Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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FF 11/2018, FF 11/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.8.2018 – XII ZB 159/18 1. In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. 2. Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 83 Besorgnis der Befangenheit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die sich mit der Befangenheit von Amtsträgern befasst, sieht kein selbstständiges Recht der Verfahrensbeteiligten auf Ablehnung eines Amtsträgers wegen Befangenheit vor, das ggf. im Rechtsbehelfsverfahren durchgesetzt werden könnte. Zweifel hat der BFH allerdings hinsichtlich der Bestimmung eines Außenprüfers (BFH v. 29.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Selbstablehnung des Gutachters

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind dem Sachverständigen selbst Gründe bekannt, die wegen Besorgnis der Befangenheit gegen seine Einschaltung sprechen, so kann er trotz grundsätzlich einer nach § 96 Abs. 3 AO bestehenden Sachverständigenpflicht die Erstattung des Gutachtens unter Angabe der Gründe wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen (§ 96 Abs. 4 AO). Wegen d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 84 Ablehnung von Mitgliedern eines Ausschusses

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit der förmlichen Ablehnung eines Ausschussmitglieds für den Fall, dass dieses entweder i. S. des § 82 AO ausgeschlossen oder i. S. des § 83 AO befangen ist. Das Verfahren für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag entspricht im Wesentlichen den Grundsätzen, die für die Ablehnung einer Gerichtsper...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mitwirkung ist die Beteiligung an der angefochtenen Entscheidung. Ob ein Richter von der Ausübung des Richteramts im konkreten Fall ausgeschlossen ist, ergibt sich aus § 51 Abs. 1 und 2 FGO i. V. mit § 41 ZPO). Der Katalog der gesetzlichen Ausschlussgründe ist abschließend. In der Praxis ist gelegentlich der Fall des § 51 Abs. 2 FGO von...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ablehnungsgründe

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligten können nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AO einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn entweder ein Grund vorliegt, der Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen kann oder wenn von der Tätigkeit des Sachverständigen die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses oder S...mehr

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AGS 10/2018, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

In einer Kindschaftssache hatte einer der Beteiligten den vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das FamG hat den Ablehnungsantrag zurückgewiesen. Hiergegen hat der Beteiligte sofortige Beschwerde nach § 6 Abs. 2 FamFG, § 406 ZPO erhoben. Nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens beantragte sein Verfahrensbevollmächtigter die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Text der §§ 578 bis 580 ZPO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die maßgebenden Vorschriften der ZPO haben folgenden Wortlaut: § 578 ZPO (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen. (2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Ent...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. In angemessener Zeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem von der Prüfung betroffenen Stpfl. angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben (§ 197 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Prüfungsbeginn muss nicht minutengenau angegeben werden, die taggenaue Angabe reicht (BFH v. 12.06.2006, XI B 123/05, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bittmann, Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, wistra 2009, 414; Fezer, Inquisitionsprozess ohne Ende, NStZ 2010, 177; Tormöhlen, Verständigung im (Steuer-)Strafverfahren, AO-StB 2010, 176; Beyer, Prozessprobleme beim steuerstrafrechtlichen Deal, AO-StB 2012, 185; Knauer/Lickleder, Die obergerichtliche Rechtsprechung zu Verfahrensabsprachen nach der geset...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 88 Weiterer Grund für Ablehnung von Sachverständigen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Sachverständige muss – wie der Richter – unparteiisch sein. Daher lässt § 82 FGO i. V. m. § 406 ZPO seine Ablehnung unter denselben Voraussetzungen zu, wie sie § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 41ff. ZPO für Richter vorsehen (s. § 51 FGO Rz. 2 ff.). § 88 FGO ergänzt die Vorschriften über die Sachverständigenablehnung (auch § 51 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 92 Gang der Verhandlung

Schrifttum Bilsdorfer, Der Rechtsanwalt und die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht, NJW 2001, 331; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung, AO-StB 2002, 348; Redeker, Mündliche Verhandlung – Sinn und Wirklichkeit, NJW 2002, 192; Mack, Die mündliche Verhandlung, AO-StB 2004, 443. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtliches Gehör

