Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / dd) Entsendete Pflichtversicherte und Beamte, denen eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde

Rz. 12 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, die von ihrem Arbeitgeber entsendet werden, ergibt sich die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis unmittelbar aus § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG. Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Beamte, denen im dienstlichen oder öffentlichen Interesse vorübergehend ein...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Siebenter Abschnitt: Kassenführung

§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten Der Gerichtsvollzieher hat fremde Geldbeträge, Wertpapiere und Kostbarkeiten getrennt von seinen eigenen unter sicherem Verschluss (zum Beispiel in einem einbruchsicheren Behältnis) aufzubewahren. § 52 Zahlungsverkehr (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, für den dienstlichen Zahlungsverkehr ein Dienstkonto ...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Dreizehnter Abschnitt: Hilfsbeamte des Gerichtsvollziehers

§ 81 Hilfsbeamte (1) Zur Aushilfe im Gerichtsvollzieherdienst, und zwar als Vertreter oder als Verwalter von Plan- oder Hilfsstellen, sind vorwiegend Beamte zu verwenden, die die Gerichtsvollzieherprüfung bestanden haben. (2) Beamte, die sich in der Ausbildung für die Gerichtsvollzieherlaufbahn befinden oder sie bereits erfolgreich abgeschlossen haben, und Beamte, die die Befä...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / A. Gerichtsvollzieherbezirk

§ 10 Geschäftsverteilung (1) Der aufsichtführende Richter weist jedem im Amtsgericht beschäftigten Gerichtsvollzieher einen örtlich begrenzten Bezirk (Gerichtsvollzieherbezirk) zu. Bei der Einteilung der Bezirke nimmt er auf eine gleichmäßige Verteilung der Geschäfte und auf die Möglichkeit einer zweckmäßigen Gestaltung der Reisen der Vollstreckungsbeamten Rücksicht. Für jede...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Zehnter Abschnitt: Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit

§ 70 Übersicht über die Diensteinnahmen (1) Die Dienstbehörde führt eine Jahresübersicht nach Vordruck GV 11 über die Diensteinnahmen aller Beamten, die bei ihr als Gerichtsvollzieher beschäftigt gewesen sind. Die Übersicht ist zu Beginn des Haushaltsjahres anzulegen. Die Einnahmen sind im Anschluss an die Festsetzung der Entschädigungen, in der Regel also vierteljährlich, in...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mietbeihilfen

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zur Mietentschädigung iSv § 8 BUKG > Umzugskosten Rz 7. Zur Besteuerung von Mietbeihilfen an ArbN > Beamte Rz 3 Mietbeiträge, > Bundeswehr, > Dienstwohnung, > Kaufkraftausgleich Rz 1, > Trennungsentschädigungen Rz 2 ff, > Wohnung Rz 2, > Wohngeld.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minister

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Mitglieder des Kabinetts einer Landes- oder der Bundesregierung werden Minister ebenso wie Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler bei der Besteuerung ihrer Amtsbezüge steuerlich als Arbeitnehmer behandelt, erzielen also in dieser Eigenschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs 1 EStG; zum Grundsätzlichen > Arbeitnehmer Rz 10...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG

Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), insbesondere: Bundesbeamte, Beamte der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; hierz...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Nicht begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG

Beamte, Richter und Berufssoldaten im einstweiligen Ruhestand, sofern sie keine inländische Besoldung mehr nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz empfangen.mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 19 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 276]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Tz. 67b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach dem SGB II (S § 6 SGB II). Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Trä...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / A. Ablehnung und Abgabe von Aufträgen

§ 19 Rechtliche oder tatsächliche Verhinderung Ist der Gerichtsvollzieher von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen, so gibt er den Auftrag unter Angabe des Grundes seiner Verhinderung an seinen ständigen Vertreter ab. Ist auch der ständige Vertreter verhindert, so zeigt dieser die Sachlage unverzüglich der Dienstbehörde an. Die Dienstbehörde sorgt für die Be...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (3) Beschäftigte internationaler Institutionen

Rz. 23 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 10a Abs. 6 EStG sind die Alterssicherungssysteme der folgenden internationalen Organisationen als ein einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem vergleichbares Alterssicherungssystem anzusehen: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Europäische Agentur für Flugsicherheit...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 157 Zuständigkeit (1) Wechsel- und Scheckproteste werden durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten aufgenommen (Artikel 79 des Wechselgesetzes (WG); Artikel 55 Absatz 3 des Scheckgesetzes (ScheckG)). (2) Zu den Gerichtsbeamten, die für die Aufnahme von Protesten zuständig sind, gehört auch der Gerichtsvollzieher. § 158 Begriff und Bedeutung des Protestes (1) Hat ein Wechsel...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 58 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Hausdurchsuchung [Rdn 903]

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Empfänger von inländischer Besoldung und diesen gleichgestellte Personen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG gehören: Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz – BBesG – oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Sechster Abschnitt: Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

§ 196 Zuständigkeit (1) Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, als Vollziehungsbeamter nach dem Justizbeitreibungsgesetz (Fn 2) für die nach dieser Vorschrift beizutreibenden Ansprüche mitzuwirken. Dies gilt nicht, soweit Beitreibungen nach den bestehenden Verwaltungsanordnungen den Vollziehungsbeamten der Justiz übertragen sind. (2) Zwangsgelder, die gegen den Schuldner im Zwa...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 40 Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 511]

Rdn 512 Literaturhinweise: Burhoff, Anwaltsvergütung für Tätigkeiten im sog. Klageerzwingungsverfahren, RVGreport 2016, 2 Deckenbrock/Dötsch, Heilung durch sachliche Einlassung bei § 172 Abs. 1 StPO?, StraFo 2003, 372 Esser/Lubrich, Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter: Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, StV 2017, 418 Feltes, Der Strafverfolgungs...mehr

