Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Abgrenzung zum Europäischen Nachlasszeugnis

Rz. 150 Wie bereits mehrfach erwähnt, ist das ENZ nicht der Nachfolger des deutschen Erbscheins. Vielmehr stehen die beiden Zertifikate nebeneinander. Für einen rein inländischen Nachlass wird es auch in Zukunft kein Bedürfnis für die Beantragung eines ENZ bestehen. Zugegebenermaßen ist der Anwendungsbereich des § 352c FamFG durch das in der EuErbVO kodifizierte Nachlasszeug...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 159 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gemäß § 2356 Abs. 2 S. 1 BGB sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht zuständig. Im Ausland übernehmen diese Funktion die Konsularbeamten einer deutschen Botschaft oder eines deutschen Konsulats.[359] Zu beachten ist jedoch, dass die Abgabe der eidesstattl...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / e) Vermeidung der Abgabe der Versicherung an Eides statt

Rz. 38 Das Nachlassgericht kann nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG auf die Abgabe der Versicherung an Eides statt verzichten. Die Kosten für die Erklärung sind nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG nicht unbeträchtlich. Ob das Nachlassgericht die Erklärung verlangt, steht allein in dessen Ermessen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Erbrecht bereits durch anderweitige Vorgänge einde...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 1. Einführung und Verhältnis zum Erbschein

Rz. 130 Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) gilt als die vielleicht bemerkenswerteste Neuerung innerhalb des Regelungskomplexes der Europäischen Erbrechtsverordnung. Aus der täglichen Praxis ist zu berichten, dass es ein taugliches Instrument zur Abwicklung von Nachlässen innerhalb der Vertragsstaaten geworden ist und dass es den Vertragsstaaten gelungen ist, ein Zeugnis z...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 3. Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 19 Dank der EuErbVO können nun grundsätzlich auch Deutsche eine Rechtswahl treffen. Insoweit kann von einer echten Erweiterung in den Möglichkeiten bei der Gestaltung und Abfassung einer letztwilliger Verfügung von Todes wegen gesprochen werden. Kurz zur Erinnerung: Vor Einführung der EuErbVO war eine Rechtswahl, zumindest aus deutschen Gesetzen heraus, nur Ausländern ge...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 2. Kauf von Ferienwohnungen

Für Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist der Kauf von Ferienwohnungen nur in den sog. Touristenkantonen und innerhalb dieser Touristenkantonen nur in den darin vorgesehenen sog. Fremdenverkehrsorten zulässig. Dabei beschränkt Art. 11 Abs. 2 BewG das gesamtschweizerisch zulässige Bewilligungskontingent auf 1.500, wobei dieses Kontingent auf die einzelnen K...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 31 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / b) Umfang der Kostenerstattung

Rz. 163 Der Sozialhilfeträger ist zur Erstattung der "erforderlichen" Kosten gem. § 74 SGB XII verpflichtet, soweit der Nachlass oder Versicherungsleistungen für die erforderlichen Bestattungskosten nicht ausreichen.[225] Bemessungsgrundlage für die erforderlichen Kosten ist eine der Würde des Toten entsprechende Bestattung, also ein ortsübliches und angemessenes Begräbnis.[...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verwandtschaft als Grundlage des gesetzlichen Erbrechts

Rz. 1 Die §§ 1924 ff. BGB regeln die gesetzliche Erbfolge. Ist zum Zeitpunkt des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zurzeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund, § 1936 BGB...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / aa) Ermittlung der Konten

Rz. 80 Neben der Sicherung des Nachlassbestandes (Wohnung/Haus) müssen eventuell vorhandene Konten des Erblassers ermittelt werden. Hierbei ist die jeweilige kontoführende Bank dem Nachlasspfleger als gesetzlichem Vertreter der Erben zur vollumfänglichen Auskunft über die Geschäftsbeziehungen zum Erblasser verpflichtet, §§ 675, 666 BGB. Praxishinweis Der Nachlasspfleger tut g...mehr

