Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ebene der Personengesellschaft: Erzielt die vermögensverwaltende Personengesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 EStG, so ist auf Ebene der vermögensverwaltenden Personengesellschaft zunächst die Einkünfteermittlung vorzunehmen. Auf Ebene des Gesellschafters wird – soweit erforderlich – eine Umqualifikation nach Maßgabe des § 20 Abs. 8 EStG erfolgen, so da...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kein Abzugsverbot für Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften

Sind Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften gem. § 8b Abs. 3 S. 4-7 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 dem Gewinn außerbilanziell hinzuzurechnen? Das FG entschied: § 8b Abs. 3 S. 4 KStG in der im Streitjahr 2009 gültigen Fassung ist dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen (hier: an mittelb...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwertung der bei einer BP bei einem Berufsgeheimnisträger festgestellten Verhältnisse von dessen Mandanten

Es besteht ein Verwertungsverbot hinsichtlich der anlässlich einer Außenprüfung bei einem Berufsgeheimnisträger (hier: Rechtsanwalt) erlangten Kenntnisse über die Verhältnisse von dessen Mandanten, wenn der Prüfer den Geprüften nicht vorab über seine Absicht, Kontrollmaterial an die für die Besteuerung der betroffenen Mandanten zuständigen Finanzämter zu übersenden, in Kennt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Erstattungszinsen zur GewSt als Betriebseinnahmen

Erstattungszinsen zur GewSt sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Aus dem BA-Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG folgt keine symmetrische Besteuerung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die eine außerbilanzielle Kürzung des Gewinns um die Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer rechtfertigen könnte. Beachten Sie: Nur soweit Erstattungszinsen im Zusammenhang mit gegenläufige...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) BA-Abzug einer an einen Vermittler in Hongkong gezahlten Provision

Streitig ist, ob der BA-Abzug für eine Vermittlungsprovision nach § 16 AStG oder gem. § 160 AO zu versagen ist. Die Empfängerbezeichnung (hier: durch Angabe einer in Hongkong ansässigen Gesellschaft und deren alleinigen Gesellschafters; Vorlage eines Annual Return; Empfangsbestätigung des bar gezahlten Betrags; Auslandsüberweisungen an die Gesellschaft) ist auch dann ordnungs...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG: Erzielt die Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, so können diese einer vollumfänglichen Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG unterliegen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG handelt – wobei hier insbesondere Dividendeneinkünfte ...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.2 Ausschluss der Beratungsbefugnis

In einer 2. Stufe definiert das Gesetz die für die Beratungsbefugnis schädlichen Einkünfte. Es handelt sich dabei um die sog. Gewinneinkunftsarten, nämlich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [1] Einkünfte aus Gewerbebetrieb [2] sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit [3] deren Vorhandensein die Beratungsbefugnis, abgesehen von § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG und de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kapitalerträge aus Aufrechnung von Forderungen zwischen GmbH und Gesellschafter

§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG umfasst – unabhängig von der Bezeichnung und ihrer zivilrechtlichen Ausgestaltung – alle Formen der Kapitalforderungen, mithin jede auf Geld gerichtete Forderung, also auch private Kapitalforderungen der Gesellschafter gegen ihre Gesellschaft, egal auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Zufluss: Soweit sich aus den Regelungen des § 44 Abs. 2 EStG und § 44...mehr

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

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Einspruch / 2.3 Beschwer

Die Zulässigkeit des Einspruchs ist davon abhängig, dass der Einspruchsführer eine Beschwer geltend macht. Dies setzt voraus, dass er vom Regelungsinhalt des ergangenen oder erstrebten Bescheids persönlich und sachlich betroffen ist. Eine fehlende Begründung des Einspruchs oder mangelnde Erfolgsaussichten haben auf die Frage der Beschwer keinen Einfluss. Ob wirklich eine Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 11 Katalog der Ordnungswidrigkeiten wird ausgeweitet

