Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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§ 10 Privates Baurecht / b) Muster: Gewährleistungsbürgschaft

Rz. 41 Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft Mit Vertrag vom _____ ist dem _____ (AN) am Bauvorhaben des _____ (AG), in _____, _____, die Ausführung des Gewerks _____ übertragen worden. Die Abnahme ist am _____ erfolgt. Der Gewährleistungseinbehalt kann durch Bürgschaft abgelöst werden. Dies vorausgesetzt, übernehmen w...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / d) Abnahme

Rz. 13 Obwohl in Bauverträgen häufig die förmliche Abnahme zwingend vorgesehen ist, halten sich die Parteien oft genug nicht an diese Vorgabe. Dies hat zu Problemen bei der Inanspruchnahme der Gewährleistungsbürgschaft geführt. Einige Obergerichte argumentieren, durch den Verzicht der Parteien auf die vereinbarte förmliche Abnahme trete eine (unzulässige) Verschärfung der Bü...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Herausgabe von Unterlagen

Rz. 34 Durch § 650n BGB wird die bis dahin bereits teilweise anerkannte Nebenleistungspflicht über die Erstellung und Herausgabe von Unterlagen durch den Unternehmer im Gesetz verankert. Die Abs. 1 und 2 begründen letztlich eine Dokumentationspflicht des Unternehmers ab Vertragsschluss, vor und während der Ausführungsleistung. Welche Unterlagen Gegenstand der Regelung sind, d...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Unterschiedliche Mängelfristen

Rz. 75 Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme. Der Abnahmezeitpunkt für den Generalplaner ist ein anderer als für den Baugrundgutachter oder den Tragwerksplaner, dem nur die Grundleistungen übertragen sind.[128] Dem Vorteil des Bauherrn, nämlich die einheitliche Verjährungsfrist, steht der Nachteil des Generalplaners gegenüber, dass im Innenverhältnis die Gewährleistungs...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Abnahmeprotokoll

Rz. 19 Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Muster 10.3: Abnahmeprotokoll Abnahmeprotokoll zum Vertrag zwischen _____ (AG) und _____ (AN) vom _____mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen eine e...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Muster: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

Rz. 44 Muster 10.9: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB Muster 10.9: Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB Aufgrund des Werkvertrages vom _____ erbringen wir für Sie _____-Arbeiten für das Bauvorhaben _____ in _____. Wir haben einen Pauschalpreis von _____ EUR vereinbart. Hierauf haben Sie Abschlagszahlungen in Höhe von _____ EUR erbracht, so dass noch _____ EUR offen stehen....mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 8. Ausweg: Planungs-ARGE?

Rz. 78 In der Literatur wird empfohlen, zwecks Vermeidung der oben aufgezeigten Probleme eine Innengesellschaft zu gründen, die die Ausführung der Leistungen übernimmt. Im einfachsten Fall tritt die ARGE als Vertragspartner auf. Für den Bauherrn dürften sich hieraus keine Probleme ergeben. Er kann durch vertragliche Gestaltung sicherstellen, lediglich einen Ansprechpartner z...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / IV. Besonderheiten des Generalunternehmervertrages

Rz. 21 Der klassische Generalunternehmervertrag verpflichtet den Werkunternehmer, das gesamte Bauwerk zu erstellen. Häufig ist er mit Planungspflichten, etwa nach einer funktionalen Baubeschreibung die Ausführungsplanung für die haustechnischen Gewerke zu erstellen, verbunden. Bei sehr großen Bauvorhaben können sich "Generalunternehmerverträge" auch auf Gewerkegruppen (z.B. ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Bauvertragsrecht ist im Wesentlichen Werkvertragsrecht. Der Bauherr schließt Verträge mit Architekten und Ingenieuren sowie mit den einzelnen Bauhandwerkern. Bei größeren Bauvorhaben gibt es neben dieser gewerkebezogenen Vergabe an Einzelunternehmer und Planer noch verschiedene Kombinationen, bei denen bestimmte Pakete von geschuldeten Gewerken an einen Generalunte...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Planungsermessen/Planungsgrenzen

Rz. 17 Die Bebauungspläne sind in eigener Verantwortung der Gemeinden aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Diesem Planungsrecht der Gemeinde entspricht eine Planungspflicht,[24] sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Ein Bebauungsplan ist z.B. dann aufzustellen, wenn Baumaßnahmen geplant sind, die die städtebaulich...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Honorarklage

