Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Rechtsgrundlagen

Rz. 14 Der baden-württembergische Landtag hat am 4.11.2020 ein Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) [1] beschlossen. Nachfolgend wurde das LGrStG durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland (ÄndGLGrStG) v. 22.12.2021 (GBl. 2021, 1029) und Art. 6 der Zehnten Verordnung des Innen...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 2 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 6 Von der Abweichungsbefugnis nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang sieben Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgeset...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Rechtliche Grundlagen der Eichung

Rz. 141 Eine Eichung ist eine behördliche oder auf behördliche Veranlassung erfolgte Prüfung, Bewertung und Kennzeichnung eines Messgeräts. Sie führt zur Erlaubnis, das Messgerät für eine weitere Eichfrist, bestimmungsgemäß verwenden zu dürfen (§ 3, Nr. 5 MessEG). Rz. 142 In Deutschland wird diese Aufgabe durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer erledigt, zu deren wichtigst...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Besteuerung des Grundvermögens im "Bodenwertmodell"

Belastungsgrund Rz. 18 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebü...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Abgleich mit den bundesgesetzlichen Regelungen

Rz. 15 Wenngleich das LGrStG nicht nur partiell, sondern formal vollumfänglich vom Bundesgesetz abweicht, wurden mit dem LGrStG die bundesgesetzlichen Regelungen zum reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrecht im GrStG und BewG weitgehend inhaltsgleich übernommen. Durch § 2 LGrStG werden die Abgabenordnung (AO) und die Finanzgerichtsordnung (FGO) verfahrens- und prozessrec...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Bewertungsmaßstab / Bewertungsziel

Rz. 19 Laut dem Landesgesetzgeber wird der Belastungsentscheidung bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mittels eines Ertragswertverfahrens durch Anknüpfung an den Sollertrag des Grundbesitzes Rechnung getragen. Bewertungsziel ist ein objektiviert-realer Ertragswert eines selbstbewirtschafteten, pacht- und schuldenfreien Betriebs. Mit diesem, dem Ve...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.1 Bodenwertmodell

Rz. 11 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der "reinen Bodenwertsteuer") ist allein der Grund und Boden. Das Bodenwertmodell wurde bislang allein ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Belastungsgrund

Rz. 18 Nach dem Landesgesetzgeber beruht die Belastungsentscheidung für die Grundsteuer zuvorderst auf dem Äquivalenzgedanken, aber daneben auch auf dem Gedanken der Leistungsfähigkeit.[1] In Anlehnung an den Äquivalenzgedanken werde durch die Grundsteuer einerseits ein Zusammenhang mit kommunalen Infrastrukturleistungen hergestellt, die durch Beiträge und Gebühren nicht voll...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.1 Verfassungsrechtliche Risiken der Flächenmodelle

Rz. 62 Hinsichtlich der Rechtfertigung bzw. der Auswahl des Belastungsgrundes für die Grundsteuer wird in Fachkreisen seit Jahren nahezu dogmatisch über die Maßgeblichkeit des Leistungsfähigkeits- oder des Äquivalenzprinzips gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage attestiert. Die Bemess...mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Wurden die technischen Anforderungen aus Gebrauchsanweisung und innerstaatlicher Bauartzulassung bzw. Baumusterprüfbescheinigung eingehalten?

Rz. 754 Hierzu zählen: Rz. 755 Mit Ausnahme des Geräteselbsttests sind diese Tests Prüfungen, die das Messpersonal vor Messbeginn am jeweiligen Messgerät durchführen muss. Sie basieren daher auf eigenen Feststellungen und werden nicht automatisch vom Messgerät durchgeführt. Tabelle 3: Übersicht ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Deininger VSTP

Rz. 539 Wichtige Entscheidungen: Rz. 540 Die von der Fa. Deininger Elektronik GmbH & Co.KG entwickelte Videostoppuhr wurde am 26.3.1993 unter dem Zeichen 18.13/92.05 von der PTB zugelassen und wird bspw. in Baden-Württemberg bei dem sogenannten ViBrAM- oder BAMAS-Verf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.3 Systematik des – reinen – "Flächenmodells"