Der schon bestehende Katalog an Ordnungswidrigkeiten wird dahingehend erweitert, dass nun auch ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht wie auch gegen die Aufbewahrungsfrist des § 147 Abs. 1 AO eine Ordnungswidrigkeit darstellt.[1] Dies betrifft einmal die elementaren, für 10 Jahre aufzubewahrenden Unterlagen und Dokumente wie Jahresabschl...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.7.2 Definition des rückwirkenden Ereignisses

Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Es genügt nicht, dass das spätere Ereignis (= alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge; dazu gehören nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge) den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet. Die Änderung muss sich ...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.1 Sachliche Billigkeitsgründe

Sie sind gegeben, wenn bereits die Besteuerung an und für sich im Einzelfall unbillig ist. Die Steuerfestsetzung entspricht zwar dem Steuergesetz, sie läuft aber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Wertungen des Gesetzgebers zuwider.[1] Hätte der Gesetzgeber diesen Einzelfall, um den es geht, gesehen, hätte er ihn i. S. d. Erlasses geregelt (sog. Überhang des Gesetzes)....mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] (sog. "DAC 7-Umsetzungsgesetz") wurden in der Abgabenordnung diverse Änderungen vorgenommen, die der Modernisierung d...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 10 Anpassungen bzgl. der Beweiskraft der Buchführung

Die Regelungen zur Beweiskraft der Buchführung wurden an die mittlerweile vorherrschende elektronische Führung der steuerlichen Aufzeichnungen angepasst.[1] Darüber hinaus wurde zusätzlich geregelt, dass eine Buchführung und Aufzeichnungen, die den formellen Vorgaben der AO [2] entsprechen, dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen ist/sind, soweit die elektronischen Daten ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Überblick Zur Vermeidung unbilliger Härten hat der Gesetzgeber für den Fall des unverschuldeten Versäumens einer gesetzlichen Frist das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geschaffen. Die Wiedereinsetzung bedeutet keine Verlängerung der versäumten Frist. Sie führt lediglich dazu, dass der Säumige aus Billigkeitsgründen so gestellt wird, als ob er die Fri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 8 Absehen von der Steuerfestsetzung

Rz. 50 Gem. § 156 Abs. 2 AO kann von der Steuerfestsetzung u. a. dann abgesehen werden, wenn feststeht, dass die Kosten der Einziehung der Steuer einschließlich der Festsetzung außer Verhältnis zu dem Steuerbetrag stehen. In Ausfüllung dieser Vorschrift eröffnet R 31.1 Abs. 1 KStR die Möglichkeit, bei kleineren Körperschaften dann von der Besteuerung abzusehen, wenn das Eink...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 2 Steuererklärungen

Rz. 11 Durch die Generalverweisung in § 31 Abs. 1 KStG wird auf die Vorschriften des ESt-Rechts über Steuererklärungen Bezug genommen, insbesondere § 25 Abs. 1 EStG, §§ 56, 60 EStDV. Eine KSt-Erklärungspflicht besteht für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekte, wenn und soweit die KSt-Pflicht nicht durch Steuerabzug abgegolten ist.[1] Es gilt insowei...mehr

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 2 Umfang

In der Regel bezieht sich die Ungewissheit von Tatsachen oder die Frage der Verfassungsmäßigkeit nur auf einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Voraussetzungen. In diesen Fällen kann und muss das Finanzamt die Vorläufigkeit auf diesen Teil beschränken. Praxis-Beispiel Vorläufigkeit nur teilweise Das Finanzamt hält geltend gemachte umfangreiche Aufwendungen für doppelt...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.1 Ungewisse Tatsachen

Ein Bescheid kann gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig ergehen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit bezieht sich aber nur auf die Tatsachengrundlage eines Steuertatbestands; eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts rechtfertigt die Anordnung der Vorläufi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fristen und Termine / Zusammenfassung

Begriff Sowohl im Besteuerungs- als auch im finanzgerichtlichen Verfahren sind zahlreiche Fristen zu beachten. Die AO unterscheidet in § 108 AO zwischen Fristen und Terminen, ohne sie zu definieren. Fristen sind abgegrenzte, bestimmbare Zeiträume, vor deren Ablauf eine Handlung oder ein Ereignis wirksam werden muss, um fristgerecht zu sein. Termine sind bestimmte Zeitpunkte, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Versorgungsausgleichansprüche

