Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Umstände aus der Vergangenheit ("Lebensleistung" der Ehegatten)

Rz. 190 Im Rahmen der Billigkeitsabwägungen ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen,[290] die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit der Berechtigten haben. Rz. 191 Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Voraussetzungen der gerichtlichen Wohnungszuweisung gem. § 1361b BGB

Rz. 195 Nach § 1361b BGB kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten im Falle der Trennung verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder Teile der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden, wobei eine unbillige Härte auch dann gegeben sein kan...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Vollstreckung

Rz. 206 Bei einer ohne mündliche Erörterung erlassenen einstweiligen Anordnung gilt der Antrag auf deren Erlass zugleich als Antrag zur Zustellung durch den Gerichtsvollzieher unter Vermittlung der Geschäftsstelle und als Auftrag zur Vollstreckung (§ 214 Abs. 2 FamFG). Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 2. Unterschiedliche Auswirkungen bei Unterhalt und Zugewinn

Rz. 40 In einem frühen Stadium der anwaltlichen Beratung geht es auch noch darum, die Taktik des weiteren Vorgehens abzuklären. Folglich macht es Sinn, sich über die unterschiedlichen Auswirkungen einer Berücksichtigung einer Einmalzahlung entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinn Gedanken zu machen und dies in die Beratungsüberlegungen einzubeziehen. Denn die Art und Weise...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Ausschluss des Umgangsrechts

Rz. 38 Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden kann, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. S. 1 BGB).[59] Zu beachten ist hier der durch das EuGHMR[60] festgelegte Schutz des Umgangsrechts durch Art. 8 EMRK. Allerdings stellt – so stellt das BVerfG klar – ein unbefristeter Ausschluss des Umgangs des Vaters keine Verletzung des Art. 6 Abs. 2...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 8. Nachteil durch verringerte Altersversorgung

Rz. 149 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften mit der von Versorgungsnachteilen.[213] Rz. 150 Praxistipp: Diese Fragen werden erst dann praktisch relevant, wenn die Unterhaltsberechtigte Auch der der Bezug einer Erwerbsminderungsrente (Erwerbsunf...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 10. Durch Entwicklung nach der Scheidung ausgelöste Versorgungsnachteile

Rz. 156 Die Sperre, nach der ein Ausgleich der während der Ehe entstandenen Versorgungsnachteile regelmäßig bereits über den Versorgungsausgleich ausgeglichen worden ist, findet naturgemäß keine Anwendung mehr, wenn die Versorgungsnachteile zwar kausal auf Entwicklungen und Umstände vor der rechtskräftigen Scheidung zurückzuführen sind, sich aber erst danach auswirken. Solch...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit

Rz. 26 Erforderlich ist auf der Basis des Wortlauts eines Ehevertrages die "interessengerechte Auslegung" der Vereinbarung, bei der maßgeblich der Sinn und Zweck einer Klausel sowie deren wirtschaftliche Bedeutung Berücksichtigung finden.[36] Rz. 27 Der BGH hat dem Grundsatz der Ehevertragsfreiheit Grenzen gesetzt.[37] Ausgehend von der Dispositionsfreiheit der Eheleute muss ...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / F. Zuschlagsbeschwerde

Rz. 45 Der Zuschlagsbeschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, § 11 Abs. 1 RPflG, § 96 ZVG. Die Zwei-Wochen-Notfrist beginnt für die Beteiligten, welche im Versteigerungstermin oder in einem besonderen Verkündigungstermin anwesend waren, mit der Verkündung. Der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter müssen nicht unbedingt während des gesamten Termins anwesend sei...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.3.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Insbesondere im Teilzeit- und Befristungsgesetz finden sich einige Möglichkeiten, Arbeitszeit nach individuellen und situativen Bedürfnissen zu gestalten: Unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit, § 8 TzBfG Befristete Reduzierung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit), § 9a TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit, § 9 TzBfG (1) ›Brückenteilzeit‹, § 9a TzBfG Es ist davon auszugehen, dass Te...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[37] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass ›in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigk...mehr

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II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.1.2 Kurzfristig Beschäftigte

