Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderheiten.

Rn 55 In Bezug auf den ›WEigtümer‹ sind im Einzelfall Besonderheiten zu beachten: ›WEigtümer‹ ist auch der werdende WEigtümer (BGH WuM 18, 340 Rz 18; NZM 16, 266 [BGH 11.12.2015 - V ZR 80/15] Rz 7). Neben diesem schuldet der Veräußerer nicht (§ 8 III). Mehrere Inhaber eines Wohnungseigentums haften samtverbindlich (Köln MDR 15, 595; München FD-ErbR 12, 339348), weshalb zB die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 573 entspricht – ohne spezielle Überleitungsnorm – § 564b aF, nur die Teilkündigung nach § 564b II Nr 4 aF regelt jetzt § 573b, die erleichterte Kündigung nach § 564b IV aF der § 573a und die Besonderheiten bei Umwandlung in Wohnungseigentum nach § 564b II Nr 2 2–4, II Nr 3 4 aF der § 577a. Die Ausnahmen nach § 564b VII aF regelt weitgehend § 549. Rn 2 § 573 ist als ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhungen.

Rn 26 Mieterhöhungen wegen gestiegener Kapitalkosten sind in die Kappungsgrenze einzuberechnen (BGH WuM 04, 348). Erhöhungen nach §§ 559, 560 bleiben hingegen gem § 558 III unberücksichtigt, jedenfalls sofern sie nicht älter als 3 Jahre sind (LG Berlin ZMR 98, 348). Dazu sind die Kosten zunächst auszuklammern und nach Feststellung der Kappungsgrenze wieder hinzuzurechnen (Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Umdeutung von Kündigungserklärungen.

Rn 14 Lediglich im Einzelfall kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden (vgl LG Berlin ZMR 00, 529, 530). Hierzu ist regelmäßig erforderlich, dass der Wille des Kündigenden ersichtlich wird, das Mietverhältnis in jedem Fall beenden zu wollen (aA LG Hambg WuM 90, 19). Rn 15 Die Umdeutung einer unwirksamen ordentlichen be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Grenzen.

Rn 11 Obergrenze für die verlangte Vertragsanpassung ist die ortsübliche Vergleichsmiete (BGH NJW 10, 1663 [BGH 24.03.2010 - VIII ZR 160/09] Rz 22; WuM 10, 384). Verlangt der Vermieter mit dem Erhöhungsverlangen weitere Vertragsänderungen, ist das Verlangen nach hM insgesamt unwirksam (Hambg NJW 83, 580; LG Berlin GE 07, 986, 987; da man Erklärungen zusammenfassen kann, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 3 Jeder WEigtümer (dazu Vor §§ 1–49 Rn 1) ist grds stimmberechtigt (s.a. zur Ausn BGH NZM 24, 188 Rz 9; ZMR 18, 234 Rz 21). Einzelne Personen verschiedener Rechtsgemeinschaften nach §§ 741 ff BGB sind als unterschiedliche ›Köpfe‹ anzusehen. Ein werdender WEigtümer iSv § 8 III (BGH ZMR 16, 299 Rz 13) ist ebenso wie der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile stimmberechtigt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sports

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die körperliche Ertüchtigung ein wesentliches Element des Sports ist (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Erforderlich ist eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch eine dem persönlichen Können zurechenbare Ku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 11 HaagUntProt – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das auf die Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmt insbesondere,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Heiratsvermittlung.

Rn 3 Grds ist ein Vertrag, der auf den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe gerichtet ist, nicht unwirksam, insb nicht nichtig. Vielmehr wird durch die gewählte Rechtskonstruktion eine unvollkommene Verbindlichkeit geschaffen (FamRZ 83, 987). Dies bedeutet, dass der Vertrag als solcher wirksam ist und grds gezahlte Vergütungen nicht zurückgefordert werden können....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbrauchergeschäfte.

Rn 22 Außerhalb des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen hat schon das RG einen Kontrahierungszwang unter den Voraussetzungen von § 826 angenommen (RGZ 148, 334; 133, 390). Danach besteht dann eine Pflicht zum Vertragsabschluss, wenn die Verweigerung eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung darstellen würde, was insb bei Monopolbetrieben und bei lebensnotwendigen Leistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 VI 2 wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) neu gefasst u Halbs 2, früher 3, auf Allgemein-Verbraucherdarlehen beschränkt, VI 3 Fremdwährungsimmobiliardarlehen betreffend hinzugefügt, VII 2 zum 13.6.14 gestrichen u die Regelung ohne sachliche Änderung in § 356b III übernommen. Der halbzwingende (§ 512 1) § 494 erfordert einen Verstoß gg § 492 I, II iVm Art 247 § 6u §§ 10–13 EGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ordnungsgemäße Rechnung und Vorsteuerabzug

Rz. 446 Beispiel 43 (S. auch Rz. 233): A betreibt eine Steuerkanzlei, die ausländische Transportunternehmen vertritt, die von den zuständigen FÄ Umsatzsteuerrückerstattungen für Lieferungen und Leistungen in der Bundesrepublik erstreben. In der Regel werden die Belege – fast ausschließlich Tankrechnungen, manchmal auch Reparaturrechnungen – von den Mandanten zusammengefasst ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kein Verstoß.