Bei der Scheidung von Eheleuten kommt es im Regelfall zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt.[1] Diese Anrechte werden grundsätzlich intern (also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems) oder ausnahmsweise extern geteilt.[2] Anrechte, die am Ende der Ehezeit noch nicht ausgleichsreif sind (z. B. weil ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Steuerliche Folgen der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Viele Ehen werden geschieden. Für die Betroffenen ergibt sich daraus eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen. Bei der Einkommensteuer spielt u. a. eine wichtige Rolle: die Veranlagungsart, der anzuwendende Steuertarif, die Steuerklasse, die Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten und Unterhaltszahlungen sowie die steuerrechtliche Zuordnung von Kindern. Hinweis Ehegattensplitting auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 2.1 Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einer Lohnzahlung durch Dritte zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Ausnahmsweise gehen die lohnsteuerlichen Abzugspflichten auf den Dritten über. Dies ist der Fall, wenn die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamts einvernehmlich vom Arbeitgeber auf einen Dritten übertragen werden. Die Besteuerung v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Klage: Schwerpunkt des Fina... / 6 Entscheidung durch den Einzelrichter

Unabhängig von den Befugnissen des Vorsitzenden oder Berichterstatters, ohne Weiteres alleine zu handeln und zu entscheiden[1], besteht die Möglichkeit, dass der Senat die Streitsache einem Mitglied des Senats (als sog. fakultativer Einzelrichter) überträgt.[2] Voraussetzung hierfür ist, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 4 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 Abs. 1 und 2 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pfle...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

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Kindergeld / 8 Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. In Berufsausbildung[2] befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Den Grundtatbestand der Vorschrift erfassen insbesondere folgende Maßnahmen[4]: der Besuch von allgemeinbildenden Schulen wie Haupt- und Oberschulen...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 3 Verfahren

Für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind gem. § 181 Abs. 1 AO die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß anzuwenden. Es findet ein eigenständiges Ermittlungsverfahren nach §§ 85ff. AO statt, wobei die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht. In den Fällen der einheitlichen und gesonderten Feststellung ist jeder Fest...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld (in VZ 2020-2022: hierzu gehört auch der Kinderbonus) für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kind...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag ab VZ 2023 in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach um 240 EUR je wei...mehr

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Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin transparente Besteuerung bei Beteiligung rechtsfähiger Personengesellschaften an erbschaft-und schenkungsteuerbaren Erwerbsvorgängen (ErbStB 2023, Heft 10, S. 293)

Neue Fiktionen im ErbStG mit dem geplanten Wachstumschancengesetz RD a.D. Winfried Hartmann[*] Nach derzeit herrschender Praxis werden Personengesellschaften bei Vermehrung und zu Lasten ihres Gesellschaftsvermögens durch freigebige Zuwendungen nicht selbst, sondern stattdessen ihre Gesellschafter als Erwerber und Schenker behandelt. Das einzige Argument zur Begründung dieser...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / b) Steuerklassen

Womöglich nicht bedacht wurde, dass die gesetzliche Fortschreibung der transparenten Besteuerung über das Ziel hinausschießend durchaus zur Anwendung der Stkl. III zwingen kann. Dies abmildernd wäre an eine Ergänzung des § 15 ErbStG zu denken. Man hätte allerdings auch nur eine solche Regelung vornehmen können (vgl. § 15 Abs. 4 ErbStG).mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / III. Spontane Stellungnahme

Die vorgesehenen Neuregelungen dienen primär dazu, "die bewährten Prinzipien des Besteuerungsverfahrens ohne signifikante Änderung an das MoPeG anzupassen" (RefE, S. 121 – Hervorhebung durch den Verf.). Tatsächlich soll es steuerlich möglichst so bleiben wie es ist. Für die Ertragsbesteuerung wird dies mit § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO umgesetzt (RefE, S. 203) – und damit trotz einst...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / [Ohne Titel]

RD a.D. Winfried Hartmann[*] Nach derzeit herrschender Praxis werden Personengesellschaften bei Vermehrung und zu Lasten ihres Gesellschaftsvermögens durch freigebige Zuwendungen nicht selbst, sondern stattdessen ihre Gesellschafter als Erwerber und Schenker behandelt. Das einzige Argument zur Begründung dieser transparenten Besteuerung, die Vorschrift des § 718 Abs. 1 BGB, l...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / ee) Gesonderte und einheitliche Feststellung?

Die zutreffende Aufteilung sollte tunlichst verbindlich für alle Gesellschafter geschehen. Gesetzlich vorgesehen ist dies bislang jedoch nur bei Erwerb von Vermögen, das der Bedarfsbewertung unterliegt (§ 12 Abs. 2, 3, 5, 6 ErbStG, §§ 151 Abs. 1, 2 Nr. 2, 154 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 3 BewG; § 179 AO). In solchen Fällen kann die Personengesellschaft als Eigentümerin d...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / II. Die beabsichtigte Regelung

Wohl zu Recht befürchtet man im BMF, dass künftig allein die Personengesellschaften und nicht mehr ihre Gesellschafter als Erwerber und Schenker i.S.d. ErbStG in Betracht kommen. Um dies nicht zu riskieren, sollen im Zuge des geplanten Wachstumschancengesetzes, das zahlreiche Einzelsteuern betrifft ("Omnibusgesetz"; Korn, kösdi 8/2023, 23336), auch das ErbStG sowie die AO en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / cc) Zurechnung des Erwerbs

Allenfalls klärungsbedürftig ist der Umfang und damit die Höhe ihrer letztlich steuerpflichtigen Bereicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Es dürfte nicht akzeptabel sein, sie gegenständlich in einer Werterhöhung ihrer Gesellschaftsbeteiligungen zu sehen (so aber BFH v. 5.2.2020 – II R 9/17, BStBl. II 2020, 658 = ErbStB 2020, 281 [Knittel]). Insoweit greift nun § 39 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / bb) Bindungswirkung

Bei Zuwendungen rechtsfähiger Personengesellschaften gelten "deren" Gesellschafter als "Zuwendende". Als "Schenker" werden sie nicht benannt. Dies mag unerheblich sein, wenn beide Begriffe synonym verwendet werden. Zweifel daran weckte jüngst der II. BFH-Senat (BFH v. 25.11.2020 – II R 25/18, BFH/NV 2021, 932 = ErbStB 2021, 234 [Hartmann]). In seinen einschlägigen Urteilen b...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtswidrige Besteuerung von Heilbehandlungsleistungen

Sachverhalt Bei dem belgischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Ablehnung der Erstattung der MwSt, die gemäß einer Bestimmung des nationalen Rechts auf Leistungen von Osteopathen erhoben wurde, die in der Zwischenzeit teilweise für nichtig erklärt wurde, weil festgestellt wurde, dass sie mit dem Unionsrecht unvereinbar ist. Die Vorlage betraf die Frage, ob ein natio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / 2. Zusätzlicher Regelungsbedarf im ErbStG

Sollte § 2a ErbStG-E als Gesetz unverändert wirksam werden, kann dies mit Blick auf die Anwendung des ErbStG Folgen haben, die hier nur knapp anzudeuten sind. a) Steuerpflicht? § 2a ErbStG-E wird bewusst in "Abschnitt 1. Steuerpflicht" und unmittelbar anschließend an § 2 ErbStG platziert. Die in § 2a Satz 1 ErbStG-E genannte Bezugsnorm des § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO-E zählt rechtsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / c) § 2a Satz 3 ErbStG-E

aa) Geltungsbereich Während Satz 2 mit der Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG grundsätzlich alle steuerbaren Erwerbe durch rechtsfähige Personengesellschaften erfassen soll, beschränkt sich der Geltungsbereich von Satz 3 lediglich auf Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften. Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG, die sämtlich von einem Erblasser herrüh...mehr