Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 2 Beschwerdeverfahren in Verfahren nach VV Teil 3 sind stets gesonderte Angelegenheiten i.S.d. § 15.[2] Soweit man die Beschwerde als Rechtsmittel auffasst, folgt dies bereits aus § 17 Nr. 1. Die Anwendungsbereiche beider Vorschriften überschneiden sich also. Wegen der identischen Rechtsfolgen kommt es hier auf eine Abgrenzung jedoch nicht an. Rz. 3 Die Regelung des Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verkündung eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO

Rz. 17 Ausreichend ist auch die Teilnahme an einem Termin über die Verkündung eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO (Nr. 3).[12] Zu beachten ist hierbei, dass in den Fällen eines Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO bei dessen Verkündung eine Verhandlung zur Sache in der Regel vorausgeht; denn in diesen Fällen muss regelmäßig überprüft werden, ob der Angeklagte tatsächlich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung des Schuldners (VV 3315)

Rz. 13 In Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. §§ 304 ff. InsO) muss der Schuldner mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Dieser wird den Gläubigern vom Gericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandt. Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungspla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verbindung und Trennung

Rz. 45 Bei Verbindung und Trennung kann der Anwalt wählen, wie er seine Gebühren abrechnet.[63] Er kann seine Gebühren einmal aus dem Gesamtwert des verbundenen Verfahrens berechnen oder einzeln aus den Werten der getrennten Verfahren. Für die Postentgeltpauschale selbst besteht insoweit kein isoliertes Wahlrecht.[64] Die pauschale Berechnung hängt immer davon ab, wie der An...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 2. Vorlage von Belegen

"Bislang" ist überwiegend davon ausgegangen worden, dass eine elektronische Antragstellung der BerH möglich ist. Dabei war klar, dass die Abgabe der unter Abschnitt B im Antragsformular zwingend zu tätigenden höchstpersönlichen Erklärungen sowie die weitere Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur durch den Rechtsuchenden persönlich und nicht durch eine ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Weitere Einzelfälle

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtspfleger als Urkundsbeamter

Rz. 108 Aus § 26 i.V.m. § 21 RPflG ergibt sich, dass die Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle für die Festsetzung nach § 55 unberührt bleibt. Häufig ist der Rechtspfleger daher zugleich Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, weshalb der Anwalt es in vielen Abrechnungsfällen regelmäßig mit demselben Sachbearbeiter zu tun hat, soweit das erstinstanzliche Gericht z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mindestgebühr und Gebührenerhöhung VV 1008

Rz. 29 Liegt die Verfahrensgebühr VV 1008 unter der Mindestgebühr nach § 13 Abs. 2 i.H.v. 15 EUR bzw. trifft eine auf den Mindestbetrag aufzurundende erhöhungsfähige Gebühr mit der Gebührenerhöhung nach VV 1008 zusammen, ist zunächst der Gebührensatz einschließlich Gebührenerhöhung zu bestimmen und anschließend die Gebühr aus der Tabelle zu § 13 abzulesen.[28] Beispiel 1: Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Antrag

Rz. 146 Entgegen dem KG[145] geht das LG Berlin[146] davon aus, dass eine Erstreckung nur dann in Betracht kommt, wenn bereits vor Verbindung ein Antrag auf Bestellung oder Beiordnung gestellt war. Eine Antragstellung nach der Verbindung soll dagegen unerheblich sein. Dies dürfte jedoch zu weit gehen. Die Gesetzesbegründung knüpft nicht an die Antragstellung an, sondern stel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung wegen anwaltlicher Mitwirkung (Anm. Abs. 2)

Rz. 7 Der Rechtsanwalt erhält die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 nicht nur in den in Anm. Abs. 1 genannten Fällen, sondern auch dann, wenn die mündliche Verhandlung oder Hauptverhandlung aus anderen Gründen entbehrlich wird. Die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 entsteht daher auch dann, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Reduzierte Verfahrensgebühr wegen fehlender Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr

Rz. 141 Es ist durchaus möglich, dass die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 zwar entstanden, aber nicht erstattungsfähig ist, weil keine notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung mehr gegeben ist, z.B. bei verspäteter Einreichung eines Klageabweisungsantrags nach der mündlichen Verhandlung, wenn der Termin zur Verkündung einer Entscheidung schon beschlossen wurde. In ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Außergerichtliche Angelegenheit

Rz. 7 Abs. 1 findet nur Anwendung auf eine Vergütungsvereinbarung, die für eine außergerichtliche Angelegenheit geschlossen wird. Aus der Bezugsgröße der gesetzlichen Vergütung folgt zudem, dass für die Tätigkeit des Anwalts in dieser außergerichtlichen Angelegenheit gesetzliche Gebühren existieren müssen. Keine Anwendung findet Abs. 1 daher auf die Bereiche der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Anrechnung der Auslagenpauschale