Rz. 82 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des bayerischen – reinen – "Flächenmodells" nach Art. 1-5 BayGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 83 Auf der ersten Verfahrensstufe des bayerischen ...mehr

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Grundsteuerreform: Umsetzun... / 4 Abweichende landesrechtliche Regelungen

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1546) wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Art. 7...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5.7 Influencer

Rz. 993 Die Tätigkeit als Influencer wird immer attraktiver. Die Tatsache, dass die hiermit erzielten Einnahmen i. d. R. zu versteuern sind, sollte dabei nicht vergessen werden. Zu beachten ist, dass nicht nur die Einnahmen in Geld als Betriebseinnahme zu erfassen sind, sondern auch Sacheinnahmen, wie z. B, Werbegeschenke (Waren, Dienstleistungen, etc.). Das FinMin Baden-Wür...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.3 Freibetrag ehrenamtlicher Vormünder, Pfleger oder Betreuer

Rz. 1041 Für Personen, die ehrenamtlich als Vormund, Pfleger oder Betreuer tätig sind, gibt es einen Freibetrag von bis zu 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26b EStG). Allerdings gibt es für alle in § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten insgesamt nur 3.000 EUR Freibetrag. Ein Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben ist grds. ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5 Nebeneinkünfte

Rz. 1033 [Freibeträge für Nebeneinkünfte → Zeilen 46, 47] Für Nebeneinkünfte können teilweise Freibeträge gewährt werden: Übungsleiterfreibetrag: 3.000 EUR (→ Tz 1034) Ehrenamtspauschale: 800 EUR (→ Tz 1038) Freibetrag für ehrenamtliche Betreuer: 3.000 EUR (→ Tz 1041) steuerfreie Bezüge von Ratsmitgliedern und anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten Praxis-Tipp Corona: Freiwillige Helf...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 357 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 358 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 386 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 359). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1043 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher füh...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1127 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.7 Sonstige Zinsen

Rz. 775 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Laut BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO na...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 889 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 471 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.2 Pauschale Betriebsausgaben

Rz. 1078 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 23] Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1052 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 665 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1034 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 137 [eTIN → Zeile 4] Die Angabe der electronic Taxpayer Identification Number (eTIN), erkennbar aus der LSt-Bescheinigung, ist nur notwendig, wenn keine Identifikationsnummer (Hauptvordruck, Zeilen 7, 18) vorhanden ist. Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeile 5–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vo...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Vorbehaltsübertragung

Rz. 11 Bestimmte Geschäfte sind dem Rechtspfleger grundsätzlich zugewiesen, es sei denn, dass unter näher bezeichneten Voraussetzungen ein Richtervorbehalt gegeben ist. Dabei ist § 3 Nr. 2 RPflG in Zusammenhang mit §§ 14–19b RPflG zu lesen. Rz. 12 Für Nachlasssachen bestimmt § 16 RPflG, dass bestimmte Angelegenheiten dem Richter (bzw. in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2017 d...mehr

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Anhang / Anhang 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung

Rz. 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung (Baden-Württemberg) Verkündungsstand: 29.6.2011 in Kraft ab: 15.2.2011 § 1 Art und Umfang der Mitteilungen (1) Die Mitteilungen nach § 34a Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie § 347 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 FamFG enthalten:mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Amtsgericht

Rz. 2 Eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht nach Streitwert kennt das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht. Grundsätzlich sind die Amtsgerichte erstinstanzlich zur Entscheidung berufen. Die sachliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte ergibt sich aus § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG.[1] Der Gesetzgeber hat sämtliche FamFG-Sachen im GVG "verankert"[2]...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.7.2 Hausgewerbetreibende (§ 11 Abs. 3 S. 1 GewStG)

Rz. 19 Hausgewerbetreibende sind gewerbliche Unternehmer, die mit ihrem Betrieb der GewSt unterliegen.[1] Grundsätzlich handelt es sich bei ihnen um natürliche Personen.[2] Wer als Hausgewerbetreibender anzusehen ist, bestimmt sich – trotz insoweit fehlenden Verweises in § 11 Abs. 3 GewStG – nach den Regelungen des HAG.[3] Nach § 2 Abs. 2 HAG ist Hausgewerbetreibender, wer i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.10 Aufzeichnung als elektronisches Dokument durch das Gericht (§ 65a Abs. 7)

Rz. 86 Die Formvorschrift des § 65a Abs. 7 ergänzt die Regelungen der Abs. 1 bis 6. Anwendbar ist sie, wenn die elektronische Kommunikation des Gerichts mit den Verfahrensbeteiligten in den jeweiligen Bundesländern und Gerichtsbarkeiten eingeführt ist. Systematisch ist Abs. 7 mit der Einbindung Zuordnung zu § 65a fehlplatziert. Anders als die Abs. 1 bis 6 betrifft Abs. 7 nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Höchstbetrag für die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 26 KStG bei Organschaft

Die Anrechnung der ausländischen Steuern auf die deutsche KSt, die auf die Einkünfte aus diesem Staat entfällt (§ 34c Abs. 1 S. 1 EStG), ist nach folgender Formel zu berechnen: Anrechnungshöchstbetrag = KSt multipliziert mit den ausländischen Einkünften, geteilt durch die "Summe der Einkünfte". Bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ist die Summe der Einkünfte der Orga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 6.1 Allgemeines

Rz. 55 § 13 Abs. 5 KStG regelt die Fälle, in denen die Steuerbefreiung nur teilweise beginnt oder erlischt. In diesen Fällen sollen die Vorschriften über die Gewinnermittlung nach den Abs. 1–4 nur für den entsprechenden Teil des Betriebsvermögens gelten. Praktische Bedeutung hat die Vorschrift für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe[1] von Berufsverbänden[2], politischen Parte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 6 Keine typische Berufskleidung: Welche Kosten nicht steuerfrei erstattet werden können

Bei den folgenden Anschaffungen wurde der Abzug nicht zugelassen: Trachtenanzug eines Restaurantgeschäftsführers.[1] Schwarzer Rock und weiße Bluse einer Empfangsdame.[2] Abendkleid einer Sängerin.[3] Lodenmantel eines Försters.[4] Schuhe eines Briefträgers.[5] Hosen und Hemden eines Dekorateurs.[6] Kleidung eines/r Steuerfachangestellten.[7] Schwarze Schuhe, schwarzer Anzug, schwar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Arrestanspruch

Rz. 544 [Autor/Stand] Der zu sichernde Anspruch muss gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 AO auf eine sich aus den Steuergesetzen ergebende Geldforderung gerichtet sein. Dabei handelt es sich vor allem um Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis i.S.d. § 37 AO, also um Steuern (§ 3 Abs. 1 AO), steuerliche Nebenleistungen, Haftungsansprüche, Ansprüche auf Rückgewähr unberechtigt erfüllte...mehr

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zfs 10/2022, Erhebung von B... / Leitsatz

1. Abgesehen von dem Fall, dass es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern (§ 35 Abs. 1 S. 2 GemO), ist den Gemeinden nach § 39 Abs. 5 S. 2 Halbs. 1 GemO ein Wahlrecht eingeräumt, ob die Sitzung eines beschließenden Ausschusses, soweit dieser nur vorberatend tätig ist, öffentlich oder nichtöffentlich sein soll. 2. Der Gebührengesetzgeber darf bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 1. Ergänzung von § 23b Abs. 3 S. 3–5 GVG

Modernisierungen im Bereich des Kindschafts- und Familienverfahrensrechts, etwa aufgrund gesellschaftlicher Ereignisse und Entwicklungen[20] oder stetig wandelnder Familien- und Lebensformen, sind essenziell.[21] Sie stellen auch einen Grundbaustein für gute Kinderschutzverfahren und zum effektiven Schutz der Grundrechte sowie des Wohls von Kindern und Jugendlichen dar. So v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

Leitsatz 1. Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. 2. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von PKW, die nicht dem unm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.2 Fortbestand sowie Sonderrecht zur Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 4 Eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die aufgrund eines bis zum 31.12.1995 gestellten Antrags noch vor dem 1.1.1996 wirksam wurde, bleibt nach Abs. 2 auch dann über den 31.12.1995 bestehen, wenn die Voraussetzungen in der Grundnorm nach der ab 1.1.1996 geltenden Fassung nicht mehr erfüllt werden (z. B. Bauingenieure in Bayern). Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr