Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Landesrechtliche Vorschriften

Rz. 48 Aufgrund des Vorbehaltes in Art. 119 Nr. 2 EGBGB können landesrechtliche Beschränkungen und Teilungsverbote bestehen. Mit Aufhebung der Teilungsgenehmigung in § 19 BauGB haben die Länder in ihren Bauordnungen ebenfalls das Erfordernis einer Teilungsgenehmigung weitgehend entfallen lassen. Einzig Nordrhein-Westfalen und Hessen kennen in ihre jeweiligen Bauordnungen (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke

Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steuerschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der Grundstückseigentümer muss seine Tätigkeit auf d...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Steuerliches Verfahrensrecht

Rz. 272 Aufgrund des Trennungsprinzips werden Besitz- und Betriebsunternehmen verfahrensrechtlich separat veranlagt. Für Zwecke der USt und Gewerbesteuer erhalten beide eigenständige Veranlagungen.[534] Bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer der Betriebs-GmbH werden auf Ebene des Besitzunternehmens bei Mitunternehmerschaften Gewinnfeststellungen nach §§ 179 ff. AO d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Sonderfälle

Rz. 4 Soweit frühere oder geschlossene Grundbücher und Grundakten von anderen als den grundbuchführenden Stellen aufbewahrt werden, entscheidet über die Gewährung der Einsicht in die früheren Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung von Abschriften gem. §§ 12b, 12c Abs. 5 GBO der Leiter der Stelle oder ein von ihm hierzu ermächtigter Bediensteter. Gegen dessen Ent...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 65 [Autor/Stand] Berechnungsgrundlage für die zukünftige Bewertung des Grundvermögens sind – anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen – die Regelungen des Bundesmodells. Insoweit kommt es bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke oder der bebauten Grundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungsei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Der Rechtspfleger

Rz. 18 Die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben des Amtsgerichts in Grundbuchsachen sind im vollen Umfang dem Rechtspfleger übertragen (§ 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG).[54] Er erledigt somit alle Geschäfte, die vom Grundbuchamt nach den Verfahrensvorschriften mit Wirkung nach außen vorzunehmen sind und für die sich nicht aus § 12c GBO besondere Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anforderungen im Grundbuchamt

Rz. 34 Der Gesetzgeber hat mit Rücksicht auf die erforderliche Flexibilität und den raschen Fortschritt im Bereich der Informationstechnik zu Recht darauf verzichtet, konkrete Anforderungen an die vom Grundbuchamt einzusetzende Hard- und Software festzuschreiben. Die abstrakten Anforderungen der §§ 126 ff. GBO im Allgemeinen und von § 133 GBO für das Abrufverfahren im Besond...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Einlage (Innenverhältnis)

Rz. 1092 Hinsichtlich des Beitrags, den die Gesellschafter im Innenverhältnis als Einlage vereinbaren, besteht völlige Vertragsfreiheit. Jeder Gesellschafter muss den Gesellschaftszweck lediglich in irgendeiner Weise fördern.[1467] Dabei genügt jeder Beitrag im weitesten Sinn. Die Aufbringung von bestimmten Vermögenswerten ist demnach keineswegs notwendig.[1468] Rz. 1093 Die ...mehr

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Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.2 Kirchensteuerpauschsätze

Die folgende Übersicht zeigt die länderunterschiedlichen Kirchensteuerpauschsätze auf die pauschalen Lohnsteuerbeträge im Nachweisverfahren und den ermäßigten Kirchensteuerpauschsatz im vereinfachten Verfahren:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeitskonzentration

Rz. 13 Abs. 3 ermöglicht eine von Abs. 1 abweichende Konzentration der Zuständigkeit, er entspricht § 689 Abs. 3 ZPO, § 2 Abs. 2 InsO, § 1 Abs. 2 ZVG, wobei schon durch die Allgemeinvorschrift des § 13a GVG eine Zuständigkeitskonzentration erfolgen kann. Er ist nicht auf die maschinelle Grundbuchführung beschränkt, ist jedoch in diesem Zusammenhang von größerer Bedeutung. Au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. CI- und NCI-Daten

Rz. 12 Mit Hilfe von Textverarbeitungssystemen erfasste Daten werden normalerweise als Textdaten in Form codierter Information gespeichert (CI). So entstehen etwa die Eintragungstexte im Produktionssystem. Auch Altdatenbestände, also der bei der Umstellung vorhandene Grundbuchinhalt, können durch manuelle Eingabe aller Texte neu erfasst werden. Dies hat sich etwa in Bayern a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Rechtsgeschichte