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zfs 12/2023, Erhebliche Wah... / Leitsatz

Zu den Umständen, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Diebstahls von Fahrzeugteilen begründen können, kann gehören, dass der VN innerhalb von zwei Monaten zweimal von einem identischen Diebstahl von Autoteilen betroffen sein will und eine Nachbesichtigung des Fahrzeugs sowie das Auslesen des Fehlerspeichers durch eine Veräußerung des Fahrzeugs ins A...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Neben einem Familienstammbaum sollte der Berater bei Ermittlung der Ausgangslage das Vermögen des Mandanten in einem Nachlassverzeichnis erfassen. Hierbei sollte insb. nach Immobilien, Betriebsvermögen, Vermögen im Ausland, Geld bzw. Barvermögen und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritt...mehr

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Anhang 4

4. Klausur: Internationales Privatrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 120 Minuten Sachverhalt: Der E lebt verheiratet mit seiner Frau F in Frankfurt a.M., gemeinsam mit den Kindern S und T. Beide Ehegatten sind italienische Staatsbürger. Ihre Eheschließung fand in Italien statt. Beim Erwerb der Immobilie in Deutschland errichtet der E ein Testamen...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / j) Rechtsmittel

Rz. 142 Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts – Nachlassgericht, welche im Zusammenhang mit ENZ stehen, ist gemäß § 43 IntErbRVG die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. Für im Inland ansässige Antragsteller und Beteiligte ist diese gemäß § 43 Abs. 3 Nr. 1 IntErbRVG binnen eines Monats ab Bekanntgabe einzulegen. Für im Ausland lebende Antragsteller und Beteiligte be...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / V. Beförderung der Leiche

Rz. 39 Auch die Beförderung der Leiche ist in der Regel in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Menschliche Leichen sind danach grundsätzlich "in würdiger und gesundheitlich unbedenklicher Weise" zu befördern.[16] Rz. 40 Die Beförderung einer Leiche innerhalb des Gemeindegebiets erfordert keine besondere Erlaubnis.[17] So ist es insbesondere zulässig, die Leiche unmit...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (e) Reaktionen von Auslandsbanken auf Ermittlungsanfragen

Rz. 107 Wenn Ermittlungen bei im Ausland befindlichen Banken erfolgen (z.B. Österreich, Schweiz, Liechtenstein), werden diese mitteilen, dass sie nicht verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen. Die Banken fügen jedoch dann den Nebensatz hinzu, dass zur Vermeidung weiteren Schriftverkehrs darauf hingewiesen wird, dass der Erblasser unbekannt ist. Diese Mitteilung bedeutet nah...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Anknüpfung gemäß Art. 21 Abs. 2 EGBGB

Rz. 15 Neben der Anknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt gemäß Art. 21 Abs. 1 EGBGB sieht Art. 21 Abs. 2 EuErbVO die Anknüpfung an eine mögliche engere Verbindung einer Person zu einem anderen Staat als den des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes vor. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass es sich hierbei um eine Ausweichklausel handelt, welche nur subsidiär anzuwende...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Internationale Bezüge

Rz. 79 Die Zahl der Erbrechtsfälle mit internationalen Bezügen nimmt zu, sei es aufgrund gemischt-nationaler Ehe oder wegen Immobilieneigentums im Ausland. Eine erste Orientierung bieten die allgemeinen Grundlagen zur Ermittlung des anzuwendenden Rechts (zum Internationalen Privatrecht vgl. § 31).[180] Eine umfassende Darstellung der Folgen für den Erbverzicht würde den hies...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Klagepflegschaft (§ 1961 BGB)

Rz. 170 Nach § 1958 BGB kann vor der Annahme der Erbschaft ein Anspruch gegenüber den Erben nicht gerichtlich geltend gemacht werden.[338] Für diese Fallgestaltung eröffnet die Klagepflegschaft die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung. Man bedenke, wenn der Erbe im Ausland wohnt, hat dieser sechs Monate Zeit, um die Erbschaft anzunehmen. Die Klagepflegschaft findet e...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / III. Bestehender Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 167 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 265 Das Gesetz sieht insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten vor: die erste entspricht im Wesentlichen dem bis Ende 2008 geltenden Recht und regelt die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Die zweite Variante betrifft ebenfalls Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten, allerdings ni...mehr

