s Schr des BMF v 25.03.1998, BSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, DBA-Politik de... / I. Deutsche Abkommenspolitik auf dem Prüfstand

Prof. Dr. Lüdicke begrüßte es, dass nach der deutschen Abkommenspraxis die Doppelbesteuerung im Regelfall durch die Freistellungsmethode vermieden werde. Nicht nur, dass die Freistellungsmethode für relativ hoch besteuernde Staaten wie Deutschland ein geeignetes Mittel sei, ihrer Wirtschaft im Ausland zu Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen, sie erweise sich gegenüber der kompl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Rechtsfolge

Rz. 191 [Autor/Stand] Vermögenswerte. Sind die Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so ordnet § 5 Abs. 1 Satz 2 als Rechtsfolge an, dass die Vermögenswerte der ausländischen Gesellschaft, deren Erträge bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i.S. des § 34 c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes wären, im Fall des § 4 dem Erwerb entsprechend der B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (6) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 6 (Vermietung und Verpachtung)

Rz. 138 [Autor/Stand] Vermietung und Verpachtung grds. aktive Tätigkeit. Auch die Vermietung und Verpachtung ist im Grundsätzlichen eine aktive Tätigkeit (vgl. § 8 Anm. 216 ff.). Rz. 139 [Autor/Stand] Ausnahme: Lizenzierung von Rechten. Von diesem Grundsatz macht § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a die erste Ausnahme, indem die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 4 (Handel)

Rz. 129 [Autor/Stand] Handel grds. aktive Tätigkeit. Auch der Handel ist im Ausgangspunkt eine gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 aktive Tätigkeit (vgl. § 8 Anm. 116 ff.). Rz. 130 [Autor/Stand] Ausnahme: Vertriebsgesellschaft. Dies gilt gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a nicht, soweit ein unbeschränkt Stpfl., der gem. § 7 an der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, oder eine einem solch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines zur fiktiven Steuerpflicht nach den §§ 7, 8 und 14

Rz. 117 [Autor/Stand] Fiktive Prüfung. Für die Anwendung von § 5 Abs. 1 Satz 1 ist weiterhin erforderlich, dass die von der ausländischen Gesellschaft bezogenen Einkünfte bei der Person i.S. des § 2 bei unbeschränkter Steuerpflicht nach den §§ 7, 8 und 14 steuerpflichtig wären. Das Gesetz verlangt damit eine fiktive Prüfung der §§ 7, 8 und 14 für den Fall, dass die an der au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 5 (Dienstleistungen)

Rz. 134 [Autor/Stand] Dienstleistungen grds. aktive Tätigkeit. Dienstleistungen gehören im Grundsätzlichen ebenfalls zu den gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 aktiven Tätigkeiten (vgl. § 8 Anm. 171 ff.). Rz. 135 [Autor/Stand] Ausnahme: Bedienenstatbestand. Eine Ausnahme hiervon gilt gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a dann, soweit sich die ausländische Gesellschaft für die Dienstleistung eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 3 (Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen)

Rz. 126 [Autor/Stand] Betrieb von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen grds. aktiv. Grds. aktiv ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 auch der Betrieb von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen (vgl. § 8 Anm. 86 ff.), die für ihre Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb unterhalten (vgl. § 8 Anm. 99 ff.). Rz. 127 [Autor/Stand] Ausnahme: Kein überwi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (9) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 9 (Veräußerungsgewinne)

Rz. 149 [Autor/Stand] Beteiligungsveräußerungsgewinne grds. aktive Einkünfte. Da sich Beteiligungserträge nicht nur aus Dividenden speisen, hat der Gesetzgeber des UntStFG in Parallele zu § 8 b Abs. 2 KStG entsprechende Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals gem. § 8 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (7) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 7 (Aufnahme und darlehensweise Vergabe von Kapital)

Rz. 145 [Autor/Stand] Zinsen nur ausnahmsweise aktive Einkünfte. Zinseinkünfte können nur ganz ausnahmsweise das Ergebnis einer aktiven Tätigkeit sein. Das ist der Fall, wenn die Zinsen entweder nach den Grundsätzen der funktionalen Betrachtungsweise einer aktiven Tätigkeit i.S. des § 8 Abs. 1 zugeordnet werden können, oder wenn die engen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 7...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (11) Anwendung von § 8 Abs. 2 (Gegenbeweis bei EU-/EWR-Gesellschaften)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 ist uneingeschränkt anwendbar. § 5 Abs. 1 Satz 1 verlangt die (fiktive) Steuerpflicht der Person i.S. des § 2 vollumfänglich nach § 8. Damit ist auch der Gegenbeweis nach § 8 Abs. 2 für Beteiligungen an EU-/EWR-Gesellschaften anwendbar. Anders als im Rahmen von § 20 Abs. 2 enthält § 5 Abs. 1 Satz 1 keine Regelung, die die Anwendung von § 8 Ab...mehr

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Gewerbliches Private Equity Engagement in England ist steuerfrei

Leitsatz 1. Eine i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1997 gewerblich geprägte Personengesellschaft erzielt nicht allein wegen der Prägung gewerbliche Gewinne i.S.v. Art. III Abs. 1 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 (Anschluß an die ständige Spruchpraxis des Senats). 2. Ein in der Rechtsform einer britischen Limited Partnership geführter sog. Private Equity/Venture Capital Fonds k...mehr

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Ansparabschreibung für Wirtschaftsgüter in ausländischer Betriebsstätte

Leitsatz Eine Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG 2002 a.F. kann auch für Wirtschaftsgüter gebildet werden, die für eine im Ausland belegene Betriebsstätte angeschafft werden sollen. Normenkette § 7g Abs. 3, § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG 2002 a.F. Sachverhalt Der Kläger beteiligte sich in drei Verträgen, jeweils atypisch still, an einer spanischen Gesellschaft, der W-SRC, die a...mehr

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Gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einem in Großbritannien ansässigen Organträger und einer inländischen Organgesellschaft über eine inländische Zwischenholding

Leitsatz 1. Die wirtschaftliche Eingliederung eines (beherrschten) Unternehmens in ein anderes (herrschendes) gewerbliches Unternehmen i.S.v. § 14 Nr. 2 S. 1 KStG 1999 i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG 1999 setzt nicht voraus, dass das eine Unternehmen unmittelbar an dem anderen Unternehmen beteiligt ist. Sie kann auch dadurch begründet werden, dass die Beteiligung im Rahmen ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein negativer Progressionsvorbehalt für Auslandsverluste

Leitsatz Nach einem DBA steuerfreie negative ausländische Einkünfte i.S.d. § 2a EStG sind auch nach dem Übergang von der sog. Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode nicht im Wege des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. Normenkette § 32b Abs. 1 Nr. 3, § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Buchst. a EStG Sachverhalt Die Klägerin beantragte im Rahmen ihrer ESt-­Erkl...mehr