Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.3 Zeitpunkt der Rückoption

Rz. 367 Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rückoption bestimmt § 1a Abs. 4 S. 2 KStG, dass § 9 S. 3 UmwStG nicht gelten soll. Damit ist ein rückwirkender fiktiver Formwechsel ausgeschlossen. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Verweisung auf § 1a Abs. 1 S. 2 KStG. Da der Antrag vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden muss, für den die Option gelten soll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.3 Haftung der Gesellschafter

Rz. 176 Für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wird fingiert, dass die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln sind. Die (steuerrechtliche) Vorschrift des § 1a KStG enthält keine Vorgaben zum Umfang der zivilrechtlichen Haftung. Demnach bleibt die zivilrechtliche Haftung für die jeweiligen Gesellschafter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.4 Antragsfrist

Rz. 41 Der Antrag muss nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden, ab dem die Besteuerung als Kapitalgesellschaft gelten soll. Es muss also vor Beginn des Wirtschaftsjahres die Form der Besteuerung feststehen. Die Frist des § 1a KStG bezieht sich auf den "Beginn des Wirtschaftsjahrs (...), ab dem die Besteuerung wie eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.8 Anschaffungskosten der fiktiven Kapitalanteile

Rz. 105 Für die Besteuerung der Gesellschafter gelten § 20 Abs. 3, 4 UmwStG und § 22 UmwStG entsprechend.[1] Die Werte in der Eröffnungsbilanz der fiktiven Kapitalgesellschaft bilden danach die Anschaffungskosten der bei den Gesellschaftern fiktiv anzunehmenden Kapitalanteile. Wird die Beteiligung an der Personengesellschaft vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren veräußert, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.2 Nachträglich erkannte Unwirksamkeit des Antrags

Rz. 52 Stellt sich nachträglich (also nach Mitteilung der Körperschaftsteuernummer) heraus, dass die Voraussetzungen für einen Antrag nach § 1a KStG nicht vorgelegen haben, sind nach zutreffender Ansicht des BMF Verwaltungsakte (z. B. Steuerbescheide), die von der Wirksamkeit des Antrags ausgehen, rechtswidrig und im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten aufzuheben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.8 Grunderwerbsteuer

Rz. 194 Da die Option nur zu einem fiktiven Formwechsel führt, nicht zu einem zivilrechtlich wirksamen Vermögensübertragung, entsteht keine GrESt, wenn die optierende Gesellschaft über Grundbesitz verfügt. Die GrESt als Rechtsverkehrsteuer knüpft an den zivilrechtlichen Eigentumsübergang an, der bei einem Formwechsel, ob real oder fiktiv, nicht vorliegt. § 1a Abs. 3 S. 1 KSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1 Veräußerung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 258 Nach Ausübung der Option sind die Gesellschafter für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Veräußerungsgegenstand einer optierten Gesellschaft ist aus steuerlicher Sicht eine fiktive Kapitalgesellschaftsbeteiligung. Es liegt mithin keine steuerliche Mitunternehmersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.3 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 265 Da die optierende Gesellschaft nach Ausübung der Option als fiktive Kapitalgesellschaft gilt, kommt eine Besteuerung thesaurierter Gewinne nach § 34a EStG nicht in Betracht. Soweit die Gewinnanteile einzelner Mitunternehmer vor Optionsausübung nach Maßgabe des § 34a EStG begünstigt besteuert wurden, wird durch die Optionsausübung eine Nachversteuerung nach Maßgabe des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.2 Verfassungs- und europarechtliche Fragen

Rz. 5 Die Einführung einer Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf, die im Ergebnis m. E. aber nicht zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen. Gleichheitsrechtlich bedenklich könnte sein, dass nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zur Option berechtigt sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.4 Gewinnrealisierung durch Verlust des Besteuerungsrechts

