Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt P., der zuvor als Wahlverteidiger mandatiert war, wurde dem zwischenzeitlich Verurteilten auf dessen Antrag hin durch Beschluss des AG vom 13.3.2019 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Im gleichen Beschluss wurde die bisherige Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin D. entpflichtet. Das AG ist in seinem Beschl. v. 13.3.2019 von einer nachhaltigen Störung des Vertrau...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der... / II. Abrechnung als Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des LG fällt für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts als Zeugenbestand nur die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach 4301 Nr. 4 VV an. Das LG schließt sich der nach seiner Auffassung inzwischen wohl überwiegenden Auffassung in der Rspr. an, nach der von einer Einzeltätigkeit des Zeugenbeistands auszugehen sei (vgl. OLG Dresden AGS 2022, 130 = JurBüro 2022, 78 un...mehr

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FF 12/2022, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Braunschweig, Beschl. v. 4.10.2022 – 1 WF 125/22 1. Bei der Frage nach dem Vorliegen einer die Anwaltsbeiordnung in einem Umfangsverfahren rechtfertigenden schwierigen Sach- oder Rechtslage können in subjektiver Hinsicht auch besondere psychische Belastungen des, um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Beteiligten zu berücksichtigen sein. 2. Wenn das Gericht bis zum Erörter...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / 3. Vergleich mit Prozesskostenhilfe

Konstellationen wie sie hier vorliegen, sind auch im Rahmen der PKH üblich. Hier ist seit über 30 Jahren st. Rspr.,[17] dass die Kosten eines vom Anwalt selbst beauftragten Terminsvertreters in der Höhe aus der Landeskasse als Auslagen zu vergüten sind, als dadurch Reisekosten, die die Landeskasse zu zahlen hätte, erspart worden sind. Abgestellt wird insoweit ausdrücklich auf...mehr

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AGS 12/2022, Streitwert bei... / I. Sachverhalt

Der Verurteilte verbüßt derzeit eine Gesamtfreiheitsstrafe. Als Endstrafzeitpunkt ist der 6.8.2022 notiert. Anschließend ist die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vornotiert. Mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beantragte der Verurteilte, eine Vollzugsplanfortschreibung aufzuheben, soweit ihm darin Lockerungen versagt wurden. Zugleich stellte er einen Antra...mehr

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FF 12/2022, Keine Bewilligu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller beantragte am 6.9.2021 beim Amtsgericht – Familiengericht – Zwickau die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren der elterlichen Sorge im Wege der einstweiligen Anordnung gegen die Antragsgegnerin auf Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsame Tochter. Der Antrag wurde der Antragsgegnerin am 9.9.2021 zugestellt. Zu de...mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens Aus dem Beschluss des LAG Rostock wird nicht klar, wer neben dem Beklagten Beteiligter der Kostenfestsetzungsverfahrens war. Das LAG hat in seinem Tenor die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Kläger auferlegt. Im Rahmen der Zulässigkeit...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist Verfahrensbeiständin eines im April 2019 geborenen Kindes. Dessen Eltern sind nicht miteinander verheiratet, haben aber eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgegeben. Beide Eltern waren langjährige Betäubungsmittelkonsumenten. Zwischen den Eltern kam es sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell immer wieder zu Trennunge...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / J. Kein Mitleid mit "beA-Verweigerern"

Rz. 74 Schon früh stellte die Rechtsprechung klar, dass es nicht Aufgabe der Gerichte sei, Anwälten die Funktionsweise ihres beA näher zu bringen. Anwälte müssen ihr beA kennen, entschied daher auch das LAG Schleswig-Holstein schon 2019: Zitat "Ein RA ist als Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) nicht nur verpflichtet, die technischen Einrichtungen zu...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / IV. PKH-Erklärungen

Rz. 132 Bei dem PKH-Antrag handelt es sich, sofern er nicht zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt wird, um einen schriftlich einzureichenden Antrag gem. § 130a ZPO, weshalb, sofern der Antrag durch einen Rechtsanwalt gestellt wird, auf die umfangreichen Ausführungen u.a. zu § 11 in diesem Werk verwiesen werden kann. Rz. 133 Zu einem PKH-Antrag in einem sozialgerichtlichen ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Rz. 3 Gem. § 46a Abs. 1 S. 1 ArbGG gelten für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit das ArbGG nichts anderes bestimmt; § 702 Abs. 2 S. 2 ZPO ist dabei jedoch nicht anzuwenden. Arbeitsgerichte können zurzeit Mahnanträge in maschinell lesbarer Form n...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / V. Beratungshilfe

Rz. 139 Fraglich ist, ob dem Gericht bei Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung der Original-Berechtigungsschein vorgelegt werden muss (in Papier) oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung hält die Vorlage des eingescannten Berechtigungsscheins für ausreichend: Zitat "Der Antragsteller muss bei einem elektronisch eingereichten Antrag auf Festsetzung der Beratungshil...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / bb) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 82 Die Frage, ob eine Einschränkung der Beiordnung hätte vorgenommen werden müssen, spielt dann keine Rolle, wenn uneingeschränkt beigeordnet worden ist. In diesem Fall ist die uneingeschränkte Beiordnung für das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Anwalts auch dann bindend, wenn der Anwalt nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelass...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / V. Rückwirkung der Beiordnung

1. Rückwirkung im ersten Rechtszug Rz. 18 Nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erhält der im ersten Rechtszug bestellte oder beigeordnete Anwalt die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, und Beispiel...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / dd) Ausnahme vorherige Bestellung oder Beiordnung

Rz. 16 Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war.mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / VI. Erstreckung der Beiordnung auf Adhäsionsverfahren

Rz. 27 Strittig war lange Zeit, ob sich die Bestellung zum Pflichtverteidiger auch auf ein Adhäsionsverfahren erstreckt. Der BGH[9] hat zwischenzeitlich klargestellt, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst.mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / cc) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 74 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber in dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 121 Abs. 3 ZPO darf lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein im Gerichtsbezirk ni...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / g) Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit der bedürftigen Partei

Rz. 100 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit der Partei abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 101 Ein Teil der Rspr. ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme der Partei nicht in Betracht.[61] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der Anwalt habe durc...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / dd) Kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt

Rz. 90 Anders verhält es sich dagegen, wenn der bedürftigen Partei kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt zusteht, wenn also die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen. Dann ist die Beiordnung abzulehnen, es sei denn, die Partei beschränkt ihren Antrag dahingehend, dass sie die Beiordnung des auswärtigen Anwalts mit der Einschränkung beantragt, dass dieser nur ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Überblick

Rz. 56 Wird Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur für einen oder nur für einzelne von mehreren Auftraggebern bewilligt, so ist zu differenzieren. Entscheidend ist dabei zunächst der Umfang der Bewilligung und Beiordnung, also ob eine uneingeschränkte Bewilligung und Beiordnung vorliegt oder eine auf den "Mehrbetrag", die "Erhöhung" o.Ä. beschränkte Bewilligung und Beiordnung.mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / c) Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 24 War der Anwalt vor Verbindung noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, sollte nach einer zum Teil vertretenen Auffassung die rückwirkende Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nur für das führende Verfahren gelten, nicht aber auch für das hinzuverbundene Verfahren. Ein Vergütungsanspruch gegen die Sta...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / aa) Überblick

Rz. 80 Der nicht im Gerichtsbezirk niedergelassene und auch dort nicht wohnende auswärtige Anwalt darf nach dem Gesetzeswortlaut nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (§ 121 Abs. 3 ZPO). Das wiederum ist der Fall, wennmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / II. Abrechnung mit der Staatskasse

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse. Soweit er durch ein Gericht des Landes beigeordnet worden ist, erhält er die Vergütung aus der Landeskasse; soweit er durch ein Gericht des Bundes beigeordnet worden ist, aus der Bundeskasse. Rz. 18 Nach Eintritt der Fälligkeit hat de...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 20 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 8: Pflichtverteidiger wird Wahlve...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 39. Notanwalt

Rz. 96 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es an...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / c) Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Rz. 17 Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Beispiel 6: Wahlverteidiger wird P...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Sonstige Mehrwertvergleiche

Rz. 385 Wird außerhalb des Anwendungsbereichs des § 48 Abs. 3 RVG eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände geschlossen und die Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrwert der Einigung erstreckt, so war strittig, ob die Erstreckung auch die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2 VV und die Terminsgebühr greift. Nach der Grundsatzentscheidung des BGH[191] hat de...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / d) Bestellung in nur einem Verfahren vor Verbindung

