Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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AGS 01/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2022/2023 und Burhoff gibt eine Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4–7 VV aus dem Jahr 2023, beginnend mit Teil 1, der Übersicht über den Paragraphenteil. Der Beitrag wird in Heft 2 mit der Übersicht zum Vergütungsverzeichnis fortgesetzt. Ein Dauerthema ist die Frage, wie die Gebühren...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / IV. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

1. Voraussetzungen Rz. 160 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[358] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[359] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Fazit

Rz. 165 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts der Beratungshilfe keine große Bedeutung zukommen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahren...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Voraussetzungen

Rz. 160 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[358] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[359] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblic...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 80 Für den Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit, mit dem Mandanten im Ausnahmefall unter den Voraussetzungen von § 4a RVG eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.[221] In erster Linie soll mittellosen Auftraggebern, die von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen sind, der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar ermöglicht werden....mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 163 Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[364] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 162 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Aufhebung gem. § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant "etwas ...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 164 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gem. § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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FF 12/2023, Gebührenrechtli... / II. Die Entscheidung des IX. ZS des BGH v. 29.10.2020

Die Gerichte der I. und II. Instanz hatten über die Gebührenklage eines Rechtsanwaltes zu entscheiden, dem der Auftrag in einer familienrechtlichen Angelegenheit übertragen war. Der Mandant hatte ihn mit der Vertretung in der Ehescheidung und Folgesachen (Versorgungsausgleich) beauftragt. Außerdem sollte der Rechtsanwalt ihn in weiteren vermögensrechtlichen Streitigkeiten ge...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Rz. 40 Erfolgt eine Vergütung nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[108] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Vergütung fragt oder für den Rechtsanwalt nach Treu und Glauben erkennbar ist, dass der...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe im Strafverfahren nach Zulassung der Anklage?

§ 1 Abs. 1 BerHG Leitsatz Die Bewilligung von Beratungshilfe ist auch noch nach Zustellung der Anklageschrift in einem anhängigen Strafverfahren möglich. AG Köln, Beschl. v. 14.9.2023 – 360 XI 923/23 I. Sachverhalt Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Die Rechtspflegerin hat Beratungshilfe n...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / Leitsatz

Die Bewilligung von Beratungshilfe ist auch noch nach Zustellung der Anklageschrift in einem anhängigen Strafverfahren möglich. AG Köln, Beschl. v. 14.9.2023 – 360 XI 923/23mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Die Rechtspflegerin hat Beratungshilfe nicht gewährt. Dabei hat sie darauf abgestellt, dass Beratungshilfe nur bei Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erteilt werden könne. Die dagegen vom Verfahrensbevollmächtigen des An...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / III. Abgrenzung zur Pflichtverteidigung

Diese Systematik bestehe für den Beschuldigten bzw. Angeklagten im Strafverfahren nicht. Hier gebe es zwar das Institut der Pflichtverteidigung aus § 141 StPO, welches auf die Regelung zur notwendigen Verteidigung aus § 140 StPO aufbaue. Bei ihm finden allerdings die Kriterien der Bedürftigkeit, des Erfolges der beabsichtigten Rechtsverfolgung sowie der fehlenden Mutwilligke...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / II. Meinungsstand

Nach Auffassung des AG liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BerHG vor. Das Gericht schließe sich den überzeugenden Ausführungen des AG Bad Segeberg aus dem Beschl. v. 3.3.2020 (18 UR II 808/19, RVGreport 2020, 193) an. Die Frage, wann in Strafsachen in zeitlicher Hinsicht für eine Beratung des Beschuldigten bzw. Angeklagten Beratungshilfe gewährt werden könne, werd...mehr

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AGS 11/2023, Beratungshilfe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung knüpft an die zitierte Rspr. anderer AG, insbesondere an die das AG Bad Segeberg (a.a.O.) an. Sie ist m.E. zutreffend. Denn es wäre in der Tat aus den vom AG dargelegten Gründen nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte nicht auch nach Zustellung der Anklageschrift Anspruch auf Rechtsberatung (in geringem Maße) haben soll, wenn die Voraussetzungen für di...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

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AGS 11/2023, Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bearbeitet von Dr. Steffen Müller-Rabe/Dr. Hans Jochem Mayer/Detlef Burhoff. 26. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 2.510 S., 169,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum anwaltlichen Gebührenrecht ist kürzlich in 26. Aufl. erschienen. Dabei haben die Autoren die aktuellen Gesetzesänderungen und eine Vielzahl neuer Gerichtsentscheidungen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.5 Beratungshilfe

Rz. 65 Durch das Beratungshilfegesetz (BerHG) ist die Hilfe für die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen in sozialgerichtlichen Angelegenheiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere im Widerspruchsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss v. 11.5.2009, 1 BvR 1517/08), geregelt (§ 2 Abs. 2 BerHG). Beratungshilfe wird nach § 1 Abs. 1 BerHG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 3 Materialien und Literatur