Rz. 258 Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[304] Das RVG sieht lediglich eine Anrechnung der Geschäftsgebühr vor. Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben.[305] Denn das Gesetz sieht vor, dass die Pauschale nach den gesetzlichen Gebühren berechnet w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 32 Die Zwangsvollstreckung ist im Achten Buch der ZPO geregelt. Zwar ist der Unterabschnitt 3 nicht auf die Vollstreckung von Titeln der ZPO beschränkt, sondern findet auch auf andere Vollstreckungstitel Anwendung. Dafür ist aber insoweit erforderlich, dass sich die Vollstreckung derartiger Titel nach den Bestimmungen der ZPO richtet. Solche Regelungen finden sich z.B. i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beispielsfälle

Rz. 414 So gilt das RVG bspw. nicht für den nach GmbH-Recht bestellten Liquidator oder den Liquidator einer OHG,[746] für den Abwickler gem. § 265 Abs. 2 AktG [747] oder eines aufgelösten Vereins (Notabwickler),[748] für den Zustellungsbevollmächtigten,[749] für die Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden, von denen sich die Parteien in Verfahren vor dem Arbeit...mehr

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AnwaltKommentar RVG / c) Tatsächlicher Anfall von Post- und Telekommunikationsentgelten

Rz. 36 Voraussetzung für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale nach VV 7002 ist stets, dass überhaupt eine Post- oder Telekommunikationsdienstleistung erfolgt ist. Eine pauschale Berechnung ist nur dann möglich, wenn tatsächlich Auslagen angefallen sind.[27] Nicht entstandene Auslagen können auch nicht pauschal abgerechnet werden. Die Pauschale setzt jedoc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens

Rz. 87 Der einem Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ausgesetzte Anwalt kann überdies einwenden, die Unterlassung des nach § 49b Abs. 5 BRAO gebotenen Hinweises sei für die Entscheidung seines Auftraggebers nicht ursächlich gewesen, weil dieser sich auch in Kenntnis der Abhängigkeit der anwaltlichen Vergütung vom Gegenstandswert für den Abschluss eines Mandatsvertrages mit demselb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren (VV Vorb. 4.2)

Rz. 36 Für Beschwerden in den vorgenannten Verfahren nach VV 4200 und in den sonstigen Verfahren, die sich gegen die Entscheidung in der Hauptsache richten, entstehen die Gebühren erneut (VV Vorb. 4.2 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 2). Der Anwalt kann daher in den Beschwerdeverfahren alle Gebühren erneut verdienen. Allerdings ist § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 zu beachten: Das Einlegen der ...mehr

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AGS 06/2021, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch - Kommentar

80. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXXVII, 3.216 S., 115,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen ist in der 80. Auflage mit Stand vom 15.10.2020 erschienen. Bis zum Redaktionsschluss haben die Autoren eine Vielzahl neuer Gesetze berücksichtigt. An erster Stelle sind die Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandem...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten auch eine die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG erfüllende Vergütungsvereinbarung schließen. Welchen Inhalt diese Vergütungsvereinbarung hat, können die Vertragsparteien grds. frei vereinbaren. So kann eine Stundensatzvereinbarung geschlossen oder die Zahlung eines Pauschalbetrages oder die Regelung vereinbart werden,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Keine Änderung von Amts wegen

Rz. 184 Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle versehentlich zu viel festgesetzt, ergibt die Endabrechnung des Verfahrens oder eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung oder Herabsetzung des Streitwertes, dass die Staatskasse dem bestellten oder beigeordneten Anwalt einen geringeren als den festgesetzten Betrag geschuldet hat, dann kann der Urkundsbeamte der Geschäft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 VV 2100 gilt grundsätzlich für jeden Anwalt, unabhängig davon, ob er bereits in der Vorinstanz tätig war,[6] und auch unabhängig davon, ob ihm später der Rechtsmittelauftrag erteilt wird oder nicht. In diesem Falle ist lediglich die Prüfungsgebühr nach Anm. zu VV 2100 auf die entsprechende Verfahrensgebühr des Rechtsmittelverfahrens anzurechnen (siehe Rdn 32).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gegenstandswert

Rz. 285 In Verfahren gemäß §§ 116 ff. StVollzG , auch i.V.m. § 92 JGG, findet für die Anwaltsgebühren gemäß § 23 Abs. 1 die Vorschrift des § 60 GKG Anwendung, der auf die entsprechende Anwendung des § 52 Abs. 1 bis 3 GKG verweist. Rz. 286 Danach ist der Wert nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Zu be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Umfang des Forderungsübergangs

Rz. 12 Der Wortlaut des Abs. 1 S. 1 lässt die Auslegung zu, dass der Vergütungsanspruch des Anwalts oder dessen Beitreibungsrecht gegenüber dem erstattungspflichtigen Gegner – soweit diese Ansprüche bestehen – stets in voller Höhe und nur dann auf die Staatskasse übergehen, wenn diese dem Anwalt in Höhe des Anspruchs "Befriedigung" verschafft hat. Ein solches Verständnis wür...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zustellungskostenvorschuss

Rz. 178 Strittig ist, ob der Antragsteller einen Vorschuss für die Zustellungskosten zu leisten hat (zur Erhebung von Zustellungskosten siehe Rdn 355 ff.). Unabhängig davon, ob Zustellungskosten zu erheben sind, besteht keine Vorschusspflicht, da diese gesetzlich nicht normiert und eine Analogie zu Lasten des Kostenschuldners nicht möglich ist.[119] Nach wohl überwiegender A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gutachter

Rz. 10 Gutachter i.S.d. VV 2101 kann jeder Anwalt sein. Es ist nicht erforderlich, dass er an dem zuständigen Rechtsmittelgericht zugelassen ist. Es kann also auch ein Anwalt die Gutachtengebühr verdienen, der selbst gar nicht zulässigerweise den Auftraggeber im späteren Rechtsmittelverfahren vertreten könnte (siehe VV 2100 Rdn 33). Rz. 11 Auch der vorinstanzliche Prozessbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Rechtsbehelfe in finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 307 In finanzgerichtlichen Verfahren kann die Entscheidung des Urkundsbeamten über den Festsetzungsantrag durch Erinnerung angefochten werden (§ 53 Abs. 1 FGO). Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe zu erheben, d.h. ab Zustellung. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Schwierigkeit der Materie

Rz. 603 Von den persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen abgesehen spricht die Kompliziertheit der Materie jedenfalls in folgenden Bereichen für eine Beiordnung eines Anwalts:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Umsatzsteuer gemäß VV 7008

Rz. 49 Auch auf die Reisekosten ist nach VV 7008 grundsätzlich Umsatzsteuer zu erheben.[54] Siehe dazu auch VV 7008 Rdn 50 ff. Dies gilt insbesondere für die Kilometerentschädigung bei Benutzung des eigenen Kraftwagens wie auch für die Abwesenheitsgelder. Soweit Kosten für die Benutzung anderer Verkehrsmittel abgerechnet werden, in denen Umsatzsteuer enthalten ist, also insb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren

Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Besonderheiten bei der Umsatzsteuer des Rechtsanwalts

Rz. 205 Die Staatskasse zahlt dem beigeordneten Rechtsanwalt die auf seine aus der Staatskasse gewährte Vergütung entfallende Umsatzsteuer (vgl. Rdn 53 ff.).[394] Allerdings kann nach der Rechtsprechung des BGH[395] der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt im Falle des Obsiegens der von ihm vertretenen vorsteuerabzugsberechtigten Partei (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Prüfung durch den Anwalt

Rz. 50 Der Anwalt ist nicht verpflichtet, jede einzelne Seite auf ihre Wertigkeit zu prüfen, bevor er sie kopiert oder ausdruckt. Ein solcher Aufwand kann von ihm nicht verlangt werden, insbesondere nicht in umfangreichen Verfahren. Andererseits darf er auch nicht ohne weiteres wahllos die komplette Akte durchkopieren.[66] Schriftstücke, die ohne Informationswert und ersicht...mehr

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Bewegung und Psyche: Stress... / 1 Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen

Jedes Jahr entstehen durch krankheitsbedingte Produktionsausfälle hohe Kosten für die deutsche Volkswirtschaft, wobei allein 15 % dieser Kosten auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen zurückzuführen sind.[1] Demzufolge steigt auch die Anzahl der durch psychische Erkrankungen verursachten Fehltage: Im Jahr 2020 waren 17 % der Fehltage durch psychische Erkrankungen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Geltungsbereich

Rz. 37 Die Frist verdrängt insbesondere auch in Strafsachen die in § 311 Abs. 2 StPO enthaltene Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde von einer Woche.[104] Das stellt § 1 Abs. 3 klar (siehe § 1 Rdn 418 ff.). Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in den Kostenverfahren des RVG, also auch im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach §§ 56, 33, richten sich ausschließlich nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren nach VV Teil 2 oder 3

Rz. 494 Ob für diese Tätigkeiten des Anwalts für Dritte eine Gebühr nach VV 2300 oder/und eine nach VV 3309 bzw. VV 3500 anfällt, ist streitig.[501] Das hängt richtigerweise davon ab, welcher Auftrag dem Anwalt erteilt worden ist.[502] a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / j) Kündigung

Rz. 94 Nimmt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren seine Kündigung zurück und besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass nach Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in ungekündigter Art und Weise fortbestehen soll, so lag nach einem Teil der Rechtsprechung kein gegenseitiges Nachgeben vor, das eine Vergleichsgebühr auslösen konnte.[76] ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Erinnerung