Rz. 84 Muster 10.16: Honorarklage Muster 10.16: Honorarklage Landgericht Bonn _____ Klage des Architekten _____ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den _____ – Beklagten – Wir werden beantragen,mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Werkvertragsrecht des BGB war ursprünglich nicht speziell für die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmer konzipiert worden, obwohl diese den in der Praxis der Gerichte wichtigsten Anwendungsfall des Werkvertragsrechts darstellen.[2] Erst relativ spät waren vereinzelte Regelungen aufgenommen worden, um (auch) baurechtliche Probleme lösen zu können....mehr

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§ 10 Privates Baurecht / d) Bindungswirkung

Rz. 48 Liegt ein Schiedsgutachten vor, bindet es beide Parteien im Rahmen des § 319 BGB. Die Leistungsbestimmung des Schiedsgutachters ist nur dann unwirksam und unverbindlich, wenn das Gutachten offenkundig fehlerhaft ist. Hierunter werden zwei Fallgruppen erfasst: (1) Einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter müssen sich die Fehler, wenn auch erst nach eingehender Prüf...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VII. Muster: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan

Rz. 29 Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan An das Oberverwaltungsgericht _____ Antrag auf Normenkontrolle In Sachen des _____ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen die Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – Antragsgegnerin – wegen: Unwirksamkeit ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VI. Bauzeitverlängerung

Rz. 69 Häufig werden Bauverträge nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist abgewickelt. Eine Unternehmerinsolvenz kann den Zeitplan ebenso durcheinander werfen wie ein Vergabeverfahren. Die (vertraglich vereinbarte) HOAI-Vergütung bezieht sich nur auf die anrechenbaren Kosten und enthält keine zeitliche Komponente. Der Architekt schuldet jedoch auch dann, wenn es zu...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _____ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in beiliegendem Lageplan gelb schraffiert...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Muster: Schiedsgerichtsklausel

Rz. 26 Gerade vor dem Hintergrund komplizierter baurechtlicher Sachverhalte, die nicht selten in Klageschriften von Leitzordnerstärke ihren Ausdruck finden, gefolgt von vielen Anlagenordnern, muss angesichts der regelmäßig unzureichenden Ausstattung der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit personellen Ressourcen die Frage nach einer alternativen Streitbeilegung aufgeworfen werde...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Die Inhalte des Architekten- und Ingenieurvertrags ergeben sich aus dem Werkvertragsrecht und seit dem 1.1.2018 aus den nun erstmals geregelten Sonderbestimmungen für diese Verträge in dem Untertitel "Architektenvertag und Ingenieurvertrag", §§ 650p ff. BGB. Besonderheiten ergeben sich darüber hinaus aus der HOAI. Deren Zukunft ist allerdings ungewiss, da der EuGH mit...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster 9.9: Erschließungsvertrag Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _____, vertreten durch _____, nachstehend "Stadt" genannt, und _____-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet _____ am _____ einen Vertrag über die städtebauliche Entwicklung geschlossen, in ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / b) Förderungs- und Sicherungsverträge

Rz. 35 Verträge dienen der Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere Grundstücksnutzung, Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Eine häufige Regelung war hier in der Vergangenheit die Vereinbarung einer Bauverpflichtung innerhalb ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Die vertraglich geschuldete Leistung

Rz. 55 Der Architektenvertrag ist ein Werkvertrag. Der Erfolg lässt sich bei Vertragsschluss in der Regel nur abstrakt umschreiben. Geschuldet werden eine technisch und wirtschaftlich einwandfreie Planung und das Entstehenlassen des Bauwerks nach dieser Planung, § 650p BGB. Welchen konkreten Inhalt der Erfolg haben soll, ist bei Vertragsschluss in der Regel unbekannt. Der Ba...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Gewährleistungsrechte entgegengehalten werden, ist die Gewährleistungsklage des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas einfacher darzulegen als ...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / X. Muster: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO

Rz. 61 Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO Muster 9.10: Stellplatzablösungsvertrag nach Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO Zwischen der Stadt/Gemeinde _____, vertreten durch den Oberbürgermeister/1. Bürgermeister, dieser vertreten durch _____, – nachstehend "Stadt/Gemeinde" genannt – und Herrn/Frau/Firma _____, vertreten durch _____, – nachstehend "Bau...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Antrag auf Vorbescheid

Rz. 9 Eine anwaltliche Bauvoranfrage, wie im vorliegenden Fall, bietet sich insbesondere dort an, wo aufgrund informeller Vorgespräche mit der Bauaufsichtsbehörde oder der das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilenden Gemeinde die Genehmigungsfähigkeit streitig ist. Ist dies nicht von vornherein der Fall, dürfte es sich zur unproblematischen Abwicklung des Verfahrens eher anb...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Honorierung und Vertragsänderungen

