Fachbeiträge & Kommentare zu Beihilfe

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.7 Sterbegeld

Bei Tod durch Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Sterbegeld, Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung[1] Hinterbliebenenrenten und Beihilfe. Das Sterbegeld beträgt 1/7 der im Zeitpunkt des Todes geltenden jährlichen Bezugsgröße.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Beihilfen und Unterstützungen

Beihilfen und Unterstützungen von höchstens 600 EUR jährlich je Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber z. B. in Krankheits- und Unglücksfällen zahlt, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es sind auch höhere Beträge steuerfrei, wenn unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und des Familienstands des Arbeitnehmers ein besonderer Notfall vorliegt. Voraussetzung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Geburtsbeihilfen

Beihilfen, die aus Anlass der Geburt des Kindes eines Arbeitnehmers bezahlt werden, sind lohnsteuer- und beitragspflichtig.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Zuwendungen lohnsteuerfrei zu zahlen, sind durch den Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Corona-Pandemie wieder erweitert worden. Seit 2019 gilt eine Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen bei Jobtickets sowie bei sämtlichen Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (§ 3 Nr. 15 EStG). Auße...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / 3.2 Wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag

Der Anspruch der jeweiligen Begünstigten auf Beihilfe im Einzelfall ist zwar abhängig von der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen (Krankheit, Geburt oder Todesfall). Dennoch findet die Verpflichtung, Beihilfe zu leisten, ihren wesentlichen wirtschaftlichen Bezugspunkt bereits im erfüllten Arbeitsverhältnis. Es bildet die wirtschaftliche Grundlage für die Ansprüche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / 3 Beihilfeleistungen: Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung

Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstellungen), die ihre Ursache im Vorsichtsprinzip haben. Ihre Bildung setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zur Rekultivie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / 5 Rückstellung auch bei Abschluss einer Beihilfeversicherung

Auch bei Abschluss einer Beihilfeversicherung, die gegen laufend zu zahlende individuelle Monatsbeiträge die Krankheitskosten übernimmt, ist aus Sicht des Bilanzstichtages eine Inanspruchnahme des Verpflichteten wahrscheinlich.[1] Die Verpflichtung zur Zahlung der Beihilfe ist danach durch den aktiven Dienst in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht. Durch den Abschluss ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Rückstellungsbildung

Unternehmer Hans Groß hat sich verpflichtet, ehemaligen Mitarbeitern (Pensionären) Beihilfe in Krankheits- und Todesfällen zu gewähren. In 01 betragen diese Beihilfeleistungen voraussichtlich 10.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / 4 Es besteht kein handelsrechtliches Passivierungswahlrecht

Für die Verpflichtung, unter den gegebenen Umständen Beihilfen zu leisten, besteht handelsrechtlich kein Passivierungswahlrecht. Es handelt sich insbesondere um keine mittelbare Verpflichtung aus einer Zusage für eine laufende Pension oder Anwartschaft auf eine Pension oder ähnliche unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Hinweis Steuerliches...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 457 bezieht sich auf versicherungspflichtige Personen in der Zeit, für die sie von einer Pflegekasse, einem privaten Versicherungsunternehmen, der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn Pflegeunterstützungsgeld beziehen bzw. als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI, der Leistungen aus der Pflegeversich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Beihilfegewäh... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestands in Krankheitsfällen, Geb...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2.2 Sozialgemeinkosten

Rz. 34 Die Sozialgemeinkosten umfassen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen sowie Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung. Kosten für die sozialen Einrichtungen des Betriebs sind beispielsweise Aufwendungen für die Kantine einschließlich Essenszuschüsse, für den Betriebsarzt, für den Betriebskindergarten ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Sozialleistungen, betriebliche

Betriebliche Sozialleistungen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, etwa die Erschwernis-, Hitze-, Wasser-, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen usw. Abweichend hiervon sind jedoch betriebliche Sozialleistungen steuerfrei, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Hierzu gehören insbesondere Beihilfen bei Bedürftigkeit[1],...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Vorteilsanrechnung (Entlastung durch Ersatzleistungen)

Rz. 19 Eine Belastung liegt dann nicht vor, wenn der Stpfl. aufgrund desselben Ereignisses, das die außergewöhnliche Belastung verursacht hat, eine Aufwandserstattung von dritter Seite erhält.[1] Voraussetzung ist allerdings eine synallagmatische Verknüpfung zwischen dem für die Kosten ursächlichen Ereignis und den erhaltenen Ersatzansprüchen wie bei Leistungen eines Versich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Vergütung der ... / 4 Strafrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Eine Begünstigung oder Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund der Amtstätigkeit ist strafbar.[1] Die Strafverfolgung erfolgt allerdings nur auf Antrag, u. a. des Betriebsrats oder der Gewerkschaft, innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnisnahme der strafbaren Handlung bzw. des Unterlassens. Eine Strafbarkeit kommt hier primär für den Arbeitgeber in Betracht. Das be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 3 Aktivierte Herstellungskosten erhöhen den Gewinn

Die einzelnen Kosten, die den Herstellungskosten zugerechnet werden, haben bisher den steuerlichen Gewinn gemindert. Eine Umqualifizierung der Kosten zu Herstellungskosten führt zu einer Gewinnerhöhung im laufenden Geschäftsjahr und damit letztendlich zu einer Gewinnneutralisierung. Hierdurch kommt es lediglich zu einer Gewinnverschiebung. Eine Gewinnauswirkung ergibt sich e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 2.5.4 Allgemeinkosten müssen nicht angesetzt werden

Das Ansatzwahlrecht für Allgemeinkosten gilt auch weiterhin: Kosten der allgemeinen Verwaltung; das sind Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen – z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, – Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerfreie Einnahmen

Tz. 52 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 3 EStG (Anhang 10) ist teilweise auch bei den körperschaftsteuerpflichtigen Personen anzuwenden. Bei Vereinen bleiben z. B. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sorgenfrei, Private Vermögensverwaltung kontra gewerblicher Wertpapierhandel, FR 1999, 61; Wangler, Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel – wohin führen die Kriterien der Rspr?, DStR 1999, 184; Groh, Von Beteiligungshändlern und Unternehmensproduzenten – Anmerkung zu BFH vom 25.07.2001, DB 2001, 2569; Weyde/Frey, Schließt der An- und Verkauf über Banken den gewerbliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Tötung des Erblassers, Herbeiführung der Testierunfähigkeit (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 6 Erb- und pflichtteilsunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolgedessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die Tötung des Vorerben durch den Nacherben ist kein Fall des § 2339 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen helf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nutzungen aus der Kalamität

Rn. 70 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den tarifbegünstigten Einnahmen zählen auch Entschädigungen aus Waldbrandversicherungen, (FinMin Nds, FR 1976, 119) sowie infolge eines auf höherer Gewalt beruhenden Ereignisses geleistete Entschädigungen für künftig entgehenden Holzzuwachs (s BFH vom 31.05.1954, BStBl III 1954, 229). Rn. 71 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Von dritter Seite gel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Pauschsatz für BA (§ 4 FAG)

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nicht buchführungspflichtige sowie nicht freiwillig buchführende luf Betriebe können unter den in § 4 FAG dargestellten Voraussetzungen zur Abgeltung der BA einen (erhöhten) Pauschsatz von 90 % der Einnahmen aus sämtlichen Holznutzungen absetzen; erfolgt der Verkauf des Holzes auf dem Stamm, beträgt der Pauschsatz 65 % (zu den verfassungsre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einnahmen aus der Holznutzung

Rn. 91 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei der Frage, welche Einnahmen des Forstbetriebs solche aus der Verwertung des Holzes sind, hat sich dem Grunde nach keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben. Wie bisher gehören hierzu nur die Roherlöse aus dem Verkauf eingeschlagenen Derbholzes und dem Verkauf von Holz auf dem Stamm; bei Gewinnermittlung durch EÜR sowie a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfragen

Rn. 534a Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Die vorstehenden Ausführungen (ab s Rn 532 – 534) beziehen sich auf die Ermittlung von Sachverhalten durch den Kaufmann und die damit häufig verbundenen Ermessensentscheidungen und Schätzungserfordernisse. Ein anderer Anwendungsbereich der objektiven versus subjektive Fehlerhaftigkeit bezieht sich auf die rechtliche Interpretation von Sach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / VI. Forschung und Entwicklung im Einkommensteuergesetz

Ermächtigung: Eine Aussage zu Aufwendungen für Forschung und Entwicklung lässt sich auch dem Einkommensteuergesetz entnehmen. Die Bundesregierung ist mit Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Vorschriften durch Rechtsverordnung über Sonderabschreibungen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die der Forschung oder Entwicklung dienen und nach dem 18.5.1983 un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Steuerfreie öffentliche Beihilfen

Zahlungen aus öffentlichen Kassen ohne bestimmte Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit sind regelmäßig steuerfrei.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.3 Beamte und beamtenähnliche Personen (Nr. 2)

Rz. 22 Nr. 2 regelt die Versicherungsfreiheit für Beamte und beamtenähnliche Personen, die an sich als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 versicherungspflichtig wären. Sie bedürfen wegen des eigenständigen und außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellten Schutzes im Krankheitsfall jedoch nicht deren Schutz und sollen davon auch dann ausgeschlossen sein, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.7 Empfänger von Ruhegehalt (Nr. 6)

Rz. 45 Mit der Regelung in Nr. 6 wird die vorherige Versicherungsfreiheit der Beamten, Beamtenähnlichen, Geistlichen und Lehrer an privaten Ersatzschulen auf die Zeit erstreckt, ab der diese Personen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge haben und wenn sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.10 Versicherungsfreiheit Hinterbliebener (Abs. 2)

Rz. 57 Die Regelung schließt an die grundsätzlich aufgrund der Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 eintretende Versicherungspflicht an und schließt diese durch Versicherungsfreiheit zugleich aus. Die in Abs. 2 geregelte Versicherungsfreiheit Hinterbliebener der (zuvor) nach Nr. 2, 4 bis 6 Versicherungsfreien steht im engen Zusammenhang mit der Regelung in Nr. 6. Sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.11 Beitrittsrecht ausgeschiedener Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (Abs. 1 Nr. 8 i. d. F. ab 1.1.2019)

Rz. 88 Mit Art. 2 Nr. 1 des GKV-VEG v. 11.12.2018 ist mit Wirkung zum 1.1.2019 in Abs. 1 Nr. 8 eine neue Beitrittsmöglichkeit für Personen, die ab dem 31.12.2018 als Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit aus dem Dienst ausgeschieden sind, eingeführt worden. Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dieser Neueinführung die Gewährleistung eines einheitlichen Zugangs zur gesetzlichen Kra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.2 Zuordnung der Versicherten

Rz. 298 Entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, den Krankenversicherungsschutz der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall in Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorzunehmen, wird die Zuordnung nach der letzten Art der Versicherung vorgenommen. Dabei ist dies für die Krankenversicherungspflicht nach Nr. 13 in der Weise vorgenommen, dass n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.5 Versicherungsfreiheit von Geistlichen (Nr. 4)

Rz. 39 Nr. 4 regelt – der Personengruppe der Beamtenähnlichen nach Nr. 2 vergleichbar – die Versicherungsfreiheit von Geistlichen anerkannter Religionsgesellschaften, wenn diesen nach beamtenähnlichen Grundsätzen (vgl. Rz. 26 ff.) Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe zusteht. Es muss sich um eine überhaupt entgeltlich ausgeübte Tätigkeit für die anerkannte Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.1 Rechtsentwicklung der KVdR

Rz. 219 Die KVdR war durch das Gesetz v. 12.6.1956 (BGBl. I S. 500) in die Vorschriften der RVO übernommen worden. Die für die Krankenversicherungspflicht als Rentner erforderlichen Voraussetzungen und die zu zahlenden Beiträge waren mehrfach geändert worden (vgl. K. Peters, in: KassKomm. SGB V, § 5 Rz. 120 ff., Stand: September 2015; Schumacher/Basel, a. a. O.; BSG, Urteil ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr