Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Gemischt-freigebige Zuwendung

Rz. 330 Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn mit einem gegenseitigen Vertrag (z. B. Kauf) eine unentgeltliche Zuwendung in der Weise verbunden ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Leistung (z. B. Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. Zivilrechtlich wird dies als gemischte Schenkung b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.1 Tatbestand

Rz. 554 Nach § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG soll folgender Fall schenkungsteuerpflichtig sein: "Als Schenkung gilt auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt". Dem nach Me...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht

Leitsatz 1. Eine Ware bestehend aus rund 90 % (v/v) bzw. 85 % (m/m) Ethanol, 4,8 % (m/m) Trockenrückstand, bis zu 10 % (m/m) Wasser und mit einem durchschnittlichen Vanillin-Gehalt von 0,5 % (m/m) ist als Vanille-Oleoresin in die Unterpos. 1302 19 05 KN einzureihen. Die Pos. 1302 KN ist gegenüber den Pos. 3301 und 3302 KN nicht subsidiär. 2. Vanille-Oleoresin der Unterpos. 13...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Entreicherung

Rz. 160 Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verlangt ausdrücklich eine Bereicherung "auf Kosten" des Zuwendenden. Im Einklang mit dem Schenkungsrecht muss durch die Zuwendung eine Entreicherung beim Schenker eintreten.[1] Dies bedeutet, dass die gegenwärtige Vermögenssubstanz dauerhaft gemindert werden muss.[2] Der Schenker muss "ärmer" werden.[3] Auf dieser dogmatisc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.10 Anerbenrecht (Höferecht)

Rz. 263 Anerbenrecht ist das in einzelnen Ländern historisch, aber uneinheitlich gewachsene bäuerliche Erbrecht, das einen landwirtschaftlichen Hof nebst Zubehör und Bestandteilen zur Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit stets nur einem Erben (dem Anerben) zufallen lassen will.[1] Bei der erbrechtlichen Ausgestaltung der Hofnachfolge ist zwischen der unmittelbar durch Sond...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 170 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigenwerden sie auch ausdrücklich in Art. 31a...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Versorgungsansprüche Hinterbliebener

Rz. 523 § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Versorgungsansprüche Hinterbliebener, soweit sie auf vertraglicher Grundlage beruhen. Als vertragliche Grundlage im Deckungsverhältnis kommen insbesondere Arbeits- oder Dienstverträge, Gesellschaftsverträge oder Versicherungsverträge des Erblassers in Betracht. Umgekehrt scheiden alle Versorgungsleistungen, die nicht auf einer vertragl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.1 Allgemeines

Rz. 500 Dem Erblasser stehen als Mittel für die Weitergabe von Vermögenswerten im Todesfall neben den Verfügungen von Todes wegen auch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts und neben der von § 2301 BGB erfassten Schenkung auf den Todesfall zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den sog. echten Vertrag zugunsten Dritter.[1] Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbSt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdichten. Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 116 Unfallv... / 2.1 Unfallkasse für ein Bundesland

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die (jeweiligen) Landesregierungen, für die Unfallversicherung im Bereich ihres Bundeslandes durch Rechtsverordnung mindestens eine Unfallkasse zu errichten. Unfallkassen nur für den Landesbereich bestehen noch in Bayern (Kommunale Unfallversicherung Bayern – Bayerische Landesunfallkasse) und Niedersachsen (Gemeinde-Unfallversicherungsverband H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.4 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Rz. 11 Neben der Unfallversicherung Bund und Bahn (§ 114 Abs. 1 Nr. 3) setzen sich die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand derzeit aus 14 Unfallkassen der Länder (Abs. 1 Nr. 4), 4 Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Unfallkassen der Gemeinden (Abs. 1 Nr. 5), 4 Feuerwehr-Unfallkassen (§ 114 Abs. 1 Nr. 6) sowie gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Rz. 8 Die Entstehung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gründete in der Vorstellung, dass landwirtschaftliche Unternehmen überwiegend von bäuerlichen Familien ohne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrieben werden. Versicherte sind der landwirtschaftliche Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht nur vorübergehend mitar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.5 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 117 Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 13a EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und umgekehrt ist in den Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 3 i. V. m. Abs. 6 S. 2 EStG kein Übergangsgewinn zu ermitteln. Dagegen erfolgt in den übrigen Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 6 EStG die Ermittlung eines Übergangsgewinns nach den Grundsät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.4 Organschaft

Rz. 18 Beim Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG werden die Umsätze und Vorsteuerbeträge der Organgesellschaft dem Organträger als Unternehmer zugerechnet. Der Organträger hat diese als Steuerschuldner[1] in seine Umsatzsteuererklärung[2] und ggf. in seine Voranmeldungen[3] aufzunehmen und ist demnach der Stpfl., bei dem ggf. ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.1 Regelmäßige Vorauszahlungstermine