Rz. 368 Ist die nach § 1a KStG fiktive Kapitalgesellschaft im Inland ansässig und unterhält sie eine ausländische Betriebsstätte, würde der Veräußerungsgewinn bei einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung mittelbar auch die stillen Reserven der ausländischen Betriebsstätte enthalten und bei inländischen Gesellschaftern dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen. Wird die Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.7 Stille Gesellschaft und optierende Gesellschaft

Rz. 193 Bestehen an der optierenden Gesellschaft stille Beteiligungen oder stille Gesellschaften, setzen sich diese nach der Option an der fiktiven Kapitalgesellschaft fort. Das gilt auch für die atypische stille Gesellschaft. Nach der Option besteht eine atypische stille Gesellschaft zwischen der optierenden Gesellschaft und dem stillen Gesellschafter. Für die atypische sti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.2 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, Abs. 3 S. 6

Rz. 174 Nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG kann die optierende Gesellschaft ihren Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Sie unterliegt daher, unabhängig von der handelsrechtlichen und der sonstigen steuerrechtlichen Regelung, der Pflicht zum Bestandsvergleich. Die optierende Gesellschaft soll damit den realen Kapitalgesellschaften gleich gest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.1 Optionsfähige Gesellschaften

Rz. 20 Nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG konnten den Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften stellen. Ab Geltung des § 1a KStG i.d.F des Wachstumschancengesetzes ab dem 28.3.2024 können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts einen Optionsantrag ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.6 Einbringungszeitpunkt

Rz. 96 Einbringungszeitpunkt ist nach § 1a Abs. 2 S. 3 KStG das Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr unmittelbar vorangeht, für das die Besteuerung als Kapitalgesellschaft eintreten soll. Einbringungszeitpunkt ist also das Ende des letzten Wirtschaftsjahres, für das noch eine Besteuerung als Personengesellschaft erfolgen soll[1]. Eine rückwirkende Option auf e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4.1 Überblick

Rz. 385 Zu einer Rückkehr zur transparenten Besteuerung führt auch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die fiktive Kapitalgesellschaft kann keine Ein-Mann-Gesellschaft sein. Soll diese Wirkung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vermieden werden, ist vor dessen Ausscheiden die Gesellschaft durch Eintritt einer GmbH in eine GmbH & C...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.5 Sperrfristverletzung durch Rückoption

Rz. 369 Die Rückoption gilt als Veräußerung der fiktiven Anteile an der Kapitalgesellschaft gegen den Wert des übernommenen Vermögens.[1] Die Rückoption führt innerhalb von 7 Jahren nach Optionsausübung zu einem Sperrfristverstoß und löst damit eine Versteuerung eines Einbringungsgewinns I nach § 22 Abs. 1 UmwStG aus. Gleiches gilt bei einer Rückkehr zur transparenten Besteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.4 Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters, Abs. 4 S. 5, 6

6.4.1 Überblick Rz. 385 Zu einer Rückkehr zur transparenten Besteuerung führt auch das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die fiktive Kapitalgesellschaft kann keine Ein-Mann-Gesellschaft sein. Soll diese Wirkung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters vermieden werden, ist vor dessen Ausscheiden die Gesellschaft durch Eintritt einer GmbH i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.3 Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 5 Der Begriff "Buchführungspflicht" wird überwiegend als weiter Oberbegriff verwandt, der sowohl die Buchführungs-, Aufzeichnungs- als auch die Aufbewahrungspflichten[1] umfasst. Rz. 6 Die Buchführungspflicht nach HGB ergibt sich aus § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB. Danach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.1 Widerlegung der Richtigkeitsvermutung

Rz. 79 Nach § 158 AO sind die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140-148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalles kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung existiert somit zunächst eine gesetzliche Vermutung auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.2 Optionsbeschluss, Zustimmung der Gesellschafter entsprechend § 217 UmwG

Rz. 37 Von der eigentlichen Antragstellung zur Ausübung der Option durch eine vertretungsberechtigte Person der optierenden Gesellschaft ist der gesellschaftsinterne Entscheidungsprozess zur Antragstellung zu unterscheiden. Insoweit enthält das Gesetz auch Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag zur Optionsausübung gestellt werden kann. Nach § 1a Abs. 1 S. 1 H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.3 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 13 Nach § 34 Abs. 1a KStG ist § 1a KStG erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag erstmals für nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Wirtschaftsjahre gestellt werden kann. Die Wirkung der Option, d. h. die Besteuerung der Personengesellschaft als fiktive Kapitalgesellschaft, tritt also erstmals für ein nach dem 31.12.2021 begi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.5 Verlustvorträge und beschränkt abziehbare Verluste

Rz. 185 Für die Behandlung von Verlustvorträgen und Vorträgen an beschränkt abziehbaren Verlusten, die die optierende Gesellschaft vor Wirksamwerden der Option erzielt hat, also von Verlusten nach § 10d EStG, § 15 Abs. 4 EStG, § 15a EStG und § 15b EStG, gilt Folgendes: Diese Verluste sind gesellschafterbezogen gesondert festgestellt worden. Da die Option als Formwechsel wirk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3 Wirkung der Rückoption

6.2.3.1 Allgemeines Rz. 355 Nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG hat die Rückoption zur Folge, dass die Gesellschaft nicht mehr als Körperschaft besteuert wird. Sie kehrt also zur transparenten Besteuerung als Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft zurück. Gleichzeitig gelten die Gesellschafter nicht mehr als persönlich nicht haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.2 Antrag auf Rückoption

Rz. 350 Die Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG setzt einen Antrag voraus. Auffällig ist, dass § 1a Abs. 4 S. 3 KStG nicht auf § 1a Abs. 1 S. 1 KStG verweist. Damit fehlt eine Regelung, dass der Antrag auf Rückoption unwiderruflich ist. Dies dürfte ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren sein, führt jedoch dazu, dass der Antrag bis zur Bestandskraft der Bescheide zurückgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2 Rückoption auf Antrag, Abs. 4 S. 1–3

6.2.1 Rückoption als Formwechsel Rz. 336 Die optierende Gesellschaft hat das Recht, durch Antrag wieder zur transparenten Besteuerung zurückzukehren. Der Antrag ist jederzeit möglich, d. h. durch die Option zur KSt-Besteuerung tritt keine Bindungswirkung für mehrere Jahre ein. Die Gesellschaft kann daher schon nach dem ersten Jahr der Besteuerung als Kapitalgesellschaft durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 35 Die Option erfolgt nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG durch unwiderruflichen Antrag. Das Gesetz verwendet sowohl den Ausdruck "Antrag" als auch "Option". Die Begriffe werden hier dergestalt verstanden, dass der Begriff "Option" aus Sicht der Gesellschaft die genutzte Möglichkeit zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft beschreibt. Die Option ist also ein Gestaltungsrecht,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.4 Auf die optierende Gesellschaft anwendbare Vorschriften

Rz. 178 Die optierende Gesellschaft gilt als Kapitalgesellschaft. Daher sind alle Vorschriften des KStG auf sie anwendbar, die auf eine Kapitalgesellschaft anwendbar sind (Rz. 150f.). Soweit die steuerliche Regelung an andere Kriterien oder eine andere Rechtsform anknüpfen, kann die optierende Gesellschaft davon keinen Gebrauch machen. So ist die Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung einer Rückdeckungsversicherung auf den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Streitig ist die ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung für den Verzicht auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit. Das FG entschied: Eine vGA liegt nach einkommensteuerlicher Betrachtung vor, wenn ein Vermögensvorteil dem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person gewährt wird und dies durch das Gesellschaftsverhält...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 250 § 1a Abs. 3 KStG enthält detaillierte Regelungen über die Beziehungen zwischen Gesellschafter und der optierten Gesellschaft als fiktiver Kapitalgesellschaft. Da zivilrechtlich kein Formwechsel stattfindet, bleiben die Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft zivilrechtlich unverändert. Steuerlich handelt es sich bei der optierenden Gesellschaft u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.3 Antragsform