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 EUR im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Diese urspr...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018 S. 715. Hungenberg, Freiwillig Krankenversicherte – Wahl zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, Stbg 1995 S. 238. Krasney, Versicherter Personenkreis und Pflegeleistungen des SGB XI, VSSR 1994 S. 268. Schulin, Die soziale Pflegeversicherung des SGB XI – Grundstrukturen und Probleme, NZS 1994 S. 437. Steiner, Verfas...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 1 Wann endet die Versicherungspflicht

Grundlegende Voraussetzung für die Pflichtversicherung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber, der Mitglied oder Beteiligter einer Zusatzversorgungskasse ist. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, endet die Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht endet, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (vgl. Teil II), insbesondere wenn der Versic...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.3 Sonstiges zu den Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten sollen in der Regel als Zeitrenten gewährt werden. Die Renten sind dann in ihrer Dauer zeitlich befristet. Nach Ablauf der Befristung muss der Versicherte sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit ggf. die Rente weiter gewährt wird. Die Zusatzversorgungskasse übernimmt hierbei wiederum die Entscheidung des gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Nur die außerordentliche Kündigung fällt unter das Zustimmungserfordernis des § 55 Abs. 1 BPersVG. Erfasst wird hierbei jede Art der außerordentlichen Kündigung, d. h. auch die außerordentliche Änderungskündigung[1] bzw. die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer sozialen Auslauffrist oder eine außerordentliche Massenänderungskündigung. Es ist hierbei zu beachten, d...mehr

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Homeoffice und mobile Arbei... / 1.2 Beendigung von Homeoffice/mobiler Arbeit

Auch über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice bzw. der mobilen Arbeit sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit eingeräumt wurde, im Homeoff...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 8. Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen

Änderungen des UStAE zum 31.12.2021: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schr. v. 15.12.2020 (BMF v. 15.12.2020 – III C 3-S 7015/19/10002:001, BStBl. I 2019, 1374) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. Mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.4 Befristeter Arbeitsvertrag

Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten gelten keine Besonderheiten. Insbesondere gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 TzBfG auch die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund. Außerhalb des § 14 Abs. 2 TzBfG bedarf auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit dem leitenden Angestellten eines sachlichen Grund...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.2 Totalüberschussprognose

Bei der in diesen Fällen erforderlichen Totalüberschussprognose für den – grundsätzlich mit Erwerb oder Herstellung des jeweiligen Vermietungsobjekts beginnenden -[1] Prognosezeitraum von i. d. R. 30 Jahren[2] sind äußere Umstände als Indizien, wie z. B. der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer evtl. Renovierung zur Vorbereitung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzklage / 1 Klagefrist

Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung i. S. d. Kündigungsschutzgesetzes [1] kann nur in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Wichtig Klagefrist beachten Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht, so gilt die Kündigung als von Anfang an ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ausschluss der Vollstreckbarerklärung (Absatz 3)

Rz. 5 Absatz 3 schließt die Vollstreckbarerklärung in Anlehnung an § 1044b ZPO a. F. aus, wenn eine Vergleich der Rechtswirksamkeit entbehrt (z. B. einen nicht vergleichsfähigen Gegenstand betrifft, wegen Verstoß gegen §§ 134, 138 BGB) und auch, wenn die der Vollstreckbarerklärung innewohnende staatliche Anerkennung des Vergleichs gegen die öffentliche Ordnung verstieße. Ber...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.6 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Im Hochschul- und Forschungsbereich ergibt es sich nicht selten, dass Beschäftigte im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten u. Ä. wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses die Wartezeit nicht erfüllen können. Im Ergebnis bedeutete dies, dass diese Arbeitnehmer zwar zu versichern wären, sie aber aufgrund der Befristung in diesem Arbeitsverhältnis keine unverfallbare A...mehr

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FF 03/2022, Kindschaftssach... / 2. Hinreichende Bestimmung der Ausgestaltung

Trotz Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde aus verfahrensrechtlichen Gründen[17] äußert das BVerfG materielle Bedenken an der angeordneten Umgangsregelung.[18] Diese enthalte weder den Ort noch den genauen Zeitpunkt des Umgangs noch regele sie hinreichend bestimmt, welche Jugendhilfeeinrichtung und welche Fachpersonen den Umgang begleiten sollten. Die Befristung des Auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 288 [Autor/Stand] § 9 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin,dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zuz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / a) Unterhaltsanspruch ohne die Kürzung

Für die Berechnung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs, der sich ohne die Kürzung ergeben würde, ist wichtig zu wissen, dass das Ergebnis ein rein fiktives ist. Das wird durch zwei Gründe bedingt: Beträgt die Kürzung beispielsweise 600 EUR, ergibt sich aber ohne die Kürzung rechnerisch nur ein Unterhaltsanspruch von 400 EUR, wird die Kürzung nur in Höhe von 400 EUR ausgesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.3.2 Wartezeiterfüllung bis zum Beginn einer abschlagsfreien Regelaltersrente

Versicherungspflichtig (anzumelden) ist, wer die Wartezeit noch erfüllen kann. Die satzungsmäßige Wartezeit (§ 32 der Satzung) beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen (Umlagen und/oder Beiträge) erbracht wurden. Zudem werden auch Zeiten berücksichtigt, die bereits in früheren Beschäftigungsverhält...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Ausnahmsweise in der Arbeitszeit

Der Dienststellenleiter kann sich damit einverstanden erklären, dass auch die Personalversammlungen im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG während der Arbeitszeit stattfinden. Eine Form für ein solches Einverständnis ist nicht vorgegeben, sodass dieses auch mündlich erfolgen kann. Diese Entscheidung trifft die Dienststellenleitung nach Belieben, d. h. sie ist an keinerlei V...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen ermöglicht es dem Mandanten, auf seine bestehende Auftragslage individuell und betriebswirtschaftlich angemessen zu reagieren. Er hat dabei 2 Alternativen: Den Abschluss von kalendermäßig befristeten Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (bis zur Gesamtdauer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verfahren

Rz. 9 Das Verfahren zur Erlangung der richterlichen Durchsuchungsanordnung zur Durchführung der Zwangsvollstreckung ist im Gesetz nicht geregelt. Nach der ständigen Rechtsprechung gelten die (Verfahrens-)Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozessordnung entsprechend (Zöller/Seibel, § 758 Rn. 15; Stein/Jonas/Münzberg, § 758 Rn. 15). Ausschließlich zuständig (§ 802 ZPO) i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Fahrten zum Treff-/Sammelpunkt

Rz. 78 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Hat ein ArbN keine > Erste Tätigkeitsstätte, fährt er aber dauerhaft typischerweise arbeitstäglich nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgabenmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mitarbeiter in die betriebl... / 3.3.2 Sicherheitsgruppen

Sicherheitsgruppen sind eine spezielle Form der in vielen Unternehmen vorhandenen Problemlösungsgruppen. Die Strukturmerkmale (siehe Tab. 3) werden betriebsspezifisch festgelegt. Daraus resultieren unterschiedliche Ausprägungsformen. Allgemeine Aussagen dazu, welche Strukturierung besser ist, gibt es nicht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.2 Einzelfälle

Rz. 7 Fragen zum beruflichen Werdegang, zu Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten und den entsprechenden Zeugnissen sind regelmäßig uneingeschränkt zulässig.[1] Das Gleiche gilt für berufliche und fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen des Arbeitnehmers, soweit sie für den zukünftigen Arbeitsplatz Bedeutung haben.[2] Hinweis Das Vorlegen eines gefälschten Arbeitszeugnisses im B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.3 Gratifikationen

Rz. 106 Der Zweck der Zulagen, Gratifikationen und Sonderzuwendungen gibt vor, wie weit zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenziert werden kann. Praxis-Beispiel Grundsätzlich zulässige Kriterien sind (je nach Ziel der Zuwendung) Arbeitsleistung und -belastung[1], Qualifikation (auch wenn die aktuell ausgeübten Tätigkeiten die Gleichen sind)[2], Berufserfahrun...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / aa) § 17 EStG