Rz. 12 Gem. § 37 Abs. 1 S. 1 EStG hat der Stpfl. am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. eines jeweiligen Jahrs die Vorauszahlungen in gleichmäßigen Raten zu entrichten.[1] Dies gilt auch, wenn der Stpfl. seinen Gewinn in einem abweichenden Wirtschaftsjahr gem. § 4a EStG ermittelt, da die ESt auch in diesen Fällen immer für das Kj. festgesetzt wird. Diese Fälligkeiten gelten mange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.7 Betriebseinstellung

Rz. 111 Bei der Einstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann es sich um eine endgültige oder um eine vorübergehende Betriebseinstellung handeln. Rz. 112 Eine endgültige Betriebseinstellung liegt vor, wenn das Verhalten des Land- und Forstwirts die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe erfüllt. Der Fall ist dies z. B., wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.4 Kleinbetragsregelung (Abs. 5)

Rz. 21 Nach § 37 Abs. 5 EStG sind Vorauszahlungen nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 EUR im Kj. und 100 EUR für einen Vorauszahlungstermin betragen.[1] Eine Erhöhung bereits festgesetzter Vorauszahlungen ist gem. § 37 Abs. 5 S. 2 Halbs. 1 EStG nur zulässig, wenn sich der Erhöhungsbetrag für einen Vorauszahlungszeitpunkt auf mindestens 100 EUR beläuft.[2] Bei einer nachtr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Solaranlagen: Kabinett beschließt Abbau von Steuerhürden

Die Bundesregierung will mehr Solardächer, auch auf vermieteten Wohnhäusern. Bislang waren Installation und Betrieb zu kompliziert. Nun hat das Kabinett am 14. September einen Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschlossen: Steuerliche und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Befreiung von der Ertragssteuer Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistung sollen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung aus Pkw-Kauf

Leitsatz Wird ein Pkw nach der Anschaffung teils für steuerpflichtige und teils für steuerfreie Umsätze verwendet, erfolgt die Vorsteueraufteilung für den Pkw nach der Fahrleistung des Pkw (und nicht nach dem Umsatzschlüssel). Wurde der neue Pkw kurz vor Jahresende erworben und zuvor ein anderer "funktionsgleicher" Pkw für die gleichen Umsätze genutzt, ist für die Vorsteuerau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.[1] Allerdings setzt die Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Reinigungskosten

Steuerlich abzugsfähig sind auch Kosten, die für die Reinigung typischer Berufskleidung[1] sowie – im Ausnahmefall – für die Reinigung privater, eindeutig aus beruflichem Anlass über das normale Maß hinaus verschmutzter privater Kleidung[2] anfallen. Übliche Kosten für die Reinigung von beruflich getragener Privatkleidung, z. B. des Anzugs eines Bankangestellten oder eines R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug

Unter Berufskleidung versteht man Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Besonderheit des Berufs erforderlich sind. Die Benutzung als normalbürgerliche, d. h. im privaten Bereich üblicherweise getragene Kleidung muss daher regelmäßig ausgeschlossen sein.[1] Aufwendungen für außerhalb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

Leitsatz Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Art. 16...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Umweltmanagement: Zertifizi... / 6 Fördermöglichkeiten und Privilegierungen für zertifizierte Umweltmanagementsysteme

Fördermöglichkeiten zur Ersteinführung Für die Ersteinführung von zertifizierten Umweltmanagementsystemen wie ISO 14001 und EMAS gibt es in einigen Bundesländern unterschiedliche Fördermöglichkeiten: Förderprogramme in einzelnen Bundesländern Bayern und Bayern und Baden-Württemberg haben Gruppenberatungs- bzw. Konvoi-Förderprogramme Saarland, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rhei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 1. Wirtschaftsgut (Tz. 31)

Das BMF-Schreiben bestätigt die bereits im Entwurf aus dem Jahr 2021 vorgetragene Auffassung, dass es sich bei virtuellen Währungen und sonstigen Token um Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinne handelt. Dabei erfolgt eine Orientierung an der allgemeinen Definition eines Wirtschaftsgutes (vgl. statt aller: Reddig in Kirchhof, EStG, § 5 Rz. 75): Tatsächlicher Aufwand des Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / VII. Schlussbemerkung

Die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token wird trotz der Veröffentlichung eines umfangreichen BMF-Schreibens mit zahlreichen einzelfallbezogenen Fragen in der steuerpraktischen Anwendung verbunden sein. In diesem Zusammenhang besteht die Frage, ob die Finanzverwaltung in der Lage sein wird, die von § 88 AO geforderte umfassende Berücksicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Besonders eingerichtete Transportfahrzeuge

Rz. 37 § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG befreit die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind. Ein Fahrzeug erfüllt diese Voraussetzung, wenn es durch die vorhandenen Einrichtungen die typischen Merkmale eines Krankenfahrzeugs aufweist, z. B. Liegen, Spezialsitze. Zu den Krankenfahrzeugen gehören danach grundsätzlich nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg

Schrifttum: Bräutigam/Weber, Grundsteuerreform auf der Zielgeraden: Summarischer Überblick und anstehende Herausforderungen im Jahr 2022, DStR 2022, 337; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Feldner/Schätzlein, Die wieder eingeführte Grundsteuer C und ihre Umsetzung in den Ländern und Gemeinden, DStR 2021, 512; ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 184 [Autor/Stand] § 62 LGrStG BW ermächtigt das Ministerium für Finanzen des Landes Baden-Württemberg das Gesetz in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen. Demgegenüber wird das GrStG durch das BMF bekannt gemacht.[2] Das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz LGrStG) v. 4.11.2020 wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2020, S. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Landesübergreifende wirtschaftliche Einheiten (Abs. 3)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Regelung in § 25 Abs. 3 LGrStG BW knüpft an § 32 BewG an, der bei wirtschaftlichen Einheiten, die sich auf das In- und Ausland erstrecken, nur die inländischen Teile in die Bewertung einbezieht. Aufgrund der eigenständigen Regelung des Grundsteuerrechts in Baden-Württemberg durch das Landesgrundsteuergesetz BW ist es erforderlich, nur denjenigen Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG) v. 4.11.2020[2] ist am 14.11.2020 in Kraft getreten.[3] Das Gesetz enthält in Art. 1 das Landesgrundsteuergesetz, in Art. 2 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und in Art. 3 das Inkrafttreten. Rz. 7 [Autor/Stand] Ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren für das Landesgr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020 regelt eigenständig und vollumfänglich die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025. Das Land Baden-Württemberg hat damit die in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehene Öffnungsklausel für eine autonome Normierung der Grundsteuer genutzt, die nach Art. 125b Abs. 3 fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. § 24 LGrStG BW Bewertungsgrundsätze

1. Gesetzestext Rz. 70 [Autor/Stand] (1) Bezugsgröße für die Bewertung ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit (§ 25) des Grundbesitzes (§ 3). (2) Der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 3 Nummer 1) ist der Ertragswert gemäß §§ 26 bis 36 zugrunde zu legen. (3) Der Bewertung des Grundvermögens (§ 3 Nummer 2) ist der Bodenwert gemäß § 38 zugrunde zu legen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / V. § 40 LGrStG BW Steuermesszahlen

1. Gesetzestext Rz. 118 [Autor/Stand] (1) Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 0,55 Promille. (2) Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille. (3) Die Steuermesszahl nach Absatz 2 wird um 30 Prozent ermäßigt, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Überwiegend dient ein Grundstück zu Wohnzwecken, wenn der Anteil der Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / IX. § 52 LGrStG BW Fälligkeit

1. Gesetzestext Rz. 148 [Autor/Stand] (1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. (2) Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge wie folgt fällig werden: 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / III. Umsetzung der Vorgaben des BVerfG

1. Grundaussagen Rz. 12 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW will den Vorgaben zur Neuordnung der Grundsteuer, die das BVerfG im Urteil vom 10.4.2018[2] festgelegt hat, in vollem Umfang entsprechen. Nach der Gesetzesbegründung werden darüber hinaus auch weitere Vorgaben beachtet, zu denen als zentraler Baustein die Möglichkeit einer bürokratiearmen Aktualisierung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / C. Kommentierung zentraler Vorschriften

I. § 24 LGrStG BW Bewertungsgrundsätze 1. Gesetzestext Rz. 70 [Autor/Stand] (1) Bezugsgröße für die Bewertung ist die jeweilige wirtschaftliche Einheit (§ 25) des Grundbesitzes (§ 3). (2) Der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 3 Nummer 1) ist der Ertragswert gemäß §§ 26 bis 36 zugrunde zu legen. (3) Der Bewertung des Grundvermögens (§ 3 Nummer 2) ist der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Ermittlung der Bodenrichtwerte (Abs. 2)

Rz. 102 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte sind nach Absatz 2 von den Gutachterausschüssen im Sinne des ersten Teils des dritten Kapitels des Baugesetzbuches (§§ 192 ff. BauGB) auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zu ermitteln, zu veröffentlichen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln. Abgesehen v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 156 [Autor/Stand] Die Norm entspricht dem bisherigen § 29 GrStG und ordnet die Beachtung der letzten festgesetzten Jahressteuer an. Maßgebend sind die bisher festgesetzten Vorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten, und zwar so lange, bis ein neuer Steuerbescheid bekannt gegeben wird.[2] Abzustellen ist somit ungeachtet geänderter Verhältnisse auf die zulet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 174 [Autor/Stand] Das neue Grundsteuersystem des Landes Baden-Württemberg erfordert eine Regelung, die den Wechsel vom bestehenden auf das künftige Grundsteuerrecht zum Gegenstand hat. § 60 LGrStG BW stellt die Neubewertung im Übergangszeitraum sicher und legt fest, dass die Regelungen für die Festsetzung und Erhebung erst ab dem 1.1.2025 angewendet werden können. Die No...mehr