Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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Kündigung – Form und Inhalt / 12 Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Ein Zeitmietvertrag, d. h. ein Mietvertrag, der für einen bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen ist und daher während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann[1], kann seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 1.9.2001 bei Mietverhältnissen über Wohnraum nur noch dann wirksam vereinbart werden, wenn für die Befristung ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt (...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 2.3.2 Befristete Bürgschaft

Eine befristete Bürgschaft liegt vor, wenn sich der Bürge verpflichtet, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses) für die Verbindlichkeiten des Mieters einzustehen. In diesem Fall kann der Vermieter den Bürgen grundsätzlich nur wegen solcher Forderungen in Anspruch nehmen, die bis zum Ende der Befristung fäll...mehr

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Renten / 11.2.2 Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet gezahlt. Wird eine solche Rente wegen derselben Krankheit nach Ablauf der zeitlichen Befristung verlängert oder wiederholt bewilligt und schließen sich die Bezugszeiten unmittelbar aneinander an, ist steuerlich nicht von mehreren abgekürzten Leibrenten auszugehen. Nach Ansicht des BFH[1] liegt eine einzige abgekürzte Lei...mehr

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Renten / 7 Rentenart abhängig von der Rentenlaufzeit

Je nach Laufzeit der Rente gibt es 2 verschiedene Rentenarten: die Leibrente und die abgekürzte Leibrente. "Leibrenten" sind Renten, die bis zum Lebensende des Bezugsberechtigten gezahlt werden. Die Altersrenten und zum großen Teil auch die Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind solche Leibrenten. Leibrenten gibt es auch im Bereich der privaten Renten und der...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.3 Übertragung der Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des FA (Abs. 3a S. 2 bis 5)

Rz. 66 § 38 Abs. 3a S. 2 bis 5 EStG regelt die freiwillige Übernahme der lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers durch einen Dritten für weitere Fallgestaltungen. Die Vorschrift soll im Wesentlichen folgende Fälle erfassen[1]: Bei der studentischen Arbeitsvermittlung ist der einzelne Arbeitnehmer in mehreren kurzfristigen aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen für unter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / c) Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Hier kommt eine unbefristete Zuordnung i.S.d. § 9 Abs. 4 S. 3 Alt. 1 EStG zu einer ersten Tätigkeitsstätte nicht in Betracht. War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeits- oder Dienstverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, erfolgt diese zweite Zuordnung nicht mehr ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Zeitlicher Umfang

Rz. 14 Der Anspruch endet, sobald der Dienstverpflichtete seine Erkrankung überwunden hat, spätestens aber mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem erstmalig krankheitsbedingt Fürsorgeleistungen erbracht wurden; er besteht jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gleichgültig, ob dieses durch Befristung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung e...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

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Republik Moldau / 2.1.2 Zeitliche Begrenzung

Eine Entsendung kann für die Dauer bis zu 24 Kalendermonaten vorliegen. Die Entsendung kann auch in Teilzeiträumen zurückgelegt werden. Wird der Entsendezeitraum von 24 Kalendermonaten überschritten, gelten ab dem 25. Kalendermonat die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Entsendung muss im Voraus befristet werden Voraussetzung für eine Entsendung ist eine Befristung....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 4 Beschäftigung in Deutschland

Wird ein Arbeitnehmer aus der Ukraine in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der ukrainische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Wichtig Arbeit in Deutschland für den Arbeitgeber in der Ukraine Aktuell gefl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.2.3 Beendigung und nachvertragliche Pflichten

Bei Kündigungen ist das Kündigungsschutzgesetz vorrangig gegenüber dem AGG. Letzteres findet nur Anwendung, wenn das KSchG nicht einschlägig ist (z. B. vor Ablauf der Wartezeit, also in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses). Neben Kündigungen können auch andere Umstände zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, insbesondere Befristungen, auflösende Bedingunge...mehr

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Unwirksame Befristung bei Vermietung von Studentenbude

1 Leitsatz Für die Bewertung, ob es sich um eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch i. S. v. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt, ist neben dem zeitlichen Moment der vereinbarte Vertragszweck maßgeblich. Der bloße Wunsch des Vermieters, ein Mietverhältnis kurz zu begrenzen, kann nur im Rahmen des § 575 BGB verwirklicht werden. Eine Anmietung zu Studienzwecken stellt keinen An...mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg. Das Gericht begründet das damit, dass mangels eines Befristungsgrundes i. S. v. § 575 BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB keine wirksame Befristung vereinbart worden ist. Von daher gelte der Mietvertrag als unbefristet abgeschlossen i. S. d. § 575 Abs. 1 Satz 2 BGB. Kein vorübergehender Gebrauch einer Mietwohnung Diese Regelung sei anwendbar, weil es...mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 6 Einordnung der Entscheidung

Durch die Entscheidung wird die Position von studentischen Mietern gestärkt. Der Begriff des vorübergehenden Gebrauchs wird von der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestand eng ausgelegt. Maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Das ergibt sich aus einigen Gerichtsentscheidungen, die in ähnlichen Fällen ergangen sind: So hat das OLG Hamm (Beschluss v. 4.4.1986, 7...mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 5 Entscheidung

AG Berlin-Kreuzberg, Urteil v. 15.3.2024, 14 C 336/23mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 2 Normenkette

§§ 575 BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, 549 Abs. 2 Nr. 1 BGBmehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 1 Leitsatz

Für die Bewertung, ob es sich um eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch i. S. v. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt, ist neben dem zeitlichen Moment der vereinbarte Vertragszweck maßgeblich. Der bloße Wunsch des Vermieters, ein Mietverhältnis kurz zu begrenzen, kann nur im Rahmen des § 575 BGB verwirklicht werden. Eine Anmietung zu Studienzwecken stellt keinen Anlass dar, ...mehr

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Unwirksame Befristung bei V... / 3 Das Problem

Ein Vermieter vermietete eine möblierte Ein-Zimmer-Wohnung von 34 qm an zwei Studenten mit einer Miete von pauschal 1.030 EUR. Laut Mietvertrag war die Mietdauer auf 6 Monate befristet. In einer Klausel stand: "Die Mietern (sic) erklären ausdrücklich, dass das o. g. angemietete Mietobjekt nicht zum dauernden Lebensmittelpunkt den Mietern (sic) wird. Hierzu erklären die Mieter...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung

Leitsatz Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor. Normenkette § 35c, § 11 Abs. 2, § 35a EStG Sachverhalt Das klagende Ehepaar hatte die Heizung des von ihnen bewohnten Einfa...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 2.2 Befristung des Modellvorhabens

Rz. 7 Die Regelung ist auf Vorschlag des Ausschusses für Inneres und Heimat befristet worden. Zunächst regelte das Fachkräfteeinwanderungsgesetz das Inkrafttreten des § 421b abweichend von den übrigen Vorschriften am Tag nach seiner Verkündung (21.8.2019). Damit konnte die Bundesagentur für Arbeit das Modellvorhaben ohne weitere Verzögerung starten. Damit wurde der Gesetzgebe...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 421b enthält eine befristete, aber bereits verlängerte Regelung für ein Modellprojekt der Bundesagentur für Arbeit zur Beratung und Begleitung ausländischer Fachkräfte. Wesentliche Ziele sind Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, eine bundesweit zentrale Ansprechstelle anzubieten, Entlastung der zuständigen Stellen während des Verfahrens von der Beratung...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.3 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 regelt den durch Abs. 2 nicht mit abgedeckten Fall eines Arbeitsverhältnisses vor der Begründung des Anstellungsverhältnisses nach Abs. 1. Die Vorschrift ordnet das Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis an. Das bedeutet im Falle einer Nichtverlängerung des Anstellungsverhältnisses und dessen Ende (insbesondere durch Ablauf der Befristung) ein...mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434n nach§ 438 überführt. § 434n war zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. § 434n Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.11.2...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Übergangsregelung greift die Fälle auf, in denen die Deutsche Rentenversicherung vor Änderung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV mit Wirkung zum 1.4.2022 bereits die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung nach dem früheren Verfahren geprüft und bejaht und zudem durch Verwaltungsakt festgestellt hat. Rz. 4 In diesen Fällen gilt die aufgehobene Vors...mehr

