Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2 Gesamtleistungsbewertung (West)

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung[1] zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des Beitragsdurchschnitts. Die Bewertung von beitragsfreien Zeiten richtet sich nach der Summe aller Entgeltpunkte aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten im sog. belegungsfähigen Zeitraum. Um beitragsfreie Zeiten handelt es sich z. B. bei Anrechnungszeiten, pauscha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.1 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten

Sind ausnahmsweise keine vollwertigen Beiträge, sondern nur beitragsgeminderte Zeiten vorhanden (z. B. Erwerbsminderung bereits während der Ausbildung), gilt für die Bildung des Durchschnittswertes: Zeiten einer beruflichen Ausbildung erhalten je Monat mindestens 0,0625 Entgeltpunkte (bzw. 5/6 hiervon = 0,0521 bei nur Glaubhaftmachung); werden insoweit nicht als beitragsgeminde...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 7.2 Wie berechnet sich der Schaden im Rahmen der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)?

Das Betriebsergebnis ist die Summe aus Umsatzerlösen, Nettobestandsänderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Es soll über die monatliche handelsübliche Ausweisung der Gewinne und Verluste, die nach Maßgabe von Handels- und Steuergesetzen erm...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 8.2 Wie berechnet sich der Schaden im Rahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich?

Wie bei der Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) ist das Betriebsergebnis die Summe aus Umsatzerlösen, Nettobestandsänderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen abzüglich Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Es soll über die monatliche handelsübliche Ausweisung der...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Marcus Rösen, StB, M.A. Taxation[*] Die Gewerbesteuer und ihre Regelungen sind seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Auch die Rechtsprechung hatte in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Gelegenheit, sich mit gewerbesteuerlichen Fragestellungen auseinander zu setzen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über einige der wesentlichen aktuellen E...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / VI. Ausblick

Neben der fortlaufenden Entwicklung der Aspekte der GewSt durch Rechtsprechung und Literatur spricht sich auch die Wirtschaft mit Nachdruck dafür aus, die GewSt in ihrer derzeitigen Form als Sondersteuer für die gewerbliche Wirtschaft abzuschaffen und durch eine moderne Kommunalsteuer zu ersetzen. Aus den Forderungen der Wirtschaft sind Bestrebungen zur Reform seitens der Pol...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.4 Kostenverteilungsschlüssel

Maßgeblich ist der Kostenverteilungsschlüssel, der auch für die zu finanzierende Maßnahme gilt. Allerdings haben die Wohnungseigentümer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und des § 21 Abs. 5 WEG auch die Möglichkeit, die Kosten der durch Sonderumlage zu finanzierenden Maßnahme abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Dies i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.2.4 Inhalt des Beschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage

Der Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage muss den Beschlussgegenstand, die Gesamthöhe der Umlage,[1] den Kostenverteilungsschlüssel[2] und die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge regeln. Er kann auch die Fälligkeit der Sonderumlagebeiträge regeln. Beschlussmuster TOP XX: Erhebung einer Sonderumlage wegen Heizölzukaufs Aufgrund der langanhaltenden bi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.4.1 Grundsätze

Als Organ der GdWE ist der Verwalter verpflichtet, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Ansprüche auf Beschlussdurchführung sind also gegen die GdWE zu richten und nicht gegen den Verwalter, da ihr nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt. Beschlüsse sind zeitnah durchzuführen. Dies gilt insbesondere für beschlossene Maßnahmen de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.2 Antrag

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Anlagen Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden (vollstreckbarer Titel, Zustellnachweis, Nachweis des Einheitswerts) sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufüg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.6 Fälligkeit

§ 28 Abs. 3 WEG verleiht den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz zur Regelung der Fälligkeit von Zahlungen, also auch der Beiträge zu einer beschlossenen Sonderumlage. Wird die Fälligkeit im Beschluss nicht ausdrücklich geregelt, werden die Beiträge nach § 271 BGB sofort zur Zahlung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist allerdings, dass der Beschluss über die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 5.7.1 Forderungen der Gemeinschaft

In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen Hausgeldrückstände, also rückständige Beiträge zu Kosten/Vorschüssen, Beiträge zu gebildeten Rücklagen, Nachschüsse aus Abrechnungsspitzen, soweit noch nicht ausgeglichen. Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage, Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rüc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 2.5 Beschlussfassung