Rz. 40 Hinsichtlich der Form des Antrags bestimmt § 1a Abs. 1 S. 2 KStG, dass er nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu stellen ist. Dies entspricht § 31 Abs. 1a S. 1 KStG.[1] Nach § 1a Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 KStG ist auch die Erleichterungsregelung des § 31 Abs. 1a S. 2 KStG entsprechend anwendbar. Danach kann die Finanzbehörde auf Antrag die Opt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.4 Abgrenzung gegenüber Bilanzierungsverstößen

Rz. 11 Buchführungsverstöße und Bilanzierungsverstöße [1] sind eng miteinander verknüpft. Eine nicht vollständige oder unzutreffende Buchführung führt zumeist auch zu einer unrichtigen Darstellung im Jahresabschluss und in der Steuerbilanz. Buchführungsverstöße sind damit häufig Ursache für Bilanzierungsverstöße. Es ist jedoch durchaus auch denkbar, dass die Buchführung zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1.2 Sperrfristverstöße infolge eines Veräußerungsvorgangs

Rz. 261 Soweit der fiktive Formwechsel zu Buch- oder Zwischenwerten erfolgt ist, findet im Fall der Veräußerung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft oder eines der Veräußerung gleichgestellten Vorgangs innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt § 22 UmwStG Anwendung.[1] Danach wird der Gewinn des Gesellschafters infolge der fiktiven Einbringung rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 170 Rechtsfolge der Option nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass die optierende Gesellschaft ab dem Wirksamkeitszeitpunkt der Option als Kapitalgesellschaft behandelt und demnach wie eine solche besteuert wird. Die unbeschränkt und beschränkt haftenden Gesellschafter der Personengesellschaft werden als nicht persönlich haftende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft beh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.1 Rechtswidrige Feststellung der Unwirksamkeit des Antrags

Rz. 51 Stellt die Finanzbehörde im Rahmen der von ihr vorgenommenen summarischen Prüfung zu Unrecht fest, dass die Voraussetzung für die Optionsausübung nach § 1a KStG nicht vorliegen, erlässt sie einen (anfechtbaren) Verwaltungsakt gegenüber der optierenden Gesellschaft. Akzeptiert die optierende Gesellschaft diesen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt, obwohl die Voraussetzunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.6.3 Etablierung eines Feststellungsverfahrens zur Wirksamkeit der Option

Rz. 53 Derzeit sieht § 1a KStG kein Feststellungsverfahren zur Wirksamkeit der Optionsausübung vor. Wegen dieses nicht durchzuführenden Feststellungsverfahrens wohnt jeder Optionsausübung die Gefahr einer unwirksamen Antragstellung inne. Diese kann mitunter erst Jahre später bspw. im Rahmen einer Außenprüfung auffallen und dann weitreichende Folgen auslösen. Der optierenden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Änderung bereits verjährter Einkommensteuerfestsetzung des Gesellschafters nach § 32a KStG

Bei verfassungskonformer Auslegung erlaubt § 32a EStG aus Gründen des Vertrauensschutzes eine nachteilige Änderung einer Einkommensteuer-Festsetzung dann nicht, wenn für diese im Zeitraum des Inkrafttretens der Vorschrift bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war. FG Köln v. 19.3.2024 – 4 K 2717/09, NZB eingelegt, Az. des BFH: VIII B 30/24mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.2 Fiktion der Entnahme als Gewinnausschüttung, Abs. 3 S. 5 Alt. 1

Rz. 315 Als Gewinnausschüttungsfiktion bestimmt § 1a Abs. 3. S. 5 KStG, dass Gewinnanteile "erst" als ausgeschüttet gelten, wenn sie entnommen werden. Da bereits der Anspruch auf Auszahlung des Gewinnanteils bis zum 27.3.2024 die Ausschüttungsfiktion auslöste (§ 1a Abs. 3 S. 5 Alt. 2 KStG a. F.), bewirkt die spätere Entnahme dieser Beträge indes in diesem Fall (auch weiterhi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / VI. Fazit