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allerdings dürfen der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten hinreichend äußern konnten (rechtliches Gehör, § 96 Abs. 2 FGO; siehe die Erläuterungen zu s. § 91 AO). Das Gericht darf seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt, den ein Beteiligter erkennbar übersehen ode...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / D. Die Person des Schiedsrichters

Rz. 39 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[81] Ist der Erblasser be...mehr

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AGkompakt 6/2018, Kosten de... / IV. Gerichtskosten

Strittig, ob verhinderte Gerichtskostenermäßigung zu den Säumniskosten zählt Kommt es in dem zweiten Termin zu einem Vergleich oder einer anderweitigen Erledigung des Rechtsstreits, die für sich genommen zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. geführt hätte, die aber jetzt nicht mehr möglich ist, weil ein Versäumnisurteil vorausgegangen ist, dann wi...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 4/2018, Richterablehnung... / 1 Gründe:

I. Mit Antrag vom 3.1.2017 begehrte die alleinsorgeberechtigte Antragstellerin im Wege einstweiliger Anordnung die Herausgabe ihrer im Rubrum benannten minderjährigen Tochter von den Antragsgegnern, bei denen diese sich aufhält. Das Familiengericht in Gestalt von Richterin am Amtsgericht A bestellte der Minderjährigen am 4.1.2017 einen Verfahrensbeistand und bestimmte Anhörun...mehr

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FF 4/2018, Richterablehnung... / Leitsatz

1. Auch im Ablehnungsverfahren des § 6 FamFG unterliegt die sofortige Beschwerde einer Abhilfeprüfung durch das Ausgangsgericht. 2. Fertigt der wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnte Richter auch auf Hinweis des Beschwerdegerichts hin keine dienstliche Stellungnahme, die auf die vorgebrachten inneren und äußeren Tatsachen eingeht, ist es dem Beschwerdegericht nicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.2 Offensichtlichkeit

Rz. 12 Der besonders schwerwiegende Fehler muss zudem offensichtlich (evident) sein. Da die Nichtigkeit den VA für jedermann unbeachtlich macht, darf es im Interesse der Rechtssicherheit daran keinen Zweifel geben. Soweit sich diese Offensichtlichkeit allerdings erst aus der verständigen Würdigung aller bei und für den Erlass des VA in Betracht kommenden Umstände ergeben kan...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.3 Keine Nichtigkeitsgründe (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 enthält einen sog. Negativkatalog, der typisiert diejenigen Fälle umfasst, bei denen nach dem Willen des Gesetzgebers der VA – trotz eines erheblichen Mangels – nicht nichtig sein soll (BSG, Urteil v. 28.9.1993, 1 RR 3/92). Es erfolgt damit eine Auflistung von Verfahrensmängeln, die für sich gesehen die Nichtigkeit eines VA nicht begründen. Auch eine Summierung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Kainz, Die Bestandskraft von Sozialverwaltungsakten- Auswirkungen von Fehlern im Verwaltungsverfahren und Aufhebung von Verwaltungsakten, NZS 2015, S. 767 f. Kirchberg, Zur Sittenwidrigkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1983 S. 141. Köhler, Eingeschränkte Übermittungsbefugnis und Gutachterauswahl in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 200 SGB VII), WzS 2014 S. 339. Krugm...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / bb) Mangelhaftigkeit des Gutachtens wegen Befangenheit des Sachverständigen

Die Ausführungen im Gutachten dürfen keine sachfremden Erwägungen oder Anhaltspunkte für eine Befangenheit des Sachverständigen erkennen lassen.[61] Ein Teil der im Rahmen der Qualitätsdiskussion über familienpsychologische Gutachten angeführten Fälle zeichnet sich dadurch aus, dass die diskutierten Gutachten deshalb keine taugliche Entscheidungsgrundlage darstellten, da erhe...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 2. Inhaltliche Anforderungen an ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten

Eine große Schwierigkeit bei der Überprüfung familienpsychologischer Sachverständigengutachten stellte bisher der Umstand dar, dass es keine allgemein verbindlichen Qualitätsstandards hierfür gab.[51] Insoweit ist eine für die Praxis hilfreiche Veränderung eingetreten. Durch eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe konnten am 16.9.2015 Mindestanforderungen an die Qualität vo...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 2. Der Beweisbeschluss und die Formulierung der Beweisfragen

Im Zusammenhang mit der Qualitätsdiskussion über familienpsychologische Sachverständigengutachten stellt sich zu Recht die Frage, welche Verantwortung die Familiengerichte für eine sachgerechte familienpsychologische Begutachtung trifft. Das Familiengericht hat auch und gerade in Kindschaftsverfahren nicht nur die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung, sondern auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 204 Verfah... / 2.4 Befangenheit

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt, dass Mitglieder der Ausschüsse wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können. Die Regelung übernimmt einen Grundsatz des Verwaltungsverfahrensrechts, der für das Verwaltungsverfahren der Sozialleistungsträger in § 17 SGB X geregelt ist. Besorgnis der Befangenheit ist danach dann gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.2.7 Kontrolldichte gerichtlicher Nachprüfung des Schiedsstellenspruchs

Rz. 22 Die Schiedsstellensprüche werden von den Sozialgerichten nur eingeschränkt überprüft. Aufgabe der Schiedsstelle ist, Kompromisse zwischen den Vertragsparteien auszuloten. Daher kommt der Schiedsstelle für ihre Bewertungen und Beurteilungen vor allem im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 123 ff. (Geeignetheit des Leistungserbringers, Wirtschaftlichkeit, S...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / IV. Befangenheit

Rz. 365 Beispielsfall: Richterin A hat in erster Instanz eine Entscheidung getroffen. Nach Anfechtung dieser Entscheidung ist das zweitinstanzliche Gericht zuständig, für das der Richter B tätig ist. A und B leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Rz. 366 Dieser Fall ist einer Entscheidung des OVG Bremen vom 12.5.2015[272] nachgebildet. Zu prüfen war, ob der in z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 105 Gerichtsb... / 2.1.3 Ermessen

Rz. 8 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 105 Abs. 1 Satz 1 vor, so steht es im Ermessen des Gerichts, durch Gerichtsbescheid oder durch Urteil, im letzteren Falle mit oder ohne mündliche Verhandlung, zu entscheiden. Bei der Abwägung sollte das Gericht auch berücksichtigen, inwieweit sich der Kläger schriftlich verständlich machen kann und inwieweit die Aussicht best...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 102 Klagerück... / 2.2 Form der Erklärung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 8 Die Rücknahmeerklärung muss gegenüber dem Gericht abgegeben werden, wenn sie prozessual wirksam sein soll (BSG, Beschluss v. 27.10.2016, B 13 R 337/15 B m. w. N.). Der Kläger kann sich zwar auch gegenüber einem anderen Prozessbeteiligten verpflichten, die Klage zurückzunehmen. Wirksam wird dies jedoch erst mit seiner Erklärung gegenüber dem Gericht. Die Rücknahme ist g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 62 Rechtliche... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Seine einfachgesetzliche Ausformung findet der Grundsatz nicht nur in § 62, sondern auch in zahlreichen weiteren Regelungen des SGG, etwa in §§ 112, 120, 128 SGG. Beteiligte müssen vor Erlass einer Entscheidung Gelegenheit haben, sich zum Streitgegenstand zu äußern und gehört zu werden (BVerfG, Beschluss v. 2.6.2010, 1 BvR 448/06, NZS 2011 S. 133; vgl. schon Rz. 1). Di...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / bb) Die "Besorgnis" der Befangenheit

