Fachbeiträge & Kommentare zu Bestandskraft

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.7 Beispiele, in denen keine Bilanzberichtigung zulässig ist

Wird ein – zu Unrecht gewährter – Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG nachträglich aberkannt, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichtigung, da der Freibetrag keinen Bilanzansatz und damit auch nicht den Bilanzgewinn betrifft.[1] Wurde ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu Unrecht in Anspruch genommen, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichti...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 1 Grundsatz

Bilanzierende Steuerpflichtige ermitteln ihren Gewinn aufgrund des Betriebsvermögens-(Bestands-)vergleichs als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und demjenigen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.[1] Als Betriebsvermögen am Schluss des vorang...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Antrag

Rz. 93 Die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten setzt – unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund der Antrag beruht – einen Antrag des Unternehmers voraus (§ 20 Abs. 1 S. 1 UStG). Der Antrag kann ausdrücklich von dem Unternehmer gestellt werden, ist aber an keine bestimmte Form gebunden. Der Antrag ist an das für die Besteuerung der Umsätze des Unternehmers nach §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Besteuerung im Insolvenzverfahren

Rz. 130 Im Insolvenzverfahren müssen die Insolvenzforderungen [1] und die Masseforderungen [2] wegen der unterschiedlichen Befriedigung rechtlich unterschieden werden. Soweit es sich um die USt aus Leistungen handelt, können Insolvenzforderungen nur im Rahmen der InsO geltend gemacht werden, während Masseverbindlichkeiten durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Wechsel zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 143 Wechselt der Unternehmer von der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten zur Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten, muss ebenfalls sichergestellt werden, dass Umsätze nicht doppelt erfasst oder Umsätze gar nicht der Besteuerung unterworfen werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Änderung des Besteuerungsverfahrens vorgenommen wird. Als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragstellung

Rn. 500 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Günstigerprüfung wird durch einen Antrag des StPfl initiiert. Über eine Frist für die Antragstellung sagt das Gesetz in § 32d Abs 6 EStG – im Gegensatz etwa zu § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – nichts aus (Weiss, NWB 2016, 334, 342). Daher handelt es sich nach Auffassung des BFH bei dem Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs 6 EStG um ein unb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückwirkung der nachträglichen Vergabe der ID-Nr auf Monate, in denen die Voraussetzungen der S 1–3 des § 24b Abs 1 EStG vorliegen (§ 24b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erfolgt die Zuteilung der ID-Nr an das Kind, für das der StPfl den Entlastungsbetrag begehrt, erst nachträglich, dh nachdem die Voraussetzungen des § 24b Abs 1 S 1–3 EStG vorliegen, wirkt die nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf die genannten Zeiträume zurück. Dies betriff den Fall, dass der StPfl noch während des laufenden Veranlagungs- oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposten ist im Hinblick a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH vom 19....mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Alternativen

§ 54 FamFG ermöglicht den Beteiligten auf Antrag zwei Alternativen: Der Grund für die erleichterte Abänderbarkeit hängt mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 66)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 28 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 2 KStG enthält eine eigenständige Ablaufhemmung (außerhalb des § 171 AO) für die Verjährung. Der Bescheid des AE kann danach selbst dann geändert werden, wenn für ihn zwischenzeitlich Verjährung eingetreten sein sollte. Die Festsetzungsfrist endet nämlich insoweit (also hinsichtlich der stlichen Folgen der vGA auf AE-Ebene) nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 34 Abs 13b KStG idF vor dem Kroatien-StAnpG ist § 32a KStG idF des JStG 2007 erstmals anzuwenden, wenn nach dem 18.12.2006 ein St-Bescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Bei Aufhebung oder Änderung gilt dies auch dann, wenn der aufzuhebende oder zu ändernde St-Bescheid vor dem 18.12.2006 erlassen worden ist. Die Anwendungsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.4 Übergangsregelung der Finanzverwaltung als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung

Tz. 962 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Fin-Verw hat erst im Zusammenhang mit der Einfügung des ab dem VZ 2004 geltenden § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG zur Anwendung des Urt des BFH v 18.12.2002 (BStBl II 2005, 49) Stellung genommen, und zwar mit Schr des BMF v 22.12.2004 (BStBl I 2005, 65) und v 28.06.2005 (BStBl I 2005, 813). Nach dieser Übergangsregelung gilt folgendes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 400 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der StPfl kann auf Antrag eine "Steuerfestsetzung entsprechend" § 32d Abs 3 S 2 EStG für KapErtr, die der KapSt unterlegen haben, erreichen ("Wahlveranlagung zum pauschalen Steuersatz", s Rn 150). KapErtr, die nicht der KapSt unterlegen haben, sind nach § 32d Abs 3 S 1 EStG zwingend zu veranlagen. Durch die nach § 32d Abs 4 EStG mögliche, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe durch Aufgabeerklärung bei Betriebsunterbrechung iwS oder ieS

Rn. 144 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der StPfl hat, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsunterbrechung iwS oder ieS vorliegen (s Rn 141–143 sowie R 16 Abs 5 EStR 2012 und H 16 Abs 2 EStH 2022), sein konstitutives Wahlrecht zur Betriebsaufgabe (s Rn 142) durch ausdrückliche, dh eindeutige und unmissverständliche, Erklärung gegenüber dem FA auszuüben (§ 16 Abs 3b EStG lt StVer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Weitere Einzelfragen

Tz. 643 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei ausl AE, deren Kap-Erträge im Inl nicht zu besteuern sind oder bei denen der inl Besteuerungsanspruch durch den St-Abzug abgegolten ist (s § 50 Abs 2 EStG, § 32 Abs 1 Nr 2 KStG), muss die KapSt grds zwingend nacherhoben werden. Dies gilt unabhängig von der Einführung der AbgeltungSt ab 2009 (also auch in den Jahren bis 2008). Ist der AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Systematische Stellung des § 32a KStG/Verhältnis zu den Änderungsvorschriften der AO

Tz. 8 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a KStG ist eine verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift in einem materiellen St-Ges (ebenso wie zB § 10d EStG für den Verlustabzug oder § 35b GewStG für die Änderung eines GewSt-Messbescheids). Die Regelung stellt ein (verfahrensrechtliches) Korrespondenzprinzip hinsichtlich des Ansatzes einer vGA bei der Kö und beim AE her. Sie gewährt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.3 Teilbetrag II

Tz. 386 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Teilbetrag II wird festgehalten, in welchem Umfang die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung (tats) iRd Einkommensermittlung als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG hinzugerechnet worden ist. Auch dieser Teilbetrag ist entspr der Entwicklung des Passivpostens fortzuschreiben. Er ist ebenfalls aufzulösen, soweit die Verp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Buchführung/Verfahrensfragen/Umfang des BV

Schrifttum: IDW RS IFA 3 vom 20.01.2023, Ausweis von Immobilien des AV und UV in der HB sowie der zugehörigen Aufwendungen und Erträge in der GuV, IDW Life 4/2023, 414; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, BBK 20/2023, 906; Zwirner/Schöffel, Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3, StuB 2023, 441. Verwaltun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Die gesonderte Feststellung und ihre Wirkungen (§ 14 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 1546 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die im Ges vorgeschriebene gesonderte Feststellung erfolgt ggü dem OT und der OG einheitlich und ist zwingend vorzunehmen. Es handelt sich bei der Feststellung verfahrensrechtlich nicht um zwei eigenständige, zusammengefasste Bescheide, sondern um einen einheitlichen Bescheid, der sich sowohl gegen den OT als auch gegen die OG richtet (s B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zweck der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 112 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch das Betriebs-FA der gewerblichen Mitunternehmerschaft wird inhaltlich gem § 179 Abs 2 S 2 AO iVm § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO für die Mitunternehmer als subjektiv StPfl (s Rn 7), die den Gegenstand der Feststellung anteilig zu versteuern haben, vorgenommen, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Einkommenskorrektur