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Sauer, SGB III § 418 Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befreit Arbeitgeber vom Beitrag zur Arbeitsförderung für neu eingestellte ältere Arbeitnehmer. Sie verfolgt das Ziel, als ergänzende Förderung neben anderen Instrumenten zur aktiven Arbeitsförderung Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz zur Einstellung älterer Arbeitnehmer zu bieten. Die Regelung selbst ist allein ohne die notwendige Anreizfunktion für ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.4 Längere Bezugsdauer

Rz. 31 Der am 1.3.2022 in Kraft getretene neue Abs. 3 bestimmt, dass die Bezugsdauer für das Kug für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kug bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstanden ist, über die Bezugsdauer nach§ 104 Abs. 1 Satz 1 hinaus auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30.6.2022, verlängert wird. Die Voraussetzung eines bis zum Ablauf des 30.6.2021 entstandene...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.1 Benennung und Ernennung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Verwaltungsrat hat das Recht, aber nicht die Pflicht, der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden übrigen Vorstandsmitglieder zu unterbreiten. Das BMAS ist nur insoweit beteiligt, als es Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat einnimmt, insoweit hat die Bundesregierung für 3 Mitglieder d...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.3 Sonderkündigungsschutz

Gemäß § 15 KSchG, § 103 BetrVG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt zwingend, ebenso wie der Schutz vor Versetzung, die zum Verlust des Amts oder der Wählbarkeit führte.[1] Nicht erfasst wird jedoch...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 2 Quantitative und qualitative Planung als notwendige Voraussetzung

Grundlage für die Besetzung einer Position ist deren Existenz, deren Beschreibung sowie eine Vorstellung über die daraus resultierenden Anforderungen an zukünftig Mitarbeitende. Während sich die quantitative Personalplanung mit der Menge des Bedarfs befasst, wird unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung die Art des Bedarfs näher bestimmt. Neben einer Personalanford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befristung ohne Sachgrund.

Rn 15 Die Befristung des Arbeitsverhältnisses kann gem § 14 II TzBfG ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren wirksam vereinbart werden, sofern mit demselben ArbG (BAG NZA 16, 758; 15, 1507 [BAG 24.06.2015 - 7 AZR 452/13]) noch kein Arbeitsverhältnis (nicht: Leiharbeitsverhältnis, BAG 5.4.23 – 7 AZR 224/22; Berufsausbildungsverhältnis, BAG NZA 12, 255 [BAG 21.09.2011 - 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Befristung einzelner vertraglicher Bestimmungen.

Rn 27 Für die Wirksamkeit der Befristung einzelner Vertragsbestimmungen gilt nicht das TzBfG, sondern §§ 242, 305 ff (BAG NZA 18, 1061; § 611 Rn 62). Einhaltung des TzBfG indiziert jedoch Angemessenheit gem § 307 I (BAG NZA 16, 881 [BAG 23.03.2016 - 7 AZR 828/13]; 814 [BAG 24.02.2016 - 7 AZR 253/14]; 08, 229 [BAG 08.08.2007 - 7 AZR 855/06]), erhebliche Änderung, zB Arbeitsze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Begrenzung und Befristung.

Rn 8 Ansprüche nach § 1576 können nach § 1578b weder herabgesetzt noch befristet werden. Liegen die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Befristung vor, fehlt es bereits an den Anspruchsvoraussetzungen des § 1576. IÜ wird die gebotene Billigkeitsabwägung oftmals dazu führen, dass ein Anspruch nach § 1576 nur für eine Übergangszeit zugebilligt werden kann (BGH FamRZ 84,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Befristung (Nr 1).

Rn 2 Tritt objektiv der Zeitpunkt ein, auf den die Dauer der GbR durch hinreichend bestimmte Regelung im Gesellschaftsvertrag befristet ist (Zeitablauf), tritt automatisch die Liquidation ein. Eine vorgesehene Mindestdauer der GbR ist keine Befristung iSv Nr 1 (sondern keine Möglichkeit ordentlicher Kündigung). Von der Befristung zu unterscheiden, ist die vereinbarte auflöse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bedingung und Befristung (Abs 2).

I. Materiell-rechtlich. Rn 16 Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder Befristung (§§ 158 ff) erklärt ist, ist nichtig. Das gilt entspr für die Vereinbarung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts (Soergel/Stürner Rz 39), insb für die Auflassung in einem widerruflichen Prozessvergleich (BGHZ 88, 366 f; aA BVerwG NJW 95, 2180) oder eines auf die Rechtskraft der Scheidung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beendigung durch Ablauf der Befristung.

I. Dienstverträge. Rn 8 Bei Dienstverträgen ist eine Befristung, kalendarisch oder durch Zweckangabe, oder eine auflösende Bedingung unproblematisch wirksam. II. Arbeitsverhältnisse. Rn 9 Bei Arbeitsverhältnissen gelten gem III die Einschränkungen des TzBfG: 1. Grundlagen. Rn 10 Befristete Arbeitsverträge (zur Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag, BAG NZA 17, 849 [BAG 18.01.2017 - 7 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Befristung.

Rn 3 Nach III 1 ist die Bestellung eines vorläufigen Vormunds längstens auf drei Monate zu befristen, um zu verhindern, dass der Mündel bereits zu seinem vorläufigen Vormund, wenn dieser nicht zum endgültigen Vormund bestellt werden sollte, bereits eine zu intensive Beziehung aufbaut (BTDrs 19/24445, 197 ff). Hat die Suche nach einem endgültigen Vormund innerhalb der Frist k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungsüberlassung und Befristung.

Rn 14 Hinsichtlich des Inhalts des Anspruchs auf Wohnungsüberlassung ist zwischen verschiedenen dinglichen und obligatorischen Rechtslagen an der Wohnung zu differenzieren. Dabei werden hinsichtlich dinglicher Rechtspositionen das Grundeigentum, das Erbbaurecht, der Nießbrauch, das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht gleich behandelt (II 4). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2177 BGB – Anfall bei einer Bedingung oder Befristung.

Gesetzestext Ist das Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses mit dem Eintritt der Bedingung oder des Termins. Rn 1 Abw von § 2176, aber übereinstimmend mit den allg Regeln für Bedingungen und Befristungen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Bedingungen und Befristungen.

1. Vorerbschaft. Rn 34 Der Vorerbe kann unter einer aufschiebenden Bedingung eingesetzt werden, etwa der, dass er beim Erbfall verheiratet ist oder eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen hat. Ist die Bedingung nicht erfüllt, so tritt der Ersatzvorerbe ein. Hat der Erblasser einen solchen nicht bestimmt, so soll der Nacherbe schon beim Erbfall Vollerbe werden. 2. Nacherbschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sachgrundbefristung.

Rn 18 Über § 14 II, IIa TzBfG, § 21 BEEG, § 6 PflegeZG und das WissZeitVG hinaus kann ein sachlicher Grund (§ 14 I 1 TzBfG) die Befristung rechtfertigen. Bei mehreren Befristungen ist zwar formal nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen (BAG NZA 16, 949; 11, 34 [BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)]), zur Vermeidung von Missbrauch sind jedoch auch Zahl und Dauer der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 10 Befristete Arbeitsverträge (zur Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag, BAG NZA 17, 849 [BAG 18.01.2017 - 7 AZR 236/15]; iE BLDH/Lingemann Kap 6 Rz 1 ff M 6.1.1 ff) sind vor Ablauf einer vereinbarten Frist nicht ordentlich kündbar, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart, § 15 III TzBfG. Der ArbN kann jedoch nach Ablauf von fünf Jahren kündigen, § 15 IV ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Begrenzung.

Rn 12 Eine Begrenzung ist nach § 1579 , insb wegen kurzer Ehedauer nach § 1579 Nr 1 (Saarbr FamRZ 04, 1293), möglich. Eine Herabsetzung und/oder zeitliche Begrenzung ist auch nach § 1578b möglich. Bei der Billigkeitsabwägung ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Prozessuales.

Rn 28 Der ArbN kann gem § 17 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses bzw der Erklärung des ArbG nach § 17 III TzBfG (Rn 12) Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung erheben (›Entfristungsklage‹), bei Unwirksamkeit der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen Feststellungsklage auf Fortgeltung (BAG NZA 18, ...mehr