Tz. 94 Für einen Ausschluss von der Abschlussprüfung ist bereits die Besorgnis des Vorliegens von Befangenheit ausreichend (§ 49 WPO). Die Unabhängigkeit muss aus der Perspektive eines sachverständigen Dritten unter Plausibilitätsaspekten als gegeben angesehen werden, d. h. es darf kein Zweifel an der Unbefangenheit des Abschlussprüfers bei Dritten aufgrund von objektiven Ta...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / b) Allgemeiner Grundsatz: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

aa) Die Befangenheit im Kontext des Unabhängigkeitsgebots Tz. 93 Die im öffentlichen Interesse wahrgenommene Funktion des Abschlussprüfers verlangt eine unabhängige Berufsausübung. Das in § 319 Abs. 2 HGB angesprochene und in §§ 20 ff. BS WP/vBP näher konkretisierte Gebot zur Unbefangenheit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen steht in enger Verbindung zum Unabhängigke...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Die Befangenheit im Kontext des Unabhängigkeitsgebots

Tz. 93 Die im öffentlichen Interesse wahrgenommene Funktion des Abschlussprüfers verlangt eine unabhängige Berufsausübung. Das in § 319 Abs. 2 HGB angesprochene und in §§ 20 ff. BS WP/vBP näher konkretisierte Gebot zur Unbefangenheit bei der Durchführung von Abschlussprüfungen steht in enger Verbindung zum Unabhängigkeitsgebot und ist von diesem kaum unterscheidbar. Die zusä...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / cc) Schutzmaßnahmen

Tz. 98 Mit Blick auf die regelmäßig auftretenden Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Befangenheit und Unbefangenheit finden sich in § 22 BS WP/vBP sog. Schutzmaßnahmen. Bei diesen handelt es sich um Maßnahmen oder Verfahren, die dazu geeignet sind, eine Gefährdung der Unbefangenheit der WP/vBP soweit abzuschwächen, dass aus der Perspektive eines verständigen Dritten die G...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Widerlegbare Ausschlussgründe (Abs. 1 Satz 1)

Tz. 145 Mit Blick auf die Verweisungen des § 319b Abs. 1 Satz 1 HGB können die nachfolgenden Tatbestände widerlegbar die Inhabilität des Abschlussprüfers begründen:[182] Befangenheit aufgrund der Generalklausel des § 319 Abs. 2 HGB (allgemeine Besorgnis der Befangenheit) Anteilsbesitz und finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB Arbeitnehmereigenschaft oder Org...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / bb) Rechts- und Steuerberatungsleistungen (Nr. 2)

Tz. 119 Nach den Bestimmungen des § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB ist ein Wirtschaftsprüfer von der Prüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse ausgeschlossen, wenn er in dem zu prüfenden Geschäftsjahr neben der Prüfungstätigkeit über das Aufzeigen von Gestaltungsalternativen hinausgehende und sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in dem z...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / ee) Einsatz befangener Personen (Nr. 4)

Tz. 107 Die Besorgnis der Befangenheit im Hinblick auf den in § 319 Abs. 3 HGB enthaltenen Katalog wird durch § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 HGB auf die Personen, die bei einem konkreten Prüfungsauftrag beschäftigt sind, ausgedehnt. Unerheblich ist dabei das arbeitsrechtliche Statut. Unter die Befangenheitsklausel fallen daher bspw. auch freie Mitarbeiter, saisonbedingt eingesetz...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / c) Geltungsbereich

Tz. 116 Bei den durch § 319a HGB erfassten Ausschlussgründen handelt es sich um eine Ausweitung – und demnach keine Ersetzung – der in § 319 Abs. 2 und 3 HGB genannten Unabhängigkeitskriterien. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des § 319 Abs. 3 HGB begründen die in § 319a HGB kodifizierten Ausschlussgründe eine unwiderlegbare Vermutung der Besorgnis der Befangenheit.[1...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / aa2) Unparteiische Prüfung