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§ 11 Das Zentrale Testament... / II. Registrierte Verwahrangaben

Rz. 9 Im Testamentsregister wird nicht die Urkunde selbst oder deren Inhalt gespeichert. Vielmehr werden aus datenschutzrechtlichen Gründen (Datensparsamkeit) nur Verwahrangaben, die zum Auffinden erbfolgerelevanter Urkunden notwendig sind, erfasst. Die erforderlichen Angaben konkretisiert § 1 ZTRV: 1. Daten des Erblassersmehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 300 Jeder Nachlassgläubiger ist befugt, Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung durch das zuständige Nachlassgericht zu stellen, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen ist (Achtung: verlängerter Zeitraum bei im Ausland lebenden Erben) oder seit der Annahme noch keine zwei Jahre verstrichen sind. Es muss Grund zu der Annahme bestehen, durch das Verhalten oder die Ve...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / a) Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Gemäß Schweizer Steuerrecht gelten natürliche Personen von Gesetzes wegen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie (a) ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, (b) sich mindestens 30 Tage in der Schweiz aufhalten und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder (c) keine Erwerbstätigkeit ausüben, sich aber mindestens 90 Tage...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / B. Geschäftsbedingungen

Rz. 9 Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden werden weitestgehend durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprägt, die wiederum ganz erhebliche Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben.[1] Rz. 10 Beispiel Bei der B-Bank, bei welcher der Erblasser E seine Konten und sein Depot hatte, erscheint A und legt ein notarielles Testament v...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 2. Geschäftsbesorgung in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 30 Hier ist die persönliche Versorgung des Auftraggebers, insbesondere die Gesundheitssorge und die Aufenthaltsfrage, für den Vorsorgefall zu regeln. Praxishinweis Viele Menschen wünschen auch bei Eintritt des Vorsorgefalls eine Versorgung in der häuslichen Umgebung. In diesem Fall sollte immer eine Regelung in den Vertrag aufgenommen werden, dass allgemeine Gefahren im H...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / a) Voraussetzungen für den Arrestbefehl

Rz. 6 Zunächst muss der Gläubiger in seinem Arrestgesuch nach § 920 ZPO schlüssig einen Arrestanspruch gem. § 916 ZPO und einen Arrestgrund gem. §§ 917, 918 ZPO darlegen und glaubhaft machen (vgl. § 920 Abs. 2 ZPO). Bei dem Gesuch ist besonders darauf zu achten, dass der geforderte Geldbetrag bzw. Geldwert wegen § 923 ZPO genau zu beziffern ist. Ansonsten genügt für die Zulä...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / d) Versicherung an Eides statt

Rz. 36 Der Antragsteller hat nach § 352 Abs. 3 FamFG seine nach § 352 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 4, 5 FamFG erteilten Angaben sowie die Behauptung, dass er mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, an Eides statt zu versichern. Die Versicherung hat vor einem Notar[62] oder einem Gericht zu erfolgen. Gericht ist dabei nicht nur das Na...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 164 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[370] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 249 Was im Sinne des Erbschaftsteuerrechts zum Betriebsvermögen gehört, ergibt sich aus § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Somit umfasst das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Dem Betriebsvermögen steht das de...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / h) Zeitliche Beschränkung und Verlängerung des Zeugnisses

Rz. 140 Das ENZ ist mit einem "Haltbarkeitsdatum" versehen. Gemäß § 70 Abs. 3 EuErbVO ist das ENZ in der Regel sechs Monate gültig. Die Frist beginnt dabei mit Erteilung des ENZ zu laufen.[315] Für die Fristberechnung gelten die Vorschriften des BGB-AT insoweit sich nichts anderes aus der Fristenverordnung ergibt.[316] Sollte es im Rahmen der Nachlassabwicklung im Ausland ab...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Abwicklungsvollstreckung

