Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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E / Erklärungsfrist zur Anklageschrift [Rdn 2310]

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Z / Zwangsmittel bei Ausbleiben des Angeklagten [Rdn 4336]

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S / Staatsanwaltschaftliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4143]

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M / Mündliche Haftprüfung [Rdn 3120]

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V / Verteidiger, Vertretung des Verteidigers in der Hauptverhandlung [Rdn 3817]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

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K / Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2846]

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B / Beschwerde [Rdn 907]

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AGS 01/2022, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner und Joachim Dietrich sowie Richter am BGH Dr. Carsten Schmidt. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 4. Aufl., 2022. XXVI, 496 S., 95,00 EUR Das vorliegende Werk hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardwerk im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe entwickelt. Die Verfasser liefern ein ausführliches Nachschlagewerk, das de...mehr

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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W / Weitere Beschwerde [Rdn 5363]

Rdn 5364 Literaturhinweise: Matt, Zur weiteren Beschwerde nach §§ 304, 310 StPO, NJW 1991, 1801 Theile, Art. 14 GG und der strafprozessuale dingliche Arrest, StV 2009, 161 s.a. die Hinw. bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 3950. Rdn 5365 1. Nach § 310 Abs. 2 ist eine weitere Beschwerde grds. nicht statthaft (zur weiteren Beschwerde eingehend Burhoff/Kotz/Kotz...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 3631]

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V / Verteidiger, Haftung [Rdn 4906]

Rdn 4907 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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V / Verteidiger, Zahl der Verteidiger [Rdn 5063]

Rdn 5064 Literaturhinweise: Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, StraFo 1998, 145 Johnigk, Die Rechtsanwalts-GmbH, ZAP F. 23, S. 375 Kleine-Cosack, Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät, StraFo 1998, 149 Pätzel, Die Beiordnung zusätzlicher Pflichtverteidiger als Steuerungsinstrument in Strafverfahren, NStZ 2021, 257 Sommer, Teamvertei...mehr

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V / Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3776]

Rdn 3777 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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U / Unterbringung des Beschuldigten [Rdn 4441]

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A / Antragsmuster, Übersicht [Rdn 639]

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V / Verteidiger, Niederlegung des Mandats [Rdn 4952]

Rdn 4953 Literaturhinweise: Burhoff, Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365 Dahns, Annahme, Ablehnung und Kündigung von Anwaltsverträgen, NJW-Spezial 2007, 333 Onderka, Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel, RVGprofessionell 2006, 137 Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, NJW 2015, 2008 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 48...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Beim Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein sog. "Sonderinsolvenzverfahren" gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Gleichwohl folgt es "verfahrenstechnisch" den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens, allerdings mit den Besonderheiten, wie sie die Bestimmungen §§ 315 ff. InsO (bis § 331 InsO) regelt. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur über das (ehem.) Vermögen einer...mehr

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A / Aussetzung der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 567]

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V / Verteidiger, Vertreter des Beschuldigten [Rdn 5021]

Rdn 5022 Literaturhinweise: Dierbach, Die Vertretung des Angeklagten durch den Verteidiger, StraFo 2019, 50 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 4803, und bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5027. Rdn 5023 1. Allein die allgemein erteilte Vollmacht berechtigt den Verteidiger als Beistand nicht, den Beschuldigten auch zu vertreten (u.a...mehr

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V / Verteidiger, Anwesenheit in der Hauptverhandlung [Rdn 3741]

Rdn 3742 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers, Teil V Rdn 3776. Rdn 3743 1. Der (i.S.d. § 140 Abs. 1 und 2 notwendige) Verteidiger ist grds. zur Anwesenheit in der HV von deren Beginn bis zum Ende der → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3224, verpflichtet. Mit "Anwesenheit in der HV" ist nicht (nur) die räumliche Anwesenheit des Verteid...mehr

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Beschwerde des Klägervertreters ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das LG in Ziffer 2 des Beschlusses vom 14.12.2020 den Wert für die anwaltliche Tätigkeit auch des Klägervertreters festgesetzt hat, denn (nur) insoweit ist der Klägervertreter auch beschwert. Soweit der Klägervertreter darüberhinausgehend die vo...mehr

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V / Verteidiger, Mitarbeit von Dritten bei der Verteidigung [Rdn 4944]

Rdn 4945 Literaturhinweise: Beckmann, Der Umweltanwalt und die Kooperation mit dem Strafverteidiger, AnwBl 1997, 786 ­Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Bornheim, Rechtliche und praktische Aspekte bei der Steuerstraf...mehr

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W / Widerspruchslösung [Rdn 4012]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 48]

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B / Besetzungsfragen [Rdn 1200]

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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A / Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 617]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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A / Adhäsionsverfahren [Rdn 354]

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3826]

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B / Besetzungsfragen [Rdn 956]

Rdn 957 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 932. Rdn 958 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 3944, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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P / Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Allgemeines [Rdn 3707]

Rdn 3708 Literaturhinweise: Ackermann, Vernehmung, Verständigung, Geständnis, Krim 2011, 562 Adler/Hermanutz, Strukturierte Vernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hinweise für die polizeiliche Praxis, Krim 2009, 535, 632 Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142 Artkämper, Fehlerquellen der Beschuldigtenvernehmung – Zur kont...mehr

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V / Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 3972]

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T / Terminsverlegung [Rdn 4411]

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V / Verteidiger, Mehrfachverteidigung [Rdn 4925]

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R / Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2721]

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A / Akteneinsicht, Rechtsmittel bei Ablehnung [Rdn 464]

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A / Anklageschrift [Rdn 572]

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V / Vernehmung des Angeklagten zur Sache [Rdn 3650]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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V / Videovernehmung in der Hauptverhandlung [Rdn 3900]

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T / Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3070]

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K / Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 2931]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.6 Beiordnung eines Anwalts Abs. 2 Satz 4

Rn 61 Im Falle eines Rechtsmittels eines Gläubigers gegen einen die Zustimmungsersetzung gewährenden, aber auch des Schuldners gegen einen ablehnenden Beschluss kann es wegen der sich aus Abs. 1 Satz 2 ergebenden schwierigen Sach- und Rechtslage geboten sein, dem Schuldner einen Rechtsanwalt beizuordnen.[134] Gemäß Abs. 2 Satz 3 kann § 4a Abs. 2 entsprechend angewendet werde...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Folgen der Aufhebung der Bestellung Der Rechtsanwalt ist im Vertrauen auf die durch das AG erfolgte Beiordnung tätig geworden. Damit waren die Gebühren Nrn. 4100, 4106 VV entstanden. Sie fallen dann später nicht wieder dadurch weg, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben wird (so auch LG Kaiserslautern RVGreport 2019, 135 = JurBüro ...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / IV. Gesetzlicher Kontext

Der gesetzliche Kontext spreche ebenfalls dafür, dass der Gebührenanspruch schon vor Bestandskraft der Beiordnung entstehe und bei nachträglicher Aufhebung erhalten bleibe. So sei es Ratio der Rückwirkungsvorschrift des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG, das Tätigwerden schon vor Bestellung als Pflichtverteidiger ohne Verlust der entsprechenden Ansprüche gegen die Staatskasse ausdrücklic...mehr