Rz. 2 § 1 GBO wurde geändert durch das Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993,[1] durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVGBG) vom 11.8.2009[2] und durch das FGG-ReformG vom 17.12.2008.[3] Der Vorbehalt betreffend die Grundbuchführung in Baden-Württemberg ist m.W.v. 1.1.2018 durch das Gesetz vom 5.12.2014[4] entfallen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Loseblattgrundbuch

Rz. 3 Versuche, das Grundbuch in Loseblattform[1] zu führen, gehen bereits auf das Jahr 1929 zurück,[2] wurden im Jahre 1936 wiederum aufgegriffen,[3] konnten sich jedoch nie richtig durchsetzen. Nach 1949 haben die Landesjustizverwaltungen den Gedanken erneut aufgegriffen, da diese Art der Grundbuchführung als die damals wohl rationellste sich angeboten hatte.[4] In den 70e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Befreiung vom Prüfvermerk nach § 15 Abs. 3 GBO (Abs. 4)

Rz. 15 Absatz 4 wurde eingefügt durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes vom 1.6.2017 (BGBl I 2017, 1396). Er ergänzt die ebenfalls durch dieses Gesetz eingefügte Regelung des § 15 Abs. 3 GBO. Nach § 15 Abs. 3 GBO hat der Notar dem Grundbuchamt gegenüber die Eintragungsfähigkeit der zur Eintragung erforderlichen Erklärungen zu bescheinigen. Die Regelung des § 15 Abs. 3 GBO ist umstri...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 6 Abgabepflicht kraft Gesetzes

Die Abgabepflicht tritt kraft Gesetzes ein, d. h. wenn die Tatbestandsmerkmale des § 24 KSVG – Betreiben eines der dort genannten Unternehmen unter den beschriebenen Bedingungen – erfüllt sind; vergleichbar dem Zustandekommen der Versicherungspflicht in der "klassischen" Sozialversicherung. Für jedes betroffene Unternehmen in Deutschland besteht daher eine Selbstmeldepflicht...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Saarländische Grundsteuergesetz (GrStG-Saar) regelt die Grundsteuerbewertung für die im Saarland belegenen ca. 556.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftliche Vermögens, welche in 2020 für ein Grundsteueraufkommen bei den saarländischen Gemeinden von ca. 156,5 Mio. Euro[2] gesorgt haben. Das Gesetz ist am 1...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / Leitsatz

1. Die Anwendung des Arzneimittelprivilegs (vgl. Nr. 9.6 der Anlage 4 der FeV) kommt bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis nur in Betracht, wenn für den Einsatz von Medizinal-Cannabis eine Indikation nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft besteht oder die Verschreibung zumindest ärztlich vertretbar sowie dessen Verabreichung zur Erreichung des Therapieziels...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Begünstigte Veräußerungen

Rz. 399 Begünstigungsfähig ist ferner der Ertrag eines Mitunternehmers aus der Veräußerung seines Anteils, soweit der Veräußerungsgewinn auf Grundbesitz in der Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft entfällt, an der der Anteil veräußert wird. Dabei ist allerdings insbesondere die personenbezogene Erfüllung der Behaltefrist (s. folgende Rdn) notwendig. Bei Veräußerungen zwi...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / ee) "Württembergisches Modell"

Rz. 45 Beim "Württembergischen Modell"[56] soll der länger lebende Ehegatte auf Lebenszeit die Nutzungen am Vermögen des Erstversterbenden erhalten. Hintergrund dieser Gestaltungsvariante ist auch die Minimierung der erbschaftsteuerlichen Gesamtbelastung. Hierzu werden dessen Erben, zumeist die gemeinsamen oder auch einseitigen Kinder des Erstversterbenden, mit einem Nießbra...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 126 bis 141 GBO wurden seinerzeit durch das RegVBG vom 20.12.1993 in die GBO eingefügt.[1] Mit dem ERVGBG[2] wurden die Weichen für den bidirektionalen ERV mit den Grundbuchämtern gestellt und mit dem DaBaGG[3] wurden die Umsetzungen für die Migration des maschinellen Grundbuchs hin zu einem Datenbankgrundbuch geschaffen. Rz. 2 Bereits die Regelungen des RegVBG b...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollelektronische Führung, Datenbankgrundbuch

Rz. 6 Die durch das RegVBG eingeführte Neuerung besteht darin, dass das Grundbuch selbst (nicht die Grundakten, siehe hierzu § 10a GBO Rdn 1 ff.) "in maschineller Form[6] als automatisierte Datei" geführt werden kann, d.h. nicht durch Ausdruck auf Papier verkörpert werden muss, denn der Inhalt des Datenspeichers selbst stellt das Grundbuch dar (§ 62 GBV). Zur Anlegung des ma...mehr

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Vorbemerkungen / III. Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jahre 2009

Rz. 9 Abschnitt XV mit den §§ 94–101 GBV wurde eingefügt durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I S. 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009.[1] § 100a ist eingefügt worden durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Die Regelungen des Gesetzes zur Einführung des elekt...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / c) Kontrollfreiheit der Hauptleistungspflichten

Rz. 95 Ausgenommen sind von einer Angemessenheitskontrolle ferner die vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten. Dass dies so ist, folgt zwar nicht schon ohne Weiteres aus dem Wortlaut des § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, wird jedoch – wie auch schon früher unter § 8 AGBG – aus der Vorschrift und dem Gedanken abgeleitet, dass es für die Festlegung der Hauptleistungspflichten in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Einführung durch Rechtsverordnung

Rz. 15 Mit dem DaBaGG wird die verbindliche Grundbuchführung in strukturierter Form (durch Ermächtigung) ermöglicht. Die Entscheidung über die Einführung treffen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung, wobei die Verordnungsermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen werden kann. Die Entscheidung über den Umfang der Einführung und die Vorgehensweise hierbei s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zuständigkeit

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Sonderregelung Praktikant (§ 22 Abs. 1 Nr. 1-4)

Rz. 32 Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prak...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte des Nießbrauchs

Rz. 186 Berechtigte können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (GbR, oHG, KG) sein.[716] Der Nießbrauch kann nicht als subjektiv-dingliches Recht für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks bestellt werden. Bei einer Mehrzahl von Personen ist eine Berechtigung nach Bruchteilen[717] möglich oder eine Gesamtberechtigung entspr...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Verhandlungsverfahren

Rz. 88 Auch bei der Aufstellung eines Sozialplans sollen Unternehmer und Betriebsrat zunächst eine Einigung über den Inhalt des Sozialplans anstreben. Kommt keine Einigung zustande, kann der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersucht oder sofort die Einigungsstelle angerufen werden. Einigen sich die Betriebspartner vor der Einigungsstelle nicht, so entschei...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Besondere Fragen in der Betriebsaufspaltung

Rz. 269 Formulierung der Rückausnahme für den Verwaltungsvermögenstest: Die Rückausnahme mit der dortigen gesetzlichen Definition der Betriebsaufspaltung in § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erfasst nur die Beherrschung durch einzelne natürliche Personen und eine Personengruppe, nicht aber einige der vertikalen Betriebsaufspaltungen (vgl. Rdn 25 ff.). Eine Betriebs-...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Abgrenzungen von anderen Rechtsinstituten

Rz. 26 Wohnungseigentum unterscheidet sich von sonstigen Eigentumsformen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erfordernis der ersten Rangstelle nach § 10 ErbbauRG

Rz. 193 Die Eintragung des Erbbaurechts im Grundstücksgrundbuch darf nur an erster Rangstelle erfolgen (§ 10 Abs. 1 ErbbauRG), sofern keine Ausnahme besteht. Andernfalls ist es nichtig[808] und muss als "inhaltlich unzulässig" von Amts wegen gelöscht werden;[809] eine Heilung durch den Vollzug von Rangrücktritten ist nicht möglich. Mit Löschung der inhaltlich unzulässigen Ei...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (b) Scheitern der Eintragung

Rz. 45 Hat ursprünglich bei der Gründung der GmbH eine Eintragungsabsicht bestanden und ist die Eintragung jedoch gescheitert oder geben die Gesellschafter[141] ihre Eintragungsabsicht auf, haften die Gründungsgesellschafter persönlich, unbeschränkt und proratarisch (entspr. ihrer Beteiligung).[142] Diese Haftung trifft alle Gesellschafter, die der Geschäftsaufnahme vor Eint...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuwendungen und Zuwendungsempfänger (einschließlich ausländischer Empfänger)

Rn. 13 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungsempfänger sind, in Abgrenzung zu § 37b Abs 2 EStG, Dritte, also nicht die eigenen ArbN des Zuwendenden. Da mit der Pauschalbesteuerung kein neuer Besteuerungstatbestand begründet wird, sind nur solche Zuwendungen pauschal zu besteuern, die beim Empfänger zu einer StPfl führen (BFH vom 21.02.2018, BStBl II 2018, 389 und BFH vom 13.05...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Zeitliche Befristung