Tz. 124 Auch die Anforderung einer unparteiischen Prüfung gehört zu den Kardinalpflichten der Wirtschaftsprüfer gem. § 43 Abs. 1 WPO. Gem. § 20 der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer bedeutet Unparteilichkeit, keinen der Beteiligten zu benachteiligen oder zu bevorzugen. § 14 VerfO-DPR nennt beispielhaft Gründe, wann eine Person nicht an einer Prüfung durch die DPR mitwirke...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / bb) Finanzielle Interessen (Nr. 1)

Tz. 101 Sofern ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eine Beteiligung an einem Unternehmen besitzt, das mit der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft verbunden ist oder von dieser mehr als 20 % der Anteile besitzt, ist er von der Abschlussprüfung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 115 § 319a HGB wurde 2004 durch das BilReG in das HGB eingeführt. Von dem Maßstab der Rechtsprechung geleitet, die Besorgnis der Befangenheit aus der Sicht eines "vernünftig und objektiv denkenden Dritten"[145] zu beurteilen, wurden die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer für Unternehmen, die an einem geregelten Markt nach § 2 Abs. 5 WpHG teilnehmen, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / a) Überblick

Tz. 139 Die Besorgnis der Befangenheit kann auch dadurch begründet werden, dass Personen, mit denen der Abschlussprüfer in einem Netzwerk verbunden ist, das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können. So werden Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch für den Fall, dass ein Mitglied ihres Netzwerks bestimmte Ausschlussgründe der §§ 319 und 319a HGB erfüllt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Überblick

Tz. 99 In § 319 Abs. 3 HGB determiniert der Gesetzgeber die absoluten Ausschlussgründe für Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer. Diese Ausschlussgründe sind als absolut zu verstehen, da sie – soweit sie nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind – eine unwiderlegbare Vermutung der Befangenheit begründen. Der Prüfer kann in entsprechenden Fällen auch durch Schutzmaß...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Umsatzunabhängigkeit (Nr. 1)

Tz. 118 Gem. § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ist ein Wirtschaftsprüfer von der Prüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse ausgeschlossen, sofern er in den letzten fünf Jahren jeweils mehr als 15 % der Gesamteinnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit von der zu prüfenden KapGes oder von Unternehmen, an denen die zu prüfende KapGes mehr als 20 % der Anteile besitzt, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / b) Bußgeldtatbestand in Abs. 2

Tz. 186 Zum Abschlussprüfer als tauglichen Täter vgl. Tz. 96 (zu § 332 HGB). Die Vorschrift sanktioniert die Erteilung eines Bestätigungsvermerks (vgl. Tz. 103) trotz Vorliegens eines der gesetzlichen Ausschlussgründe in § 319 Abs. 2, 3, 5, § 319a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2 HGB (Befangenheit des Abschlussprüfers) oder nach § 319 Abs. 4 HGB auch i. V. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / cc) Pflichten der Prüfstelle

Tz. 109 Gem. § 342b Abs. 7 HGB ist die DPR verpflichtet, ihre Prüfung gewissenhaft und unparteilich durchzuführen. Hierdurch soll insbesondere gewährleistet werden, dass seitens der DPR niemand an einer Prüfung mitwirkt, für den die Besorgnis der Befangenheit besteht.[221] Ein Katalog mit besonderen Ausschlussgründen für Mitglieder der DPR findet sich in § 14 Abs. 2 und 3 ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / c) Berichterstattung an den Folgeprüfer (Abs. 4)

Tz. 172 Nach § 320 Abs. 4 HGB hat der bisherige Abschlussprüfer dem neuen Abschlussprüfer auf schriftliche Anfrage über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten. Dies gilt sowohl bei einem vorzeitigen Prüferwechsel im Sinne des § 318 Abs. 3 HGB (Abberufung durch ein Gericht) oder § 318 Abs. 6 HGB (Kündigung) sowie beim regulären Prüferwechsel. Hierdurch erhält der ne...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / c) Aufgaben

Tz. 289 Gem. § 324 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB, hat sich der alleinstehende Prüfungsausschuss insbesondere[615] mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG beschriebenen Aufgaben zu befassen. Hierzu zählen die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, Risikomanagementsystems und internen Revisionssystems sowie die Über...mehr