Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertungsvereinfachung im Vorratsvermögen

Rn. 271 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Handelsrecht gestattet in Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie Verbrauchsfolgeverfahren (vgl. § 256 Satz 1) oder die Gruppenbewertung zum gewogenen Durchschnitt (vgl. § 240 Abs. 4 i. V. m. § 256 Satz 2). Insoweit die Voraussetzungen für die Anwe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Drohverlustrückstellungen

Rn. 117 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl. I 1997, S. 2590ff.) wurde entgegen massiver Kritik aus Wissenschaft und Wirtschaft die – handelsrechtlich zwingende – Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (vgl. § 249 Abs. 1) mit dem steuerlichen Verbot (vgl. § 5 Abs. 4a S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 103 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden mehrere UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. In § 18 AktG werden zwei Arten des Konzerns definiert, für die sich die Bezeichnungen "Unterordnungskonzern" und "Gleichordnungskonzern" eingebürgert haben. Der typische und in praxi vorwiegend anzutreffende Fall ist der Unterordnungskonzern, bei dem ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.2 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 34 Wie vorstehend ausgeführt, kann das Eigenkapital gemäß IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.65 unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen. Ergänzend bestimmt hierzu IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 zur Dotierung der Rücklagen: "Die Dotierung von Rücklagen ist manchmal durch die gesellschaftsrechtlichen Statuten oder andere Gesetze vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 2.2 Auszahlung im Vorauszahlungsverfahren

Nicht-Arbeitnehmer, die Einkünfte nach § 13, § 15 oder § 18 EStG beziehen, erhalten die EPP durch eine Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung zum 10.9. für das dritte Quartal 2022. Sind für den 10.9.2022 Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt worden, kürzt die EPP den festgesetzten Vorauszahlungsbetrag III/2022. Betragen die für den 10.9.2022 festgesetzten Einkomme...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Framework (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Framework (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertrag auf s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 65 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Die Aufklärungsbedürftigkeit der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Im Hinblick auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erweitert § 156 BewG die Zulässigkeit der Außenprüfung über § 193 AO hinaus. Nach dieser Vorschrift ist eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei jedem an dem Feststellungsverfahren Beteiligten[1] zulässig. Damit wird dem Umstand Rechnung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.3 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 68 Die Prüfungsanordnung muss nach § 121 AO begründet werden; die Begründung muss zumindest Ausführungen darüber enthalten, welche Verhältnisse geprüft werden sollen und aus welchen Gründen sie für die Besteuerung erheblich und aufklärungsbedürftig sind. Soweit der Finanzbehörde ein Ermessen zusteht, muss die Begründung erkennen lassen, dass sie sich an den Sinn und Zwec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 28 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen findet Anwendung sowohl auf unbeschränkt als auch auf beschr. einkommensteuerpflichtige Land- und Forstwirte. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass diese einen inländischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten. Anzuwenden ist § 13a EStG auch auf Mitunternehmerschaften. Bei diesen ist der für den land- und fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 13a EStG regelt die Ermittlung des Gewinns für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach Durchschnittssätzen. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen handelt es sich um eine besondere Gewinnermittlungsart, die selbstständig neben die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 und § 5a EStG tritt. Die Gewinnermittlung nach Durchschni...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.2 Überlassung des Fahrrads zur dienstlichen Nutzung

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Fahrräder ausschließlich für Dienstfahrten oder zur Nutzung auf dem Firmengelände zur Verfügung, etwa um größere Strecken innerhalb eines Campus zurückzulegen, löst dies keine Umsatzsteuerpflicht aus. Es fehlt an einem gesonderten Entgelt und an den Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertabgabe. Zwar kann das Entgelt für eine Le...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Auswahlermessen

Rz. 50 § 193 Abs. 1 AO regelt lediglich die Voraussetzungen, unter denen Außenprüfungen bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. zulässig sind, begründet aber keine entsprechende Verpflichtung. Die Entscheidung darüber, ob, wann, bei wem und in welchem Umfang sie von der Prüfungsermächtigung Gebrauch macht, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde.[1] Damit wird d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen

Rz. 76 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen sind in der AO nicht vorgesehen. Liquiditätsprüfungen verfolgen das Ziel, den Liquiditäts- bzw. Vermögensstatus des Stpfl. festzustellen und damit die Entscheidungsgrundlage für beantragte Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass oder Vollstreckungsaufschub) zu schaffen. Da sie damit in der Regel nicht das Festsetzungs-, sondern das Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.1 Geltungsbereich

Rz. 64 § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO stellt einen Auffangtatbestand dar[1], der die Prüfungsmöglichkeit unabhängig von den besonderen Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 1 und 3 AO auf alle nicht unter § 193 Abs. 1 AO fallenden Stpfl. erweitert. Er gilt damit für insbesondere für Selbständige, die nicht Freiberufler sind, und für Bezieher von Überschusseinkünften, die nicht unter §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.3 Vereinnahmte Kapitalerträge (§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 109 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG sind im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Rz. 110 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG rechnen alle Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 6 EStG ist der Durchschnittssatzgewinn die Summe der Gewinne und Verluste aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 4 EStG (Rz. 121ff.), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 5 EStG (Rz. 128ff.), dem Gewinn der Sondernutzungen nach § 13a Abs. 6 EStG (Rz. 133ff.), den Sondergewinnen nach § 13a Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht kommen im Hinblick auf den allein auf das Aufklärungsbedürfnis abstellenden § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO alle Stpfl. als Prüfungssubjekte in Betracht.[1] In der Praxis steht allerdings die Außenprüfung der in § 193 Abs. 1 AO genannten Unternehmer im Vordergrund, wie auch in der landläufigen Bezeichnung "Betriebsprüfung" und den auf diesen Personenkrei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.2 Vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen (§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 105 Im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 5 EStG vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen aus der Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens Teil des Durchschnittssatzgewinns. Rz. 106 Die Miet- und Pachtzinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Wirtschaftsgütern d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 15 Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG)

Rz. 133 Sondernutzungen sind nach § 13a Abs. 6 S. 1 EStG die in § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. c bis e BewG i. V. m. Nr. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Nutzungen. Für Sondernutzungen, die die in Nr. 2 Sp. 3 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen überschreiten, ist nach § 13a Abs. 6 S. 2 EStG ein Gewinn von 1.000 EUR je Sondernutzung anzusetzen. Handelt es si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.5 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 117 Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 13a EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und umgekehrt ist in den Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 3 i. V. m. Abs. 6 S. 2 EStG kein Übergangsgewinn zu ermitteln. Dagegen erfolgt in den übrigen Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 6 EStG die Ermittlung eines Übergangsgewinns nach den Grundsät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 23 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen führt zu einer typisierenden Veranlagung der Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft. Die Verhältnisse des konkreten Einzelfalls bleiben dabei weitgehend außer Betracht. Dies hatte zur Folge, dass die bis zum Wirtschaftsjahr 2014 bzw. 2014/2015 von den jeweiligen Land- und Forstwirten erzielten tatsächlichen Gewinne aus Land...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11 Wahlrecht (§ 13a Abs. 2 EStG)

Rz. 88 Nach § 13a Abs. 2 S. 1 EStG kann der Land- und Forstwirt beantragen, dass anstelle des Gewinns nach Durchschnittssätzen der nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelte Gewinn für 4 aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Wird der Gewinn eines dieser Wirtschaftsjahre durch den Land- und Forstwirt nicht nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen der Außenprüfung

Rz. 21 Da die Außenprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. dient[1], setzt ihre Zulässigkeit einen entsprechenden Aufklärungsbedarf voraus. Daran fehlt es, wenn ihre Ergebnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Besteuerung von Bedeutung sein können.[2] Die erforderliche steuerliche Relevanz muss sich in der Regel auf den Stpfl. selbst bezie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.2 Buchführungspflicht (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 43 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG darf der Land- und Forstwirt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Rz. 44 Die Verpflichtung zur Buchführung besteht für Land- und Forstwirte nach § 140 AO, wenn sie nach anderen Gesetzen als Steuergesetzen Bücher führen müssen. In Betracht kommt dies für in das...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / I. Gesetzgeberischer Hintergrund nach DAC 7

Beschleunigung der Betriebsprüfungen bei KMU: Aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen – sog. KMU – und deren steuerlichen Beratern beginnen Außenprüfungen in Deutschland meist mehrere Jahre nachgelagert zum jeweiligen Veranlagungsjahr und dauern insgesamt zu lange. So können zwischen dem betrachteten Veranlagungsjahr und einer bestandskräftigen oder gar rechtskräftig...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) / Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Mit Umsetzung von der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird im Bereich der Besteuerung eine neue Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen. Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.3 Allmähliche Betriebsabwicklung

Rz. 100 Von einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe abzugrenzen ist die allmähliche Betriebsabwicklung. Eine allmähliche Betriebsabwicklung liegt vor, wenn der Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre – also nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums – sukzessive reduziert und endgültig einstellt und parallel dazu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.8 Strukturwandel

Rz. 114 Eine Betriebsaufgabe liegt nicht vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus in dem der inländischen Besteuerung unterliegenden Gebiet weitergeführt wird und die Einkünfte aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen nachhaltiger Erhöhung des Tierbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 1. Allgemeines

Die bereits bekannte alte Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO besteht grundlegend, wenn ein Steuerpflichtiger bzw. sein gesetzlicher Vertreter, sein Gesamtrechtsnachfolger oder eine andere in § 153 Abs. 1 S. 2 AO genannte Person nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung objektiv unrichtig oder unvollständig ist und dass...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / III. Fazit

Die Einordnung der Anzeigepflichten bei den bisher geregelten Steuererklärungspflichten folgt für § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unmittelbar aus der in § 150 Abs. 2 AO besonders normierten Wahrheitspflicht, die auch nach Abgabe der Steuererklärung für den Steuerpflichtigen fortbesteht. Die Vorschriften des § 153 Abs. 1 bis 3 AO ergänzen hierbei aus systematischen Erwägungen heraus di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 16 EStG Rz. 54ff.). Entsprechendes gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 28 Durch die Veräußerung des land- und forstwirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.1 Allgemeines

Rz. 157 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erzielt werden. Entsprechendes gilt in den Fällen der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. § 14 Abs. 1 S. 1 EStG dient der Abg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.9 Liebhaberei

Rz. 116 Entfällt die Gewinnerzielungsabsicht in einem bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, führt dies nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Der Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zum Liebhabereibetrieb (§ 13 EStG Rz. 37) ändert nichts an dem Fortbestehen des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens ohne jede Änderung in ta...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) unter Wert

Leitsatz Ein "Verlust" i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils krass verfehlenden Kaufpreises entsteht, führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil und stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungspflicht von St... / 2. Neuerungen durch § 153 Abs. 4 AO nach DAC 7

Durch die gesetzgeberischen Neuerungen nach DAC 7 soll ein neuer § 153 Abs. 4 AO gesetzgeberisch implementiert werden (vgl. RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 7 Realteilung (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4, Abs. 5 EStG)

Rz. 126 Die Realteilung (§ 16 EStG Rz. 177a ff.) einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Realteilung einer Erbengemeinschaft.[1] Rz. 127 Zu einer Gewinnrealisierung kommt es nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG [2] allerdings nicht, wenn im Zuge der R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören nach § 14 Abs. S. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Rz. 27ff., Rz. 86ff.). Die Grundsätze des § 16 EStG gelten nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Veräußerungs- und Aufgabe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.5 Gewinnverwirklichung und Gewinnverteilung

Rz. 206 Der Veräußerungsgewinn ist in dem Vz zu erfassen, in dem das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht. Abzustellen ist auf den Übergang von Nutzungen und Lasten.[1] Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine vertraglich vereinbarte Rückbeziehung des Veräußerungszeitpunkts ist steuerlich nicht anzuerkennen.[2] ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Immobilie

Leitsatz Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäude...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungskommission bei sonstigen Leistungen, die unter Einschaltung eines Unternehmers über ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal erbracht werden. Wird ein Unternehmer bei der Erbringung einer sonstigen Leistung unter Nutzung der erfassten Medien eingeschaltet, könnte im Verhältnis zwischen ihm, dem Anbieter sowie dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / a) Zunächst keine Reaktion

Untätigkeit trotz EuGH- und BFH-Rspr. ...: Die Finanzverwaltung (der Gesetzgeber) hat den Reemtsma-Anspruch über einen Zeitraum von 15 Jahren mehr oder weniger ignoriert, obwohl die Existenz des Anspruchs (wie vorstehend dargestellt insbesondere in der höchstrichterlichen Rechtsprechung) außer Zweifel gestanden hat und auch ansonsten, zum Teil bereits recht früh, darauf hing...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeuger­genossenschaft

Leitsatz Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind "Marktgebühren", die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung. Normenkette § 1 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungsverkaufskommission

Rz. 14 Beispiel 1: Kurzfristige Vermietung von Ferienhäusern Ausgangsfall: Ferienhaus im Inland Der im Inland ansässige Eigentümer E eines im Inland belegenen Ferienhauses beauftragt den im Inland ansässigen G, im eigenen Namen und für Rechnung des E Mieter für kurzfristige Ferienaufenthalte in seinem Ferienhaus zu besorgen. – Da G als Unternehmer in die Erbringung einer sons...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 4. Rechtsfolgen des Wegzugs nach § 6 AStG

Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Rechtsfolge des Wegzugs nach § 6 AStG ist die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem gemeinen Wert unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens unterliegt der Einkommensteuer. Verluste werden nicht fiktiv realisiert. Bei Zahlung der Wegzugsteuer kommt es nach § 6 ...mehr