Tz. 356 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale einer vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vor, besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsfolge darin, dass die vGA das Einkommen der Kö nicht mindert. Zum Zeitpunkt der Korrektur macht das Ges allerdings keine Aussage. Da die vGA aber idR in Form eines betrieblichen Vorgangs erscheint und betriebliche Vorgänge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erfolgreicher Einspruch

Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erstattet wird grundsätzlich nur, soweit der Einspruch erfolgreich ist, § 77 Abs 1 S 1 EStG. Der Einspruch ist dann erfolgreich, wenn die Familienkasse dem Einspruch – in vollem Umfang – abhilft. Dies ist dann der Fall, wenn der Einspruchführer während des Einspruchsverfahrens zu keinem Zeitpunkt mehr als den letztlich zugesprochenen Betrag ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Systematische Einordnung

Tz. 351 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine Einkommenskorrektur noch § 8 Abs 3 S 2 KStG hat nach gefestigter BFH-Rspr, Verw-Auff und auch nach der hM in der Literatur außerbilanziell zu erfolgen. Eine Korrektur erfolgt also erst bei Gewinnermittlung 2. Stufe und noch nicht im Rahmen der St-Bil. Grundlegend dazu s Urt des BFH v 29.06.1994 (BStBl II 2002, 366) und s Schr des BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der Grundsatz: Eine vGA kann nicht rückgängig gemacht werden

Tz. 720 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das St-Recht ist allgemein von einem Rückwirkungsverbot geprägt. Vollzogene Vorgänge können deshalb grds nicht mit stlicher Wirkung rückgängig gemacht oder geändert werden; grds dazu s Weber-Grellet (in Schmidt, EStG, § 2 Tz 43ff). Nach der ständigen Rspr des BFH sind deshalb auch vGA tats Vorgänge, die nicht rückgängig gemacht werden können...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

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Prostitution im Wohnungseig... / 2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils für unzulässig gehalten. Dies gilt auch für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der eine gewerbliche Nutzung der Einheiten zulässig ist.[1] Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausgeübt, in der beispielsweise keine Familien woh...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Klägerin oder als Beklagte fungiert, ist deren Bezeichnung einfach. Praxis-Beispiel Rückständige Hausgelder Die Eigentümergemeinschaft "Dorfstraße 8 in 79294 Sölden", vertreten durch den Verwalter Richard Müller, macht rückständige Hausgelder gegenüber Wohnungseigentümer Klamm geltend. Das korrekte Rubrum lautet wie folgt: Prax...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 4. Sonderausgabenabzug

Eigene Beiträge des Steuerpflichtigen: Neben der Zulageförderung nach Abschnitt XI EStG können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Altersvorsorgebeiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a Abs. 1 EStG). Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Digitaler Datenzugriff

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die FinVerw hat die Grundsätze zum digitalen Datenzugriff zusammen mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form veröffentlicht (vgl BMF vom 28.11.2019, BStBl 2019 I, 1269, angepasst durch BMF vom 11.03.2024, BStBl 2024 I, 374), ergänzt durch Informationen zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.3.3 Einleitung des Feststellungsverfahrens, § 4

Rz. 153 Das Feststellungsverfahren wird von der Finanzbehörde eingeleitet; die Einleitung liegt regelmäßig in der Aufforderung an die Beteiligten, eine Feststellungserklärung abzugeben. Eine Einleitung erfolgt auch auf Antrag eines Feststellungsbeteiligten; der Antrag liegt in einer unaufgeforderten Abgabe der Feststellungserklärung. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.7 Inkrafttreten, § 11

Rz. 177 § 11 der VO enthält nur allgemeine Vorschriften über das Inkrafttreten der Tatbestände. Zum Inkrafttreten des Tatbestands des § 8 vgl. Rz. 177. Zum Inkrafttreten des Tatbestands des § 9 vgl. Rz. 184. Die Vorschriften der VO zu § 180 Abs. 2 AO traten am 20.12.1986 in Kraft. Allerdings ist § 180 Abs. 2 AO in der alten Fassung schon am 25.12.1985 außer Kraft getreten (vg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.1 Inhalt des § 180 Abs. 2