Rz. 57 Der alten HOAI 2009 war vorgeworfen worden, sie begünstige den Planer, wenn das Bauvorhaben teurer werde. In der Tat wurde der Architekt für die Entwurfsplanung nach den von ihm selbst ermittelten Kosten (Kostenberechnung) bezahlt, für die Ausführungsplanung bis zur Vergabe nach den sich aus den Unternehmerangeboten ergebenden Kosten und hinsichtlich der Bauüberwachun...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _____ – nachfolgend Auftraggeber – und _____ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Gemäß § 15 Abs. 1 HOAI hat der Architekt einen Honoraranspruch, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht wird. Zuvor hat er Anspruch auf Abschlagszahlungen (§ 15 Abs. 2 HOAI). Das Erfordernis der Abnahme (vgl. § 641 Abs. 1 BGB) ist erst mit der HOAI 2013 aufgenommen worden. Architektenleistungen werden in der Praxis in all...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 43 In dieser Situation kann er unter angemessener Fristsetzung ein Verlangen nach Sicherheitsleistung stellen. Dieses ist bei allen Bauwerkverträgen einschließlich dem über Außenanlagen gesetzlich begründet (außer bei Verträgen mit der öffentlichen Hand und Verbraucherbauverträgen – § 650f Abs. 6 BGB) und vertraglich nicht abdingbar (§ 650f Abs. 7 BGB). Welche Frist ange...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 1. Verwaltungsverfahren

Rz. 2 Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen in der Regel einer bauaufsichtlichen Genehmigung. Diese bedarf eines Antrags, dessen inhaltliche Anforderungen in den Landesbauordnungen in Verbindung mit den Landesbauvorlagenverordnungen geregelt sind. Für das Verfahren samt Zuständigkeit sind die Landesbauordnungen maßgebend.[1] In den neueren ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Vertragsstrafe

Rz. 11 An Sinn und Zweck von Vertragsstrafen kann man zweifeln. Vertragsstrafen werden, weil sie die Gefahr einer Abschöpfung des Unternehmerwerklohns ohne den Nachweis eines Schadens bieten, jedenfalls als allgemeine Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung sehr kritisch gesehen. Aus Unternehmersicht besteht eher die Bereitschaft, einen Abzug wegen eines nachgewiesenen F...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich)

Rz. 11 Muster 9.2: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich) Muster 9.2: Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung (Innenbereich – Außenbereich) An das Verwaltungsgericht _____ Im Namen von _____ – Kläger – erheben wir gegen das Land Baden-Württemberg, hier handelnd durch das Landratsamt _____ – Beklagter – wegen: Baugenehmigung Streitwert (§ 61 GKG): _____ Kla...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VI. Muster: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB

Rz. 57 Muster 9.8: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB Muster 9.8: Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB Zwischen der Stadt _____, vertreten durch ihren Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _____ – nachfolgend "Vorhabenträger" genannt – wird folgender Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB geschlossen. Präambel Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtun...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Stufenweise Beauftragung

Rz. 56 Der Bauherr, der zu Beginn der Planungstätigkeit noch nicht weiß, ob er das Bauvorhaben wird realisieren können, wird vor dem Hintergrund des § 648 BGB und dessen Vergütungsfolge keine Vollarchitektur beauftragen wollen. Hieraus gibt es nur zwei Auswege. Er kann den – soweit ohne Vereinbarung nicht ungefährlichen – Standpunkt einnehmen, es liege nur eine Akquisitionsl...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klage wegen Mängelansprüchen

Rz. 81 Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Landgericht _____ Zivilkammer _____ Klage der _____, Kantstraße 14, 51013 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen – Beklagte zu 1) – – Beklagter zu 2) – Wir best...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich)

Rz. 13 Muster 9.3: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich) Muster 9.3: Untätigkeits-/Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung (großflächiger Einzelhandel im unbeplanten Innenbereich) An das Verwaltungsgericht _____ Im Namen von Firma _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwä...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _____ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _____ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _____ Gewerk: _____ Verhandlungsort: _____ Datum: _____ Anwesende mit Verhandlu...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Streitlösungsordnung für das Bauwesen

Rz. 27 Die derzeit gültige Fassung der Streitlösungsordnung für das Bauwesen, kurz SL Bau, wird vom deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. herausgegeben und stammt vom 1.7.2020; Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V., Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 0611/56591414. Internet: https...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Schiedsklauseln

Rz. 22 Schiedsklauseln, die bei Vertragsschluss als eine von mehreren Regelungen des Hauptvertrages vereinbart werden (siehe Rdn 4), beziehen sich naturgemäß auf zukünftige Streitigkeiten. Bei der Beteiligung von Verbrauchern muss das Trennungsgebot des § 1031 Abs. 5 ZPO beachtet werden (Rdn 11). Die meisten der nachfolgend aufgeführten Schiedsklauseln sind von den genannten...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / Literaturtipps

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