Fachbeiträge & Kommentare zu Bauleistung

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.3 Leistender

Rz. 20 Besondere Anforderungen an den Erbringer der Bauleistung (Leistender) stellt das Gesetz nicht. Der Begriff ist offenbar bewusst sehr weit gefasst um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wird einzig darauf abgestellt, dass jemand eine Bauleistung erbringt oder über eine solche abrechnet (fiktiver Leistender). Weder die Ansässigkeit, die Rechtsform, die umsatzsteuerlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.8 Gegenleistung

Rz. 40 Der Leistungsempfänger muss 15 % der Gegenleistung einzubehalten. Die definierte Gegenleistung ist das für die Bauleistung erbrachte Entgelt zzgl. USt (§ 48 Abs. 3 EStG). Die Einbeziehung der USt erscheint nicht sachgerecht. Der vom Gesetzgeber gefundene Prozentsatz ist Ausfluss der ertragsteuerlichen Belastung des Baugewerbes (Rz. 34). Durch Einbeziehung der USt wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Mit der Vorschrift wird ab 1.1.2002 für das Baugewerbe ein besonderes Steuerabzugsverfahren eingeführt. Der Steuerabzug nach § 48 EStG ist somit erstmals auf Gegenleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht werden (§ 52 Abs. 56 EStG a. F.).[1] Die in §§ 48ff. EStG getroffenen Regelungen zur Bauabzugsteuer sind mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.2 Übersicht über die Regelungen

Rz. 8 § 48 EStG regelt den Steuerabzug. Bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen müssen danach 15 % der Gegenleistung als Steuerabzug einzubehalten und an das für den Leistenden zuständige FA abzuführen.[1] Damit wird die Sicherung des Steueraufkommens durch den Steuerabzug an der Quelle ermöglicht. Dieser Sicherungsmechanismus bezieht sich auf ESt- bzw. KSt- sowie auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.7.2 Bagatellregelungen

Rz. 37 Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, kann vom Steuerabzug dann abgesehen werden, wenn die Summe aller Gegenleistungen des Leistungsempfängers an den Leistenden im laufenden Kj. den Betrag von 5.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Die Freigrenze von 5.000 EUR erhöht sich auf 15.000 EUR, wenn der Leistungsempfänger allein deswegen als Unternehmer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.5 Begrenzung des Regelungsbereichs

Rz. 32 § 48 Abs. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Empfänger von Bauleistungen einen Steuerabzug vornehmen müssen, wenn sie Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (Rz. 14). Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn ist auch derjenige, der Grundstücke vermietet oder verpachtet. Der Anwendungsbereich des Steuerabzugs wird durch die Einführung der Zwei-Objekt-Grenze durch das Steueränderung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.6 Steuerabzug und Abrechnung mit dem Leistenden

Rz. 34 Der Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung (Rz. 40). Er sichert die ESt- bzw. KSt-Besteuerung für den Gewinn des Leistenden sowie die Besteuerung des Arbeitslohns der bei der Bauleistung eingesetzten Arbeitnehmer. Rz. 35 Der Steuerabzug knüpft an die Erbringung der Gegenleistung (Abflussprinzip gem. § 11 EStG), nicht an die Erbringung der Leistung selbst an.[1] Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.10 Sperrwirkung gegenüber §§ 160 AO, 42d Abs. 6 und 8 sowie § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 48 Ist der Leistungsempfänger seiner Verpflichtung zur Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags nachgekommen oder hat ihm eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegen, sind §§ 160 Abs. 1 S. 1 AO, 42d Abs. 6 und 8 sowie § 50a Abs. 7 EStG nicht anzuwenden.[1] Das bedeutet, dass hinsichtlich der betroffenen Gegenleistung immer ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle. Mit dem StEntlGesetz (StEntlG) 1999/2000/2002...mehr

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Haftung der Wohnungseigentü... / 4.4 Bauhandwerkersicherung