In einer Reihe von Fallkonstellationen können sich rechtstechnisch daraus Probleme ergeben, dass im Erbfall zunächst ein dinglicher Von-selbst-Erwerb der Erben stattfindet, erst später ggf. ein schuldrechtlicher Übergang von Vermögen auf einen Vermächtnisnehmer (vgl. § 2174 BGB). In der Zwischenphase, häufig gedanklich nur einer logischen Sekunde, kann es zu einer ungewollte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.3 Entbehrlichkeit des Angebots

Rz. 13 Soweit für die Mitwirkungshandlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, bedarf es keines Angebots. Der der Regelung zugrunde liegende Rechtsgedanke entspricht dem in § 286 Abs. 2 BGB beim Schuldnerverzug. Bedeutung erlangt die Vorschrift insbesondere für den Annahmeverzug im gekündigten Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus wendet die Rechtsprechung die Norm auch für...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein rechtsstaatliches Handeln kommt im Interesse der Rechtssicherheit nicht ohne gesetzliche Fristen aus. Das Einhalten dieser Fristen gehört auch zu den Aufgaben des Steuerberaters und ist erfahrungsgemäß oft eine Schwachstelle der Büroorganisation. Die Fehlerquote ist hoch (ein Drittel aller Haftpflichtfälle betrifft diesen Bereich) und der dadurch entstandene Schaden imme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Möglichkeit der Pauschalierung ist im EStG bereits seit 1957 enthalten. § 40 EStG erhielt seine heutige Gestalt durch G. v. 5.8.1974.[1] Durch G. v. 20.2.2013[2] wurden weitere redaktionelle Folgeänderungen durch Anpassung des Verweises in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG an die Neuregelung des Abzugs der Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG sowie die Anp...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung

Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in den Fällen der sog. Prozessbeschäftigung, wenn also der Ar...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 118 Die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB ist das einseitige Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist bzw. vor Ablauf einer ­vereinbarten Befristung zu beenden.[143] Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung besteht ­insbesondere auch im unkündbar vereinbarten Arbeitsverhältnis. Das R...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4 Befristung des Waisenrentenanspruchs (Abs. 4)

Rz. 11 Der Anspruch auf Waisenrente ist gemäß Abs. 4 Nr. 1 grundsätzlich befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Rz. 12); bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 wird die Rente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt (Rz. 13 ff.). 2.4.1 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Nr. 1) Rz. 12 Abs. 4 Nr. 1 befristet den Anspruch der Wai...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.1 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Nr. 1)

Rz. 12 Abs. 4 Nr. 1 befristet den Anspruch der Waise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages, der dem 18. Geburtstag vorangeht, vollendet. Nach § 102 Abs. 4 ist die Zahlung der Rente auf das Ende des Kalendermonats der Vollendung des 18. Lebensjahres zu befristen, wobei die Befristung nicht bereits durch das Gesetz eintritt, sond...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.4 Aufgrund von Behinderung bestehende Unterhaltsunfähigkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 19 Ein Anspruch auf Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht auch für Waisen, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Zum Begriff der Behinderung sowie der daraus resultierenden Unfähigkeit, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, vgl. Komm. zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Nr. 2)

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 wird Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Bei den abschließend aufgezählten Gründen des Abs. 4 Nr. 2 geht das Gesetz davon aus, dass die Waise gehindert ist, ihren Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BSG, Urteil v. 18.6.2003, B 4 RA 37/02 R ). 2.4.2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.3 Freiwilligendienste (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 18 Anspruch auf Waisenrente besteht auch – bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – während des Ableistens bestimmter Freiwilligendienste. Bis zum 30.6.2015 sah das Gesetz die Gewährung der Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus – neben den Tatbeständen des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b und d – nur bei Ableisten eines freiwillige sozialen J...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.6 Ursachen der Erwerbsminderung (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 33 Die Unfähigkeit des Versicherten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit muss auf Krankheit oder Behinderung beruhen (wegen Krankheit und Behinderung). Krankheit im rentenversicherungsrechtlichen Sinn meint einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand, der eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zur Folge hat (BSG, Beschluss v. 31.10.2012, B 13 R 10...mehr