Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.1.10 Keine Erklärungspflicht bei Fehlen der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 7 ff. AStG

Rz. 808 § 18 Abs. 3 AStG stellt auf die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG ab. Fraglich ist daher, ob auch in den Fällen, in denen eindeutig nicht alle Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (z. B. mangels Beherrschung, passiver Einkünfte oder Niedrigbesteuerung) erfüllt sind, eine Pflicht zur Abgabe e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.3 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG anderer Gewinnverteilungsmaßstab

Rz. 376 § 7 Abs. 1 S. 3 AStG entspricht mit Ausnahme von marginalen redaktionellen Änderungen der Vorschrift des § 7 Abs. 5 AStG a. F. vor ATAD-UmsG. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift – systematisch zutreffend – in § 7 Abs. 1 AStG umgegliedert. Die Vorschrift modifiziert die Rechtsfolge (Hinzurechnungsquote) des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, in dem anstelle der Beteiligung am Nennk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)

Rz. 307 § 6 Abs. 3 S. 5 AStG ordnet die entsprechende Geltung des § 6 Abs. 3 S. 1 bis 3 AStG auch für den Fall an, in dem nach einer unentgeltlichen Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG auf eine natürliche Person die betreffende Person innerhalb von 7 Jahren seit der Übertragung unbeschränkt steuerpflichtig wird. Praxis-Beispiel Die natürliche Person X ist unter Ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.8 Verhältnis zu § 18 AStG

Rz. 48 Eine Erklärungspflicht gem. § 18 Abs. 3 AStG besteht auch dann, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 AStG erfüllt sind (s. hierzu auch Rz. 110 f.).[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.8 Keine Feststellung der Kürzung nach § 10 Abs. 6 AStG

Rz. 285 Auch eine Kürzung des Hinzurechnungsbetrags bei Beteiligung an einem (Spezial-) Investmentfonds nach § 10 Abs. 6 AStG ist nicht gesondert festzustellen, sondern wirderst im Rahmen der Veranlagung des Beteiligten berücksichtigt.[1] Rz. 286–294 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.5 Verhältnis zur Preisanpassungsklausel (§ 1a AStG)

Rz. 53 § 1a AStG steht nicht nur aufgrund seiner Entstehungsgeschichte[1] in enger Verbindung mit § 1 AStG, vielmehr nimmt die Preisanpassungsklausel auch rechtsfolgenseitig Bezug auf § 1 AStG und ordnet nach Satz 2 eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG an. Rz. 54 Trotz des engen Zusammenhangs beider Vorschriften ist die Ausgliederung der Preisan...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.5.2 Anzeigepflicht bei Berufung auf § 15 Abs. 6 AStG

Rz. 1269 In den Fällen, in denen sich der Destinatär einer Familienstiftung mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 AStG beruft, greift aufgrund des pauschalen Verweises auf Abs. 3 ebenfalls die Erleichterung der Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 2 ff. AStG. [1] Andernfalls hätte der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.3 Verhältnis zu § 10 AStG

Rz. 43 Entgegen der Stellung im Gesetz ist § 10 AStG vorrangig vor § 9 AStG zu prüfen.[1] § 9 AStG stellt für Zwecke der Ermittlung der relativen Freigrenze auf die Zwischeneinkünfte ab, die gem. § 10 Abs. 3 S. 1 AStG in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln sind. Auch im Rahmen der absoluten gesellschafterbezogenen Freigrenze muss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 80 § 11 AStG ist im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung i. S. d. § 15 AStG nicht anwendbar. § 15 Abs. 11 AStG sieht für (tatsächliche) Zuwendungen seitens der Familienstiftung an Personen i. S. d. § 15 Abs. 1 AStG einen eigenen Mechanismus der Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. Die tatsächlichen Zuwendungen unterliegen bei den benannten Personen nicht der Besteuerung, s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.5 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 69 Bei Anwendung des § 9 AStG erfolgt kein Ansatz des Kürzungsbetrages. Gemäß § 9 AStG sind die passiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft im Rahmen der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 – 12 AStG) außer Ansatz zu lassen, sofern die passiven Einkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der Zwischengesellschaft (relative Grenze) betragen und bei einem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.2 Feststellung in den Fällen des § 15 Abs. 9 und 10 AStG

