Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.6 Vergleich mit tariflichen Ausschlussfristen

Soweit nicht Unterschiede aufgezeigt wurden, gelten i. Ü. die Ausführungen zu tariflichen Ausschlussfristen entsprechend für einzelvertragliche Ausschlussfristen. Wegen der unterschiedlichen Wirkung und Zielrichtung der jeweiligen Inhaltskontrolle ist darauf zu verweisen, dass einzelvertragliche Ausschlussfristen natürlich zur Disposition der Vertragsparteien stehen. So ist ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.1 Einstufige Ausschlussfristen

Bei einstufigen Ausschlussfristen sieht die Rechtsprechung allein die Erhebung der Kündigungsschutzklage als ausreichende Anspruchserhebung für Vergütungsansprüche an, die nach dem Wirksamwerden der Kündigung fällig werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.[1] Nach Ansicht des BAG ist das Gesa...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2 Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Ausschlussfristen

4.2.1 Systematischer Überblick Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist ist über § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB mit den dort geregelten Voraussetzungen erfüllt. Dabei wird die zu überprüfende Klausel zunächst anhand der Katalogklauseln des § 309 BGB, dann anhand der Klauseln nach § 308 BGB und schließlich anhand der Generalkl...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.1 Grundsätzliches

Ausschlussfristen werden regelmäßig in Tarifverträgen vereinbart, üblicherweise am Ende des Tarifvertrags noch vor den Schlussbestimmungen. Die Vereinbarung von Ausschlussfristen ist als Inhaltsnorm eines Tarifvertrags grundsätzlich zulässig. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.[1] Findet der Tarifvertrag, i...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.1 Systematischer Überblick

Bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist ist über § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB mit den dort geregelten Voraussetzungen erfüllt. Dabei wird die zu überprüfende Klausel zunächst anhand der Katalogklauseln des § 309 BGB, dann anhand der Klauseln nach § 308 BGB und schließlich anhand der Generalklauseln in § 307 BGB überprüft....mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12.2 Zweistufige Ausschlussfristen

Verlangt eine zweistufige Ausschlussfrist neben der schriftlichen auch die gerichtliche Geltendmachung von "Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis", so war die Erhebung der Kündigungsschutzklage allein zur wirksamen Geltendmachung der Annahmevergütungsansprüche nicht ausreichend. Zur Einhaltung der zweiten Stufe bedurfte es zusätzlich regelmäßig einer bezifferten Klageerhebung...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.4 Überraschende Ausschlussfristen

Eine überraschende Klausel i. S. v. § 305c Abs. 1 BGB liegt eher selten vor, da Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen üblich sind. Dem Überraschungsmoment muss also ein "Überrumpelungseffekt" zugrunde liegen. Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen. Da sich das Ü...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / Zusammenfassung

Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend gemacht wird. Sin...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Ausschluss- und Verjährungsfristen

Die eingangs dargestellten Zwecke von Ausschlussfristen entsprechen auch der Konzeption des Verjährungsrechts. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften sollen vor unbegründeten Ansprüchen aus längst abgewickelten Vertragsbeziehungen, über die z. B. keine Unterlagen und Zeugen mehr vorhanden sind, schützen.[1] Die gesetzliche Verjährung rechtmäßiger Ansprüche rechtfertigt sich...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3 Tarifliche Ausschlussfristen aufgrund normativer Wirkung

3.1 Grundsätzliches Ausschlussfristen werden regelmäßig in Tarifverträgen vereinbart, üblicherweise am Ende des Tarifvertrags noch vor den Schlussbestimmungen. Die Vereinbarung von Ausschlussfristen ist als Inhaltsnorm eines Tarifvertrags grundsätzlich zulässig. Ausschlussfristen für die Geltendmachung tariflicher Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.[1] Findet ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4 Ausschlussfristen im Einzelarbeitsvertrag

4.1 Einleitung Auch in einem Einzelarbeitsvertrag können wirksam Ausschlussfristen vereinbart werden. Weil dem Arbeitsvertrag allerdings nicht die "Richtigkeitsgewähr"[1] von Tarifverträgen innewohnt, sind einzelvertragliche Ausschlussfristen in den meisten Fällen an den §§ 307 ff. BGB zu messen. Nicht anhand dieser Vorschriften kontrolliert werden nur "echte" einzelvertragli...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.3 Inhaltskontrolle hinsichtlich der Form der Geltendmachung

Soweit ein Arbeitsvertrag in einer Ausschlussfrist – wie häufig – die "schriftliche" Geltendmachung von Ansprüchen vorsieht, entsteht ein Konflikt mit § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB. Denn diese Vorschrift verbietet eine Bestimmung, durch die in Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender gegenüber abzugeben sind, eine strengere Form als die Textform vorgesehen wird. Da diese Vo...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.23 Zeugnisanspruch

Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis [1] ist Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Er wird daher regelmäßig von Ausschlussfristen erfasst und zwar ohne Rücksicht darauf, dass er erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Die Ausschlussfrist für den Anspruch auf Erteilung des Zeugnisses beginnt an dem Tag, der auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgt....mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.1 Einleitung

Die Tarifvertragsparteien können grundsätzlich frei festlegen, welche Ansprüche von Ausschlussfristen erfasst sein sollen. Ausschlussfristen können regelmäßig alle Ansprüche erfassen, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn ein nur entfernter Zusammenhang besteht. Dabei können die Tarifvertragsparteien grundsätzlich auch die zeitlic...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.3 Formelle Anforderungen an die Geltendmachung

Stets vorausgesetzt wird immer eine "Geltendmachung", an die wiederum bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Ausschlussfristen sind zunächst entweder ein- oder 2-stufig ausgestaltet. Für die zweite Stufe ist regelmäßig die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, die Klageschrift muss also beim Arbeitsgericht eingehen. Meist sehen Ausschlussfristen aber auch für die ers...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.21 Vergleich und Vergleichsverhandlungen

Werden in einem ordnungsgemäß gerichtlich protokollierten Vergleich Forderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber begründet, die ihrem Wortlaut nach unter eine Ausschlussfrist fallen, so bleiben sie nach Auffassung der Rechtsprechung dennoch von der Ausschlussfrist unberührt. Das Gericht begründet dieses Ergebnis mit Sinn und Zweck der Ausschlussfristen. Diese sollen dem Sch...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.3 Anerkenntnis durch eine Vergütungsabrechnung

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vergütungsabrechnung erteilt, die einen bestimmten Auszahlungsbetrag enthält, so braucht der Arbeitnehmer diesen Betrag grundsätzlich nicht mehr gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen, da in der erteilten Lohnabrechnung ein Anerkenntnis des Ausstellers im verjährungsrechtlichen Sinn liegt und damit auch zunächst für Ausschlussfr...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.16 Ruhegeld und Ansprüche der Hinterbliebenen

Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung sind ebenso wie solche auf Vorruhestandsleistungen[1] weitgehend einem Anspruchsverlust durch Ausschlussfristen entzogen. Keiner Ausschlussfrist unterliegt das Stammrecht der betrieblichen Altersversorgung, weil es keinen Fälligkeitszeitpunkt kennt.[2] Dies gilt gleichermaßen für den Durchführungsweg einer ...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.1 Einleitung

Auch in einem Einzelarbeitsvertrag können wirksam Ausschlussfristen vereinbart werden. Weil dem Arbeitsvertrag allerdings nicht die "Richtigkeitsgewähr"[1] von Tarifverträgen innewohnt, sind einzelvertragliche Ausschlussfristen in den meisten Fällen an den §§ 307 ff. BGB zu messen. Nicht anhand dieser Vorschriften kontrolliert werden nur "echte" einzelvertragliche Ausschluss...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.1 Abfindungen

Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst enthalten sind;[1] erfasst eine tarifliche Ausschlussfrist etwa "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so gilt sie auch für Ansprüche aus dem Sozialplan.[2] Achtung Ausschlussfrist beginnt mit dem tatsächlichen Ausscheiden Die Frist für die Geltendmachung eines Sozialpla...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.4 Beschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte vertragsgemäße Beschäftigung nach dem Arbeitsvertrag wird von Ausschlussfristen nicht erfasst. Das BAG hält den Beschäftigungsanspruch für ein absolutes Recht, das einer Ausschlussfrist nicht unterfällt. Es sieht seine Grundlage letztlich in dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und damit durch eine Wertentsc...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.11 Insolvenz

Ausschlussfristen sind für Forderungen von Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren nur eingeschränkt anwendbar. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist dem Arbeitgeber die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen, an seine Stelle tritt der Insolvenzverwalter. Ist die Forderung des Arbeitnehmers bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, handelt es sich...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.6 Betriebsübergang

Hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsveräußerer seine Ansprüche form- und fristgerecht geltend gemacht, ist diese Geltendmachung wegen des Schutzzwecks des § 613a BGB auch dem Betriebsübernehmer gegenüber wirksam. Andererseits muss der Arbeitnehmer im Fall eines Betriebsübergangs die Ansprüche gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis au...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.19 Überzahlung

Rechtsgrundlage für die Rückforderung sind die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung.[1] Auch diese Ansprüche werden im Zweifel von einer Ausschlussfrist erfasst, selbst wenn diese z. B. nur für "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" gelten soll. Entsteht die Überzahlung nach der zeitlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so kommt es auf die F...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.10 Eingruppierung

Die Eingruppierung eines Arbeitnehmers in ein tarifliches oder betriebliches Regelwerk unterliegt keinen Ausschlussfristen. Als Eingruppierung wird die Zuordnung einer bestimmten Tätigkeit unter die jeweils einschlägige Vergütungsordnung bezeichnet. Dieser Vorgang stellt lediglich einen Akt der Rechtsanwendung und keine tatsächliche Handlung des Arbeitgebers mit konstitutive...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.8 Arbeitnehmererfindungen

Im Bereich der Arbeitnehmererfindungen gibt es zunächst für bestimmte Fälle gesetzliche Ausschlussfristen. So ist die in § 6 Abs. 2 ArbnErfG normierte Frist eine Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme der Diensterfindung für den Arbeitgeber. Wahrt dieser die Frist nicht, kann der Arbeitnehmer über die Erfindung frei verfügen.[1] Existiert eine Vereinbarung zu der Erfindung,...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12 Kündigungsschutzklage bzw. Verzugslohnansprüche

In der Erhebung der Kündigungsschutzklage lag früher nicht stets auch eine wirksame Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen, die von dem Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängen. Welche Anforderungen an eine Geltendmachung dieser Ansprüche zu stellen sind, hängt vom Wortlaut der Ausschlussfrist ab. 2.12.1 Einstufige Ausschlussfristen Bei einstufigen Ausschlussfristen sieh...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.2 Ablauf der Inhaltskontrolle

Wird eine Klausel anhand der §§ 307 ff. BGB überprüft, sind gedanklich folgende Schritte vorzunehmen. Zunächst ist ggf. durch Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung von Verträgen[1] der objektive Inhalt der Klausel festzustellen. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, ist diejenige Auslegung zu wählen, die am "arbeitnehmerfeindlichsten" ist. Mit...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.2 Auswirkungen auf die Gegenforderung

Da nur eine Forderung, die noch rechtlich existiert, zum Gegenstand einer Aufrechnung gemacht werden kann, ist eine Aufrechnung nur mit einer noch nicht verfallenen Forderung möglich.[1] In diesem Fall führt die Aufrechnung unabhängig davon, ob sie die für die Geltendmachung an sich vorgeschriebene Form wahrt, zur Einhaltung der Ausschlussfrist.[2] Dies dürfte auch für die z...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.14 Mindestlohnansprüche nach dem Mindestlohngesetz

Nach § 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) darf der Anspruch auf Mindestlohn nicht durch Vereinbarungen erschwert werden. Diese Vorschrift wird durch § 3 Sätze 2 und 3 MiLoG ergänzt, wonach ein Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich ist und eine Verwirkung des Anspruchs nicht in Betracht kommt. Ausschlussfristen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, sind al...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.7 Darlehen/Vorschüsse

Nach Ansicht des BAG fallen auch Ansprüche auf Rückzahlungen von Arbeitnehmerdarlehen unter Ausschlussfristen, wenn sie "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Zusammenhang stehen", erfassen. Je nachdem kann ein Darlehen sogar unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" fallen.[1] Maßgeblich für diese Beurteilung ist, ob das Besteh...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.2 Abmahnungen

Im Bereich von Abmahnungen finden Ausschlussfristen praktisch keine Anwendung. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fällt die Möglichkeit des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung auszusprechen, nicht unter tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen. Die Berechtigung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf seine vertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen un...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.9 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen ist grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers. Dennoch können weit gefasste Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Verbindung stehen") auch Entgeltfortzahlungsansprüche erfassen. Dies hat das BAG vor Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgese...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24 Aufrechnung

Häufig stellt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Frage nach der Geltung von Ausschlussfristen im Falle der Aufrechnung durch eine Vertragspartei. Es gilt hierbei die Wirkungen der Aufrechnung im Hinblick auf die Ausschlussfristen für die Haupt- und die Gegenforderung zu untersuchen. 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gege...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamkeit und Reichweite

Zusammenfassung Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend g...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle

Zusammenfassung Überblick Während im vorigen Kapitel die Grundsätze des Umgangs mit Ausschlussfristen dargestellt wurden, werden nunmehr Sonderfragen im Hinblick auf einzelne mögliche Ansprüche behandelt, bei denen häufig rechtliche Probleme entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Abgesehen von gesetzlichen Ausschlussfristen (z. B. § 15 Abs. 4 AGG), die hier nicht ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / Zusammenfassung

Überblick Während im vorigen Kapitel die Grundsätze des Umgangs mit Ausschlussfristen dargestellt wurden, werden nunmehr Sonderfragen im Hinblick auf einzelne mögliche Ansprüche behandelt, bei denen häufig rechtliche Probleme entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Abgesehen von gesetzlichen Ausschlussfristen (z. B. § 15 Abs. 4 AGG), die hier nicht behandelt werde...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2 Einzelfälle

Die Rechtsprechung hat bestimmte Ansprüche gar nicht oder nur eingeschränkt Ausschlussfristen unterworfen bzw. für ihre Geltendmachung und den Fristbeginn besondere Anforderungen aufgestellt, wodurch ein nahezu unübersehbares Einzelfallrecht entstanden ist. 2.1 Abfindungen Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst en...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 1 Kategorisierung der Einzelfälle

Auch wenn die nachfolgende Darstellung von Einzelfällen unverzichtbar ist, bietet sich gleichwohl vorab eine Kategorisierung möglicher Fallkonstellationen an. Dabei ist einerseits zwischen den verschiedenen Formulierungen von Ausschlussfristen und andererseits zwischen möglicherweise erfassten Ansprüchen bzw. Rechten zu unterscheiden. Eher selten werden nur "vertragliche Ansp...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.18 Sozialversicherungsbeiträge

Eine arbeitsrechtliche Ausschlussfrist ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf das Bestehen der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht des Arbeitgebers. Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entstehen die Beitragsansprüche der Versicherungsträger, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Grundlage für das Entstehen der Beitragspflicht ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.13 Lohnsteuererstattungsansprüche

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuerschuld nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, der Arbeitgeber haftet lediglich nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG gegenüber den Finanzbehörden für die ordnungsgemäße Abführung. In diesem Umfang haften beide gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner.[1] Auf dieses Ausgleichsverhältnis sind die §§ 421-426 BGB als zivilrechtliche Vo...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.5 Betriebsratstätigkeit

Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtsstellung vorgenommen hat und für die ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG besteht, unterliegen keinen Ausschlussfristen. Dies gilt selbst für umfassende Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die damit in Zusammenhang stehen"). Bei den Aufwendungen...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.20 Ansprüche im Zusammenhang mit Urlaub

Die Behandlung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Hinblick auf Ausschlussfristen unterschied sich früher sehr von der Behandlung anderer Ansprüche, da das BAG dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insoweit Sonderregelungen entnahm.[1] Danach war der gesetzliche Mindesturlaub ohnehin Ausschlussfristen entzogen und da sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche am...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.22 Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Das BAG hat den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung jedenfalls dann tariflichen Ausschlussfristen unterworfen, wenn diese auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasste.[1] Auch insoweit muss der Berechtigte also seine Ansprüche geltend machen. Da die Karenzentschädigung kein Entgelt für geleistete Arbeit und auch kein Surrogat hierzu ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung

Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist nach herkömmlichem Verständnis als Anerkenntnis der Hauptforderung aufzufassen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt nur hilfsweise für den Fall, dass andere Verteidigungsmittel erfolglos sind. Ein durch eine Primäraufrechnung erklärtes Anerkenntnis stellt die Hauptforderung folglich unstreitig, sodass der Inhaber de...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.15 Nebenforderungen (Zinsen)

Als Nebenforderungen kommen bei Vergütungsforderungen des Arbeitnehmers Verzugs- oder Prozesszinsen in Betracht. Anspruchsgrundlage sind die §§ 280, 286, 288 BGB für Verzugszinsen und § 291 BGB für Prozesszinsen. Die Begründetheit von Zinsforderungen setzt regelmäßig das Bestehen eines (Haupt-)Anspruchs i. S. d. § 194 Abs. 1 BGB voraus, dessen rechtliches Schicksal sie teile...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Enthaftung (Nachhaftung) des ausgeschiedenen Gesellschafters

Rz. 179 § 137 Abs. 1 HGB übernimmt in der Sache den Regelungsgehalt des § 160 Abs. 1 HGB alt. Ein Unterschied besteht allerdings darin, dass für den Beginn der Ausschlussfrist eine Gleichstellung erfolgt. a) Voraussetzungen der Enthaftung Rz. 180 S...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Voraussetzungen für die Nachhaftungsbegrenzung

Rz. 335 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er nach § 728b Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB für deren bis dahin begründeten Verbindlichkeiten, wenn sie (doppelte Nachhaftungsbegrenzung) vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind (Ausschlussfrist) und (kumulativ)mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Hemmung der Klagefrist

Rz. 75 Für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den Gegenstand des Beschlusses oder die ihm zugrundeliegenden Umstände zwischen dem anfechtungsbefugten Gesellschafter und der Gesellschaft wird die Klagefrist nach § 112 Abs. 3 S. 1 HGB zwecks Abmilderung der mit der Fristenregelung verbundenen Härten[170] gehemmt (wofür "im Personengesellschaftsrecht angesichts der typi...mehr