Die gesetzlich angeordnete teilschuldnerische Außenhaftung der Wohnungseigentümer verleiht dem Werkunternehmer die Möglichkeit, eine Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 650e BGB zu verlangen. Dies folgt allerdings nicht direkt aus dem Gesetz. Der Unternehmer kann die Einräumung einer Sicherungshypothek nämlich nur an dem Baugrundstück "des Bestellers" verlangen, was eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 119 Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers nach § 14b Abs. 1 S. 5 UStG muss eine Rechnung nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG nur bei einer Werklieferung oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gegenüber einem Nichtunternehmer oder einem Unternehmer, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet, enthal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e...mehr

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Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 4 Baubeschreibung mit Bedeutung für die Objektbewirtschaftung

Die Baubeschreibung unterliegt dem privaten Baurecht. Während das öffentliche Baurecht die Vorschriften zur baulichen Bodennutzung und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung umfasst, regelt das private Baurecht die Bauerrichtung von der Planung bis zur Fertigstellung, insbesondere im Rahmen sog. Bauträgerverträge.[1]mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / D. Besteuerungstatbestände, Anzeige- und Mitteilungspflichten des Notars

Rz. 5 Der Grunderwerbsteuer unterliegen Vorgänge, die drei Voraussetzungen erfüllen müssen: Rz. 6 Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge, aber auch andere Recht...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / I. Insolvenz des Bauträgers

Rz. 25 Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.[20] Das Durchsetzen der wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien kann allerding...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug / 6 Steuer für Leistungen i. S. v. § 13b Abs. 1 und 2 UStG

In bestimmten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer (Reverse-Charge-Verfahren; § 13b UStG). Das Reverse-Charge-Verfahren kommt u. a. bei Werklieferungen, sonstigen Leistungen ausländischer Unternehmer[1] und in bestimmten inländischen Sonderfällen wie z. B. Bauleistungen[2] zur Anwendung. Der Unternehmer kann in diesen Fällen die Steuer für Leistungen, die für sei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.3 Wann besteht eine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung?

Dazu müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen (1 – 4) kumulativ erfüllt sein: Die Lieferung oder sonstige Leistung ist in Deutschland steuerbar (nicht erfasst sind demnach Rechnungen z. B. innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft, Rechnung über nicht-steuerbare Vorgänge (z. B. Schadenersatz) oder nicht im Inland steuerbare Leistungen). Die Lieferung oder Leistung wird von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.4 Anwendungsbereich der Durchgriffshaftung

Die Durchgriffshaftung im Baugewerbe gilt ab einem geschätzten Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen von 275.000 EUR.[1] Für die Schätzung des Gesamtwerts gilt § 3 VgV. Nicht entscheidend ist also das einzelne Auftragsvolumen; es kommt vielmehr auf die Summe aller Bauleistungen des Hauptunternehmers und aller Nachunternehmer für ein Bauwerk an.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.1 Grundsatz der Durchgriffshaftung

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmens (Nachunternehmer) sowie für die Zahlungspflicht eines von diesem Nachunternehmer beauftragten Verleihers.[1] Die Haftung entspricht der eines selbstschuldnerischen Bürgen. Dies gilt ab einem geschätzten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.5 Erweiterung der Durchgriffshaftung auf weitere Nachunternehmen

Die Haftung des Hauptunternehmers erstreckt sich ferner auf das von dem Nachunternehmer beauftragte nächste Unternehmen.[1] Voraussetzung für diese weitergehende Haftung ist jedoch, dass die Beauftragung des unmittelbaren Nachunternehmers bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände als ein Rechtsgeschäft anzusehen ist, dessen Ziel vor allem die Auflösung der grundsätzlich b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 58 Anschaffungsnebenkosten sind dem erworbenen VG einzeln zurechenbare Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Versetzung des VG in einen betriebsbereiten Zustand stehen.[1] Zweck der Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die AK ist eine periodenrichtige Verteilung des Aufwands.[2] Anschaffungsnebenkosten können unte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Bewertungsobjekt