Rn 19 Kein Verstoß gegen den op liegt vor, wenn das Ergebnis der ausl Norm in Deutschland durch eine entspr AGB-Klausel herbeigeführt werden könnte (LG Frankfurt aM IPRspr 02 Nr 51, MüKo/Sonnenberger Rz 75); wenn ausl Recht Selbstkontrahieren in größerem Umfang als das deutsche gestattet (RG IPRspr 28 Nr 13); wenn die Verjährungsfrist kurz ist (Hamm NJW 19, 3527); wenn der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1171 BGB – Ausschluss durch Hinterlegung.

Gesetzestext (1) 1Der unbekannte Gläubiger kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Eigentümer zur Befriedigung des Gläubigers oder zur Kündigung berechtigt ist und den Betrag der Forderung für den Gläubiger unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt. 2Die Hinterlegung von Zinsen ist nur erforderlich, wenn de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere Sachen oder Nutzungsrechte.

Rn 45 Die eben dargestellte Berechnung des Nutzungswertes von Kfz ist von der Kommerzialisierung immer stärker in die Nähe eines Frustrationsschadens (vgl § 251 Rn 19) gerückt: Die Entschädigung nähert sich dann dem Betrag der Aufwendungen des Geschädigten, die wegen des Schadensereignisses ihren Zweck verfehlen. Andererseits hat BGHZ 55, 146, 151 f eine solche Schadensberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wi...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 4. Behandlung des Renvoi bei interlokaler Rechtsspaltung

Rz. 118 Beispiel Der Erblasser war Professor an einer Hochschule in Berlin. Aufgrund eines universitären Kooperationsprogramms ist er für zunächst zehn Jahre an eine Partnerhochschule nach Nanjing in China gegangen. Dort verstarb er, kurz bevor eine von ihm beantragte Verlängerung um weitere fünf Jahre bewilligt worden war. Er hinterlässt ein Grundstück in Spandau, eine Eige...mehr

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AGS 08/2024, Versagung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Die Entscheidung der Einzelrichterin des Senats über die Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zeigt, dass auch BGH-Richter mit den Besonderheiten bei der Festsetzung des Gegenstandswertes nicht so recht vertraut sind. In seiner Hauptsacheentscheidung hat der IX. ZS des BGH in voller Besetzung den "Wert des Rechtsbeschwerde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 2 Art 1 II zählt die vom Anwendungsbereich der VO ausgenommenen Bereiche auf, bei denen Ansprüche eine Rolle spielen könnten, die als solche aus außervertraglichen Schuldverhältnissen zu qualifizieren wären (aA – keine Anwendung von Art 1 II lit a–e bei Qualifikation als außervertragliches Schuldverhältnis iSd Verordnung – Hohloch IPRax 12, 110, 113); auch hier ist eine a...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbartes H... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Anrechnung einer vereinbarten Vergütung Die Entscheidung des OLG Hamburg ist zutreffend. Die Anrechnungsregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV spricht nämlich davon, dass eine Geschäftsgebühr entsteht. Eine gesetzliche Regelung, die die – teilweise – Anrechnung einer vereinbarten Vergütung für die vorprozessuale Tätigkeit anordnet, existiert im RVG hingegen nicht. Dami...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Positives Tun.

Rn 5 Eine Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Umständen muss sich auf objektiv nachprüfbare Angaben beziehen (BAG NJW 12, 3390 Tz 22; MüKo/Armbrüster § 123 Rz 29). Zu eng ist es, allein auf Tatsachen abzustellen. Die Täuschung muss sich auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen, die als wahr oder falsch bezeichnet werden können, sofern diese Einfluss auf den En...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 285 begründet einen Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe des sog stellvertretenden commodum. Die Vorschrift enthält eine eigene Anspruchsgrundlage. Sie beruht darauf, dass die Möglichkeit des Schuldners, eine Verurteilung zur Naturalerfüllung unter Berufung auf § 275 I, II oder III abzuwehren, ihn von seiner Verpflichtung nicht insgesamt frei werden lässt (s § 275 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadens- und Wertminderungspauschalierungen (Nr 5a).

Rn 27 Nr 5a betrifft den Umfang der Schadenspauschale, setzt also einen dem Grunde nach (zB gem §§ 280, 281) ersatzfähigen Schaden voraus (BGH WM 19, 2269 Rz 18; ZIP 05, 800). Bezieht die Klausel einen nicht ersatzfähigen Schaden ein, ist sie unwirksam (BGH ZIP 20, 2068 Rz 43). Nicht erfasst werden Pauschalierungen der gem § 818 I herauszugebenden Nutzungen (BGH NJW 88, 258 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Vermieters.

Rn 147 Kommt der Vermieter seinen Erhaltungsverpflichtungen nicht nach und bleibt damit die Ausstattung der Mietsache hinter dem vereinbarten oder vorausgesetzten Zustand zurück, hat der Mieter zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes einen einklagbaren (NJW 15, 3087 Rz 66), nicht durch § 536b beschränkten (BGH ZMR 04, 807, 809; 97, 505) echten Erfüllungsanspruch (BGH ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zweiter Prüfungsschritt: Entspricht die Übertragung (gerade) auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 28 Der Antrag auf Übertragung der Alleinsorge gem § 1671 I 2 Nr 2 hat auch bei Fehlen der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern nur Erfolg, wenn die Übertragung gerade auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bei der Prüfung dieser Frage ist nicht auf ein theoretisches Ideal abzustellen, sondern darauf, welche Sorgeentscheidung unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 27d Die Neuregelung lässt indes nicht erkennen, ob über das Merkmal der Menge sowohl die verdeckte als auch die offene Mankolieferung umfasst ist. Es stellt sich die Folgefrage, ob weiterhin zwischen diesen zu unterscheiden ist oder ob nicht beide Arten der Mankolieferung pauschal als Sachmangel anzusehen sind und sich eine differenzierende Einordnung somit erübrigt. Zu b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschäftigungspflicht.

Rn 94 Der ArbN hat aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) gegen den ArbG einen Anspruch auf Beschäftigung (§§ 611, 613 iVm § 242; BAG GS NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]), wenn das Interesse des ArbN an seiner Beschäftigung das des ArbG an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt; der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des ArbN, zB...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 49). Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Pflegschaft.

Rn 9 Für die Pflegschaft (§§ 1809 ff BGB) kommen in Betracht die Ergänzungspflegschaft iSv §§ 1809 ff BGB (BayObLG FamRZ 68, 105; LG Berlin FamRZ 71, 320; jurisPK/Gärtner/Duden Rz 10; aA (für Art 21) Schäuble BWNotZ 16, 5, 7; MüKo/Lipp Rz 56: Eltern-Kind-Beziehung; unentschieden: Staud/von Hein [19] Rz 13), u die Pflegschaft für ein ungeborenes Kind (§ 1810 BGB). Für die Ank...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55. Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, BStBl I 85, 704

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz erfolgt die Umsetzung der 4. (Bilanzrichtlinie), 7. (Konzernabschlußrichtlinie) und 8. (Bilanzprüferrichtlinie) EG-Richtlinie in deutsches Recht. Die 4. EG- Richtlinie hätte bis zum 01.08.1980 umgesetzt werden müssen; Umsetzungsfrist für die 7. und 8. EG- Richtlinie ist der 31.12.1987. Das EStG wurde in folgen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verwaltung der Grundsteuer obliegt zum Teil den Finanzbehörden der Länder, zum Teil den Gemeinden. In den Ländern Berlin und Hamburg wird die Grundsteuer nur von den Finanzbehörden verwaltet. Für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell sowie für die Festsetzung und ggf. Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sind die Finanzämter zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Insbes Räumung von Mieträumen und Grundstücken.

Rn 7 Die vollständige Wiedereinräumung des unmittelbaren (Allein-)Besitzes setzt grds die Rückgabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter oder einen Empfangsbevollmächtigten, zB Hausverwalter, voraus (Hamm NZM 03, 26; zu Ausnahmen s KG ZMR 12, 693). Die bloße Besitzaufgabe des Mieters durch Auszug aus den Mieträumen genügt daher nicht (Hamm NZM 03, 26 [OLG Rostock 03.12.2001 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 27 Da es um keine ›Erläuterung‹, sondern um eine bloße ›Angabe‹ geht, dürfen ›keine zu hohen und übertrieben formalistischen Anforderungen‹ gestellt werden (BGH NJW 10, 3015 Rz 26; grundlegend 04, 850, 851; s.a. BayVerfGH NZM 13, 267, 268). Etwa zu einer Belehrung über die gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kündigende nicht verpflichtet. Der Kündigende muss auch die Unz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss des Kaufvertrags.

Rn 19 (1) Der Kaufvertrag muss nach Begründung des Vorkaufsrechts geschlossen worden sein; nachträgliche Genehmigung (für gesetzliches Vorkaufsrecht BGHZ 32, 383, 385 ff; Rostock OLGR 98, 410 f; für dingliches Vorkaufsrecht BGH LM § 1098 Nr 4) oder Änderung (BGH LM § 305 Nr 10) eines vorher geschlossenen Vertrags reicht nicht. Nur so ist dem Verpflichteten möglich, im Drittk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehemündigkeit nach ausländischem Recht (Abs 3).

Rn 11 Während sich die Ehemündigkeit grds nach I richtet (Rn 4) trifft III eine Sonderregelung für Minderjährigenehen (›Kinderehen‹). Er korrigiert die Anwendung ausl Rechts und greift dann ein, wenn die Ehemündigkeit eines Verlobten nach I ausl Recht unterliegt. Für gleichgeschlechtliche Ehen gilt die Vorschrift entspr (Art 17b V 1). Die Anwendung dieser schon bei ihrer Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vaterschaft.

Rn 16a Für die Anknüpfung der ex-lege-Vaterschaft des Ehemannes der Mutter gelten die oben dargestellten Grundsätze (Rn 5 ff). Die Vaterschaft hinsichtlich des von einer nicht verheirateten Mutter geborenen Kindes sowie des Kindes einer verheirateten Mutter, bzgl dessen die Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter festgestellt ist, kann sich aus gerichtlicher Feststellung oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze der Wissenszurechnung kraft Aufgabenübertragung.

Rn 13 Der Vorschrift in Abs 1 ist nach hM der allg Rechtsgedanke zu entnehmen, dass derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Aufgaben in eigener Verantwortung betraut, sich – unabhängig von einem Vertretungsverhältnis – das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen muss (BGH ZIP 23, 2241; BGH NZI 23, 827; BGH NJW-RR 21, 1068 Rz 19; NJW 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Änderungsvorbehalt (Nr 4).

Rn 32 Durch die Einschränkung der Möglichkeit, formularmäßig Änderungsvorbehalte zu vereinbaren, soll Störungen des Äquivalenzverhältnisses entgegengewirkt und Sekundäransprüche des Kunden wegen der ursprünglich geschuldeten Leistung gesichert werden (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 4 Rz 1). Nr 4 betrifft nur Leistungen des Verwenders und erfasst alle Klauseln, die unmittelbar oder m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form, Frist, Zeit, Ort.

Rn 4 Die Satzung soll die Form der Berufung der Mitgliederversammlung regeln (§ 58 Nr 4). Sie muss hinreichend bestimmt sein (durch ›Presseveröffentlichung‹ ist zu unbestimmt, Hamm NJW-RR 11, 395 [OLG Hamm 23.11.2010 - I-15 W 419/10]) und sicherstellen, dass jedes teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied von der Mitgliederversammlung Kenntnis erhalten kann (Schlesw NJW 12, 2524)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Umfang.

Rn 9 Bei den ›wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts‹ handelt es sich um grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen, die den ›Kernbestand‹ des inländischen Rechts bilden (BTDrs 10/40504, 42; Erman/Hohloch Rz 11; Looschelders Rz 13). Dieser Kernbestand umfasst Grundsätze, die sich aus staatlicher Rechtssetzung ergeben (herkömmlich bezeichnet als ›Zweck eines deutschen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsversteigerung.

Rn 5 Der Antrag muss bezeichnen, in welcher ›Rangklasse‹ des § 10 ZVG die geltend gemachten Forderungen verfolgt werden (BGH ZMR 08, 724). Ein besonderes Vorrecht gibt § 10 I Nr 2 ZVG. Dieser ermöglicht eine effektive Rechtsdurchsetzung, weil die Hausgeldansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen (BGH ZMR 19, 423 Rz 13; NJW 18, 1613 Rz 10). Betreibt die GdW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formstatut.

Rn 17 Bei Eheschließung im Inland richtet sich die Form nach IV. Die Abgabe der auf die Eingehung der Ehe gerichteten Erklärungen ist entscheidend (Oldbg FamRZ 21, 217). Als Grundsatz normiert S 1 die Verweisung auf das deutsche Sachrecht, dh die persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten abgegebene Erklärung, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§§ 1310, 1311 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 1888 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten folgt den allgemeinen Grundsätzen. Besonderheiten, sind zum Teil darin begründet, dass viele vorgeschaltete Fragen der Besteuerung bislang ungeklärt waren oder weiterhin ungeklärt sind. Darüber hinaus ist die Auswirkung der technischen Eigenschaften auf die Praxis insbesondere im Ra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr