Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / IV. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 79 M ist für seine Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Eine Leistungsunfähigkeit ist aber auch nicht ersichtlich, weil M nach Zahlung von 955 EUR Unterhalt noch 2.245 EUR verbleiben, also mehr als der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / (13) Ehebedingter Nachteil

Rz. 34 Ohne Bedeutung für die Herabsetzung auf den angemessenen Bedarf ist: das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils Bei der Prüfung der Herabsetzung ist die Frage des ehebedingten Nachteils im Wesentlichen bereits Gegenstand der Feststellung des angemessenen Bedarfs und der Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die Unterhaltsberechtigte ihren Bedarf selbst decken kann (...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / IV. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 48 M ist für seine Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Eine Leistungsunfähigkeit ist aber auch nicht ersichtlich, weil M nach Zahlung von 1.080 EUR Unterhalt noch 2.120 EUR verbleiben, also mehr als der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / II. Bedarf der F

Rz. 3 Der Bedarf bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Es gilt der Halbteilungsgrundsatz. Unter Berücksichtigung des 10 %igen Erwerbstätigenbonus betragen das bedarfsbestimmende Einkommen des M 2.880 EUR (3.200 – 320 EUR), das bedarfsbestimmende Einkommen der F 1.440 EUR (1.600 – 160 EUR). Der Gesamtbedarf von M und F beläuft sich somit auf 4.320...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 72 Der Elementarunterhalt enthält keine Altersvorsorge. Ein ehebedingter Nachteil, der nicht durch den Versorgungsausgleich eliminiert wird, kann darin bestehen, dass F nach Zustellung des Scheidungsantrags – und damit außerhalb der Zeit, die vom Versorgungsausgleich erfasst ist – weniger verdient und damit geringere Rentenanwartschaften aufbaut. BGH, Beschl. v. 25.9.201...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Der angemessene Bedarf in Fällen der Krankheit

Rz. 85 Hinweis Bei Krankheit ist zu beachten, dass bei der Feststellung des hypothetischen Einkommens nicht einfach eine frühere – z.B. voreheliche und infolge Heirat aufgegebene – Tätigkeit als fortdauernd unterstellt werden kann! Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass Krankheit in der Regel nicht ehebedingt, sondern schicksalhaft ist. BGH, Urt. v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 Be...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / III. Bedürftigkeit der F

Rz. 64 Bedürftigkeit der F (ungedeckter Bedarf der F): Einzelbedarf abzüglich Eigeneinkommen 2.115 – 990 EUR = 1.125 EURmehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / III. Bedürftigkeit der F

Rz. 99 F kann ihren ermittelten Bedarf von 1.500 EUR in Höhe von 1.000 EUR durch Eigeneinkommen decken. Weiteres, nicht eheprägendes Einkommen ist nicht hinzugekommen. Es verbleibt somit ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 500 EUR (1.500 – 1.000 EUR).mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / IV. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 5 M bleiben nach Zahlung von 720 EUR Unterhalt noch 2.480 EUR, also weit mehr als der Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR.mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / III. Bedürftigkeit der F

Rz. 78 F kann ihren ermittelten Bedarf von 1.925 EUR in Höhe von 970 EUR durch Eigeneinkommen decken. Weiteres, nicht eheprägendes Einkommen ist nicht hinzugekommen. Es verbleibt somit ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 955 EUR (1.925 – 970 EUR).mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / III. Bedürftigkeit der F

Rz. 47 F kann ihren ermittelten Bedarf von 1.800 EUR in Höhe von 720 EUR durch Eigeneinkommen decken. Weiteres, nicht eheprägendes Einkommen ist nicht hinzugekommen. Es verbleibt somit ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 1.080 EUR (1.800 – 720 EUR).mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / II. Bedarf der F

Rz. 46 Der Bedarf bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Es gilt der Halbteilungsgrundsatz. Unter Berücksichtigung des 10 %igen Erwerbstätigenbonus betragen das bedarfsbestimmende Einkommen des M 2.880 EUR (3.200 – 320 EUR), das bedarfsbestimmende Einkommen der F 720 EUR (800 – 80 EUR). Der Gesamtbedarf von M und F beläuft sich somit auf 3.600 EUR...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Versorgungsnachteile aus der Ehezeit

Rz. 71 Dass F während der Ehe unter Umständen weniger verdient hat und deshalb geringere Rentenanwartschaften aufgebaut hat, begründet keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Denn diese Einbußen werden grds. (nur) durch den Versorgungsausgleich kompensiert. BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 122/17 Rn 8 Der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge ist vornehmlich ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / II. Bedarf der F

Rz. 98 Der Bedarf bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das bedarfsbestimmende Einkommen des M beträgt 2.000 EUR, das bedarfsbestimmende Einkommen der F beträgt 1.000 EUR. Der Gesamtbedarf von M und F beläuft sich somit auf 3.000 EUR (2.000 + 1.000 EUR). Bei diesen Renteneinkünften ist kein Erwerbsbonus zu berücksichtigen. Der...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / IV. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 65 Leistungsfähigkeit des M: Sein Ehegattenmindestselbstbehalt von 1.280 EUR wäre auch bei Zahlung von 1.125 EUR gewahrt. Ihm verblieben 2.475 EUR (3.600 – 1.125)mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 2 Es kommt hier nur ein Aufstockungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fall 15, § 3 Rdn 1 ff. § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt (1) Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angeme...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 62 Es kommen hier Teilansprüche in Form von Aufstockungsunterhalt und Betreuungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. Es sind Teilansprüche zu unterscheiden: BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 Rn 10 Der Senat unterscheidet in ständiger Rechtsprechung für die Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen wegen eines Erwerbs...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 97 Es kommt hier Altersunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1571 Unterhalt wegen Alters Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunktmehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 45 Es kommen hier Teilansprüche in Form von Aufstockungsunterhalt und Betreuungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 bis 18, § 3 Rdn 1 ff. BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 Rn 10 Der Senat unterscheidet in ständiger Rechtsprechung für die Abgrenzung der Anspruchsgrundlagen wegen eines Erwerbshindernisses aus §§ 1570 bis 1572 BGB u...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 5. Konkreter Bedarf

Rz. 67 Bei sehr guten Einkommensverhältnissen besteht im Ausgangspunkt für die Unterhaltsberechtigte ein Wahlrecht zwischen quotaler (50 %) und konkreter Bestimmung des Bedarfs. BGH, Beschl. v. 29.9.2021 – XII ZB 474/20 Rn 19 Außerdem ist das Oberlandesgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Unterhaltsberechtigte bei sehr guten Einkommensverhältnissen ein Wahlrecht hat, ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / II. Bedarf der F

Rz. 63 Der Bedarf beurteilt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 Rn 11 Die Höhe des nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB einheitlich zu bemessenden Unterhaltsanspruchs richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (vgl. insoweit Senatsurteil BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn 16 ff. m.w.N.). M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen v...mehr

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Übersichten zum Unterhaltsr... / I. Allgemeine Prüfungsreihenfolge

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / VII. Hinweise

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F/neKM

Rz. 10 Vgl. hierzu im Einzelnen Fälle 23 und 25 (§ 5 Rdn 1 und 47). Der Bedarf der nicht verheirateten Kindsmutter bestimmt sich grds. nach deren Lebensstellung und damit nach den Einkünften, die sie ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte. Ist die neKM mit einem anderen Mann verheiratet oder ist sie geschieden, so sind die ehelichen Lebensverhältnisse f...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / bb) Versorgungsnachteile nach der Ehezeit

Rz. 107 Hinweis Achtung: In der Zeit nach der Ehe können sich ehebedingte Nachteile in der Altersversorgung ergeben. BGH, Beschl. v. 7.11.2012 – XII ZB 229/11 Rn 51 Dem Unterhaltsberechtigten können Nachteile dadurch entstehen, dass er nach Zustellung des Scheidungsantrags und damit in einer nicht mehr vom Versorgungsausgleich umfassten Zeit ehebedingt ein geringeres Erwerbse...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / VI. Hinweis zum Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 74 Falls man den Elementarunterhalt auf 300 EUR herabsetzt, könnte der Altersvorsorge­unterhalt wie folgt berechnet werden: Elementarunterhalt: 300 EUR Altersvorsorgeunterhalt: BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 44 aa) Der nacheheliche Unterhalt umfasst gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB den gesamten Lebensbedarf. Im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs nach den §§ 1570 bi...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 76 Es kommen hier Teilansprüche wegen Krankheits- und Aufstockungsunterhalt in Betracht. Allgemein zum Ehegattenunterhalt siehe Fälle 15 und 16, § 3 Rdn 1 ff. § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunktmehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / b) Die aktuelle Berechnungsmethode

Rz. 13 Nach der Entscheidung des BVerfG ist strikt zwischen den Prüfungsstufen Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und Rang zu unterscheiden. Schon das frühere Unterhaltsrecht folgte diesem Konzept, also dieser Prüfungsabfolge. BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10, Absatz-Nr. 57 Die Bestimmung des Unterhaltsbedarfs nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB stellt nach diesem normativ...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (3) Kindbezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 31 Zunächst ist die Betreuungsbedürftigkeit festzustellen.[4] BGH, Urt. v. 21.4.2010 – XII ZR 134/08 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist mithin zunächst zu prüfen, ob und welche persönliche Betreuungsleistungen im Ergebnis für das Kind überhaupt noch erforderlich sind und – soweit dies der Fall ist – ob und in welchem U...mehr

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zfs 05/2022, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[9] II 1. Noch zutreffend ist das BG davon ausgegangen, dass die Regelung über die Befristung des Anerkenntnisses für bis zu zwölf Monate in Ziff. 2.5.3 BUV wirksam ist. Anders als die Revision meint, schränkt die Klausel nicht wesentliche Rechte des VNs in einer die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden Weise ein (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB); dies gilt auch unter Berücksic...mehr

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FF 05/2022, Auswirkungen der Pandemie in familienrechtlichen Verfahren - Qualifizierung von Familienrichtern/Innen

Interview mit dem Präsidenten des OLG Karlsruhe, Alexander Riedel Alexander Riedel Schnitzler/FF: Im Vorgespräch haben Sie mitgeteilt, dass Sie im Familienrecht längere Zeit tätig waren. Wenn ich richtig unterrichtet bin, führen Sie jedoch keinen Familiensenat in Karlsruhe wie z.B. Ihre Kollegin beim OLG Hamburg. In welchem Zeitraum waren Sie im Familienrecht tätig? Inwieweit wa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung von Amts wegen

Rz. 52 [Autor/Stand] Bei Wegfall einer Last bedarf es zur Berichtigung der Bewertung keines Antrags. In diesem Fall ist die Berichtigung von Amts wegen und, da § 5 Abs. 2 Satz 2 BewG insoweit nicht anwendbar ist, unbefristet möglich. Die Rechtslage ist mit der des § 7 Abs. 2 BewG vergleichbar. Rz. 53 [Autor/Stand] Eine Befristung für die Berichtigung von Amts wegen ergibt sic...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Künstlervertrag

Rz. 449 Künstlerverträge (siehe § 5 Rdn 8 Muster: Künstlervertrag) haben primär die Übertragung der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG zum Gegenstand mit dem Ziel der Erstellung von Tonträgern und deren Bewerbung (Promotion). In diesem Kontext werden auch Merchandising-Rechte, die Nutzungsrechte zur Produktion von Musikvideos, Compilations- und Mul...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 8. Vorkehrungen hinsichtlich der Befristung des Ehegattenunterhaltes

Rz. 344 Bei Unterhaltsvereinbarungen und einseitigen Unterhaltstiteln vorsorglich eine entsprechende Formulierung enthalten sein, um den Einwand, die Frage der Befristung sei dabei abschließend geregelt worden, sicher auszuschließen. Rz. 345 Praxistipp:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / dd) Speziell: Befristung von nachehelichen Unterhaltsansprüchen

Rz. 134 In der Praxis hat die Befristung des nachehelichen Unterhaltes gem. §§ 1578b Abs. 2 BGB eine große Bedeutung (siehe Rdn 253). Eine solche Befristung kommt bei allen Anspruchsgrundlagen des nachehelichen Unterhaltes in Betracht mit Ausnahme des Kindesbetreuungsunterhaltes aus § 1570 BGB. Denn eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches hat der BGH im Regelfall ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Vorbehalt einer Befristung bei Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 258 Eine Abänderung zur nachträglichen Befristung ist möglich, wenn sich die Beteiligten dies in der abzuändernden Vereinbarung vorbehalten haben. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 40, 41 [420] Zitat aa) Die Abänderung eines Prozessvergleichs richtet sich allein nach materiell-rechtlichen Kriterien. Dabei ist – vorrangig gegenüber einer Störung der Geschäftsgrundla...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Nachträgliche Befristung bei Erhöhungsverlangen der Berechtigten

Rz. 262 Die Präklusionswirkung gilt nicht für den Abänderungsantragsgegner.[290] Damit könnte man auf den Gedanken kommen, dass sich für den Unterhaltsverpflichteten bei einem Erhöhungsverlangen des Berechtigten die Chance bietet, die bislang vergessene Befristung nachzuholen. Rz. 263 Dennoch muss bei einem Antrag der Berechtigten auf Erhöhung des Unterhaltes differenziert we...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 4. Speziell Änderungsverfahren und Befristung von nachehelichem Unterhalt nach § 1578b BGB

Rz. 253 Ist in der Erstentscheidung – ausdrücklich oder stillschweigend – in der Sache über eine Befristung entscheiden worden, kann der Unterhaltspflichtige nur noch unter den Voraussetzungen des Abänderungsverfahrens (§ 238 FamFG) gegen diese rechtskräftige Entscheidung vorgehen (siehe § 14 Rdn 232 ff.). a) Grundüberlegungen Rz. 254 In der Praxis muss dann sowohl die damalig...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / IX. Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB

Rz. 109 Besteht ein Unterhaltsanspruch, stellt sich in der Praxis die Frage, ob dieser Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB in der Höhe eingeschränkt (Begrenzung) oder seine zeitliche Wirkung begrenzt werden soll (Befristung). Aus § 1578b BGB ergibt sich, dass nach der gesetzlichen Konzeption die Befristung des Unterhalts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt. Das Fa...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / e) Keine Befristung des Betreuungsunterhaltes

Rz. 46 Der BGH hat die Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches nach § 1578b Abs. 2 BGB im Regelfall abgelehnt.[54] Möglich ist aber eine Begrenzung des Betreuungsunterhalts nach § 1578b Abs. 1 BGB. [55]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Die Prognose wird ausdrücklich abgelehnt

Rz. 242 Das Gericht kann in seiner Entscheidung eine Prognose ausdrücklich ablehnen bzw. verweigern. Dies muss aber in der Entscheidung ausreichend deutlich erkennbar sein. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass die die Umstände, die zu einer Befristung führen, soweit feststehen müssen, dass eine sichere Prognose möglich ist.[397] Ist dies nicht der Fall, weil die Verhältnis...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Geltendmachung im Erstverfahren, nicht erst im Abänderungsverfahren

Rz. 232 Die verfahrensrechtliche Brisanz der Regelungen besteht darin, dass die Frage einer Befristung regelmäßig bereits im ersten gerichtlichen Unterhaltsverfahren entschieden werden muss.[377] Denn die Begrenzung setzt nicht voraus, dass der Zeitpunkt bereits erreicht sein muss, ab dem der Unterhaltsanspruch entfällt. Soweit die dafür maßgeblichen Umstände bereits eingetr...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Rechtsvernichtende Einwendung

Rz. 229 Die Vorschrift beinhaltet eine rechtvernichtende Einwendung, keine Einrede. Im gerichtlichen Verfahren muss also nicht ausdrücklich die Befristung geltend gemacht werden. Vielmehr hat das Gericht diese Einwendung von Amts wegen zu beachten.[372] Rz. 230 Im gerichtlichen Verfahren bedarf es daher auch keines ausdrücklichen Antrages, da eine zeitliche Begrenzung als Min...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Aufbau der Norm

Rz. 114 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB [147] eine Reduzierung zumehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 18. Rechtsfolgen

Rz. 210 Die konkrete Bestimmung der angemessenen Rechtsfolge ist eine richterliche Ermessensentscheidung. Rz. 211 Sind ehebedingte Nachteile eingetreten, ist in diesem Umfang in aller Regel keine Herabsetzung des Unterhaltes vorzunehmen. Für die Frage der Befristung kommt es darauf an, ob diese Nachteile noch ausgeglichen werden können.mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 1. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 111 Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes. Rz. 112 Eine Ausnahme gilt lediglich beim Anspruchs wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches abgelehnt, lässt jedoch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der Höhe nach zu.[144] Praxistipp: Eine Befrist...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / cc) Die Prognose wurde stillschweigend getroffen

Rz. 249 Verliert das Gericht in seiner Entscheidung kein Wort über die Frage der Befristung, bedeutet dies nicht, dass später uneingeschränkt die Befristung eingewandt werden kann. Vielmehr hat dann i.d.R. das Gericht stillschweigend auch inhaltlich über die Befristung entschieden und eine solche Frist durch Zubilligung eines unbefristeten Anspruchs abgelehnt. Rz. 250 Entsche...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Grundüberlegungen

Rz. 254 In der Praxis muss dann sowohl die damalige gerichtliche Entscheidung als auch der zugrunde liegende Sachvortrag genau untersucht werden. Zu differenzieren ist,mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Die Prognose wird ausdrücklich getroffen

Rz. 247 Anders stellt sich die Situation dar, wenn das Gericht in seiner Erstentscheidung die erforderliche Prognose ausdrücklich getroffen hat. Rz. 248 Dies ist immer dann der Fall, wenn über die Frage der Befristung inhaltlich entschieden worden ist, indem Später kann eine ...mehr