Rz. 447 Zu diesem Vergütungsgrundbetrag werden bei der Abwicklungsvollstreckung Zuschläge gemacht (Nr. II der Empfehlungen). Im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.4 Erstattung zu Unrecht einbehaltener Steuerabzugsbeträge

Tz. 167 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wurde ein St-Abzug einbehalten, obwohl der Gläubiger der Kap-Erträge oder Vergütungen mit den st-abzugspflichtigen Einnahmen nicht der beschr StPflicht unterliegt, ist die erhobene St nach Verw-Auff jedenfalls im Bereich der KapSt nach § 37 Abs 2 AO zu erstatten, falls nicht schon ein Fall des § 44b Abs 5 EStG vorliegt (vgl BMF v 18.01.2016...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Bedürfnis gerichtlicher Fürsorge

Rz. 23 Weitere Voraussetzung zur Anordnung eines Sicherungsmittels ist ein Sicherungsbedürfnis nach dem mutmaßlichen Interesse des endgültigen Erben. Das Sicherungsbedürfnis ist gegeben, wennmehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Option zur unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 27 Vor dem Hintergrund der (früher) europarechtswidrigen Ungleichbehandlung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht[37] hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[38] solchen beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen es sich um EU- bzw. EWR-Ausländer handelt,[39] eine Optionsm...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / j) Exkurs: Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F.

Rz. 30 Vor Einführung der EuErbVO war es jedem Ausländer gestattet, gem. Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. für im deutschen Inland belegenes unbewegliches Vermögen, in der Form einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen, deutsches Recht zu wählen. Von dieser Rechtswahlmöglichkeit haben unzählige in Deutschland lebende Ausländer mit Inlandsimmobiliarvermögen regen Gebrauch gemacht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Erhebliche Wah... / 1 Aus den Gründen. "…"

1. Ein Anspruch des Kl. aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag auf Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten (vgl. Ziffer A.2.5.1.1, 2.1.1, 2.2.1 der … AKB 2017) besteht schon dem Grunde nach nicht, weil die Bekl. in Ermangelung eines vom Kl. erfolgreich geführten Beweises des Teilediebstahls aus seinem Pkw nicht zur Leistung verpflichtet ist. Zwar best...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 126 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[279] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundstücke

Rz. 739 Grundsätzlich richtet sich die Definition des Grundstücksbegriffs nach den Vorschriften des BGB.[1128] Demzufolge ist auch der ideelle (unabgeteilte) Miteigentumsanteil als Grundstück anzusehen, soweit es um das Recht des Eigentümers an der Grundfläche und nicht um die Grundfläche selbst geht.[1129] Rz. 740 Gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG sind Gegenstand der Grunderwerb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.1.4 Ausgenommene Zeiten: Sonderurlaub

Zeiten eines Sonderurlaubs nach § 28 TVöD – der aus wichtigem Grund unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung gewährt werden kann – bleiben bei der Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich unberücksichtigt (§ 34 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Sonderurlaub aus persönlichen Gründen der Beschäftigten wird auf die Beschäftigungszeit nicht angerechnet. Praxis-Beispiel Eine Beschäftig...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 28 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen

Rz. 420 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ins. eine Rz. 421 Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Veranlagung der KiSt nach dem KapSt-Betrag (§ 51a Abs 2d EStG)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wird die nach § 51a Abs 2b EStG zu erhebende KiSt nicht nach § 51a Abs 2c EStG als KiSt-Abzug vom KiSt-Abzugsberechtigten einbehalten, erfolgt gemäß § 51a Abs 2d S 1 Hs 1 EStG nach dem Ablauf des Kj eine (isolierte) Veranlagung nur für KiSt-Zwecke, Petersen in K/S/M, § 51a EStG Rz C 109 (Juli 2021). Dieser liegt als Bemessungsgrundlage nich...mehr