Rz. 167 Gegen die Urkundsbeamten des Gerichts über den Festsetzungsantrag ist die Erinnerung an das Gericht gegeben (§ 149 Abs. 2 S. 1 FGO). Rz. 168 Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen (§ 149 Abs. 2 S. 2 FGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, so ist die Erinnerung noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig (§ 55 Abs. 2 FGO). Auch hier ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstand des Verfahrens

Rz. 3 Sämtliche in Betracht kommende Zahlungsansprüche sowohl eines beigeordneten oder bestellten Anwalts als auch eines im Rahmen der Beratungshilfe tätig gewordenen Anwalts jeweils gegen die Staatskasse sollen in einem standardisierten Anmeldeverfahren erfasst und bearbeitet werden, um die Prüfung und Feststellung mit geringst möglichem Verwaltungsaufwand durchführen zu kö...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bindende Bewilligung

Rz. 148 Es findet grundsätzlich keine Prüfung statt, ob die Beratungshilfe durch den Rechtspfleger zu Recht bewilligt worden ist. Die Beratungshilfebewilligung ist für den Urkundsbeamten bindend.[310] Wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht aber eine Vertretung bewilligt, ist diese Einschränkung unabhängig von der Frage ihrer Zulässigkeit[311] für die Festsetzung der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verweisung von einem ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht

Rz. 51 Wird von einem ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht verwiesen, gilt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG, wobei die Rechtslage allerdings strittig ist. Rz. 52 Nach einer Auffassung bleiben gemäß § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG die vollen vor dem ordentlichen Gericht entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig.[28] Die Gegenauffassung hält demgegenüber nur die Mehrkosten für erst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 180 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 (EuMVVO) entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVVO ein, löst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausschluss bestimmter Tätigkeitsbereiche

Rz. 162 Abs. 2 S. 2 schließt bestimmte Tätigkeitsbereiche vom sachlichen Anwendungsbereich des RVG aus, auch wenn sie von einem Anwalt erbracht werden.[266] Dies beruht im Wesentlichen auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass es sich bei den hier genannten Aufgaben um Tätigkeiten handelt, die entweder ehrenamtlich erfolgen, in erheblichem Umfang auch Nicht-Rechtsanwälten übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 236 Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die ständige Re...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Auslösendes Ereignis

Rz. 15 Das den Anspruchsübergang auslösende Ereignis ist in § 9 BerHG nicht ausdrücklich geregelt. Die Anhängigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe genügt indes nicht. Auch die Gesetzesbegründung[8] geht ersichtlich davon aus, dass der Ersatzanspruch nicht vor der Bewilligung von Beratungshilfe übergeht. Das zum Anspruchsübergang führende Ereignis besteht er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gleichzeitiger Arrest- und Pfändungsantrag

Rz. 56 Der Antragsteller kann mit dem Gesuch auf Erlass eines Arrestes den Antrag auf Pfändung einer Forderung verbinden, weil aufgrund der besonderen Regelung in § 930 Abs. 1 S. 3 ZPO für beide das Arrestgericht zuständig ist. In einem solchen Fall entsteht neben der Gebühr für das Anordnungsverfahren gemäß VV 3100 ff. die Verfahrensgebühr gemäß VV 3309 nur dann, wenn der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert bei teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 36 Wird einem Asylbewerber nur auf einige der von ihm gestellten Anträge, also nur teilweise, Prozesskostenhilfe gewährt, sind nach einer Ansicht Teilgegenstandswerte für die Bemessung der Prozesskostenhilfe festzusetzen.[31] Vorzugswürdig ist demgegenüber die Bildung einer Quote, die sich an der Kostenentscheidung im Urteil orientiert.[32] Das entspricht sowohl der Syst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Antrag auf gerichtliche Fristsetzung gemäß § 62 BDG

Rz. 48 Fristsetzungsverfahren nach § 62 BDG lösen keine Gebühr nach VV 6203 (Verfahrensgebühr für gerichtliches Verfahren) aus, weil es sich dabei um ein Zwischenverfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 S. 2 handelt.[50] Nach § 62 Abs. 1 BDG kann ein Beamter beantragen, dass das Gericht eine Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens festzusetzen, wenn ein Disziplinarverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Durchsetzung

Rz. 81 Ein Vorschuss ist nicht nach § 11 festsetzbar. Zwar handelt es sich auch insoweit um die gesetzliche Vergütung des Anwalts. Ein Festsetzungsantrag ist nach § 11 Abs. 2 S. 1 jedoch erst zulässig, wenn die Vergütung fällig und nach § 10 abgerechnet ist. Rz. 82 Ein Vorschuss kann klageweise geltend gemacht werden. Dies ist zwar nach überwiegender Auffassung berufswidrig,[...mehr