Rz. 66 Ausführungsgesetze der Länder zu § 73a Abs. 4 SGG § 9 AGSGG des Landes Baden-Württemberg i. d. F. ab dem 14.1.2014; Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und anderer Gesetze v. 14.1.2014, GBl BW 2014, 49. § 3a AG SGG des Landes Sachsen-Anhalt v. 5.12.2014. Rz. 67 Bienert, Der Beschwerdeausschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und bei Ab...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.2 Gebührenrahmen

Rz. 71 Verfahrensgebühr nach den Vorschriften des RVG i. d. F. ab dem 1.8.2013mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 9 Inkassorechtsreformen – Änderungen für Inkassodienstleister und Anwälte

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 22.12.2020[1] ist in weiten Teilen zum 1.1.2021 in Kraft getreten, im Übrigen gilt es ab dem 1.10.2021. Trotz des "Namens" des Gesetzes (es soll Verbraucher schützen!), profitieren auch Unternehmer, die ihren Vertragspartnern Geld schulden, von den Änderungen des RVG....mehr

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AGS 10/2023, Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen

Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 5. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 713 S., 59,00 EUR Auf knapp 700 Seiten stellt die Autorin die gesamte Abrechnung in Familiensachen dar. Im Allgemeinen Teil werden zunächst die Grundlagen für die Abrechnung erläutert. Auch das Übergangsrecht findet hier seine Berücksichtigung, das vermutlich nächstes Jahr wieder an Bedeutung...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / III. Versagung von Beratungshilfe unter diesem Aspekt legitim

Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe aufgrund dieses Selbstzahlervergleiches keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden. Ob diese zur Beratung notwendig ...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe - keine Versagung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren bei komplexen Fragen

§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG; Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 3 GG Leitsatz Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte in vergleichbarer Weise ebenfalls nicht kostenpflichtig einen Anwalt beanspruchen würden. Für die Frage der Mutwilligkeit kommt es i...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 4. Beantragung von Beratungshilfe (und PKH)

Besondere Relevanz sollen die virtuellen Möglichkeiten für die Beantragung von PKH und Beratungshilfe haben, die zukünftig vollständig per Bild- und Tonübertragung möglich sein soll. In § 117 Abs. 4 ZPO-E wird zu diesem Zweck klargestellt, dass über den Antrag auf Bewilligung der PKH hinaus auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in geeigne...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Beratungshilfe

Rz. 2 Muster 1.2: Beratungshilfe Muster 1.2: Beratungshilfe _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Rechtsgrundlage ist das Beratungshilfegesetz. Haben Sie bereits einen Bewilligungsschein für Beratungshilfe bei Ihrem Anwaltsbesuch vorgelegt oder soll der Rechtsanwalt im Nachhinein Beratungshilfe für seine Tätigkeit beantragen, wer...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe goes future

Gegenwärtig muss Beratungshilfe noch persönlich oder schriftlich beantragt werden. Dies erscheint angesichts moderner Kommunikationstechniken nicht mehr zwingend zeitgemäß. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass ein (virtueller) "Plan B" sehr hilfreich sein kann. Aus aktuellem Anlass soll berichtet werden. I. Allgemeines Die Beratungshilfe wird nicht von Amts wegen bewilli...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / VI. Bedeutung für die Praxis

Einmal mehr hat das BVerfG zum Thema Beratungshilfe zu entscheiden gehabt. Insbesondere beim Komplex "Beratungshilfe für sozialrechtliche Fragen" hat das BVerfG nunmehr seit 13 Jahren mehrfach zu entscheiden gehabt, inwieweit Beratungshilfe versagt werden kann und inwieweit eben nicht. Von einer generellen Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer Beratungsperson auszugehen, i...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Gegenwärtig muss Beratungshilfe noch persönlich oder schriftlich beantragt werden. Dies erscheint angesichts moderner Kommunikationstechniken nicht mehr zwingend zeitgemäß. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass ein (virtueller) "Plan B" sehr hilfreich sein kann. Aus aktuellem Anlass soll berichtet werden.mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / II. Rechtswahrnehmungsgleichheit – aber keine Besserstellung

Das BVerfG stellt klar, dass Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 3 GG die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz gewährleiste. Das BVerfG geht trotz seiner positiven Entscheidung aber nicht davon aus, da...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / II. Überlegungen

Zu einer modernen Justiz gehören auch moderne Kommunikationsmittel und Arbeitsmittel. Der Wille ist da, wie die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs einerseits, aber EDV-Ausstattungen und Programme andererseits zeigen. Erfahrungen mit bisheriger EDV in der Justiz waren aber zumeist ernüchternd.[3] Als Beispiel soll das bereits mehrfach diskutierte Programm "ForumSTAR...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Die Beratungshilfe wird nicht von Amts wegen bewilligt, sondern auf Antrag gewährt. Der Antrag ist dabei nicht formgebunden. Das Antragserfordernis ergibt sich aus § 1 Abs. 1 BerHG. Der Antrag kann dabei abgeleitet aus dem Wortlaut des § 4 Abs. 2 S. 1 BerHG gegenwärtig aber nur schriftlich oder mündlich gestellt werden. Seit dem 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft. Sofern ein A...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Der Rechtsuchende bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit entsprechendem Bescheid wurde ihm die Leistungsbewilligung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 endgültig festgesetzt. Der Begründung war u.a. zu entnehmen, dass eigentlich im Juni 2020 ein aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 hervorge...mehr