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zfs 09/2024, Verwertung der Aussage bei fehlender Belehrung des Halters eines unfallflüchtigen Pkws

Hinweis Ich beantrage das Verfahren wegen Unfallflucht meines Mandanten einzustellen, denn dessen Fahrereigenschaft ist nicht bewiesen. Die Aussage des Mandanten gegenüber der Polizei, er sei am Tattag in der W-Straße gefahren und habe sich demnach am vermeintlichen Tatort aufgehalten, kann nicht verwertet werden, weil der Mandant zuvor nicht belehrt wurde. Anmerkung: In der ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / f) Zugriff auf die Urkunde

Rz. 265 Für die Fälle, dass der Beweisführer die Urkunde nicht im Besitz hat, sondern diese sich beim Gegner, einem Dritten oder einer öffentlichen Behörde befindet, sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, die Vorlage der Urkunde dennoch zu erreichen. Hat eine Behörde die Urkunde in Besitz, z.B. eine Ermittlungsakte, wird der Beweis durch den Antrag angetreten, die Behörde oder ...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Elfter Abschnitt: Geschäftsprüfungen

§ 72 Ordentliche Geschäftsprüfung (1) Der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts oder ein besonders bestimmter Beamter des gehobenen Justizdienstes überprüft die Geschäftsführung des Gerichtsvollziehers vierteljährlich. Die Prüfungen, die auch ohne Ankündigung zulässig sind, können bei allen oder bei einzelnen Gerichtsvollziehern auch in kürzeren Zeitabständen durchgeführt...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 9 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsicht von Papieren [Rdn 148]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 47 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 620]

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Geschäftsanweisung Das Bundes- und Landesrecht bestimmt, welche Dienstverrichtungen dem Gerichtsvollzieher obliegen und welches Verfahren er dabei zu beachten hat. Diese Geschäftsanweisung soll dem Gerichtsvollzieher das Verständnis der gesetzlichen Vorschriften erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den Gerichtsvollzieher nicht ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 90 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Begründung [Rdn 1328]

Rdn 1329 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Begründung, Allgemeines, Teil A Rdn 2048. Rdn 1330 1. Die Begründung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs dient auf Seiten des Rechtsmittelführers mittelbar der Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf Seiten des Gerichts und des...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Rechtsweg

Rz. 100 Vor der Klageerhebung ist eventuell die Zulässigkeit des Rechtswegs zu überprüfen. Nach § 13 GVG haben die ordentlichen Gerichte über Zivilsachen nicht zu entscheiden, soweit besondere gesetzliche Zuweisungen bestehen. Handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Sache, ist demgemäß das Arbeitsgericht (zweite Instanz: Landesarbeitsgericht) anzurufen, § 2 ArbGG. Die Arbe...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 25 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 332]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 56 Strafbefehl, Bekanntmachung/Zustellung [Rdn 747]

Rdn 748 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 749 1. Der Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der i.a.R. in Abwesenheit des Angeklagten ergeht und deshalb nach § 35 Abs. 2 S. 1 zuzustellen ist (allgemein zur Zustellung → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1840 ff. und auch Burhoff, HV, Rn 4402 ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 14 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Sicherheitsleistung [Rdn 215]

Rdn 216 Literaturhinweise: Dünnebier, Sicherstellung der Strafvollstreckung durch Sicherheitsleistung (§§ 127a, 132 StPO), NJW 1968, 1752 Geppert, Die Ahndung von Verkehrsverstößen durchreisender ausländischer Kraftfahrer, GA 1979, 281 Greßmann, Strafbefehlsverfahren mit Auslandsberührung, NStZ 1991, 216 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Te...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 107 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Allgemeines [Rdn 1542]

Rdn 1543 Literaturhinweise: Beck’scher Juristenkalender 2024 Burhoff, "Fortentwicklung der StPO" – Änderungen in der StPO 2021, StraFo 2021, 398 ders., Formwirksamkeitsfragen bei Rechtsmitteln im Straf- und Bußgeldrecht, VRR 4/2024, 5 Buschbell-Kaniewski, Fristentabelle für die Anwaltspraxis, 11. Aufl. 2023. Rdn 1544 1. Die StPO kennt im Zusammenhang mit Rechtsmitteln bzw. Recht...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 53 Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 706]

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Teil A: Rechtsmittel / 182 Revision, Verfahrensrüge, Öffentlichkeit (§ 338 Nr. 6) [Rdn 2421]

Rdn 2422 Literaturhinweise: Arnoldi, Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Kulhanek, Saalöffentlichkeit unter dem Infektionsschutzgesetz, NJW 2020, 1183 s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009 und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2423 1. Die HV ist gem. § 169 GVG grds. öffentlich. Allerdings kann d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 11 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 182]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 2 Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

Das wesentliche Kernelement der "neuen" Rentenbesteuerung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Endergebnis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihr gleichgestellten Versicherungen bzw. berufsständischen Versorgungswerken zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden. P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 1.1 Ruhegehalt der Beamten, Berufssoldaten und Richter

Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten ist im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt, das für Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder entsprechend gilt. Die Versorgung der Berufssoldaten richtet sich nach den gleichen Grundsätzen und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit und Erreichen der Altersgrenze Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Zypern wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt auf Zypern und übt in Deutschland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in Dänemark wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Dänemark...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Griechenland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Griechenland und übt in D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Kroatien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Kroatien und übt in Deutschla...mehr