Rz. 287 Muster 3.46: Zeitliche Befristung Muster 3.46: Zeitliche Befristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des _________________________. Rz. 288 Die zeitliche Befristung zeichnet sich durch ihre Klarheit hinsichtlich des Beendigungstermins aus, da dieser durch die Parteien fest verein...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / B. Die Entwicklung des Datenbankgrundbuchs

Rz. 8 Das Datenbankgrundbuch ist die Weiterentwicklung des elektronischen Grundbuchs. Das abfotografierte oder als Fließtext abgeschriebene Grundbuch soll in eine digitale strukturierte Datenbank überführt werden. Diese strukturierte Datenbank ermöglicht eine wesentlich effizientere Nutzung der elektronischen Daten. So können diese beispielsweise für den elektronischen Recht...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / B. Bezeichnung des Vertrags – Der Arbeitsvertrag und seine Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

Rz. 2 Wie bereits die systematische Einordnung von speziell auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Normen wie §§ 611a, 612a, 613a, 619a, 620 Abs. 3, 622, 623 BGB deutlich zeigt, ist der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in diesem Vertrag zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung gegen Zahlung eines diese Arbeitsleistung ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 73 § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge für die Verschmelzung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers geht als Ganzes auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger über.[160] Dies betrifft sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich aller Vertragsverhältnisse, ebenso wie Schiedsvereinbarungen[161] und auch öffentlich-rechtl...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Zusammenfassende Erläuterung zur Begründung der klassischen Betriebsaufspaltung

Rz. 152 Soll eine Betriebsaufspaltung aus einem früheren Einzelunternehmen oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) heraus mit einer Betriebs-GmbH gebildet werden, ist hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeiten nach dem UmwG wie folgt zu unterscheiden:[300]mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Probleme des Wegzugs bei bestehender inländischer typischer Betriebsaufspaltung

Rz. 263 Besteht eine typische Betriebsaufspaltung im Inland und ist ein Wegzug des inländischen Besitzeinzelunternehmers geplant, drohte nach der Rechtslage vor dem SEStEG durch Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht eine Betriebsaufgabe mit voller Gewinnrealisierung. Dies folgte aus dem sog. finalen Betriebsaufgabebegriff. Nur dann, wenn die Begründung einer inländischen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Altrechtliche Rechte im Beitrittsgebiet

Rz. 3 Dienstbarkeiten und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken konnten vor 1900 nach dem jeweiligen Landesrecht unterschiedlich entstehen, meist durch Vertrag des Berechtigten mit dem Grundstückseigentümer. Nach dem Bayerischen Landrecht konnte eine Dienstbarkeit bspw. durch Vertrag, stillschweigende Bestellung, Ersitzung oder kraft Herkommens entstehen.[3] Eine Grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsbeziehungen zwischen den an der Baulast Beteiligten

Rz. 172 Die Baulast begründet aber als Regelungsinstrument des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Eigentümers. Sie wird auch als öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit bezeichnet.[684] Anders als die Dienstbarkeit begründet sie ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks – dem Baulastverpflichteten – demjenigen, welchen ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Inhalt und Verhandlungen

Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG) vermeiden will, muss das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen. Falls dies erfolglos bleibt, muss er sodann die Einigungss...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung

Rz. 40 Für die Geschäfte aus der Zeit der Vor-GmbH trifft die Gründer, wenn es zur Eintragung der GmbH kommt, die sog. Unterbilanzhaftung/Vorbelastungshaftung,[125] die das frühere Vorbelastungsverbot ablöst. Die Vor-GmbH kann also schon über das eingezahlte Stammkapital verfügen und Verbindlichkeiten eingehen, die letztlich wie die Aktiva mit der Entstehung der GmbH durch d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.6 Zwangsmittel

Rz. 32 Ein rechtmäßiges Vorlageersuchen der Finanzbehörde kann nach §§ 328ff. AO mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.[1] Die Finanzbehörde ist hierzu aber nicht verpflichtet. Der Einsatz von Zwangsmitteln setzt nicht voraus, dass für die Urkunde eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. Rz. 7). Die Wegnahme einer Unterlage im Wege einer Pfändung nach § 286 AO kom...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 5 Reaktionen der öffentlichen Hand

Mehrere Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg[1], Mecklenburg-Vorpommern[2] und Sachsen haben Leitfäden für Aufsichtsratsmitglieder verfasst, die gerade diese Rechte und Pflichten sowie die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder thematisieren. Ziel dieser Bestrebungen muss es sein, die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zum Wohl der Gesell...mehr