Rz. 34 Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind "Schulden … zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten". Diese Anweisung gilt auch für Rückstellungen. Die Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags ist an den individuellen Merkmalen der zu passivierenden Verpflichtung auszurichten. Eine verpflichtungskompensierende Berücksichtigung von Vorteilserwartu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.1 Baugewerbe

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen für die Erfüllung der Zahlungspflicht der Sozialversicherungsbeiträge dieses Unternehmers. Die Haftung gilt auch für die vom Subunternehmer gegenüber ausländischen Sozialversicherungsträgern zu zahlenden Beit...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 3.9.2 Abnahme

Im Rahmen seiner Rechte und Pflichten nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter auch zur Abnahme von Erhaltungsmaßnahmen bzw. Bauleistungen für die Gemeinschaft berechtigt. Insoweit hat er bei mangelhafter Werkleistung Mängelrügen zu erheben. Ob er Mängelrechte ohne entsprechende Beschlussfassung geltend machen kann, wird im Einzelfall von der Größe und dem Wirtschaftsvol...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.2.7 Rechnung bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Ist der Leistungsempfänger Unternehmer, schuldet er in folgenden Fällen die Umsatzsteuer[1]: Der Unternehmer erhält in Deutschland von einem Ausländer (EG oder sonstiges Drittland) eine Werklieferung oder sonstige Leistung.[2] Der Sicherungsnehmer erhält die sicherungsübereigneten Gegenstände vom Sicherungsgeber außerhalb des Insolvenzverfahrens.[3] Grundstückserwerbe[4] (jedoc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.4 Umkehr der Beweislast

Bis zum Zeitpunkt der Abnahme trägt der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Werkleistung mangelfrei ist. Mit der Abnahme geht eine Umkehr der Beweislast einher: Der Besteller trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung.[1] Bereits aus diesem Grund sind alle erkennbaren Mängel im Abnahmeprotokoll aufzuführen. Allerdings ist es vielf...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.5 Gefahrübergang

Vor Abnahme trägt der Unternehmer gemäß § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vergütungsgefahr. Er erhält für bisher erbrachte Leistungen keine Vergütung, wenn diese untergehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der abgenommenen Bauleistung geht mit der Abnahme auf den Besteller über. Nach Abnahme trägt also der Besteller die Vergütungsgefahr. Dies gilt vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Bauabzugsteuer

Schrifttum: Balmes/Ambroziak, Anm. zum Beschluss des BFH v. 29.10.2008 – I B 160/08 (Steuerabzug bei Bauleistungen gemeinschaftskonform?), BB 2009, 706; Beck/Girra, Bauabzugsteuer, NJW 2002, 1079; Beneke, Die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige, BB 2015, 407; Bubeck/Stiegler, Update Bauabzugsteuer – Überblick über aktuelle Rechtsfragen, NWB 2021, 1034; Diebold, Der Baus...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.7 Tauschähnliche Geschäfte

Sind Gegenstand eines Leistungsaustauschs nicht nur Lieferungen, sondern auch oder nur Leistungen, ist ein tauschähnliches Geschäft gegeben. Praxis-Beispiel Tauschähnliches Geschäft Fabrikant A und Bauunternehmer B vereinbaren den Austausch eines bei A mit 20.000 EUR aktivierten Grundstücks gegen Bauleistungen des B am Fabrikgebäude des A (Erstellung eines Anbaus). Die Verkehr...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.3.1 Sicherungshypothek

§ 650e BGB regelt die Sicherungshypothek. Hiernach kann der Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Vertragspartnerin des Unternehmens ist die GdWE, da ihr nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt. Allerdings ist sie nicht Eigentümerin des gemeinscha...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.2.1 Grundsätze

Im Idealfall ist die Planung des Bauvorhabens vor Abschluss des Bauvertrags vollständig abgeschlossen und zwischen Besteller und Unternehmer sind sowohl das Bau- als auch das Leistungssoll abschließend und hinreichend deutlich geklärt. Allerdings kommt es in der Praxis im Rahmen der Durchführung eines Bauvertrags aufgrund Komplexität und Dauer der Maßnahmen aber insbesondere...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.3.2 Bauhandwerkersicherung