Rz. 1132 In den Fällen des § 15 Abs. 9 AStG sind die Einkünfte der nachgeschalteten ausländischen Gesellschaft, die der ausländischen Familienstiftung oder einer anderen Stiftung zuzurechnen sind, in einem eigenständigen Verfahren gesondert festzustellen. Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 AStG wird in diesem Feststellungsverfahren abschließend entschieden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.6 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 46 Für die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG findet § 9 AStG keine Anwendung. Dies ergibt sich bereits daraus, dass § 9 AStG ausschließlich auf § 7 Abs. 1 AStG Bezug nimmt, d. h. eine Beherrschung durch einen Stpfl. voraussetzt. Im Anwendungsbereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung sieht § 13 AStG eine eigenständige Freigrenzenregelung vor, die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.2 Verhältnis zu §§ 5 und 7–15 AStG

Rz. 24 Während § 17 AStG eine verfahrensrechtliche Vorschrift ist, sind die in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 5 und 7–15 AStG materielle Vorschriften. Die Anwendung der materiellen Vorschriften wird durch § 17 AStG sichergestellt. Die Sicherstellung der Anwendung erfolgt durch die in § 17 Abs. 1 AStG enthaltene Aufklärungspflicht und Vorlage von sachdienlichen Unterlag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.3 Rückkehrfälle nach § 6 Abs. 3 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 4)

Rz. 216 § 6 Abs. 2 S. 4 AStG fingiert für den Fall eines Entfallens der Wegzugssteuer aufgrund einer Rückkehr nach § 6 Abs. 3 AStG für den Stpfl. sowie für dessen (unmittelbare oder mittelbare) Rechtsnachfolger die Erfüllung des persönlichen Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 AStG. Ziel der Vorschrift ist die Vermeidung von Umgehungsgestaltungen[1], die eröffnet wären, wenn i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu vGA, vE und § 1 AStG

Rz. 116 Die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags der Zwischengesellschaft erfolgt gem. § 10 Abs. 3 AStG „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts“. Demnach hat bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte eine entsprechende Korrektur von nicht fremdüblichen Geschäftsbeziehungen im Wege von verdeckten Gewinnaussch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.3 § 7 Abs. 3 Satz 2 AStG

Rz. 451 § 7 Abs. 3 S. 2 AStG ergänzt § 7 Abs. 3 S. 1 AStG. Demnach kann auch eine Personengesellschaften bzw. eine Mitunternehmerschaften nahestehende Person sein, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 AStG erfüllt. § 7 Abs. 3 S. 2 AStG wirkt konstitutiv. Der Referentenentwurf v. 10.12.2019 enthielt noch keine Aussage zu Personengesellschaften. § 7 Abs. 3 S. 1 AStG bezi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 bleibt die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.3 Entsprechende Geltung § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 AStG (§ 13 Abs. 1 S. 2)

Rz. 76 Durch die Anordnung in § 13 Abs. 1 S. 2 AStG gelten § 7 Abs. 1 S. 2 und S. 3 AStG entsprechend. Durch die entsprechende Geltung sind mittelbare Beteiligungen für die Steuerpflicht nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG unbeachtlich, soweit bei einer die Beteiligung vermittelnden Person hinsichtlich der Beteiligung an dieser ausländischen Gesellschaft eine Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.1 Verweis auf §§ 7–18 AStG

Rz. 39 "(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 und des Absatzes 2 werden durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt." Vorrang der §§ 7 bis 18 AStG nach § 2 AO. Nach § 20 Abs. 1 AStG bestehe zwischen den §§ 7–18 AStG und dem DBA-Recht keine Berührung. Diese erst durch das StÄndG 1992 (G 25.2.1992, vgl. zur Gesetzesbegründung insoweit BT-Drs. 12/1506, 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.1 Verhältnis zu §§ 7-12 AStG

Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 § 13 AStG ist subsidiär gegenüber...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 6 AStG (§ 6 Abs. 2 S. 1)

Rz. 200 Während der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG allgemein auf "unbeschränkt Stpfl." abstellt, wird der persönliche Anwendungsbereich der Norm in § 6 Abs. 2 S. 1 AStG definiert und konkretisiert. Unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 6 Abs. 1 AStG sind danach "natürliche Personen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre vor den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.3 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 4)

Rz. 298 Gem. § 6 Abs. 3 S. 4 AStG gelten die Sätze 1 bis 3 – also die Vorschriften über das Entfallen der Wegzugssteuer bei Rückkehr – entsprechend, wenn der Ausschluss des Besteuerungsrechts i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruht. Ziel dieser Vorschrift ist die Eröffnung der Rückkehroption auch für Wegzugsfälle i. S. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.3 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG

Rz. 476 § 7 Abs. 4 S. 2 AStG enthält eine Sonderregel für Personengesellschaften. Demnach wird bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Mithin handelt es sich b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.6 § 20 AStG

Rz. 65 § 12 AStG wird von dem in § 20 Abs. 1 AStG geregelten Treaty-Override erfasst und geht damit den Regelungen in einem DBA vor (s. dazu Rz. 41).[1] Rz. 66–68 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.2 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG

Rz. 496 § 7 Abs. 5 S. 1 AStG entspricht uneingeschränkt § 7 Abs. 7 AStG a. F. Gleichwohl ergeben sich im Zusammenspiel mit der nunmehr postulierten Direkterzielungsfiktion und mithin der Abschaffung der nachgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 14 AStG a. F. im Vergleich zur Rechtslage vor ATAD-UmsG wesentliche Änderungen. Daher besteht im Rahmen von § 7 Abs. 5 S. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.2 Veräußerungen

Rz. 430 Der Begriff der Veräußerung wird in § 11 Abs. 4 AStG nicht definiert. Es werden allerdings den Gewinnen aus der Veräußerung in § 11 Abs. 4 AStG die Gewinne aus der Auflösung der ausländischen Gesellschaft sowie aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft gleichgestellt. Rz. 431 Die beiden Vorgänge der Auflösung und der Herabsetzung des Kapitals st...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.2 Kein Ansatz eines negativen Hinzurechnungsbetrags (Satz 2)

Rz. 177 Der Hinzurechnungsbetrag darf nicht negativ sein. § 10 Abs. 1 S. 2 AStG schließt die Hinzurechnung negativer Einkünfte gesetzlich aus. Die Vorschrift entspricht dem § 10 Abs. 1 S. 4 AStG a. F. Ein negativer Hinzurechnungsbetrag ist nicht anzusetzen. Im Verlustfall ergibt sich ein Hinzurechnungsbetrag von null. Rz. 178 Eine Verrechnung von Verlusten einer Zwischengesel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.3.2.4 Anzeigepflicht in den Fällen des § 13 Abs. 4 AStG

Rz. 941 Die Anzeigepflicht gilt trotz des anders lautenden Gesetzeswortlauts von § 18 Abs. 3 S. 2 AStG, welcher lediglich die Fälle des § 8 Abs. 2 AStG nennt, auch im Anwendungsbereich des § 13 Abs. 4 S. 1 AStG entsprechend.[1] Rz. 942–955 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 35 Die Neuregelung findet erstmals für Steuern der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, Anwendung (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG). Rz. 36 Hinsichtlich einer Steuer der ausländischen Gesellschaft für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, welche allerdings erst nach dem 1.1.2022 entrichtet wurden, enthält das Gesetz in § 21 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.3 § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 49 Die Anwendung von § 7 Abs. 1 S. 2 AStG und von § 12 Abs. 2 AStG schließen sich gegenseitig aus.[1] Eine Steuer, die auf eine nach § 7 Abs. 1 S. 2 AStG für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung unberücksichtigt bleibende Beteiligung entfällt, kann nicht nach § 12 Abs. 2 AStG angerechnet werden. Insoweit kommt es zu keiner Doppelbelastung.[2] Rz. 50 In den Fällen, in dene...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu § 7 AStG

Rz. 41 Durch die Streichung der Vorschrift für nachgeschaltete Zwischengesellschaften gem. § 14 AStG a. F. und der Erfassung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr eine unmittelbare Zurechnung des Hinzurechnungsbetrags zum inländischen Stpfl. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist folglich für jede (nachgeschaltete) Zwischengesells...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.9 Verhältnis zu § 20 Abs. 2 AStG

Rz. 49 § 9 AStG ist auch i. S. d. § 20 Abs. 2 AStG entsprechend zu berücksichtigen.[1] Erzielt die ausländische Betriebsstätte im Rahmen der Fiktion des § 20 Abs. 2 AStG gemischte Einkünfte und sind die Freigrenzen des § 9 AStG unterschritten, bleibt es bei der Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte. Rz. 50–55 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.1.2 § 17 Abs. 1 AStG

Rz. 7 Die allgemein bestehende erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO) erfährt ihre Konkretisierung in § 17 Abs. 1 AStG. Die Schätzungsvorschrift des § 17 Abs. 2 AStG ist dagegen nicht anwendbar.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.4 Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in den Fällen des § 15 AStG (Abs. 4)

Rz. 1095 Nach § 18 Abs. 4 AStG sind die den unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten nach § 15 AStG zuzurechnenden Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Familienstiftung in entsprechender Anwendung der Abs. 1–3 ebenfalls gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Der Feststellungsbescheid wird auch als Zurechnungsbescheid bezeichnet.[1] Für das Feststellungsverfahr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.4 Kürzung in Fällen des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG

Rz. 56 § 12 Abs. 1 S. 2 AStG verweist hinsichtlich der Kürzung der anrechenbaren Steuern um Erstattungsansprüche im Ausland auf § 8 Abs. 5 S. 2 AStG und kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 5 S. 2 AStG erfüllt sind.[1] Rz. 57–60 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5 Vorrang des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG)

Rz. 130 Nach § 13 Abs. 5 S. 1 AStG ist § 13 Abs. 1–4 AStG und damit die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind. Durch § 13 Abs. 5 AStG wird somit das Vorrangverhältnis d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.6 Verhältnis zu § 13 AStG

Rz. 74 § 11 AStG findet im Rahmen der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG). Erhält der Steuerpflichtige von derselben Gesellschaft Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG oder erzielt der Steuerpflichtige Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG, so wird für diese ein Kürzungsbetrag angesetzt. Rz. 75 Bei Anwendung des § 13 Abs. 1 S. 3 AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.7 Zuordnung der Einkunftsart (§ 15 Abs. 8 AStG)

Rz. 82 Der Abs. 8 ordnet eine Quasi-Transparenz[1] der ausländischen Stiftung an. Es handelt sich nicht um eine vollständige, sondern nur um eine angenäherte Transparenz, da die zuzurechnenden Einkünfte der Stiftung beim Zurechnungsempfänger Kapitaleinkünfte, nämlich solche i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (§ 15 Abs. 8 S. 1 AStG) darstellen. Dies gilt entgegen dem Wortlaut so...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.2 Fehlender Verweis auf sonstige Vorschriften des AStG

Rz. 45 Aus dem fehlenden ausdrücklichen Verweis auf die übrigen Vorschriften des AStG zieht das Schrifttum überwiegend die Schlussfolgerung, die Vorschriften zur Einkünftekorrektur in § 1 AStG, zur erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht in § 2 AStG und zur Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG seien dem DBA nachrangig.[1] Aus dem inhärenten Missbrauchsvorbehalt folgt aber di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 3 Verrechnungspreiskorrektur im achten Jahr nach Geschäftsabschluss (§ 1a S. 2 AStG)

Rz. 61 Keine vertragliche Vereinbarung einer sachgerechten Anpassungsregelung: Die in Satz 2 normierte Rechtsfolge des § 1a AStG einer Verrechnungspreiskorrektur im achten Jahr nach dem Geschäftsabschluss tritt nur ein, wenn eine "solche Regelung nicht vereinbart wurde". Dabei bezieht sich eine "solche Regelung" auf die in Satz 1 erwähnte sachgerechte Anpassungsregelung. D. h...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.2 Der Fremdvergleichsgrundsatz in Betriebsstättenkonstellationen (§ 1 Abs. 5 S. 1 AStG)

Rz. 306 Gemäß den Bestimmungen in § 1 Abs. 5 AStG wird unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen die Anwendung von § 1 Abs. 1, 3–4 AStG , die normalerweise für verbundene Unternehmen gelten, auch auf interne, schuldrechtlich anzunehmende Beziehungen innerhalb eines Unternehmens ausgeweitet (Betriebsstättenkonstellationen). Dies ist notwendig, da eine Betriebsstätte rechtl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-13 AStG)

Rz. 48 Die hinzurechnungssteuerlichen Bestimmungen in §§ 7 ff. AStG und die Verrechnungspreisvorschriften in § 1 AStG überschneiden sich in ihren Anwendungsbereichen, interagieren miteinander und können sich ergänzen. Ein Zusammentreffen der Verrechnungspreisvorschriften und der Hinzurechnungsregelungen ergibt sich im Grundsatz schon, weil die Ermittlung des Hinzurechnungsbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.3 Verhältnis zu § 9 AStG

Rz. 340 Die Verlustverrechnung nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist ungeachtet der Freigrenze nach § 9 AStG vorzunehmen. Die nach § 9 AStG von der Hinzurechnungsbesteuerung auszunehmenden Einkünfte verlieren ihre "Eigenschaft als passive Einkünfte" nicht und sind daher mit vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen.[1] § 9 AStG ist zwar bereits auf Ebene der ausländischen Gesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2 § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 346 Aufgrund der Vorgabe der ATAD und deren Umsetzung in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr nicht nur die Zurechnung unmittelbar, sondern auch eine direkte Zurechnung bei mittelbarer Beteiligung (siehe hierzu Rz. 327). Diese rechtsfolgenseitige Änderung erfordert jedoch Folgeänderungen, um eine Mehrfacherfassung der Zwischeneinkünfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.4 Verhältnis zu 15 AStG

Rz. 141 Bisher stellte sich die Frage nach dem Rangverhältnis zwischen § 7 AStG a. F. (vor ATAD-UmsG) und § 15 AStG nicht. Die Erfassung im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung scheiterte in der Vergangenheit an der fehlenden gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Eine Stiftung verfügt über keine Mitglieder oder Gesellschafter, d. h. die Stiftung gehört sich selbst. Die Begün...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.5 Konkurrenzverhältnis zu anderen Einkünftekorrekturnormen (§ 1 Abs. 1 S. 4 AStG)

Rz. 106 Weitergehende Berichtigungen: Die Wendung "unbeschadet anderer Vorschriften" in § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG impliziert kein Wahlrecht bezüglich der Anwendung von § 1 AStG oder einer gleichzeitig anwendbaren anderen Korrekturnorm (z. B. der vGA).[1] § 1 Abs. 1 Satz 4 AStG macht derweil deutlich, dass "weitergehende Berichtigungen [des § 1 Abs. 1] zusätzlich zu den Rechtsfol...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.4 Verhältnis zu § 5 AStG

Rz. 62 § 5 AStG ist auf natürliche Personen anwendbar, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt fünf Jahre steuerpflichtig waren und im niedrig besteuerten Ausland ansässig werden (§ 5 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG). Im Gegensatz zur erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG müss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.4 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 38 Die in § 15 Abs. 1 S. 1 AStG angeordnete Vermögenszurechnung bei ausländischen Familienstiftungen gilt explizit nicht für Zwecke der Erbschaftsteuer. §§ 4 und 15 AStG haben folglich keinen Überschneidungsbereich. Rz. 39 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.2 § 7 Abs. 4 S. 1 AStG

Rz. 461 Ergänzend zu § 7 Abs. 3 AStG gelten Personen als dem Stpfl. nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. Rz. 462 Unbeschadet § 7 Abs. 4 findet unbeschadet des § 7 Abs. 3 AStG (nahestehende Person) Anwendung. Hierdurch wird angezeigt, dass § 7 Abs. 4 den Abs. 3 AStG nicht verdrängt, sondern grundsätzlic...mehr