Rz. 111 § 180 Abs. 2 ist durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985[1] mit Wirkung v. 25.12.1985 eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die allgemein gefasste Ermächtigung für das BMF, mit Zustimmung des Bundesrats (bei Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, außer der Biersteuer, ohne Zustimmung des Bundesrats) durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.3.6 Außenprüfungen, § 7

Rz. 164 § 7 der VO zu § 180 Abs. 2 AO, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 6 AO beruht, ermöglicht die Außenprüfung bei allen Verfahrensbeteiligten, und zwar sowohl bei den Beteiligten nach § 78 AO als auch den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO genannten Personen. Diese Vorschrift tritt selbstständig neben § 193 AO; für eine Außenprüfung brauchen also nicht zusätzlich die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.4 Nichtfeststellungsbescheid

Rz. 199 Nach § 180 Abs. 3 AO besteht die Möglichkeit, durch Bescheid festzustellen, dass eine gesonderte Feststellung nicht erfolgen wird. Der Streit über die Frage, ob eine gesonderte Feststellung vorzunehmen ist, gehört damit in das Feststellungsverfahren (Verfahren über den Nichtfeststellungsbescheid), nicht in das Verfahren über den Folgebescheid.[1] Der Nichtfeststellun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.6 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 175 Der Feststellungsbescheid sowie der Nichtfeststellungsbescheid nach § 4 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sind mit dem Einspruch anzufechten. Anfechtungsberechtigt sind nach § 352 Abs. 2 AO alle Mitberechtigten, d. h. alle Personen, bei denen nach dem Feststellungsbescheid Besteuerungsgrundlagen mit steuerlicher Wirkung zu erfassen sind, sowie diejenigen Personen, deren Mitb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 4. Lösung des Falles

Unterscheidung zwischen Tatsachen und Rechtsfragen: Eine Mitwirkungspflicht des U aus § 153 Abs. 4 AO n.F. setzt nach dessen Wortlaut zunächst voraus, dass es sich bei der Bewertung der Immobilie als AfA-Bemessungsgrundlage um einen Sachverhalt, also eine Tatsache, handelt. Die zutreffende Kaufpreisaufteilung zwischen dem Kaufpreisanteil für ein Grundstück und dem Kaufpreisa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.2 Vorausgezahlte Einnahmen für langfristige Nutzungsüberlassung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 51 Nach § 11 Abs. 1 S. 3 EStG ist dem Empfänger das Wahlrecht eingeräumt, die vereinnahmten Nutzungsentgelte entweder nach der Grundregel des § 11 Abs. 1 S. 1 EStG in voller Höhe im Jahr des Zuflusses zu erfassen oder sie insgesamt auf den gesamten Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet ist. Das Wahlrecht setzt ein Nutzungsentgelt i. S. v. ...mehr

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Absetzungen für Abnutzung (... / 1 Wechsel der AfA-Methode

Grundsatz Falls mehrere Abschreibungsvorschriften in Betracht kommen, muss sich der Grundstückseigentümer grundsätzlich vor der erstmaligen Geltendmachung der Gebäude-AfA entscheiden, welche Abschreibungsmethode er wählen will; denn generell ist ein Wechsel von einer Abschreibungsart zur anderen nicht möglich. Das in der Steuererklärung ausgeübte Wahlrecht kann nur bis zur Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Negativer Feststellungsbescheid

Rz. 43 Entgegen dem Wortlaut des § 179 Abs. 2 AO können auch Personen Beteiligte i. S. d. § 78 AO sein, denen der Gegenstand der Feststellung nicht zuzurechnen ist (negativer Feststellungsbescheid). Es ist daher zu unterscheiden zwischen beteiligten am Gegenstand der Feststellung und Beteiligten am Feststellungsverfahren. Ebenso kann ein Feststellungsbescheid inhaltlich nega...mehr