Rz. 25 War der Anwalt nur in einem Verfahren zuvor als Pflichtverteidiger bestellt, so gilt die Rückwirkung nur für dieses Verfahren, es sei denn das Gericht erstreckt die Wirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nach Verbindung gem. § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auch auf diejenigen Verfahren, in denen vor der Verbindung keine Bestellung erfolgt war.[5] Die Erstreckung kann auch nach rechtsk...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Der beigeordnete Anwalt ist am Gerichtsort ansässig

Rz. 71 Hat der beigeordnete Anwalt seine Kanzlei am Gerichtsort, fallen für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine keine Reisekosten an, da es insoweit an einer Geschäftsreise (Vorbem. 7 Abs. 2 VV) fehlt. Rz. 72 Soweit es zu auswärtigen Terminen kommt, etwa einem auswärtigen Sachverständigentermin, einem Termin vor einem Rechtshilfegericht o.Ä., erhält der Anwalt seine Reiseko...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 3. Rückwirkung bei Verbindung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren

a) Überblick Rz. 22 Werden mehrere Sachen im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren verbunden, so ist hinsichtlich der Rückwirkung danach zu differenzieren,mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Überblick

Rz. 107 Hat der Anwalt Vorschüsse, Zahlungen oder Zahlungen auf anzurechnende Gebühren vor oder nach seiner Beiordnung erhalten, so sind diese auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Allerdings wird zunächst auf denjenigen Teil der Vergütung angerechnet, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG be...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Rückwirkung im ersten Rechtszug

Rz. 18 Nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erhält der im ersten Rechtszug bestellte oder beigeordnete Anwalt die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, und Beispiel 9: Erstreckung der Bestellung auf...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / a) Überblick

Rz. 22 Werden mehrere Sachen im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren verbunden, so ist hinsichtlich der Rückwirkung danach zu differenzieren,mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 2. Rückwirkung im späteren Rechtszug

Rz. 21 Wird der Rechtsanwalt erst in einem späteren Rechtszug beigeordnet, erhält er seine Vergütung in diesem Rechtszug auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung. Eine Rückwirkung auf die Vorinstanz oder das Ermittlungsverfahren kommt jetzt nicht automatisch in Betracht. Insoweit muss sich der Anwalt an seinen Mandanten halten, von dem er die Wahlanwaltsg...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Anschlussbeschwerde oder -rechtsbeschwerde

Rz. 367 Ist dem bedürftigen Beteiligten Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde oder eine Rechtsbeschwerde bewilligt worden, so erstreckt sich die Bewilligung und Beiordnung kraft Gesetzes auch auf die Rechtsverteidigung gegen eine Anschlussbeschwerde oder Anschlussrechtsbeschwerde des Gegners (§ 48 Abs. 2 S. 1 RVG), sofern der Beiordnungsbeschluss nichts anderes bestimmt ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 22. Einstweilige Anordnungen

Rz. 67 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (siehe "Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren" unter Rdn 48). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Beispi...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Bewilligung

Rz. 237 Für die Zwangsvollstreckung kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Rz. 238 Grundsätzlich erstreckt sich die Beiordnung in der Hauptsache nicht auch auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang (§ 48 Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 RVG). Rz. 239 Nur dann, wenn der Rechtsanwalt für die Erwirkung eines Arrests, einer einstweiligen Verfü...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / f) Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 98 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschrift des § 121 Abs. 4 ZPO sieht im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor.[59] Rz. 99 Die Kosten eines Terminsvertreters können aber als Auslagen geltend gemacht werden.[60] ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 42. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 100 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn d...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 368 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweilig...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Tätigkeit auch in der Hauptsache

Rz. 1 Das Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zählt nach § 16 Nr. 2 RVG zum Rechtszug und wird durch die dort verdienten Gebühren mit abgegolten. Der Wert richtet sich dann nur nach dem Wert der Hauptsache. Der Wert des vorangegangenen Bewilligungsverfahrens und der Wert des Hauptsacheverfahrens werden nicht zusammengerechnet (§ 23a Abs. 2 RVG).[1] Rz. 2 Au...mehr