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§ 1 Allgemeines / B. Beratungshilfe

I. Muster: Beratungshilfe Rz. 2 Muster 1.2: Beratungshilfe Muster 1.2: Beratungshilfe _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Rechtsgrundlage ist das Beratungshilfegesetz. Haben Sie bereits einen Bewilligungsschein für Beratungshilfe bei Ihrem Anwaltsbesuch vorgelegt oder soll der Rechtsanwalt im Nachhinein Beratungshilfe für seine ...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / IV. Zusammenfassung

Beratungshilfe goes future sollte nicht länger nur ein Slogan sein. Bisherige Erfahrungen mit Videotechnik haben gezeigt: Es geht. Für alle Beteiligten – Bürger, Gericht oder Beratungsperson – dürfte diese Art der Antragstellung bequemer, effizienter, moderner und natürlich von geringerer Hemmnis sein. Zu klären bleibt lediglich, wie im Falle einer nachträglichen Antragstell...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 2. Fortentwicklung

Beratungshilfe soll dazu dienen, berechtigte Interessen verfolgen zu können – gleichzeitig Hemmnisse und Bürokratie abzubauen (s.o.). In Zeiten, in denen so gut wie jeder Bürger über Internet verfügt, wäre die virtuelle Antragstellung zweifelsfrei ein Weg, den es zu öffnen gilt. Der Gesetzeber und die Rspr. sehen die flächendeckende Verfügbarkeit eines Internets – also für j...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / Leitsatz

Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte in vergleichbarer Weise ebenfalls nicht kostenpflichtig einen Anwalt beanspruchen würden. Für die Frage der Mutwilligkeit kommt es insbesondere darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrundeliegende Sachver...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 3. Erfahrungen

Eine bestimmte virtuelle Art der Kommunikation kennt das Beratungshilfeverfahren ja schon. Hierbei sei das Verfahren um den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch nach § 305 InsO zu erwähnen. Die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO muss auf Grundlage einer persönlichen Beratung in Form eines eingehenden und ausführlichen persönlichen Gesprächs und einer eingeh...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 1. Moderne Antragstellungsvarianten

In Zeiten von Corona fand geradezu ein Hype um elektronische Kommunikationsmittel statt. Das Thema Homeoffice, Telearbeit und Vertrauensarbeitszeit wurden ins Unermessliche gepusht. Auch wenn der EuGH und auch nationale Obergerichte die Nutzung einer Vertrauensarbeitszeit eingeschränkt, jedenfalls nicht gerade flexibler machten, wäre ein berufliches Waterloo ohne die De-fact...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 3. Virtuelle Rechtsantragstelle

Die Vorteile der Videokonferenztechnik sollen neben der Beratungshilfe und der PKH-Prüfung auch für die Rechtsantragstellen nutzbar gemacht. Eine "virtuelle" Rechtsantragstelle soll die Zukunft sein. Die Abgabe von Anträgen oder Erklärungen vor der Urkundsbeamtin oder dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sollen danach künftig auch per Bild- und Tonübertragung erfolgen. Die...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / V. Kein Verweis auf Ursprungsbehörde

Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist jedoch die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 7.10.2015 – 1 BvR 1962/11, Rn 9 m.w.N.; st. Rspr.). Der Hinweis auf die "entscheidende" Behörde als andere Hilfemöglichkeit scheidet daher aus.mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 1. Änderungen des BerHG

§ 4 BerHG vom 18.6.1980,[9] das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 25.6.2021[10] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / III. Aktuelles in der Gesetzgebung

Der Gesetzgeber scheint diese Überlegungen aufgenommen zu haben. Aktuell liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vor.[8] Diese sieht u.a. eine Änderung der Beratungshilfegesetzgebung, aber auch des Beratungshilfeformulars vor. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelungen ist es...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 2. Änderungen der BerHFV

In § 1 Nr. 1 BerHFV vom 2.1.2014,[11] die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16.12.2022[12] geändert worden ist, werden die Wörter "mündlich stellt" durch die Wörter "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt" ersetzt. Die Änderungen im Beratungshilfegesetz – i.Ü. auch bei Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) – beruhen auf den Überlegungen, die Justiz zu modernisieren....mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / IV. Maßgebliches Beurteilungskriterium

Das BVerfG stellt klar, dass eine pauschale Aussage nicht getroffen werden kann. Stattdessen ist stets auf den Einzelfall abzustellen. Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und ob Rechtsuchende selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen. Indem die Verfassungsrichter...mehr

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§ 1 Allgemeines / C. Muster: Beratungshilfesachen

Rz. 4 Muster 1.3: Beratungshilfesachen Muster 1.3: Beratungshilfesachen Ich bin von Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ vor Mandatserteilung darauf hingewiesen worden, dass in meiner Angelegenheit _________________________ gegen _________________________ wegen _________________________ die/der mich beratende Rechtsanwältin/Rechtsanwalt die Aufhebung der ...mehr