Beschlussgegenstand stellt nicht das Rechenwerk "Wirtschaftsplan" dar, sondern die sich auf Grundlage der Einzelwirtschaftspläne ergebenden Vorschüsse. Daher führt etwa die pauschale Beschlussfassung: "Die Wohnungseigentümer beschließen den Wirtschaftsplan 2023" zur Teilnichtigkeit des Beschlusses. Da eine derartige Beschlussfassung allerdings nicht zur Gesamtnichtigkeit füh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.5 Ausweis der Einzelbeiträge

Die Rechtsprechung war bis zum Inkrafttreten des WEMoG[1] am 1.12.2020 im Hinblick auf die konkrete Angabe der auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beträge weniger streng, wenn sich diese auf Grundlage des angegebenen Kostenverteilungsschlüssels einfach errechnen ließen.[2] So sollte die betragsmäßige Festsetzung ausnahmsweise dann unterbleiben können, wenn die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 4.4.1 Einnahmen

Zunächst müssen in die Gesamtabrechnung sämtliche Einnahmen aufgenommen werden, also auch Zinseinnahmen, Miet- oder Pachteinnahmen, geleistete Versicherungszahlungen.[1] Selbstverständlich sind in der Jahresgesamtabrechnung auch sämtlich eingenommenen Hausgelder und geleistete Beiträge wie z. B. auf beschlossene Sonderumlagen darzustellen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 3.2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements i. d. R. durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3,19 Abs. 1,16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Flankierende Beschlüsse Wichtig sind insb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.3 Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

Ein Recht auf Befriedigung aus einem Wohnungseigentumsrecht gewähren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG aber auch bestimmte Hausgeldansprüche.[1] Nach § 10 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Nr. 2 ZVG bedarf es für eine Vollstreckung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG mehrerer Voraussetzungen (der Anwendungsbereich). Bei dem zu vollstreckenden Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss es sic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 2.7 Besonderheiten des Wirtschaftsplans

Im Gegensatz zu sonstigen Beschlüssen der Wohnungseigentümer, die stets ein exaktes Maßnahmenprofil umschreiben und einen exakten Maßnahmenumfang zum Gegenstand haben müssen, weil ihnen sonst ein Anfechtungs-, wenn nicht sogar ein Nichtigkeitsmangel anhaften kann, stellt sich die Situation beim Wirtschaftsplan anders dar. Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit unter B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 4.5 Verhältnis Gesamt- zu Einzelabrechnungen

Aus der Jahresgesamtabrechnung leitet sich als notwendiger Bestandteil die Einzelabrechnung ab, indem das Ergebnis auf die Wohnungseigentümer aufgeteilt wird. Die Einzelabrechnungen sind insoweit von maßgeblicher Bedeutung für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG durch Beschluss festzusetzenden Nachschüsse bzw. Beitragsanpassungen. Allerdings lassen sich die Einzelabrechnungen ni...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 6.4 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt. Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Für die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 1.1.3 Vorschüsse

Die Vorschüsse beruhen auf § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG. Der Beschluss ist von den Wohnungseigentümern nach § 25 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit zu fassen. Gegenstand des Beschlusses sind: Vorschüsse zur Tragung der Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG und Vorschüsse zur Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG sowie Vorschüsse zu mögli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.5 Geeigneter Titel

Für eine Zwangsvollstreckung nach § 10 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist grundsätzlich ein besonderer Titel erforderlich, allerdings kein Duldungstitel. Aus dem Titel müssen aber zu erkennen sein:[1] die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung, Art und Bezugszeitraum des Anspruchs und die Fälligkeit des Anspruchs. Durch diese Angaben soll erreicht werden, dass das Vollstreckungsg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.8.2 Zahlungspflicht

Ist der Beschluss, mit dem die Sonderumlage geregelt ist, gerichtlich angefochten worden, sind die Beiträge dennoch zu leisten – sowohl vom anfechtenden Wohnungseigentümer als auch von den übrigen Wohnungseigentümern. Eine Beschlussanfechtungsklage hat nämlich auch hinsichtlich der Zahlungspflicht einer Sonderumlage keine aufschiebende Wirkung.[1] Kein Zurückbehaltungsrecht;...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 1.2.3 Zweckbindung und Bestimmtheit

Die Sonderumlage ist zweckgebunden an die zu finanzierende Maßnahme. Zwar können die Wohnungseigentümer beschlussweise die Zweckbindung aufheben und die Beiträge für andere Zwecke einsetzen[1], dem Verwalter fehlt indes diese Befugnis.[2] Haben die Wohnungseigentümer zur Finanzierung umfangreicher Erhaltungsmaßnahmen die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen, wird dieser E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 1 Systematik

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils zu tragen. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG stellt allerdings noch keine Anspruchsgrundlage dar. Entsprechende Anspruchsgrundlagen m...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen/Erhaltungsrüc... / 2.3.3 Liquiditätsentnahmen

In der Praxis wird die Erhaltungsrücklage häufig bei Liquiditätsengpässen in Anspruch genommen. Dass dies ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, liegt bereits deshalb auf der Hand, weil es sich bei der Erhaltungsrücklage um zweckgebundenes Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.[1] Insoweit stellt auch eine lediglich vorübergehende Inanspruchnahme d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 9 Hausgeldforderungen: Möglichkeiten und Grenzen

Die Organisation der Hausgeldforderungen durch Beschlüsse und ihre außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ist eine besondere Herausforderung für eine Verwaltung. Verfügt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, deren Organ die Verwaltung ist, nicht über ausreichende Mittel, die Forderungen Dritter, z. B. eines Energieversorgers oder der Verwaltung zu begleichen, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Positiver Nachhaltigkeitskr... / Zusammenfassung

Nachhaltigkeit ist als ein Dreiklang zu verstehen, der auf einer ausgewogenen Berücksichtigung aller 3 Dimensionen der Nachhaltigkeit, nämlich der ökologischen, der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit, fußt. Interdependenzen zwischen diesen 3 Dimensionen der Nachhaltigkeit führen zwangsläufig dazu, dass echte Nachhaltigkeit ohne diesen Dreiklang dauerhaft weder erla...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Positiver Nachhaltigkeitskr... / 1 Das Konzept des positiven Nachhaltigkeitskreislauf

Der CEO der Erste Group Bank AG, Österreich, wird in einem Interview mit der Wiener Zeitung wie folgt zitiert: "Ich glaube, dass ökonomischer Erfolg ohne soziale und ökologische Verantwortung in Zukunft nicht möglich sein wird."[1] Die Hauptelemente dieser Aussage sollten uns bekannt vorkommen. Wie im Beitrag "Sustainable Development Goals (SDGs): Die Lösung" bereits ausgeführ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiekosten: Folgen begre... / Zusammenfassung

Überblick Steigende Energiekosten setzen Unternehmen massiv unter Druck. Es lohnt sich für Unternehmen umso mehr, ihren Verbrauch zu reduzieren, unabhängig von fossilen Rohstoffen zu werden und damit gleichzeitig die Tranformation zu einem nachhaltigeren Unternehmen voranzutreiben. Dieser Beitrag zeigt Möglichkeiten, die Folgen der Energiekrise abzudämpfen und nachhaltiger z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 3 Ansprüche der Eigentümergemeinschaft

In die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG fallen zunächst die fälligen Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums, die nach den §§ 16 Abs. 2, 28 des Wohnungseigentumsgesetzes geschuldet werden einschließlich der Vorschüsse und Rückstellungen, also beschlossene Nachschüsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 4 Begrenzung des Vorrangs

Grundsätzlich werden die nachrangig betroffenen Gläubiger durch den Rangvorrang der Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligt. Denn der Vorrang der Wohnungseigentümer ist bereits in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG doppelt begrenzt: Der Vorrang begrenzt die berücksichtigungsfähigen Ansprüche auf die laufenden sowie die rückständigen Beiträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung (WEMoG) / 2 System der Gläubigerbefriedigung in der Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung ist in erster Linie die Gläubigerbefriedigung aus dem Zuschlagserlös. Die Rangfolge der Gläubiger ist in § 10 Abs. 1 ZVG geregelt, wobei nach § 109 ZVG dem Versteigerungserlös zunächst die Vollstreckungskosten zu entnehmen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Rangklasse 0, die die Gerichtsgebühren und z. B. die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der rückwirkende Entfall ei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] Dieser zweiteilige Beitrag thematisiert anhand eines tatsächlich aufgetreten Falles Einzelprobleme des gewerblichen Grundstückhandels und geht dabei insb. auf die einschlägige Verwaltungsauffassung und (teilweise aktuelle) Rspr. ein. Hauptsächlich behandelt werden soll dabei die Problematik eines bereits bestehenden gewerblichen Grundstückha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 4.2.1 Bildung einer Erhaltungsrücklage

Beschlussmuster: Bildung einer Erhaltungsrücklage[1] TOP XX Bildung einer Erhaltungsrücklage Die Wohnungseigentümer beschließen die Bildung einer Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. In Bemessung der insoweit von den Wohnungseigentümern zu leistenden Beiträge, orientieren sich die Wohnungseigentümer an den Ansätzen des § 28 Abs. 2 II. BV unter Berücksichtigung eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / III. Fazit

Die bereits kürzlich gesetzgeberisch implementierten Regelungen zur Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen waren praktisch erforderlich und sind mit Verspätung zu begrüßen. Insbesondere wurde bereits kürzlich die Schwelle der Beteiligung, ab der eine Grunderwerbssteuerpflicht bisher griff, von 95 % auf 90 % abgesenkt. Zudem wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für Kapitalges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückszurechnung in me... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Eine sinnvolle Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share-Deals hat der Gesetzgeber erst kürzlich in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren politisch umgesetzt. Weitergehend haben insoweit die Ergänzungstatbestände für Zwecke der Grunderwerbsteuer eine weitreichende Tragkraft. Welche praktischen Neuerungen sich hierbei hinsichtlich der Zurechnu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 4.2.2 Erhebung einer Sonderumlage

Beschlussmuster: Sonderumlage für eine Erhaltungsmaßnahme (hier: Fassadensanierung)[1] TOP XX: Finanzierung der Fassadensanierung durch Sonderumlage Die Außenfassade der Wohnanlage ist in weiten Bereichen schadhaft und durchfeuchtet. Darüber hinaus ist im Bereich der Außenfassade keine Wärmedämmung vorhanden. Der Verwalter hat mit der Einladung zu dieser Wohnungseigentümerver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 9. Kapitalvermögen/Investment/Altersvorsorge

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 4.3.1 Größere Erhaltungsmaßnahmen

Je nach Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahme sind ggf. mindestens 2 Wohnungseigentümerversammlungen erforderlich. So kann zunächst eine Entscheidung über das "Ob" einer Maßnahme erforderlich sein und eine 2. Versammlung, in der über das "Wie" der Maßnahme zu entscheiden ist. Fassadensanierung Beschlussmuster: Fassadensanierung (2 Eigentümerversammlungen über "Ob" und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / V. Wichtige Entscheidungen aus dem Zivilrecht

(s. dazu auch die Beiträge von Schermann, Überblick über die erbrechtliche Rechtsprechung, ErbStB 2022, 146 und ErbStB 2022, 318) 1. Schenkungenmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 3 Planung und Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme: Leitfaden für Verwalter

Der nachfolgende Leitfaden führt die Verwaltung durch die Planung und Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.1.3 Beschlussdurchführung

Zeitnahe Umsetzung Die beschlossene Maßnahme ist zeitnah umzusetzen. Treten infolge zögerlicher Bearbeitung Schäden auf, haftet der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn er zunächst einen Beschluss über eine größere Sanierungsmaßnahme nicht durchführt, weil die Finanzierung dieser Maßnahme nicht gesichert ist[1] ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.4 Versicherteneigenschaft

Rz. 16 Besondere Anrechnungsvoraussetzungen sind nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht für die Anerkennung von Ersatzzeiten nicht mehr zu prüfen. Die in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vorgesehenen Anrechnungsvoraussetzungen (Versicherung bzw. bei der knappschaftlichen Rentenversicherung Pflichtversicherung vor der Ersatzzeit, Anschlusspflichtbeitrag innerhalb von 3 Ja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.3 Zuständigkeitsänderungen für Leistungsfälle

Rz. 19 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war die Zuständigkeit der ehemaligen Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung und Zahlung von Leistungen in § 126 a. F. (Regelzuständigkeit) und in § 140 a. F. (Sonderzuständigkeit) geregelt. Nach § 126 a. F., § 140 a. F. war die Zuständigkeit Bundesknappschaft für Leistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 273 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte zunächst ausschließlich die im Dritten Kapitel des SGB VI enthaltenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 91 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung – abweichend von § 133 – unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten zuständig, die in einem nicht knappschaftlichen Betrieb tätig sind. Das Gleiche gilt nach Abs. 1 Satz 2 für Versicherte, di...mehr