Der Unternehmer kann vom Besteller nach § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB beim Bauvertrag die Leistung einer Sicherheit in Höhe von 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruchs verlangen. Die Erfüllung des Anspruchs ist eine Hauptpflicht des Bestellers, die der Unternehmer notfalls klageweise durchsetzen kann. Ausschluss der Bauhandwerkersicherung Nach § 650f Abs. 6 BGB kommt eine Bauha...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4 Folgen der Abnahme

Mit der Abnahme treten insbesondere folgende wesentlichen Rechtsfolgen ein: Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch des Bestellers erlischt. Ihm steht nunmehr ein Anspruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB zu. Die Verjährungsfrist des § 634a BGB beginnt zu laufen. Der Anspruch des Unternehmers auf Vergütung wird fällig. Die Abnahme führt zu einer Umkehr der Beweislast. ...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.2 Haftungsausschluss

Grundsätzlich können die Parteien eines Werkvertrags die Haftung des Unternehmers beschränken oder ausschließen. Auf eine derartige Vereinbarung kann sich der Unternehmer nach § 639 BGB aber nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen hat. Da es sich bei der GdWE nach h. M. (siehe insoweit Kap. B.I.3....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1 Die Rechnung und was zu beachten ist

Eine Rechnung kann aus mehreren (Teil-) Dokumenten bestehen. Wichtig ist, dass alle Dokumente in ihrer Gesamtheit alle Pflichtangaben beinhalten. Auch Bestellscheine bzw. Lieferscheine können Teile einer Rechnung sein. Die einzelnen Teildokumente werden über die gemeinsame Rechnungsnummer zusammengeführt, die auf allen Teildokumenten zu vermerken ist. Alle Teildokumente einer...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.5.3 Kündigung aus wichtigem Grund

§ 648a BGB verleiht beiden Vertragsparteien das Recht, den Werkvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts auf Werkverträge, die auf längere Zusammenarbeit angelegt sind, sieht das Gesetz nicht vor, womit jeder Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Nach § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Strafzumessung und Konkurrenzen

Rz. 1353 [Autor/Stand] Im Rahmen der Strafzumessung ist nach neuerer Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen, dass es sich bei der vom Straftatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) vorausgesetzten Erklärungspflicht um ein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB handelt, das als vertypter Strafmilderungsgrund eine Strafrah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.1.1 Grundsätze

BGB versus VOB/B §§ 650a ff. BGB regeln den Bauvertrag. Bekanntermaßen existiert auch die VOB/B als Vertragsgrundlage im Baubereich. Da es sich aber nach h. M. bei der GdWE um eine Verbraucherin und bei der VOB/B um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die teilweise zum Nachteil des Bestellers von den Regelungen des BGB abweichen, kann sie nur dann wirksam zur Grundlage ...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.3 Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln

Wurde das Gemeinschaftseigentum aufgrund einer unwirksamen Klausel im Bauträgervertrag abgenommen, fehlt es an einer rechtswirksamen Abnahme. Auch wenn die Wohnungseigentümer bereits in die Wohnungen eingezogen sind bzw. Teileigentümer ihre Sondereigentumseinheiten nutzen, kann in diesen Fällen auch nicht von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden.[1] Denn auch eine k...mehr

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Baumängelbeseitigung / 6 Kein Erhalt von Bauleistungen aufgrund des Konkurses des Bauunternehmers

Kommt es aufgrund des Konkurses des Bauunternehmers dazu, dass bereits geleistete Vorschüsse aufgrund von Nichtleistung verloren gehen, können diese in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Rückzahlungsanspruch als uneinbringlich gilt, als Betriebsausgaben gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1] Sobald den Vorauszahlungen jedoch bereits erfolgte Herstellungsleistungen...mehr