In vielen Konstellationen kann es sinnvoll sein, für die gemeinnützige Zweckverfolgung im Non-Profit-Bereich auf die gGmbH als passende Rechtsform zurückzugreifen. Dabei sind jedoch zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Spielregeln der §§ 51 ff. AO zu beachten: Diese fordern die Organisation und deren Berater nicht nur im Vorfeld bei der Gestaltung der Satzung, die der Ma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.4 Versagung bzw. Widerruf der Auslandsverlagerung der Buchführung

Rz. 89 Der mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführte § 146 Abs. 2a AO erlaubt es dem Steuerpflichtigen nunmehr, unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag elektronische Bücher in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu führen und aufzubewahren. Durch die Neufassung des § 146 Abs. 2a AO durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurden die Voraussetzungen der Buchf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen in Fällen der Weitervermietung

"Durchleitung" der Immobilien: Der Umstand, dass der Steuerpflichtige im Eigentum Dritter stehende Immobilien anmietet, um diese weiterzuvermieten und daher lediglich als Zwischenmieter auftritt, steht der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht entgegen und begründet keine verfassungsrechtlichen Zweifel im Hinblick auf eine steuerliche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.2 Grunderwerbsteuer

Rz. 366 Da die Rückoption zivilrechtlich nicht mit einem realen Vermögensübergang verbunden ist, entsteht keine GrESt. Es gilt die gleiche Rechtslage wie bei der Option (Rz. 55). Da die Option zur KSt keine Auswirkungen auf die GrESt hatte, steht das Grundstück weiter im Gesellschaftsvermögen. Ist ein Grundstück aus dem Sonderbetriebsvermögen im Zuge der Optionsausübung in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3 Organschaft und optierende Gesellschaft

Rz. 210 Die optierende Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG als Kapitalgesellschaft. Dies betrifft auch die optierende Gesellschaft für die Organschaft.[1] 4.3.1 Optierende Gesellschaft als Organträgerin Rz. 211 Eine optierende Gesellschaft kann unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit Organträgerin i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussanalyse nac... / 2.1 Instrumente der Konzernbilanzanalyse

Rz. 8 Bezüglich einer ausführlichen Darstellung der nachfolgend aufgeführten Instrumente siehe "Bilanzanalyse in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung", da diese Instrumente zur Bilanzanalyse von Einzelabschlüssen grundsätzlich ebenfalls bei Konzernen zur Anwendung kommen:[1] Strukturelle (Umgruppierung, Neubildung, Aufspaltung, Saldierung) und materielle Aufbereitungsmaßnahmen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.2 Bilanzierung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 264 Hält ein Gesellschafter die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im Betriebsvermögen, ändert sich die Bilanzierung der Beteiligung. Die Beteiligung an der Personengesellschaft war kein Wirtschaftsgut, weshalb die Bilanzierung nach der Spiegelbildmethode durch Übernahme der Kapitalkonten erfolgte. Durch die Option entstehen fiktive Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) ESt-Pflicht der entgeltlichen Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen

Die Zahlung für die Ablösung eines im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich bestellten Vorbehaltsnießbrauchs am Gewinnbezugsrecht aus GmbH-Geschäftsanteilen ist weder eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung noch stellt sie nachträgliche Einkünfte gem. § 24 Nr. 2 i.V.m. § 17 EStG dar. Die Ablösezahlung für ein solches Nießbrauchsrecht ist als Entschädigung für ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.1 Übersicht

Rz. 270 § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG regelt, dass durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. § 1a Abs. 3 S. Nr. 2–4 KStG enthalten besondere Bestimmungen für Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Damit wird für die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft die Behandlung d...mehr