Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Versorgungsausgleichansprüche

Bei der Scheidung von Eheleuten kommt es im Regelfall zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt.[1] Diese Anrechte werden grundsätzlich intern (also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems) oder ausnahmsweise extern geteilt.[2] Anrechte, die am Ende der Ehezeit noch nicht ausgleichsreif sind (z. B. weil ein...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.3 Prozesskosten im Unterhaltsabänderungsverfahren

Der BFH hat entschieden, dass Anwaltskosten zur Verteidigung gegen einen Unterhaltsabänderungsantrag einer unterhaltsberechtigten Kindesmutter und deren nichtehelichen Kindes auch vor Einführung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht als außergewöhnliche Belastungen des Kindesvaters abziehbar sind.[1]mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.9 Pflegekinder

Auch für Pflegekinder gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld.[1] Pflegekinder sind Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.[2] Der BFH muss da...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Es ergibt sich damit folgende neue Berechnungsreichenfolge zum zu versteuernden Einkommen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG)

Rz. 877 Unter die besonderen außergewöhnlichen Belastungen fallen: aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 859 Gesetzlich sind außergewöhnliche Belastungen gegliedert in: a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflich...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / III. Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG – Verlustabzug/Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen/außergewöhnliche Belastungen

Rz. 758 Eine Unterhaltsrelevanz ergibt sich aus dem Grundsatz der Ableitung des Unterhaltseinkommens aus dem steuerlichen Einkommen. 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ff) Wiederkehrende Wahlrechtsausübung

Rz. 789 Der Steuerpflichtige muss sich für jedes Veranlagungsjahr für den Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG entscheiden. Der Antrag ist rechtsgestaltend, weil aus den in § 12 Nr. 2 EStG ertragsteuerlich unbeachtlichen Unterhaltszahlungen abziehbare Sonderausgaben werden. Der Antrag ist Merkmal des gesetzl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

aa) Unterhaltszahlungen Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Vorsorgeaufwendungen

a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Verlustabzug nach § 10d EStG

Rz. 760 Wenn Verluste im Wege des Verlustausgleichs (vgl. Rdn 743 ff.) nicht ausgeglichen werden können, besteht für sie die Möglichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Der Verlustabzug wird unterteilt nach Verlustrücktrag und Verlustvortrag. a) Verlustrücktrag Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrag...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Pauschbetrag

Rz. 777 Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 EUR, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR gewährt, § 10c EStG. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag, 10c S. 2 EstG.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Vorsorgeaufwendungen im Unterhaltsrecht

aa) Beitragszahlungen während des Zusammenlebens Rz. 834 Generell sind Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und anzuerkennen, wenn sie schon während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner getätigt worden sind. Derartige Beträge standen während der Ehe für den Konsum nicht mehr zur Verfügung.[627] bb) 20 %- und 4 %- Grenze Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Abflussprinzip

Rz. 775 Abziehbar sind Sonderausgaben im Veranlagungszeitraum, in dem sie geleistet worden sind. Maßgeblich ist nach § 11 Abs. 2 EStG folglich das Abflussprinzip, d.h. der Zeitpunkt des Abzuges der Sonderausgaben.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Sonderausgaben-Pauschbetrag/Vorsorgepauschale nach § 10c EStG

Rz. 844 Für Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen darstellen, wird ein Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR abgezogen, wenn der Steuerpflichtige keine höheren Aufwendungen nachweist (§ 10c S. 1 EStG). Dieser Betrag erhöht sich bei Ehepartnern, wenn diese zusammen veranlagt werden auf 72 EUR (§ 10c Satz 2 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sekundäre Altersvorsorge

(1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ii) Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

(1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach tri...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Tatsächliche Leistung

Rz. 836 Hierbei ist darauf zu achten, dass Vorsorgeaufwendungen auch tatsächlich geleistet werden.[631]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Voraussetzungen für die Zustimmungsverpflichtung

(a) Nachteilsausgleich Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG übersch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Beitragszahlungen während des Zusammenlebens

Rz. 834 Generell sind Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig und anzuerkennen, wenn sie schon während des Zusammenlebens mit dem Ehepartner getätigt worden sind. Derartige Beträge standen während der Ehe für den Konsum nicht mehr zur Verfügung.[627]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (b) Nachweispflicht

Rz. 803 Der Ausgleichsberechtigte hat zum Nachweis seiner Nachteile Belege, z.B. den Steuerbescheid, vorzulegen.[595]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / l) Auskunftsanspruch wegen zu erwartender Nachteile

Rz. 814 Um die Voraussetzungen überprüfen zu können, ob sich die Durchführung des begrenzten Realsplittings rechnet, steht dem Unterhaltspflichtigen ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der zu erwartenden Nachteile zu.[614]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Günstigerprüfung

Rz. 833 In den Jahren 2005 bis 2019 ist nach § 10 Abs. 4a EStG statt der vorgenannten Höchstbeträge die bis 2004 geltende Berechnung der Höchstbeträge (mit schrittweise abgesenktem Vorwegabzug) durchzuführen, sofern dies günstiger ist.[626]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 772 Zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben gehören:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Ausnahmen

Rz. 776 Sonderausgaben können vom Gesamtbetrag der Einkünfte nur dann als solche abgezogen werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Aufwendungen für die private Lebensführung

Rz. 139 Keine Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind Aufwendungen für die Lebensführung. Hierzu zählen in der Regel: Rz. 140 Hinweis Privataufwendungen sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn sie im Gesetz ausdrücklich als abzugsfähig zug...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Verlustrücktrag

Rz. 761 Bei einem Verlustrücktrag werden negative Einkünfte, d.h. Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte im laufenden Veranlagungszeitrahmen (2020) nicht ausgeglichen werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegange...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung

Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach trifft den Unterhaltsberechtigten eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der ste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Prüffolge

Rz. 843 Folgende Prüffolge ist zu beachten: Hinweis Ab dem 1.1.2020 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR brutto. Damit gleicht das...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / k) Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen

Rz. 811 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob die Erklärungen erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob zuvor bereits ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Hinweis Ab dem 1.1.2013 ersetzt da...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (c) Formalien

Rz. 804 Voraussetzungen der Zustimmung sind: Rz. 805 Hinweis Es besteht kein Anspruch, die Anlage U zu unter...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / i) Obliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 807 Nach Ansicht des BGH obliegt es dem Unterhaltsschuldner, mögliche Steuervorteile aus dem Realsplitting zu nutzen.[603] Dies gilt aber soweit sich die Verpflichtung aus einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung ergibt, bzw. diese freiwillig erfüllt wird.[604] Da die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings eine tatsächliche Unterhaltszahlung (§ 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / m) Verjährung

Rz. 815 Bei dem Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils infolge der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting handelt es sich nicht um einen begrenzten Unterhaltsanspruch i.S.v. § 1585b Abs. 3 BGB. § 1585b Abs. 3 BGB ist deshalb weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.[615] Hieraus folgt, dass der Ausgleich des Steuernachteils noch verlangt werden kann, solange eine Zustim...mehr